News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Lohnsteuer bei der Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber

Veröffentlicht am Dienstag, dem 29. Mai 2012 @ 14:43:50 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(361 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



(NL/1224127387) I. Einleitung
Bereits im Herbst 2011 hat sich die Absetzbarkeit der Kosten für die berufliche Erstausbildung und das Erststudium durch zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofes erheblich verbessert.Hier hat der Gesetzgeber entgegengewirkt und mit dem Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) die Berücksichtigung von Berufsausbildungskosten im Rahmen eines Erststudium bzw. einer Erstausbildung neu geregelt und restriktiver gefasst. Heute möchten wir Sie über die Möglichkeit informieren, inwieweit die Übernahme von Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium - egal ob fürs Erststudium oder für ein weiteres Studium - durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ohne lohnsteuerliche Folgen bleiben kann.

II. Grundsatz
Das Bundesministerium für Finanzen stellt in seinem BMF-Schreiben vom 13. April 2012 klar, dass alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören und somit dem Lohnsteuerabzug zu unterliegen haben.
Folglich fällt auch die Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber grundsätzlich unter diese Vorschrift. Unter gewissen Voraussetzungen, die wir Ihnen im Folgenden genauer erläutern möchten, sind Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium von diesem Grundsatz nicht erfasst. Hierbei ist zwischen einem Ausbildungsdienstverhältnis und einer beruflichen Fort- und Weiterbildungsleistung zu unterscheiden.

III. Ausnahmen
1. Ausbildungsdienstverhältnis
Findet das Studium im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses statt und ist der Arbeitgeber Schuldner der Studiengebühren, erfolgt die Übernahme von Studiengebühren im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers mit der Folge, dass es sich nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt. Als Voraussetzung gilt allerdings, dass die Teilnahme an dem berufsbegleitenden Studium zu den Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis gehört. Dies ist z. B. nicht der Fall, wenn eine Teilzeitkraft ohne vertragliche Verpflichtung ein berufsbegleitendes Studium absolviert und das Teilzeitarbeitsverhältnis lediglich das Studium ermöglicht.
Ist der Arbeitnehmer Schuldner der Studiengebühren und übernimmt der Arbeitgeber diese, so wird ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers nur unterstellt, wenn sich der Arbeitgeber arbeitsvertraglich zur Übernahme der Studiengebühren verpflichtet. Bei dieser Konstellation muss allerdings das ganz überwiegend betriebliche Interesse durch eine Rückzahlungsverpflichtung des Studierenden dokumentiert sein, wenn er das ausbildende Unternehmen auf eigenen Wunsch innerhalb von zwei Jahren nach Studienabschluss verlässt. Hierbei ist es nicht zu beanstanden, wenn die übernommenen Studiengebühren zeitanteilig zurückgefordert werden.

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat sich verpflichtet, nach Beendigung seiner Ausbildung, die ein Studium beinhaltete, zwei Jahre im Ausbildungsbetrieb zu bleiben, ansonsten muss er die Studiengebühren zeitanteilig zurückzahlen. Die Studiengebühren betrugen insgesamt € 20.000. Ausbildungsende war der 30.06.2011. Zum 31.12.2011 verlässt er das Unternehmen auf eigenen Wunsch.
Der an den Arbeitgeber zurückzuzahlende Betrag ermittelt sich wie folgt:
€20.000 / 24 Monate x 18 Monate = € 15.000
Der Arbeitnehmer hat zum 31.12.2011 einen Betrag in Höhe von € 15.000 an den Arbeitgeber zurückzuzahlen.

2. Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistung
Auch Studiengebühren für eine berufliche Fort- und Weiterbildungsleistung können vom Arbeitgeber ohne Lohnsteuerabzug übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb erhöht werden soll (z. B. Weiterbildung zum Versicherungsfachwirt in einem Versicherungsunternehmen).
In diesem Fall ist es unerheblich, wer Schuldner der Studiengebühren ist. Allerdings ist zu beachten, dass der Arbeitgeber - sofern der Arbeitnehmer Rechnungsempfänger ist - im Vorhinein die Übernahme der zukünftig entstehenden Studiengebühren schriftlich zugesagt hat. Ferner sollte der Arbeitgeber auf den Originalrechnungen die Kostenübernahme sowie deren Höhe angeben. Eine Kopie ist als Beleg zu den Lohnunterlagen zu legen.
Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer die Fort- bzw. Weiterbildungsleistung in seiner Freizeit durchführt.
Neben der direkten Übernahme von Studienkosten durch den Arbeitgeber kann auch die Hingabe eines Darlehens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zu marktüblichen Konditionen erfolgen, ohne dass lohnsteuerliche Folgen auftreten. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen, vor Ablauf des vertraglich festgelegten Zeitraumes, aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet oder der marktübliche Zins unterschritten ist. In diesem Fall ist gesondert zu prüfen, ob die Bildungsmaßnahme im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung zu bejahen war. Ist dies der Fall, verbleibt es bei einer lohnsteuerfreien Übernahme des Darlehens. Ist dies nicht der Fall, liegt bei einem Erlass des Darlehens Arbeitslohn vor, der der Lohnsteuer unterliegt.

IV. Weitere Kosten
Neben den Studiengebühren kann der Arbeitgeber auch Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten nach den für Auswärtstätigkeiten geltenden Grundsätzen für den Arbeitnehmer übernehmen, ohne dass dies zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn führt.

V. Empfehlung
Die Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber stellt eine gute Möglichkeit für diesen dar, die Qualifikation seiner Mitarbeiter zu verbessern, ohne dass diese finanzielle Einbußen hinzunehmen haben. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, die Mitarbeiter durch die Qualifikationsmaßnahmen langfristig an das Unternehmen zu binden. Zu beachten sind jedoch die bereits oben erwähnten Formerfordernisse bei Übernahme von Studiengebühren, bei denen der Arbeitnehmer Schuldner der Studiengebühren ist.

Mehr Informationen zu dem Thema http://shortpr.com/tqbht5

Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/vermischtes/lohnsteuer-bei-der-uebernahme-von-studiengebuehren-durch-den-arbeitgeber-12878

Firmenkontakt
Eins zu Null
Christian Schwarz
Godorfer Strasse 13

50997 Köln
-

E-Mail: pr@eins-zu-null.com
Homepage: http://www.eins-zu-null.com
Telefon: -

Pressekontakt
Eins zu Null
Christian Schwarz
Godorfer Strasse 13

50997 Köln
-

E-Mail: pr@eins-zu-null.com
Homepage: http://
Telefon: -


(NL/1224127387) I. Einleitung
Bereits im Herbst 2011 hat sich die Absetzbarkeit der Kosten für die berufliche Erstausbildung und das Erststudium durch zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofes erheblich verbessert.Hier hat der Gesetzgeber entgegengewirkt und mit dem Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) die Berücksichtigung von Berufsausbildungskosten im Rahmen eines Erststudium bzw. einer Erstausbildung neu geregelt und restriktiver gefasst. Heute möchten wir Sie über die Möglichkeit informieren, inwieweit die Übernahme von Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium - egal ob fürs Erststudium oder für ein weiteres Studium - durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer ohne lohnsteuerliche Folgen bleiben kann.

II. Grundsatz
Das Bundesministerium für Finanzen stellt in seinem BMF-Schreiben vom 13. April 2012 klar, dass alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören und somit dem Lohnsteuerabzug zu unterliegen haben.
Folglich fällt auch die Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber grundsätzlich unter diese Vorschrift. Unter gewissen Voraussetzungen, die wir Ihnen im Folgenden genauer erläutern möchten, sind Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium von diesem Grundsatz nicht erfasst. Hierbei ist zwischen einem Ausbildungsdienstverhältnis und einer beruflichen Fort- und Weiterbildungsleistung zu unterscheiden.

III. Ausnahmen
1. Ausbildungsdienstverhältnis
Findet das Studium im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses statt und ist der Arbeitgeber Schuldner der Studiengebühren, erfolgt die Übernahme von Studiengebühren im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers mit der Folge, dass es sich nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt. Als Voraussetzung gilt allerdings, dass die Teilnahme an dem berufsbegleitenden Studium zu den Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis gehört. Dies ist z. B. nicht der Fall, wenn eine Teilzeitkraft ohne vertragliche Verpflichtung ein berufsbegleitendes Studium absolviert und das Teilzeitarbeitsverhältnis lediglich das Studium ermöglicht.
Ist der Arbeitnehmer Schuldner der Studiengebühren und übernimmt der Arbeitgeber diese, so wird ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers nur unterstellt, wenn sich der Arbeitgeber arbeitsvertraglich zur Übernahme der Studiengebühren verpflichtet. Bei dieser Konstellation muss allerdings das ganz überwiegend betriebliche Interesse durch eine Rückzahlungsverpflichtung des Studierenden dokumentiert sein, wenn er das ausbildende Unternehmen auf eigenen Wunsch innerhalb von zwei Jahren nach Studienabschluss verlässt. Hierbei ist es nicht zu beanstanden, wenn die übernommenen Studiengebühren zeitanteilig zurückgefordert werden.

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat sich verpflichtet, nach Beendigung seiner Ausbildung, die ein Studium beinhaltete, zwei Jahre im Ausbildungsbetrieb zu bleiben, ansonsten muss er die Studiengebühren zeitanteilig zurückzahlen. Die Studiengebühren betrugen insgesamt € 20.000. Ausbildungsende war der 30.06.2011. Zum 31.12.2011 verlässt er das Unternehmen auf eigenen Wunsch.
Der an den Arbeitgeber zurückzuzahlende Betrag ermittelt sich wie folgt:
€20.000 / 24 Monate x 18 Monate = € 15.000
Der Arbeitnehmer hat zum 31.12.2011 einen Betrag in Höhe von € 15.000 an den Arbeitgeber zurückzuzahlen.

2. Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistung
Auch Studiengebühren für eine berufliche Fort- und Weiterbildungsleistung können vom Arbeitgeber ohne Lohnsteuerabzug übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb erhöht werden soll (z. B. Weiterbildung zum Versicherungsfachwirt in einem Versicherungsunternehmen).
In diesem Fall ist es unerheblich, wer Schuldner der Studiengebühren ist. Allerdings ist zu beachten, dass der Arbeitgeber - sofern der Arbeitnehmer Rechnungsempfänger ist - im Vorhinein die Übernahme der zukünftig entstehenden Studiengebühren schriftlich zugesagt hat. Ferner sollte der Arbeitgeber auf den Originalrechnungen die Kostenübernahme sowie deren Höhe angeben. Eine Kopie ist als Beleg zu den Lohnunterlagen zu legen.
Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer die Fort- bzw. Weiterbildungsleistung in seiner Freizeit durchführt.
Neben der direkten Übernahme von Studienkosten durch den Arbeitgeber kann auch die Hingabe eines Darlehens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zu marktüblichen Konditionen erfolgen, ohne dass lohnsteuerliche Folgen auftreten. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen, vor Ablauf des vertraglich festgelegten Zeitraumes, aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet oder der marktübliche Zins unterschritten ist. In diesem Fall ist gesondert zu prüfen, ob die Bildungsmaßnahme im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung zu bejahen war. Ist dies der Fall, verbleibt es bei einer lohnsteuerfreien Übernahme des Darlehens. Ist dies nicht der Fall, liegt bei einem Erlass des Darlehens Arbeitslohn vor, der der Lohnsteuer unterliegt.

IV. Weitere Kosten
Neben den Studiengebühren kann der Arbeitgeber auch Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten nach den für Auswärtstätigkeiten geltenden Grundsätzen für den Arbeitnehmer übernehmen, ohne dass dies zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn führt.

V. Empfehlung
Die Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber stellt eine gute Möglichkeit für diesen dar, die Qualifikation seiner Mitarbeiter zu verbessern, ohne dass diese finanzielle Einbußen hinzunehmen haben. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, die Mitarbeiter durch die Qualifikationsmaßnahmen langfristig an das Unternehmen zu binden. Zu beachten sind jedoch die bereits oben erwähnten Formerfordernisse bei Übernahme von Studiengebühren, bei denen der Arbeitnehmer Schuldner der Studiengebühren ist.

Mehr Informationen zu dem Thema http://shortpr.com/tqbht5

Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/vermischtes/lohnsteuer-bei-der-uebernahme-von-studiengebuehren-durch-den-arbeitgeber-12878

Firmenkontakt
Eins zu Null
Christian Schwarz
Godorfer Strasse 13

50997 Köln
-

E-Mail: pr@eins-zu-null.com
Homepage: http://www.eins-zu-null.com
Telefon: -

Pressekontakt
Eins zu Null
Christian Schwarz
Godorfer Strasse 13

50997 Köln
-

E-Mail: pr@eins-zu-null.com
Homepage: http://
Telefon: -

Artikel-Titel: Weitere News: Lohnsteuer bei der Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (prmaximus) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Lohnsteuer bei der Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Matt Cutts: Do AdWords customers get special treatm ...

Matt Cutts: Do AdWords customers get special treatm ...
Matt Cutts: Do human \"quality raters\" influence w ...

Matt Cutts: Do human \
Matt Cutts: How does Google consider site-wide back ...

Matt Cutts: How does Google consider site-wide back ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Deutschland-MVP-Schloss-Schwerin-2015-150 ...

Deutschland-Brandenburg-Konzentrationslag ...

Internationale-Tourismus-Boerse-Berlin-IT ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Walkers Shortbread Fingers Früher habe ich mir immer Butterfinger von Freunden mitbringen lassen. Ich hatte es auch schon bei Amazon versucht, aber da waren die extrem teuer. Und jetzt sehe ich sie bei der REWE in ... (Also Huber, 17.4.2021)

 Dorschleber von Dreimaster Es gibt ja so Tage wo alles schief läuft und man etwas braucht was einen wieder aufbaut. Manche nennen es Frustessen ich nenne es Selbstbelohnung. Dazu zählen Egg Benedicht und wenn es ... (Bertram Schmack, 08.11.2017)

 Sülze von Gut Drei Eichen Ab und an habe ich Appetit auf Sülze, aber selber machen lohnt erst bei großen Mengen und so viel Sülze will ich auch nicht. Also schaut man wer wann welche im Angebot hat. Früher gabs ... (dietrich david, 17.10.2017)

 Olivenöl von ACORSA Da hatte ich wieder gelesen, dass man in anderen Ländern mehr Geld für Lebensmittel ausgibt als in Deutschland. Na gut, dann kaufst du dir eben mal ein etwas teureres Olivenöl. Und so h ... (DaveD, 24.5.2015)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Drogenreport 2024 enthüllt Gefahren: Entscheidungsexpertin Dr. Johanna Dahm warnt (PR-Gateway, 15.05.2024)
Dr. Johanna Dahm: "Das große Tabu in der Führungsetage: Sucht schmälert Entscheidungskompetenz"

(Frankfurt am Main, 15.05.2024) Die Vielfalt und Komplexität der Herausforderungen, denen Führungskräfte gegenüberstehen, ist immens. Immer mehr Chefs neigen dazu, auf Alkohol, Medikamente, Stimulanzien und kognitive Enhancer zurückzugreifen. Es ist jedoch nur wenigen bewusst, dass diese Mittel ihre Fähigkeit zur Entscheidungsfindung, ihre Führungskompetenz und den Ruf des Unternehmens erns ...

 Beitrag zur Kreislaufwirtschaft (PR-Gateway, 14.05.2024)
Wiederverwerten für die Zukunft

Verpackungsspezialist ALPLA baut gemeinsam mit Getränkeabfüller Coca-Cola FEMSA derzeit eine Recyclingfabrik im mexikanischen Bundesstaat Tabasco. Über das Joint Venture fließen rund 60 Millionen US-Dollar in die neue Hightech-Anlage PLANETA, die pro Jahr mehr als 50.000 Tonnen gebrauchte PET-Flaschen recyceln kann. Das Material kommt aus 18 eigens dafür eingerichteten Annahmestellen, wo es Zwischenhändler abliefern, die es zuvor von regionalen Sammlern ...

 Neue Generation ARAG Gewerbe-Rechtsschutz jetzt auch mit Soforthilfe (PR-Gateway, 13.05.2024)
ARAG führt Rückwärtsdeckung und weitere neue Leistungen für Gewerbekunden ein

- Neu im Gewerbemarkt: Eigene Police mit Rückwärtsdeckung jetzt auch für Unternehmen

- Universal-Rechtsschutz eines der Highlights im regulären Gewerbe-Rechtsschutz Premium

- Erstattung von Forderungsausfall in den Premium-Tarifen

- Prämienrabatt für nachhaltige Unternehmen



Der rechtliche Schutz von Unternehmen ist in unserer zunehmend komplexer werdenden Geschäf ...

 DYU kündigt attraktive Muttertagsrabatte auf umweltfreundliche E-Bikes an (schwertschmiedeviktor, 10.05.2024)
Außergewöhnliche Preisnachlässe auf ein vielseitiges Angebot an E-Bikes vom 8. bis 14. Mai

Zusammenfassung: Feiern Sie diesen Muttertag mit DYU und profitieren Sie von speziellen Rabatten auf die verschiedenen Elektrofahrräder des Unternehmens. Diese Fahrräder sind perfekt für umweltbewusste Mütter und bieten eine ideale Mischung aus Komfort, Stil und Nachhaltigkeit. Die Aktion läuft vom 8. bis 19. Mai, gerade rechtzeitig, um das perfekte Geschenk zu finden.
...

 Einbruchdelikte auf Rekordniveau (PR-Gateway, 10.05.2024)
Moderne Alarmsysteme bieten wirksamen Schutz für privat und Gewerbe

Koblenz, 10.05.2024. Dass die Einbruchzahlen angesichts der aktuelle wirtschaftlichen Lage erneut deutlich gestiegen sind, wundert Bastian Rauen, Geschäftsführer r2 Überwachungstechnik GmbH/ videoalarm.de, wenig:

"Vielerorts wird es Eindringlingen noch immer viel zu leichtgemacht, in Gebäude oder Objekte einzudringen. Hier eine Kellertür, die sich schnell au ...

 Vetter erfüllt ehrgeizige Nachhaltigkeitsziele (PR-Gateway, 08.05.2024)
Pharmadienstleister aus Ravensburg legt dritten Nachhaltigkeitsbericht vor

- Vetter erreicht ambitionierte Nachhaltigkeitsziele

- Millionen-Investitionen in nachhaltige Energiegewinnung

- Mitarbeitende im Fokus: neue Arbeitszeitmodelle in Vorbereitung



Ravensburg, 8. Mai 2024: Vetter zeigt, dass es möglich ist: Wirtschaftlicher Erfolg und die Umsetzung ehrgeiziger Nachhaltigkeitsziele sind miteinander vereinbar. 2023 hat der Pharmadienstleister me ...

 Goldproduktion steigt um 29% - Massives Kaufsignal. Neuer 343% Gold Hot Stock nach 1.359% mit Barrick Gold Corporation ($GOLD), 1.563% mit Franco-Nevada ($FNV), 2.087 mit Wheaton Precious Metals Corp. ($WPM) und 2 (PR-Gateway, 08.05.2024)


Goldproduktion steigt um 29% - Neuer 343% Gold Hot Stock. 419 Mio. $ Gold-Lagerstätte - Diese Gold-Aktie jetzt kaufen



08.05.24 10:05

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74511/AC_Starcore_080524.001.png
 
Angst vor Mathe: weit verbreitet, gut zu bekämpfen (PR-Gateway, 08.05.2024)
Seit der ersten Unterrichtsstunde im Studienkreis vor 50 Jahren ist Mathematik das Nachhilfefach Nr. 1.

Angst vor Mathe: weit verbreitet, gut zu bekämpfen



Seit der ersten Unterrichtsstunde im Studienkreis vor 50 Jahren ist Mathematik das Nachhilfefach Nr. 1. Angst vor dem Fach ist einer der häufigsten Gründe für schlechte Noten. Was dagegen hilft, weiß Nachhilfelehrerin Elizabeta Stojanovska. Hier verrät sie ihre wichtigsten Tricks.



Wenn es in Mat ...

 Betriebliche Krankenversicherung als Magnet für Fachkräfte im Gesundheitswesen (PR-Gateway, 07.05.2024)


Die medizinische Versorgung in Deutschland steht vor einer enormen Herausforderung. Denn dem zunehmenden Fachkräftemangel, der durch den demografischen Wandel weiter verstärkt wird, muss langfristig entgegengewirkt werden. Laut einer pwc Studie wird besonders in der Pflege die körperliche und psychische Belastung als ein Hauptproblem von bis zu 72% d ...

 Cannabis Hot Stock unmittelbar vor Riesendeals - Massives Kaufsignal. Neuer 297% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Canopy Growth ($CGC (PR-Gateway, 07.05.2024)


Cannabis Hot Stock unmittelbar vor Riesendeals - Massives Kaufsignal. 297% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy



07.05.24

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74494/aktiencheck07052401.001.png
...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Lohnsteuer bei der Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-PresseMitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Lohnsteuer bei der Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber