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Die US Corporation, L.L.C. - USAG24, Inc

Datum: Donnerstag, der 29. Oktober 2009 @ 19:01:31 Thema: Deutsche Politik Infos

Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern
Eine U.S. amerikanische CORPORATION ist eine juristische Person, die ihre eigenen Rechte, Privilegien und Pflichten unabhängig derer Rechte und Pflichten der Personen hat, die die Corporation formen.

Die CORPORATION ist mit der deutschen GmbH vergleichbar.

Vorteil ist allerdings, dass kein Einlagekapital zur Gründung vorhanden sein muss. Lediglich die Gründungsgebühren müssen gedeckt sein. Diese sind vom U.S. amerikanischen Bundesstaat, dem Gründungsstaat abhängig zwischen 100,00 und 500,00 US Dollar.

Die CORPORATION hat 3 Mitgliedergruppen:

* die Anteilsinhaber, auch Shareholder genannt.
* die Direktoren, auch Directors genannt und
* die Geschäftsführer, auch Officers genannt.

Die CORPORATION kann

* Eigentum haben
* sie kann Darlehen aufnehmen
* sie kann Verträge abschließen ohne die Anteilsinhaber (Shareholder) persönlich zu involvieren
* sie kann verklagt werden und sie ist klageberechtigt (parteifähig).

Die CORPORATION unterliegt höheren gesetzlichen Anforderungen und Regelungen als z.B. die SOLE PROPRIETORSHIP oder die PARTNERSHIP.

Z.B. unterliegen die Gewinne der Corporation einer Doppelbesteuerung, der sogenannten. "Double Taxation".

Das heißt, dass die Corporation in den USA zweimal besteuert wird. Einmal wird die U.S. amerikanische Corporation als juristische Person, als Körperschaft besteuert und anschließend bei der Gewinnausschüttung werden die Shareholder besteuert.

Diese steuerrechtliche Konsequenz sollte einem bewusst sein, um u.U. eine andere U.S. amerikanische Firmenform, wie z.B. die Limited Liability Company zu wählen, da hier eine Doppelbesteuerung nicht gegeben ist, sondern die Gewinne der juristischen Person direkt an die Inhaber weitergegeben werden.

Diese ist in dem Firmenrecht der USA als "Pass Through Organization" bekannt.

Trotz dieses steuerrechtlichen Nachteils, ist ein wichtiger Vorteil der U.S. amerikanischen Corporation, dass sie eine Haftungsbeschränkung auf das eingelegte Kapital, was wie oben dargelegt nicht 25.000 EURO sein muss, gegeben ist.

Das heißt für Sie, dass Sie Haftungsschutz in den USA haben, ohne wesentliche Investitionen getätigt zu haben.

Allerdings muss an dieser Stelle auch gesagt werden, dass unter relative engen Voraussetzungen wie auch in Deutschland eine Durchgriffshaftung in den USA "Piercing the Corporate Veil" genannt, geltend gemacht werden kann.

Dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn z.B. bestimmte Gründungsvorschriften oder andere Formvorschriften, z.B. die Anfertigung von Sitzungsprotokollen (Minutes), die ordnungsgemäße Einladung zum jährlichen Shareholder Meeting, das jährlich zu haltende Board of Director Meeting, etc. nicht eingehalten wurden.

Deshalb, um 100%igen Haftungsschutz zu schaffen, fertigen wir bei USA Firmengründungen das sogenannte Corporate Book für unsere Mandanten an, welches, sämtliche Gründungsunterlagen, Sitzungsprotokolle (MINUTES), die Bestimmung der Geschäftsführer, Verträge, Vollmachten, etc. enthält. Sie können Ihr Corporate Book natürlich auch bei uns im Nachhinein bestellen.

Wir überprüfen diese rechtlich notwendige Buchführung für unsere Mandanten und erinnern per E-Mail zu Beginn oder am Ende des Geschäftsjahres an die Anfertigung der Protokolle bzw. das Abhalten von Board und Shareholder Meetings.

Dies stellt sicher, dass eine Durchgriffshaftung auf die Firmeninhaber erschwert wird.

Natürlich gibt es noch andere Kriterien aufgrund derer eine Durchgriffshaftung erfolgreich sein kann. Diese ausführlich an dieser Stelle darzulegen würde den Sinn dieser Seite sprengen.

Falls Sie natürlich 100%ig sicher sein wollen, können Sie uns gern kontaktieren, wir überprüfen Ihr Corporate Book oder falls Sie keins haben, fertigen das für Sie an und beraten Sie hinsichtlich weiterer Punkte hinsichtlich einer eventuellen Durchgriffshaftung (Piercing the Corporate Veil).

Weitere Informationen zu US Corporation oder LLC finden Sie unter www.usag24.com

Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
USAG24 Group
Michael Schmidt
Freidrichstr 50
10117
Berlin
pr@usag24.com
+49 30 80932893
http://usag24.com



Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern
Eine U.S. amerikanische CORPORATION ist eine juristische Person, die ihre eigenen Rechte, Privilegien und Pflichten unabhängig derer Rechte und Pflichten der Personen hat, die die Corporation formen.

Die CORPORATION ist mit der deutschen GmbH vergleichbar.

Vorteil ist allerdings, dass kein Einlagekapital zur Gründung vorhanden sein muss. Lediglich die Gründungsgebühren müssen gedeckt sein. Diese sind vom U.S. amerikanischen Bundesstaat, dem Gründungsstaat abhängig zwischen 100,00 und 500,00 US Dollar.

Die CORPORATION hat 3 Mitgliedergruppen:

* die Anteilsinhaber, auch Shareholder genannt.
* die Direktoren, auch Directors genannt und
* die Geschäftsführer, auch Officers genannt.

Die CORPORATION kann

* Eigentum haben
* sie kann Darlehen aufnehmen
* sie kann Verträge abschließen ohne die Anteilsinhaber (Shareholder) persönlich zu involvieren
* sie kann verklagt werden und sie ist klageberechtigt (parteifähig).

Die CORPORATION unterliegt höheren gesetzlichen Anforderungen und Regelungen als z.B. die SOLE PROPRIETORSHIP oder die PARTNERSHIP.

Z.B. unterliegen die Gewinne der Corporation einer Doppelbesteuerung, der sogenannten. "Double Taxation".

Das heißt, dass die Corporation in den USA zweimal besteuert wird. Einmal wird die U.S. amerikanische Corporation als juristische Person, als Körperschaft besteuert und anschließend bei der Gewinnausschüttung werden die Shareholder besteuert.

Diese steuerrechtliche Konsequenz sollte einem bewusst sein, um u.U. eine andere U.S. amerikanische Firmenform, wie z.B. die Limited Liability Company zu wählen, da hier eine Doppelbesteuerung nicht gegeben ist, sondern die Gewinne der juristischen Person direkt an die Inhaber weitergegeben werden.

Diese ist in dem Firmenrecht der USA als "Pass Through Organization" bekannt.

Trotz dieses steuerrechtlichen Nachteils, ist ein wichtiger Vorteil der U.S. amerikanischen Corporation, dass sie eine Haftungsbeschränkung auf das eingelegte Kapital, was wie oben dargelegt nicht 25.000 EURO sein muss, gegeben ist.

Das heißt für Sie, dass Sie Haftungsschutz in den USA haben, ohne wesentliche Investitionen getätigt zu haben.

Allerdings muss an dieser Stelle auch gesagt werden, dass unter relative engen Voraussetzungen wie auch in Deutschland eine Durchgriffshaftung in den USA "Piercing the Corporate Veil" genannt, geltend gemacht werden kann.

Dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn z.B. bestimmte Gründungsvorschriften oder andere Formvorschriften, z.B. die Anfertigung von Sitzungsprotokollen (Minutes), die ordnungsgemäße Einladung zum jährlichen Shareholder Meeting, das jährlich zu haltende Board of Director Meeting, etc. nicht eingehalten wurden.

Deshalb, um 100%igen Haftungsschutz zu schaffen, fertigen wir bei USA Firmengründungen das sogenannte Corporate Book für unsere Mandanten an, welches, sämtliche Gründungsunterlagen, Sitzungsprotokolle (MINUTES), die Bestimmung der Geschäftsführer, Verträge, Vollmachten, etc. enthält. Sie können Ihr Corporate Book natürlich auch bei uns im Nachhinein bestellen.

Wir überprüfen diese rechtlich notwendige Buchführung für unsere Mandanten und erinnern per E-Mail zu Beginn oder am Ende des Geschäftsjahres an die Anfertigung der Protokolle bzw. das Abhalten von Board und Shareholder Meetings.

Dies stellt sicher, dass eine Durchgriffshaftung auf die Firmeninhaber erschwert wird.

Natürlich gibt es noch andere Kriterien aufgrund derer eine Durchgriffshaftung erfolgreich sein kann. Diese ausführlich an dieser Stelle darzulegen würde den Sinn dieser Seite sprengen.

Falls Sie natürlich 100%ig sicher sein wollen, können Sie uns gern kontaktieren, wir überprüfen Ihr Corporate Book oder falls Sie keins haben, fertigen das für Sie an und beraten Sie hinsichtlich weiterer Punkte hinsichtlich einer eventuellen Durchgriffshaftung (Piercing the Corporate Veil).

Weitere Informationen zu US Corporation oder LLC finden Sie unter www.usag24.com

Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
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