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2013 erschwerter Wechsel in die private Krankenversicherung

Datum: Montag, der 17. September 2012 @ 16:50:56 Thema: Deutsche Politik Infos

In die private Krankenversicherung (PKV) darf nicht jeder wechseln. Während Beamte, Selbständige und Freiberufler sowie Studenten hier gewissermaßen ein Wahlrecht genießen dürfen, müssen Angestellte mit ihrem Gehalt die sogenannte Versicherungspflichtgrenze überschreiten.

Versicherungspflichtgrenze als Hürde für den PKV Wechsel

Wer als Angestellter in die PKV wechseln möchte, kommt an der Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, nicht vorbei. Denn nur wenn das Gehalt für ein Jahr lang diesen Wert überschreitet ist ein Wechsel möglich.

Durch die jährliche Anpassung kann es sein, dass man in dem einen Jahr darüber liegt und in dem anderen schon wieder darunter. Wer also nicht ständig zwischen GKV und PKV wechseln möchte, sollte deshalb ein gewisses Polster über der JAEG haben. Denn die Tendenz der vergangenen Jahre zeigt einen klaren Trend nach oben.

Wer gerne aus der gesetzlichen raus möchte und den Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung plant, muss sich darauf einstellen, dass es nächstes Jahr schwieriger werden wird. Für 2013 wird die Grenze (vorläufig) bei einem monatlichen Gehalt von 4.350 Euro liegen, also einem Jahreseinkommen von 52.200 Euro. 2012 sind es noch 4.237,50 Euro pro Monat und 50.850 Euro pro Jahr.

Ins Gehalt zählen auch regelmäßig gezahlte Leistungs- oder Bonuszahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, aber auch vermögenswirksame Leistungen. Grundsätzlich braucht man sich aber keine Sorgen zu machen, dass man dies übersehen könnte oder sich vielleicht verrechnet. In der Regel ist es so, dass der Arbeitgeber bzw. die Lohnbuchhaltung einen rechtzeitig über in die private Krankenversicherung zu wechseln informiert.

Unterscheidung von der Beitragsbemessungsgrenze

Häufig wird die JAEG von Versicherten mit der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) verwechselt. Die BBG hingegen ist die obere Grenze für die Berechnung der Sozialabgaben vom Gehalt des Arbeitnehmers und gilt somit auch für diejenigen, die keinen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung vorgenommen haben. Im Moment liegt diese noch bei 45.900 Euro im Jahr, das sind 3.825 Euro pro Monat. Für 2013 ist die BBG momentan auf 47.250 Euro pro Jahr bzw. 3.937,50 Euro pro Monat festgelegt worden.

Weitere Informationen rund um das Thema private Krankenversicherung suchen, finden sie auf dieser Website.

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Oliver Sünwoldt
Schlesische Str. 29-30
10997 Berlin

pkv-org@gmx.de

www.private-krankenkassen.org


In die private Krankenversicherung (PKV) darf nicht jeder wechseln. Während Beamte, Selbständige und Freiberufler sowie Studenten hier gewissermaßen ein Wahlrecht genießen dürfen, müssen Angestellte mit ihrem Gehalt die sogenannte Versicherungspflichtgrenze überschreiten.

Versicherungspflichtgrenze als Hürde für den PKV Wechsel

Wer als Angestellter in die PKV wechseln möchte, kommt an der Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, nicht vorbei. Denn nur wenn das Gehalt für ein Jahr lang diesen Wert überschreitet ist ein Wechsel möglich.

Durch die jährliche Anpassung kann es sein, dass man in dem einen Jahr darüber liegt und in dem anderen schon wieder darunter. Wer also nicht ständig zwischen GKV und PKV wechseln möchte, sollte deshalb ein gewisses Polster über der JAEG haben. Denn die Tendenz der vergangenen Jahre zeigt einen klaren Trend nach oben.

Wer gerne aus der gesetzlichen raus möchte und den Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung plant, muss sich darauf einstellen, dass es nächstes Jahr schwieriger werden wird. Für 2013 wird die Grenze (vorläufig) bei einem monatlichen Gehalt von 4.350 Euro liegen, also einem Jahreseinkommen von 52.200 Euro. 2012 sind es noch 4.237,50 Euro pro Monat und 50.850 Euro pro Jahr.

Ins Gehalt zählen auch regelmäßig gezahlte Leistungs- oder Bonuszahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, aber auch vermögenswirksame Leistungen. Grundsätzlich braucht man sich aber keine Sorgen zu machen, dass man dies übersehen könnte oder sich vielleicht verrechnet. In der Regel ist es so, dass der Arbeitgeber bzw. die Lohnbuchhaltung einen rechtzeitig über in die private Krankenversicherung zu wechseln informiert.

Unterscheidung von der Beitragsbemessungsgrenze

Häufig wird die JAEG von Versicherten mit der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) verwechselt. Die BBG hingegen ist die obere Grenze für die Berechnung der Sozialabgaben vom Gehalt des Arbeitnehmers und gilt somit auch für diejenigen, die keinen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung vorgenommen haben. Im Moment liegt diese noch bei 45.900 Euro im Jahr, das sind 3.825 Euro pro Monat. Für 2013 ist die BBG momentan auf 47.250 Euro pro Jahr bzw. 3.937,50 Euro pro Monat festgelegt worden.

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