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Vereinfachung der Beantragung von E-2 Investoren-Visa in Frankfurt - USAG24, Inc

Datum: Mittwoch, der 04. August 2010 @ 00:41:49 Thema: Deutsche Politik Infos

Antragsteller von Unternehmen, die für einen E-Visa Status registriert sind und ein E-2 Treaty Investor Visum beim US-Konsulat in Frankfurt/Main beantragen möchten, müssen ab sofort kein DS 156E Formular mehr ausfüllen...

Antragsteller von Unternehmen, die für einen E-Visa Status registriert sind und ein E-2 Treaty Investor Visum beim US-Konsulat in Frankfurt/Main beantragen möchten, müssen ab sofort kein DS 156E Formular mehr ausfüllen.
Durch die Übermittlung des Formulars DS-160 ist das DS-156E obsolet geworden. Für die Unternehmen bedeutet dies eine zeitliche Entlastung, da das Formular nicht extra von Firmenseite unterzeichnet und an den Antragsteller ausgehändigt werden muss.

Diese Neuregelung gilt allerdings nicht bei der Beantragung eines E-1 Visums. Für alle E-1 Visa-Antragsteller ist das Visa-Antragsformular DS-156E, "Part III - Applicant" auch weiterhin Pflicht.

Gerne informieren wir Sie weitergehend über die Voraussetzungen einer E-Registrierung.

www.usag24.com
www.usag24-group.com

Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern
USAG24 Group
MIchael Schmidt
3001 Rocky Point Drive East
33607
Tampa, FL
pr@usag24.com
+49 30 80932893
http://usag24.com



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Antragsteller von Unternehmen, die für einen E-Visa Status registriert sind und ein E-2 Treaty Investor Visum beim US-Konsulat in Frankfurt/Main beantragen möchten, müssen ab sofort kein DS 156E Formular mehr ausfüllen.
Durch die Übermittlung des Formulars DS-160 ist das DS-156E obsolet geworden. Für die Unternehmen bedeutet dies eine zeitliche Entlastung, da das Formular nicht extra von Firmenseite unterzeichnet und an den Antragsteller ausgehändigt werden muss.

Diese Neuregelung gilt allerdings nicht bei der Beantragung eines E-1 Visums. Für alle E-1 Visa-Antragsteller ist das Visa-Antragsformular DS-156E, "Part III - Applicant" auch weiterhin Pflicht.

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