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Strafanzeige gegen Bundes-Merkel wegen Landesverrat

Datum: Montag, der 22. Juli 2013 @ 13:31:35 Thema: Deutsche Politik Infos

Bert Knoop ist Mitglied der Piratenpartei Hessen und er ist es auch, der eine Anzeige gegen Dr. Angela Merkel bei einer Polizeidienststelle gestellt hat.

Er begründet seinen Antrag damit, dass Frau Merkel von den Spionageaktivitäten gewusst habe, ebenso wie der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Von Seiten der Regierung wird Aufklärung versprochen, aber nicht eingehalten.

“Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland hat sie vor dem Bundestag bereits zweimal geschworen, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden. Dies hat Frau Merkel nicht getan. Ihr Innenminister ignoriert das Grundgesetz, indem er permanent die Überwachung aller Menschen in Deutschland fördert und begrüßt und somit die grundgesetzlich gesicherten Grundrechte mit Füßen tritt.”

Knoop stellte aus diesem Grund Strafanzeige gegen sie wegen Verstoßes gegen § 140 StGB (Billigung von Straftaten).

Da er eine persönliche Verantwortlichkeit der Bundeskanzlerin in der aktuellen Spionageaffäre sieht, erweiterte er diese Anzeige um einen Verstoß gegen § 94 StGB (Landesverrat).

http://www.konsumer.info/?p=28677

Verantwortlicher:
Fred Kaier
Dechant-Heimbach-Strasse 61
53177 Bonn
Mail: info @konsumer.info


Bert Knoop ist Mitglied der Piratenpartei Hessen und er ist es auch, der eine Anzeige gegen Dr. Angela Merkel bei einer Polizeidienststelle gestellt hat.

Er begründet seinen Antrag damit, dass Frau Merkel von den Spionageaktivitäten gewusst habe, ebenso wie der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Von Seiten der Regierung wird Aufklärung versprochen, aber nicht eingehalten.

“Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland hat sie vor dem Bundestag bereits zweimal geschworen, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden. Dies hat Frau Merkel nicht getan. Ihr Innenminister ignoriert das Grundgesetz, indem er permanent die Überwachung aller Menschen in Deutschland fördert und begrüßt und somit die grundgesetzlich gesicherten Grundrechte mit Füßen tritt.”

Knoop stellte aus diesem Grund Strafanzeige gegen sie wegen Verstoßes gegen § 140 StGB (Billigung von Straftaten).

Da er eine persönliche Verantwortlichkeit der Bundeskanzlerin in der aktuellen Spionageaffäre sieht, erweiterte er diese Anzeige um einen Verstoß gegen § 94 StGB (Landesverrat).

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