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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Schlecker-Insolvenz. Arbeitsvergütung nicht verschenken! Insolvenzrecht Dresden

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 05. April 2012 @ 23:54:28 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(366 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Deutsche-Politik-News.de |
Schlecker-Insolvenz - Was geschieht mit der Arbeitsvergütung, wenn Insolvenzverwalter dem Arbeitnehmer kündigt und ihn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unwiderruflich freistellt?

Sachverhalt Schlecker -Insolvenz - Insolvenzarbeitsrecht Dresden

Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bekommen Arbeitnehmer oft eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit unwiderruflicher Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Dann ist zu klären, wie sich der Arbeitnehmer verhält, um seinen Lohn bzw. ALG zu erhalten.

Rechtslage Schlecker-Insolvenz - Insolvenzarbeitsrecht Dresden

1. Gemäß § 113 InsO bleiben Arbeitsverhältnisse mit Insolvenzeröffnung bestehen.

2. Grundsätzlich gilt das Kündigungsschutzgesetz. D.h. Kündigungsschutzklage ist zulässig und zu empfehlen.

3. Die Kündigungsfrist nach § 113 S. 2 InsO für den Insolvenzverwalter beträgt 3 Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist.

4. Die ab Insolvenzeröffnung fälligen Vergütungsforderungen des Arbeitnehmers sind nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO Forderungen gegen die Insolvenzmasse.

5. Durch die unwiderrufliche Freistellung des Arbeitnehmers gerät gemäß § 293 BGB der Insolvenzverwalter mit der Annahme der Arbeitsleistung in Verzug. Gemäß § 615 BGB behält der Arbeitnehmer seinen Vergütungsanspruch. Er muss sich jedoch Leistungen Dritter anrechnen lassen.

6. Leistungen Dritter sind z.B. Zahlungen von Arbeitslosengeld gemäß § 143 Abs. 3 SGB III. Danach erhält der Arbeitnehmer im Rahmen der sogenannten Gleichwohlgewährung Arbeitslosengeld noch während des Arbeitsverhältnisses, weil der Insolvenzverwalter tatsächlich keine Vergütung zahlt.

7. Der Differenzbetrag zwischen "normaler" Vergütung und Arbeitslosengeld ist weiterhin Masseverbindlichkeit. Vertragliche Verfallfristen für die Geltendmachung des Vergütungsanspruches sind zu beachten! Notfalls kann der Insolvenzverwalter auf Differenzlohn verklagt werden.

8. Durch die Zahlung von ALG geht gemäß § 115 SGB X dieser Vergütungsanspruch insoweit auf die Bundesagentur über.

9. Die Gleichwohlgewährung des ALG während der Kündigungsfrist ist gesetzliches ALG und wird auf die gesetzliche Dauer des Bezugsrechtes angerechnet. Die Konsequenz ist, dass der Arbeitnehmer durch die Nichtzahlung der Vergütung während der Freistellung eine kürzere Bezugsdauer des eigentlichen ALG hinnehmen muss. Hinzu kommt, dass die Bundesagentur nicht nach § 115 SGB X verpflichtet ist, die "Gleichwohlgewährung" vom Insolvenzverwalter zurückzufordern. Oft werden auch die vertraglichen Verfallfristen nicht beachtet. Hier besteht für den Arbeitnehmer ein hohes Verlustrisiko!

10. Dennoch kann der Arbeitnehmer nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2008 (5 AZR 432/07) seine Rechte wahren: Der Arbeitnehmer lässt sich von der Bundesagentur ermächtigen, die Gleichwohlgewährung gegenüber dem Insolvenzverwalter - notfalls gerichtlich - geltend zu machen. Dies geschieht im Rahmen der sogenannten gewillkürten Prozessstandschaft. Das erforderliche Eigeninteresse des klagenden Arbeitnehmers besteht darin, dass sich dadurch seine Bezugsdauer für ALG wieder verlängert. Der Klageantrag lautet auf Zahlung an die Bundesagentur.

Mein Rechtstipp Schlecker-Insolvenz - Insolvenzrecht Dresden

"Bei Fällen der vorliegenden Art müssen die Arbeitnehmer für die Durchsetzung ihrer Rechte selbst sorgen. Weder die Bundesagentur noch der Insolvenzverwalter sind Interessenvertreter des Arbeitnehmers. Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung bzw. bei möglicher Prozesskostenhilfe wird das Kostenrisiko quasi ausgeschlossen. Im Übrigen trägt jede Partei im Prozess 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht nur ihre eigenen Rechtsvertretungskosten, egal wie der Prozess ausgeht", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden

Anfragen an Rechtanwalt Horrion können auch über Skype unter ulrich.horrion gerichtet werden.

Kanzleiprofil - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Grundsätzliches zum Insolvenzrecht
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Das seit 1999 geltende Insolvenzrecht eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Jahren durch die Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei zu sein. In diesem Rechtsgebiet wurden durch Rechtsanwalt Horrion Unternehmen und Privatpersonen erfolgreich betreut. Bei einer Insolvenzabwicklung über seine Kanzlei ergeben sich für Sie, im Vergleich zu einer Abwicklung über eine staatliche Schulderberatungsstelle, erfahrungsgemäß folgende Vorteile:
- sofortiger Beginn der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens und somit schneller zur Restschuldbefreiung,
- langjährige Erfahrung und Kenntnis sämtlicher Rechtsnormen und neuer Gesetzte,
- vollständige Betreuung bis zum Schluss der Verfahrens,
- auch Betreuung bei komplizierten Sachverhalten im Unternehmensbereich.
Kommen Sie rechtzeitig zu einem Erstgespräch! Nach vielen Tipps und Informationen im Gespräch, haben viele Mandanten das sogenannte "Licht am Ende des Tunnels" wieder gesehen. Der psychologische Effekt der Hoffnung führt oftmals zur Verbesserung der Lebensqualität. Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Beratung und Kommunikation über Skype möglich
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Sparen Sie Kosten und Zeit! Durch eine Videokonferenz - über das Skype-System - können Sie mit mir Kontakt aufnehmen und eine Insolvenzberatung vereinbaren und durchführen. Somit fallen keinerlei Fahrtkosten oder Fahrzeiten an. Die Praxis hat gezeigt, dass bei der prozesstechnischen Abwicklung einer Insolvenzbearbeitung die räumliche Entfernung keine Rolle spielt. Bei größeren Umfängen im Rahmen der Insolvenzbearbeitung ist ein Besuch bei Ihnen vor Ort selbstverständlich.Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Werdegang - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Insolvenzrecht Dresden - Rechstanwalt Dresden

Philosophie Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Insolvenzrecht Dortmund - Rechtsanwalt Dortmund

Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden- Rechtsanwalt Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! . Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Mitarbeiter der Kanzlei Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst erfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreichVe Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie Kanzlei Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Insolvenzrecht Dresden
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 26
01099 Dresden
0351 / 803 09 40

http://www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
0351-803 09 40
http://www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de



Schlecker-Insolvenz - Was geschieht mit der Arbeitsvergütung, wenn Insolvenzverwalter dem Arbeitnehmer kündigt und ihn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unwiderruflich freistellt?

Sachverhalt Schlecker -Insolvenz - Insolvenzarbeitsrecht Dresden

Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bekommen Arbeitnehmer oft eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit unwiderruflicher Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Dann ist zu klären, wie sich der Arbeitnehmer verhält, um seinen Lohn bzw. ALG zu erhalten.

Rechtslage Schlecker-Insolvenz - Insolvenzarbeitsrecht Dresden

1. Gemäß § 113 InsO bleiben Arbeitsverhältnisse mit Insolvenzeröffnung bestehen.

2. Grundsätzlich gilt das Kündigungsschutzgesetz. D.h. Kündigungsschutzklage ist zulässig und zu empfehlen.

3. Die Kündigungsfrist nach § 113 S. 2 InsO für den Insolvenzverwalter beträgt 3 Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist.

4. Die ab Insolvenzeröffnung fälligen Vergütungsforderungen des Arbeitnehmers sind nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO Forderungen gegen die Insolvenzmasse.

5. Durch die unwiderrufliche Freistellung des Arbeitnehmers gerät gemäß § 293 BGB der Insolvenzverwalter mit der Annahme der Arbeitsleistung in Verzug. Gemäß § 615 BGB behält der Arbeitnehmer seinen Vergütungsanspruch. Er muss sich jedoch Leistungen Dritter anrechnen lassen.

6. Leistungen Dritter sind z.B. Zahlungen von Arbeitslosengeld gemäß § 143 Abs. 3 SGB III. Danach erhält der Arbeitnehmer im Rahmen der sogenannten Gleichwohlgewährung Arbeitslosengeld noch während des Arbeitsverhältnisses, weil der Insolvenzverwalter tatsächlich keine Vergütung zahlt.

7. Der Differenzbetrag zwischen "normaler" Vergütung und Arbeitslosengeld ist weiterhin Masseverbindlichkeit. Vertragliche Verfallfristen für die Geltendmachung des Vergütungsanspruches sind zu beachten! Notfalls kann der Insolvenzverwalter auf Differenzlohn verklagt werden.

8. Durch die Zahlung von ALG geht gemäß § 115 SGB X dieser Vergütungsanspruch insoweit auf die Bundesagentur über.

9. Die Gleichwohlgewährung des ALG während der Kündigungsfrist ist gesetzliches ALG und wird auf die gesetzliche Dauer des Bezugsrechtes angerechnet. Die Konsequenz ist, dass der Arbeitnehmer durch die Nichtzahlung der Vergütung während der Freistellung eine kürzere Bezugsdauer des eigentlichen ALG hinnehmen muss. Hinzu kommt, dass die Bundesagentur nicht nach § 115 SGB X verpflichtet ist, die "Gleichwohlgewährung" vom Insolvenzverwalter zurückzufordern. Oft werden auch die vertraglichen Verfallfristen nicht beachtet. Hier besteht für den Arbeitnehmer ein hohes Verlustrisiko!

10. Dennoch kann der Arbeitnehmer nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2008 (5 AZR 432/07) seine Rechte wahren: Der Arbeitnehmer lässt sich von der Bundesagentur ermächtigen, die Gleichwohlgewährung gegenüber dem Insolvenzverwalter - notfalls gerichtlich - geltend zu machen. Dies geschieht im Rahmen der sogenannten gewillkürten Prozessstandschaft. Das erforderliche Eigeninteresse des klagenden Arbeitnehmers besteht darin, dass sich dadurch seine Bezugsdauer für ALG wieder verlängert. Der Klageantrag lautet auf Zahlung an die Bundesagentur.

Mein Rechtstipp Schlecker-Insolvenz - Insolvenzrecht Dresden

"Bei Fällen der vorliegenden Art müssen die Arbeitnehmer für die Durchsetzung ihrer Rechte selbst sorgen. Weder die Bundesagentur noch der Insolvenzverwalter sind Interessenvertreter des Arbeitnehmers. Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung bzw. bei möglicher Prozesskostenhilfe wird das Kostenrisiko quasi ausgeschlossen. Im Übrigen trägt jede Partei im Prozess 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht nur ihre eigenen Rechtsvertretungskosten, egal wie der Prozess ausgeht", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden

Anfragen an Rechtanwalt Horrion können auch über Skype unter ulrich.horrion gerichtet werden.

Kanzleiprofil - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Grundsätzliches zum Insolvenzrecht
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Das seit 1999 geltende Insolvenzrecht eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Jahren durch die Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei zu sein. In diesem Rechtsgebiet wurden durch Rechtsanwalt Horrion Unternehmen und Privatpersonen erfolgreich betreut. Bei einer Insolvenzabwicklung über seine Kanzlei ergeben sich für Sie, im Vergleich zu einer Abwicklung über eine staatliche Schulderberatungsstelle, erfahrungsgemäß folgende Vorteile:
- sofortiger Beginn der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens und somit schneller zur Restschuldbefreiung,
- langjährige Erfahrung und Kenntnis sämtlicher Rechtsnormen und neuer Gesetzte,
- vollständige Betreuung bis zum Schluss der Verfahrens,
- auch Betreuung bei komplizierten Sachverhalten im Unternehmensbereich.
Kommen Sie rechtzeitig zu einem Erstgespräch! Nach vielen Tipps und Informationen im Gespräch, haben viele Mandanten das sogenannte "Licht am Ende des Tunnels" wieder gesehen. Der psychologische Effekt der Hoffnung führt oftmals zur Verbesserung der Lebensqualität. Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Beratung und Kommunikation über Skype möglich
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Sparen Sie Kosten und Zeit! Durch eine Videokonferenz - über das Skype-System - können Sie mit mir Kontakt aufnehmen und eine Insolvenzberatung vereinbaren und durchführen. Somit fallen keinerlei Fahrtkosten oder Fahrzeiten an. Die Praxis hat gezeigt, dass bei der prozesstechnischen Abwicklung einer Insolvenzbearbeitung die räumliche Entfernung keine Rolle spielt. Bei größeren Umfängen im Rahmen der Insolvenzbearbeitung ist ein Besuch bei Ihnen vor Ort selbstverständlich.Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Werdegang - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Insolvenzrecht Dresden - Rechstanwalt Dresden

Philosophie Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Insolvenzrecht Dortmund - Rechtsanwalt Dortmund

Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden- Rechtsanwalt Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! . Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Mitarbeiter der Kanzlei Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst erfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreichVe Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.
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Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie Kanzlei Ulrich Horrion
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Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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Insolvenzrecht Dresden
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 26
01099 Dresden
0351 / 803 09 40

http://www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
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Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
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Artikel-Titel: Weitere News: Schlecker-Insolvenz. Arbeitsvergütung nicht verschenken! Insolvenzrecht Dresden

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