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H-Visa USA - Vorübergehend Beschäftigte - USAG24, Inc

Datum: Freitag, der 16. Juli 2010 @ 21:45:03 Thema: Deutsche Politik Infos

Eine bedeutende Kategorie der
Nichteinwanderungsvisa für die
amerikanische Wirtschaft und
Industrie sind H-Visa für vorübergehend
Beschäftigte, darunter H-1B für Fachberufe...

Eine bedeutende Kategorie der
Nichteinwanderungsvisa für die
amerikanische Wirtschaft und
Industrie sind H-Visa für vorübergehend
Beschäftigte, darunter H-1B für Fachberufe
mit hochspezialisierten Kenntnissen. Der
amerikanische Kongress hat die Anzahl
der jedes Jahr neu zu vergebenden H-1B
Visa beschränkt. Diese zahlenmäßigen
Beschränkungen wurden öffentlich
bekannt gegeben. Wenn die Anzahl der zu
vergebenden H-1B Visa erreicht ist, kann
die USCIS keine weiteren Anträge auf
H-1B bis zum neuen Haushaltsjahr, das
jeweils am 1. Oktober beginnt, vergeben.
Bei Drucklegung dieses Artikels gab es
bis zum 1. Oktober 2006 keine neuen H-1B
Visa, es sei denn, die antragstellende Person
verfügt über einen Magister (Master"s
degree) einer amerikanischen Universität.
Die Visum-Kategorie H erfordert eine
vorübergehende Beschäftigung bei einem
amerikanischen Arbeitgeber in einer
Position, die besondere Fähigkeiten verlangt.
Ausländer müssen diese Fähigkeiten aufgrund
von Ausbildung, Erfahrung oder
beidem erlangt haben. Die Definition des
Begriffs "Fachberuf" ist umstritten. Nach
Festlegungen der USCIS wird der Begriff
"Fachberuf" als Beruf definiert, der
zumindest einen Universitätsabschluss
auf einem bestimmten Fachgebiet als
realistische Voraussetzung erfordert.
Die USCIS erkennt unter bestimmten
Umständen praktische Erfahrung statt
Bildung/Ausbildung an. Dabei entsprechen
gemäß den Anforderungen der USCIS
drei Jahre Berufserfahrung auf dem
entsprechenden Gebiet einem Jahr an
einer Hochschule.

H-V
isa können für eine anfängliche Dauer von drei Jahren gewährt und auf bis zu sechs Jahre verlängert werden. Wenn eine Person jedoch eine ständige Aufenthaltsgenehmigung für die USA anstrebt, kann der Mitarbeiter weitere Verlängerungen eines H-1B Visums beantragen.

Notwendige Unterlagen. Bei vorübergehender Einreise in die Vereinigten Staaten (ohne Visum) ist ein maschinenlesbarer Ausweis mit einem Digitalfoto erforderlich. Weitere Einreiseverfahren beinhalten einen digitalen Abdruck des linken und rechten Zeigefingers sowie ein digitales Porträtfoto. Diese biometrischen Daten zur Überprü-fung der Identität werden am Einreiseort gefertigt. Die USCIS hat außerdem damit begonnen, funkgestützte Erkennungstechnologien (RFID) zu testen, um Einreise und Ausreise von Besuchern über I-94-Karten aufzuzeichnen. Im Rahmen dieses Pilotprogramms werden Geräte bewertet, die Informationen auf in I-94-Karten eingebetteten "Chips" lesen und die Einreise und Ausreise der Besucher durch die Übertragung von Seriennummern an die Datenbank US-VISIT aufzeichnen.

Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
USAG24 Group
MIchael Schmidt
3001 Rocky Point Drive East
33607
Tampa, FL
pr@usag24.com
+49 30 80932893
http://usag24.com



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Nichteinwanderungsvisa für die
amerikanische Wirtschaft und
Industrie sind H-Visa für vorübergehend
Beschäftigte, darunter H-1B für Fachberufe...

Eine bedeutende Kategorie der
Nichteinwanderungsvisa für die
amerikanische Wirtschaft und
Industrie sind H-Visa für vorübergehend
Beschäftigte, darunter H-1B für Fachberufe
mit hochspezialisierten Kenntnissen. Der
amerikanische Kongress hat die Anzahl
der jedes Jahr neu zu vergebenden H-1B
Visa beschränkt. Diese zahlenmäßigen
Beschränkungen wurden öffentlich
bekannt gegeben. Wenn die Anzahl der zu
vergebenden H-1B Visa erreicht ist, kann
die USCIS keine weiteren Anträge auf
H-1B bis zum neuen Haushaltsjahr, das
jeweils am 1. Oktober beginnt, vergeben.
Bei Drucklegung dieses Artikels gab es
bis zum 1. Oktober 2006 keine neuen H-1B
Visa, es sei denn, die antragstellende Person
verfügt über einen Magister (Master"s
degree) einer amerikanischen Universität.
Die Visum-Kategorie H erfordert eine
vorübergehende Beschäftigung bei einem
amerikanischen Arbeitgeber in einer
Position, die besondere Fähigkeiten verlangt.
Ausländer müssen diese Fähigkeiten aufgrund
von Ausbildung, Erfahrung oder
beidem erlangt haben. Die Definition des
Begriffs "Fachberuf" ist umstritten. Nach
Festlegungen der USCIS wird der Begriff
"Fachberuf" als Beruf definiert, der
zumindest einen Universitätsabschluss
auf einem bestimmten Fachgebiet als
realistische Voraussetzung erfordert.
Die USCIS erkennt unter bestimmten
Umständen praktische Erfahrung statt
Bildung/Ausbildung an. Dabei entsprechen
gemäß den Anforderungen der USCIS
drei Jahre Berufserfahrung auf dem
entsprechenden Gebiet einem Jahr an
einer Hochschule.

H-V
isa können für eine anfängliche Dauer von drei Jahren gewährt und auf bis zu sechs Jahre verlängert werden. Wenn eine Person jedoch eine ständige Aufenthaltsgenehmigung für die USA anstrebt, kann der Mitarbeiter weitere Verlängerungen eines H-1B Visums beantragen.

Notwendige Unterlagen. Bei vorübergehender Einreise in die Vereinigten Staaten (ohne Visum) ist ein maschinenlesbarer Ausweis mit einem Digitalfoto erforderlich. Weitere Einreiseverfahren beinhalten einen digitalen Abdruck des linken und rechten Zeigefingers sowie ein digitales Porträtfoto. Diese biometrischen Daten zur Überprü-fung der Identität werden am Einreiseort gefertigt. Die USCIS hat außerdem damit begonnen, funkgestützte Erkennungstechnologien (RFID) zu testen, um Einreise und Ausreise von Besuchern über I-94-Karten aufzuzeichnen. Im Rahmen dieses Pilotprogramms werden Geräte bewertet, die Informationen auf in I-94-Karten eingebetteten "Chips" lesen und die Einreise und Ausreise der Besucher durch die Übertragung von Seriennummern an die Datenbank US-VISIT aufzeichnen.

Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
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