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In der Ausbildung gekündigt - was tun?

Datum: Freitag, der 29. August 2014 @ 15:10:31 Thema: Deutsche Politik Infos

Wenn der Traum von der Berufsausbildung schneller endet, als man denkt. Gekündigt nach kurzer Zeit, wie geht es danach weiter?

Stellen Sie sich vor, Sie haben vor Kurzem einen neuen Lebensabschnitt in Form einer Ausbildung begonnen und erhalten schon nach wenigen Wochen Ihre Kündigung. Das ist ein herber Schlag, keine Frage. Ob nun gerechtfertigt oder nicht, Sie müssen wissen, wie Sie sich nach einer Kündigung der Ausbildung in der Probezeit verhalten müssen, um Ihren beruflichen Werdegang im Gesamten nicht zu beeinträchtigen.

Das Besondere an der Probezeit

Die Probezeit hat es schon im Namen, Sie werden zunächst auf Probe beschäftigt. Das ist eine grundsätzlich gute Einrichtung, denn weder Sie noch Ihr Chef wissen, was die nächste Zukunft bringen wird. Ihr Chef weiß nicht, ob Sie sich als tragbarer Auszubildender erweisen werden, Sie wissen nicht, ob Sie den anstehenden Aufgaben gewachsen sein werden. Und keiner von Ihnen beiden weiß, ob das mit der zwischenmenschlichen „Chemie“ funktionieren wird.
Die Probezeit ist daher eine Zeit, um diese Faktoren genauer unter die Lupe zu nehmen. Stellt sich heraus, dass man aus einem bestimmten Grund nicht zueinander passt, dann kann der Arbeitgeber Sie jederzeit ohne Frist und Begründung kündigen. Sie können selbst ebenso einfach das Ausbildungsverhältnis lösen.
Im Rahmen der Probezeit, die mindestens einen Monat lang sein muss und höchstens vier Monate andauern kann, sollten Sie im Interesse Ihrer Ausbildung generell das Gespräch mit Ihrem Chef oder Ihren Vorgesetzten suchen. Denn in dieser nicht ganz unkritischen Phase ist jede Gelegenheit, Unstimmigkeiten aus der Welt zu schaffen, Gold wert.

Wenn Sie gekündigt worden sind

Ist es dann doch zu einer Kündigung gekommen, dann sollten Sie sich ein Herz fassen und noch einmal ein Gespräch mit Ihrem Chef suchen. Für Sie selbst sollten Sie konkret die Gründe erfahren, warum die Kündigung ausgesprochen wurde. Das ändert zwar nichts an den Tatsachen, Sie haben aber ein Feedback, das Sie zur konstruktiven Arbeit an sich selbst nutzen können.
Mitunter kann Sie die Kündigung hart und unerwartet treffen. In diesem Moment ist es besonders wichtig, besonnen vorzugehen, nichts Unüberlegtes zu tun und vor allem den Blick in Richtung Zukunft zu lenken. Natürlich ist das alles andere als leicht, zumal in den meisten Fällen nach solch einer Kündigung zunächst Arbeitslosigkeit droht. In diesem Fall müssen Sie umgehend bei der Arbeitsagentur vorstellig werden, um wirtschaftliche Absicherung und Chancen für eine Fortführung der Ausbildung zu erlangen.
Nutzen Sie jede Minute, sich einen neuen Ausbildungsplatz zu besorgen. Dabei kann Ihnen ebenfalls die Arbeitsagentur behilflich sein, Ihre eigene Initiative sollte aber immer im Vordergrund stehen. Suchen Sie mögliche neue Ausbildungsbetriebe über Internet oder Tageszeitungen oder geben Sie selbst eine Anzeige in der örtlichen Presse auf. Ein solches Stellengesuch macht bei vielen potenziellen Arbeitgebern und Ausbildern einen echten Eindruck, der vielleicht Ihr Schlüssel in die nächste Zukunft sein kann.

Mehr Informationen über Kündigung in der Probezeit bei diesem Artikel von Experto.de.

Wenn der Traum von der Berufsausbildung schneller endet, als man denkt. Gekündigt nach kurzer Zeit, wie geht es danach weiter?

Stellen Sie sich vor, Sie haben vor Kurzem einen neuen Lebensabschnitt in Form einer Ausbildung begonnen und erhalten schon nach wenigen Wochen Ihre Kündigung. Das ist ein herber Schlag, keine Frage. Ob nun gerechtfertigt oder nicht, Sie müssen wissen, wie Sie sich nach einer Kündigung der Ausbildung in der Probezeit verhalten müssen, um Ihren beruflichen Werdegang im Gesamten nicht zu beeinträchtigen.

Das Besondere an der Probezeit

Die Probezeit hat es schon im Namen, Sie werden zunächst auf Probe beschäftigt. Das ist eine grundsätzlich gute Einrichtung, denn weder Sie noch Ihr Chef wissen, was die nächste Zukunft bringen wird. Ihr Chef weiß nicht, ob Sie sich als tragbarer Auszubildender erweisen werden, Sie wissen nicht, ob Sie den anstehenden Aufgaben gewachsen sein werden. Und keiner von Ihnen beiden weiß, ob das mit der zwischenmenschlichen „Chemie“ funktionieren wird.
Die Probezeit ist daher eine Zeit, um diese Faktoren genauer unter die Lupe zu nehmen. Stellt sich heraus, dass man aus einem bestimmten Grund nicht zueinander passt, dann kann der Arbeitgeber Sie jederzeit ohne Frist und Begründung kündigen. Sie können selbst ebenso einfach das Ausbildungsverhältnis lösen.
Im Rahmen der Probezeit, die mindestens einen Monat lang sein muss und höchstens vier Monate andauern kann, sollten Sie im Interesse Ihrer Ausbildung generell das Gespräch mit Ihrem Chef oder Ihren Vorgesetzten suchen. Denn in dieser nicht ganz unkritischen Phase ist jede Gelegenheit, Unstimmigkeiten aus der Welt zu schaffen, Gold wert.

Wenn Sie gekündigt worden sind

Ist es dann doch zu einer Kündigung gekommen, dann sollten Sie sich ein Herz fassen und noch einmal ein Gespräch mit Ihrem Chef suchen. Für Sie selbst sollten Sie konkret die Gründe erfahren, warum die Kündigung ausgesprochen wurde. Das ändert zwar nichts an den Tatsachen, Sie haben aber ein Feedback, das Sie zur konstruktiven Arbeit an sich selbst nutzen können.
Mitunter kann Sie die Kündigung hart und unerwartet treffen. In diesem Moment ist es besonders wichtig, besonnen vorzugehen, nichts Unüberlegtes zu tun und vor allem den Blick in Richtung Zukunft zu lenken. Natürlich ist das alles andere als leicht, zumal in den meisten Fällen nach solch einer Kündigung zunächst Arbeitslosigkeit droht. In diesem Fall müssen Sie umgehend bei der Arbeitsagentur vorstellig werden, um wirtschaftliche Absicherung und Chancen für eine Fortführung der Ausbildung zu erlangen.
Nutzen Sie jede Minute, sich einen neuen Ausbildungsplatz zu besorgen. Dabei kann Ihnen ebenfalls die Arbeitsagentur behilflich sein, Ihre eigene Initiative sollte aber immer im Vordergrund stehen. Suchen Sie mögliche neue Ausbildungsbetriebe über Internet oder Tageszeitungen oder geben Sie selbst eine Anzeige in der örtlichen Presse auf. Ein solches Stellengesuch macht bei vielen potenziellen Arbeitgebern und Ausbildern einen echten Eindruck, der vielleicht Ihr Schlüssel in die nächste Zukunft sein kann.

Mehr Informationen über Kündigung in der Probezeit bei diesem Artikel von Experto.de.





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