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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Ratgeber Geld: wer braucht die freiwillige Krankenversicherung ?

Veröffentlicht am Dienstag, dem 06. März 2012 @ 07:56:05 auf Freie-PresseMitteilungen.de

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Essen, 6.3.2012. Gesetzliche Versicherungspflicht und freiwillige Krankenversicherung – wie passt das zusammen? Die Gesetze in Deutschland stehen ohnehin nicht im Ruf, leicht verständlich zu sein. So ist die freiwillige Krankenversicherung im § 9 des fünften Buch Sozialgesetzbuch überaus detailliert geregelt. Demgemäß können sich in der freiwilligen Krankenversicherung diejenigen versichern, deren vorige Krankenversicherung beendet wurde oder die sich über diesen Weg Zugang zum gesetzlich geregelten System der gesetzlichen Krankenversicherung verschaffen wollen.

Als Gegenpol zur Versicherungspflicht wird dies vom Gesetzgeber als Versicherungsberechtigung bezeichnet. Danach kann sich jeder eine freiwillige Krankenversicherung suchen, der aus seiner Versicherungspflicht ausschied und eine gewisse Zeit lang die Vorversicherungszeit erfüllt hat. Es können sich auch Personen freiwillig krankenversichern, die vorher über die Familienversicherung durch einen Angehörigen versichert waren. Wer das möchte, wird im Behördenjargon zum Antragsteller und ist verpflichtet, seine Absicht zum Beitritt in eine freiwillige Krankenversicherung schriftlich erklären. Nur so kann ein Vertrag für diese Variante der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zustande kommen. Wer das nicht weiss, hat Pech gehabt. Als Personengruppen, die für unsere regelungswütigen Ministerien dafür infrage kommen, haben Behördenvertreter und Gesetzgeber beschlossen, dass dies Familienversicherte sein können, die aus der Familienversicherung ausgeschlossen werden, Studierende, die älter als 30 Jahre sind, Schwerbehinderte, Personen, die aus dem Ausland zurückkehren sowie auch Spätaussiedler und deren Familienangehörige. Enden kann ein Vertrag mit einer freiwilligen Krankenversicherung nur durch schriftliche Kündigung oder natürlicherweise durch den Tod des Versicherungsnehmers. Nur wenn man nachweisen kann, dass man nach Beendigung in einer anderen Krankenkasse versichert ist, hat man die Berechtigung, aus der freiwilligen Krankenversicherung auszutreten.

Gesetzliche Kasse oder Privatpatient?

Die Antwort auf diese Frage ist besonders für Selbständige von Bedeutung, denn wenn sie später beispielsweise aus finanziellen Gründen aus der Krankenversicherung austreten wollen. Dann ab dem 56sten Lebensjahr ist dies leider nicht mehr möglich. Und hier ist allein der Begriff freiwillige Krankenversicherung sehr verwirrend. Den Krankenkassen ist es vollkommen gleichgültig, ob man sich den monatlichen Beitrag zu einer so genannten freiwilligen Krankenversicherung leisten kann oder nicht. Diese sind nämlich entgegen landläufiger Meinung nicht preiswerter sondern teurer als die meisten Privaten Krankenversicherungen – nur bieten sie als Schutz das ohnehin stark abgespeckte Kassen-Niveau und nicht die Privilegien und Behandlungsvorteile der privaten Konkurrenz. Aber das Gesetz schreibt nun ´mal vor, dass jeder in Deutschland Mitglied einer Krankenversicherung sein muss. Die gesetzlichen Kassenanbieter bekommen dadurch ein Millionenheer an Kunden per Gesetz zugeschoben. Kunden, die sich die privaten Anbieter (Private Krankenversicherung, PKV) mit Werbung, Leistung und im Internet durch den PKV Vergleich ebenso teuer wie mühsam erkämpfen müssen. Für Arbeitnehmer ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen, dass sie automatisch in die vergleichsweise sehr teure freiwillige Krankenversicherung der gesetzlichen Kassen rutschen, wenn ihr Jahreseinkommen die Einkommensgrenze (JAEG, 50.850 €) übersteigt und sie dementsprechend gemäß des Sozialgesetzbuches nicht mehr pflichtversichert sind. Sie haben dann nur zwei Wochen Zeit sich zu überlegen, ob sie Privatpatient werden wollen und in eine private Krankenversicherung wechseln möchten. Aber auch danach ist der Weg in die private Krankenversicherung nicht verbaut, denn den gesetzlichen Kassen kann man mit relativ kurzen Kündigungszeiten kündigen, wenn man einen Vertrag mit einem der rund vierzig privaten Anbieter geschlossen hat. Das sollte man erwägen, wenn man sich im Internet mit einem private Krankenversicherung Test auseinander gesetzt hat und von einem neutralen Experten beraten liess

Essen, 6.3.2012. Gesetzliche Versicherungspflicht und freiwillige Krankenversicherung – wie passt das zusammen? Die Gesetze in Deutschland stehen ohnehin nicht im Ruf, leicht verständlich zu sein. So ist die freiwillige Krankenversicherung im § 9 des fünften Buch Sozialgesetzbuch überaus detailliert geregelt. Demgemäß können sich in der freiwilligen Krankenversicherung diejenigen versichern, deren vorige Krankenversicherung beendet wurde oder die sich über diesen Weg Zugang zum gesetzlich geregelten System der gesetzlichen Krankenversicherung verschaffen wollen.

Als Gegenpol zur Versicherungspflicht wird dies vom Gesetzgeber als Versicherungsberechtigung bezeichnet. Danach kann sich jeder eine freiwillige Krankenversicherung suchen, der aus seiner Versicherungspflicht ausschied und eine gewisse Zeit lang die Vorversicherungszeit erfüllt hat. Es können sich auch Personen freiwillig krankenversichern, die vorher über die Familienversicherung durch einen Angehörigen versichert waren. Wer das möchte, wird im Behördenjargon zum Antragsteller und ist verpflichtet, seine Absicht zum Beitritt in eine freiwillige Krankenversicherung schriftlich erklären. Nur so kann ein Vertrag für diese Variante der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zustande kommen. Wer das nicht weiss, hat Pech gehabt. Als Personengruppen, die für unsere regelungswütigen Ministerien dafür infrage kommen, haben Behördenvertreter und Gesetzgeber beschlossen, dass dies Familienversicherte sein können, die aus der Familienversicherung ausgeschlossen werden, Studierende, die älter als 30 Jahre sind, Schwerbehinderte, Personen, die aus dem Ausland zurückkehren sowie auch Spätaussiedler und deren Familienangehörige. Enden kann ein Vertrag mit einer freiwilligen Krankenversicherung nur durch schriftliche Kündigung oder natürlicherweise durch den Tod des Versicherungsnehmers. Nur wenn man nachweisen kann, dass man nach Beendigung in einer anderen Krankenkasse versichert ist, hat man die Berechtigung, aus der freiwilligen Krankenversicherung auszutreten.

Gesetzliche Kasse oder Privatpatient?

Die Antwort auf diese Frage ist besonders für Selbständige von Bedeutung, denn wenn sie später beispielsweise aus finanziellen Gründen aus der Krankenversicherung austreten wollen. Dann ab dem 56sten Lebensjahr ist dies leider nicht mehr möglich. Und hier ist allein der Begriff freiwillige Krankenversicherung sehr verwirrend. Den Krankenkassen ist es vollkommen gleichgültig, ob man sich den monatlichen Beitrag zu einer so genannten freiwilligen Krankenversicherung leisten kann oder nicht. Diese sind nämlich entgegen landläufiger Meinung nicht preiswerter sondern teurer als die meisten Privaten Krankenversicherungen – nur bieten sie als Schutz das ohnehin stark abgespeckte Kassen-Niveau und nicht die Privilegien und Behandlungsvorteile der privaten Konkurrenz. Aber das Gesetz schreibt nun ´mal vor, dass jeder in Deutschland Mitglied einer Krankenversicherung sein muss. Die gesetzlichen Kassenanbieter bekommen dadurch ein Millionenheer an Kunden per Gesetz zugeschoben. Kunden, die sich die privaten Anbieter (Private Krankenversicherung, PKV) mit Werbung, Leistung und im Internet durch den PKV Vergleich ebenso teuer wie mühsam erkämpfen müssen. Für Arbeitnehmer ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen, dass sie automatisch in die vergleichsweise sehr teure freiwillige Krankenversicherung der gesetzlichen Kassen rutschen, wenn ihr Jahreseinkommen die Einkommensgrenze (JAEG, 50.850 €) übersteigt und sie dementsprechend gemäß des Sozialgesetzbuches nicht mehr pflichtversichert sind. Sie haben dann nur zwei Wochen Zeit sich zu überlegen, ob sie Privatpatient werden wollen und in eine private Krankenversicherung wechseln möchten. Aber auch danach ist der Weg in die private Krankenversicherung nicht verbaut, denn den gesetzlichen Kassen kann man mit relativ kurzen Kündigungszeiten kündigen, wenn man einen Vertrag mit einem der rund vierzig privaten Anbieter geschlossen hat. Das sollte man erwägen, wenn man sich im Internet mit einem private Krankenversicherung Test auseinander gesetzt hat und von einem neutralen Experten beraten liess

Artikel-Titel: Weitere News: Ratgeber Geld: wer braucht die freiwillige Krankenversicherung ?

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