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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Haushüter, was ist richtig, was ist falsch?

Veröffentlicht am Dienstag, dem 29. November 2011 @ 13:12:42 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(372 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Deutsche-Politik-News.de |
Verbraucherinformationen zur Selbstbeurteilung.

Seit über 25 Jahren werden private Haushalte während der Urlaubszeit durch die Tätigkeit von Haushütern unterstützt. Es hat sich eingebürgert, von Haushüter-Agenturen zu sprechen, das ist eigentlich falsch, denn eine Agentur vermittelt und erhält Provision.

Dies ist in Deutschland anders, hier sind Haushüter-Agenturen im Handelsregister eingetragene Firmen oder selbständige Gewerbetreibende. Vereinzelt sind es auch GbRs also Gesellschaften bürgerlichen Rechts, bestehend aus zwei oder mehreren natürlichen Personen. Zwar werden die ausführenden Haushüter auch "vermittelt" aber als Teilzeitbeschäftigte des jeweiligen Unternehmens und damit sind sie eingebunden in die Rechtsordnung eines regulären Arbeitsverhältnisses, geschützt auch durch die Berufsgenossenschaft.

Sehr früh haben sich Leistungsanbieter zu einem Verein und später zu einem Verband zusammengeschlossen. In dieser Formation wurden erhebliche öffentlichkeitswirksame Erfolge erzielt. Es hat sich bei den Mitgliedern meist eine regionale Präsenz heraus kristallisiert. Eine Ausnahme ergab sich durch den Zusammenschluss mehrerer Anbieter bei einem einzigen Verbandsmitglied, welches dadurch überregionale Bedeutung erlangte.

Die 25-jährige, aktive Pressearbeit des Verbandes führte insbesondere in den letzten 10 Jahren dazu, dass sich andere Markt-Teilnehmer des guten Namens bedienten und plötzlich waren auch Anbieter zu finden, die eigentlich Privatdetektive sind. Auch Anbieter die nur Hunde ausführen oder nur Blumen gießen wollen waren der Auffassung, nun unbedingt Haushüter sein zu wollen.

Der Verband war nicht gewillt, diesen Auswüchsen mit entsprechendem Nachdruck zu begegnen. So hat die Firma Haushüter GAD-altos im Alleingang den Weg zum Patentamt eingeschlagen um die Abwehrkraft zu stärken. Das Ergebnis: Für den Begriff "Haushüter" gibt es nun zwei Marken.

Leider hat der Verband die gemeinsame Nutzung der Markenrechte abgelehnt. Haushüter GAD-altos ist deshalb seit Mai 2011 dem Verband nicht mehr angeschlossen. Nun wird zwischen dem Verband und Haushüter GAD-altos über die Wirksamkeit der Markenrechte gestritten. Was ist richtig und was ist falsch? Ist es nicht vielleicht nur ein Streit "um des Kaisers Bart"?

Betrachtet man die beurkundeten Texte der Marken, so ist für Haushüter GAD-altos Inh. Gabriele Adam e. K. folgendes eingetragen:

"(Klasse 45) Sicherheits- und Wachdienste zum Schutz von Personen und Sachwerten durch Anwesenheit und Übernachtung im Wohnobjekt bzw. Haushalt;
Personenbetreuung ohne medizinische Pflegeleistungen (soweit in Klasse 45 enthalten); Postannahme und Leerung von Hausbriefkästen, Aufzeichnungen und Berichterstattung über Anrufe (soweit in Klasse 45 enthalten).

(Klasse 44) Pflege von zahmen Haustieren (Hunden, Katzen, Vögeln, einschließlich Pferden in der Kleinlandwirtschaft oder im Hobby-Bereich), Zierfischen und Bienen im Wohnobjekt bzw. Haushalt der Besitzer; Gartenarbeiten zur Pflege und Erhaltung von Pflanzen im Wohnobjekt, einschließlich Balkon und Garten.

(Klasse 43) Beaufsichtigung, Betreuung und Fütterung von zahmen Haustieren
(Hunden, Katzen, Vögeln, einschließlich Pferden in der Kleinlandwirtschaft oder im Hobby-Bereich), Zierfischen und Bienen im Wohnobjekt bzw. Haushalt der Besitzer.

(Klasse 37) Straßenreinigung durch Fegen, Streuen und Schnee-Räumen".

Es sind die Klassen 45, 44, 43 und 37 der so genannten Nizza Klassifizierung betroffen.

Weiterhin sind für Klaus Adam in der Klasse 9 diverse Produkte und Softwaremöglichkeiten eingetragen und in der Klasse 44: medizinische und veterinärmedizinische Dienstleistungen: "Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere".

Der Streit entbrennt nun bei der Frage, ob die von Haushüter GAD-altos angebotenen Dienste komplett oder nur teilweise unter den Schutz dieser beiden Marken fallen. Hier ist der mündige Verbraucher doch die unbestechliche Kontrollinstanz.

Die Bewachung (Klasse 45), die Pflege von zahmen Haustieren und die Pflege von Pflanzen (Klasse 44); die Beaufsichtigung, Betreuung und Fütterung der Tiere (Klasse 43) sowie die Übernahme der Verkehrs-Sicherheit durch Fegen, Streuen und Schnee-Räumen (Klasse 37). All das gehört zum Angebot von Haushüter GAD-altos.

Mit der Marke Haushüter®, die für Klaus Adam eingetragen ist, wurden die Möglichkeiten erweitert indem nun unter diesem Begriff die Tierbetreuung hinsichtlich kranker und behinderter Tiere verstanden wird. Auch die Betreuung von Senioren, die von Haushüter GAD-altos schon von Anfang an angeboten und durchgeführt wird, fällt nun unter diese Marke. Haushüter GAD-altos, Inh. Gabriele Adam e. K. ist derzeit als einziger Anbieter autorisiert, diese Marke im Geschäftsverkehr zu nutzen.

Im Internet finden sich Zertifizierungen, Qualitäts-Siegel und sonstige Aussagen als Gütekennzeichen für Haushüter. Das ist sicher gut gemeint, aber prüfbar sind diese für den Verbraucher nicht bis auf schöne Bildchen und einen jeweiligen Text dazu.

Prüfen und nachvollziehen, diese Rechte sollten Verbraucher aber schon besitzen. Im Falle eines Auftrages geben sie einem Haushüter schließlich komplett oder wenigstens teilweise ihr immobiles Vermögen an die Hand und dazu überwiegend auch ihre Haustiere.

Eine Marke, die ja mit entsprechenden Inhalten verbunden ist, dürfte eine prüfbarere Basis sein als noch so schön gestaltete Siegel. Denn die Beschreibung einer Marke sollte sich in der Leistung widerspiegeln. Das lässt sich prüfen.

Schauen wir uns die Firma Haushüter GAD-altos als e. K. (e. K. = eingetragene Kauffrau) näher an, so stellen wir fest, dass sie als Firma im Handelsregister eingetragen ist. Kundige Verbraucher wissen nun, dass in einer Firma nach den Regeln eines ordentlichen Kaufmannes gehandelt werden muss. Es muss nicht nur, es wird auch, denn sonst wäre die Firma nicht 25 Jahre alt geworden. Da dies auch ein Kriterium zur Verbraucherentscheidung sein kann, wird hier darauf hingewiesen.

Nebenbei bemerkt: "nur ein im Handelsregister eingetragener Gewerbetreibender betreibt Kraft Eintragung eine "FIRMA" und ist damit Vollkaufmann". Alle anderen Anbieter sind zwar beim Ordnungsamt angemeldete und somit behördlich zugelassene Unternehmen, jeweils für die angemeldete Tätigkeit, jedoch ohne besondere Auflagen. Sie sind aber dadurch keine Firma. Das wird leider oft vergessen.

Die Firma Haushüter GAD-altos Inh. Gabriele Adam e. K. veröffentlicht in ihrem Internet-Impressum den Handelsregister-Auszug und darüber hinaus einen selbstverpflichtenden Kodex.

Ein weiteres Kriterium für den Verbraucher ist sicher auch, dass die vermittelten Haushüter tatsächlich zum eigenen Umfeld des Verbrauchers passen sollten. Diese passgenaue Zuordnung von Haushütern zu den Kunden ist umso einfacher und trotzdem sorgfältig zu gestalten, je mehr Mitarbeiter für den Anbieter der Dienstleistung zur Verfügung stehen. Weiter ist wichtig, wie die Vorarbeit aussieht, bevor aus Frau Meier oder Herrn Müller eine Haushüterin oder ein Haushüter wird.

Haushüter GAD-altos beschreibt die Tätigkeit für künftige Haushüter schon von Anbeginn (ca. 1987-88) an etwa so (natürlich auch öffentlich im Internet):

"Als Haushüter sind Sie etwa 1 - 3 Mal im Jahr für etwa 1 - 3 Wochen aktiv im Haus eines unserer Kunden". Ein Text, dem dann viele weitere Fragen an den Bewerber folgen. Der Umfang der geforderten Unterlagen führt häufig dazu, dass sich einige Interessenten davon abhalten lassen, eine Bewerbung als Haushüter dann tatsächlich auch abzugeben. Das ist nicht weiter schlimm, denn es sollen ja stets die richtigen Partner sein, welche dann die Aufgaben beim Kunden übernehmen.

Die Formulierung "1 - 3 Mal im Jahr für etwa 1 - 3 Wochen" wurde später auch vom Verband und einigen seiner Mitglieder in die jeweilige Homepage übernommen.

Nun fragt sich Haushüter GAD-altos, ob diese schlagwortartige Formulierung ihr eigenes geistiges Eigentum ist und nicht mehr vom Verband und seinen Mitgliedern verwendet werden darf. Selbst wenn dies nicht justiziabel sein sollte, wäre es vielleicht angemessen, dass der Verband und seine Mitglieder endlich eigene Texte zur Mitarbeitergewinnung benutzen.

Die Firma Haushüter GAD-altos Inh. Gabriele Adam e. K. ist seit 1986 mit der Dienstleistung beschäftigt. Es werden Bewachungen, Haus- Personen- und Tierbetreuungen durchgeführt, die sich dadurch kennzeichnen, dass sich während der gesamten Zeit die Mitarbeiter der Firma im Haus des Kunden befinden. Dadurch entsteht eine außerordentlich kurze Reaktionszeit bei Ereignissen jeder Art.

Die Tätigkeit der Firma wird durch den Schutz von zwei Markenrechten unterstützt. Hier die Nummern der Marken-Urkunden: 307 17 893 und 30 2008 056 078.
Haushüter GAD-altos, Inh. Gabriele Adam e. K.
Klaus Adam
Auf den Stöcken 42
41472 Neuss
02182-884141

http://www.haushueter.com

Pressekontakt:
Haushüter GAD-altos
Klaus Adam
Auf den Stöcken 42
41472 Neuss
info@haushueter.com
02182-884141
http://www.haushueter.com

(Interessante Senioren News, Infos & Tipps @ Senioren-Page.de.)


Verbraucherinformationen zur Selbstbeurteilung.

Seit über 25 Jahren werden private Haushalte während der Urlaubszeit durch die Tätigkeit von Haushütern unterstützt. Es hat sich eingebürgert, von Haushüter-Agenturen zu sprechen, das ist eigentlich falsch, denn eine Agentur vermittelt und erhält Provision.

Dies ist in Deutschland anders, hier sind Haushüter-Agenturen im Handelsregister eingetragene Firmen oder selbständige Gewerbetreibende. Vereinzelt sind es auch GbRs also Gesellschaften bürgerlichen Rechts, bestehend aus zwei oder mehreren natürlichen Personen. Zwar werden die ausführenden Haushüter auch "vermittelt" aber als Teilzeitbeschäftigte des jeweiligen Unternehmens und damit sind sie eingebunden in die Rechtsordnung eines regulären Arbeitsverhältnisses, geschützt auch durch die Berufsgenossenschaft.

Sehr früh haben sich Leistungsanbieter zu einem Verein und später zu einem Verband zusammengeschlossen. In dieser Formation wurden erhebliche öffentlichkeitswirksame Erfolge erzielt. Es hat sich bei den Mitgliedern meist eine regionale Präsenz heraus kristallisiert. Eine Ausnahme ergab sich durch den Zusammenschluss mehrerer Anbieter bei einem einzigen Verbandsmitglied, welches dadurch überregionale Bedeutung erlangte.

Die 25-jährige, aktive Pressearbeit des Verbandes führte insbesondere in den letzten 10 Jahren dazu, dass sich andere Markt-Teilnehmer des guten Namens bedienten und plötzlich waren auch Anbieter zu finden, die eigentlich Privatdetektive sind. Auch Anbieter die nur Hunde ausführen oder nur Blumen gießen wollen waren der Auffassung, nun unbedingt Haushüter sein zu wollen.

Der Verband war nicht gewillt, diesen Auswüchsen mit entsprechendem Nachdruck zu begegnen. So hat die Firma Haushüter GAD-altos im Alleingang den Weg zum Patentamt eingeschlagen um die Abwehrkraft zu stärken. Das Ergebnis: Für den Begriff "Haushüter" gibt es nun zwei Marken.

Leider hat der Verband die gemeinsame Nutzung der Markenrechte abgelehnt. Haushüter GAD-altos ist deshalb seit Mai 2011 dem Verband nicht mehr angeschlossen. Nun wird zwischen dem Verband und Haushüter GAD-altos über die Wirksamkeit der Markenrechte gestritten. Was ist richtig und was ist falsch? Ist es nicht vielleicht nur ein Streit "um des Kaisers Bart"?

Betrachtet man die beurkundeten Texte der Marken, so ist für Haushüter GAD-altos Inh. Gabriele Adam e. K. folgendes eingetragen:

"(Klasse 45) Sicherheits- und Wachdienste zum Schutz von Personen und Sachwerten durch Anwesenheit und Übernachtung im Wohnobjekt bzw. Haushalt;
Personenbetreuung ohne medizinische Pflegeleistungen (soweit in Klasse 45 enthalten); Postannahme und Leerung von Hausbriefkästen, Aufzeichnungen und Berichterstattung über Anrufe (soweit in Klasse 45 enthalten).

(Klasse 44) Pflege von zahmen Haustieren (Hunden, Katzen, Vögeln, einschließlich Pferden in der Kleinlandwirtschaft oder im Hobby-Bereich), Zierfischen und Bienen im Wohnobjekt bzw. Haushalt der Besitzer; Gartenarbeiten zur Pflege und Erhaltung von Pflanzen im Wohnobjekt, einschließlich Balkon und Garten.

(Klasse 43) Beaufsichtigung, Betreuung und Fütterung von zahmen Haustieren
(Hunden, Katzen, Vögeln, einschließlich Pferden in der Kleinlandwirtschaft oder im Hobby-Bereich), Zierfischen und Bienen im Wohnobjekt bzw. Haushalt der Besitzer.

(Klasse 37) Straßenreinigung durch Fegen, Streuen und Schnee-Räumen".

Es sind die Klassen 45, 44, 43 und 37 der so genannten Nizza Klassifizierung betroffen.

Weiterhin sind für Klaus Adam in der Klasse 9 diverse Produkte und Softwaremöglichkeiten eingetragen und in der Klasse 44: medizinische und veterinärmedizinische Dienstleistungen: "Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere".

Der Streit entbrennt nun bei der Frage, ob die von Haushüter GAD-altos angebotenen Dienste komplett oder nur teilweise unter den Schutz dieser beiden Marken fallen. Hier ist der mündige Verbraucher doch die unbestechliche Kontrollinstanz.

Die Bewachung (Klasse 45), die Pflege von zahmen Haustieren und die Pflege von Pflanzen (Klasse 44); die Beaufsichtigung, Betreuung und Fütterung der Tiere (Klasse 43) sowie die Übernahme der Verkehrs-Sicherheit durch Fegen, Streuen und Schnee-Räumen (Klasse 37). All das gehört zum Angebot von Haushüter GAD-altos.

Mit der Marke Haushüter®, die für Klaus Adam eingetragen ist, wurden die Möglichkeiten erweitert indem nun unter diesem Begriff die Tierbetreuung hinsichtlich kranker und behinderter Tiere verstanden wird. Auch die Betreuung von Senioren, die von Haushüter GAD-altos schon von Anfang an angeboten und durchgeführt wird, fällt nun unter diese Marke. Haushüter GAD-altos, Inh. Gabriele Adam e. K. ist derzeit als einziger Anbieter autorisiert, diese Marke im Geschäftsverkehr zu nutzen.

Im Internet finden sich Zertifizierungen, Qualitäts-Siegel und sonstige Aussagen als Gütekennzeichen für Haushüter. Das ist sicher gut gemeint, aber prüfbar sind diese für den Verbraucher nicht bis auf schöne Bildchen und einen jeweiligen Text dazu.

Prüfen und nachvollziehen, diese Rechte sollten Verbraucher aber schon besitzen. Im Falle eines Auftrages geben sie einem Haushüter schließlich komplett oder wenigstens teilweise ihr immobiles Vermögen an die Hand und dazu überwiegend auch ihre Haustiere.

Eine Marke, die ja mit entsprechenden Inhalten verbunden ist, dürfte eine prüfbarere Basis sein als noch so schön gestaltete Siegel. Denn die Beschreibung einer Marke sollte sich in der Leistung widerspiegeln. Das lässt sich prüfen.

Schauen wir uns die Firma Haushüter GAD-altos als e. K. (e. K. = eingetragene Kauffrau) näher an, so stellen wir fest, dass sie als Firma im Handelsregister eingetragen ist. Kundige Verbraucher wissen nun, dass in einer Firma nach den Regeln eines ordentlichen Kaufmannes gehandelt werden muss. Es muss nicht nur, es wird auch, denn sonst wäre die Firma nicht 25 Jahre alt geworden. Da dies auch ein Kriterium zur Verbraucherentscheidung sein kann, wird hier darauf hingewiesen.

Nebenbei bemerkt: "nur ein im Handelsregister eingetragener Gewerbetreibender betreibt Kraft Eintragung eine "FIRMA" und ist damit Vollkaufmann". Alle anderen Anbieter sind zwar beim Ordnungsamt angemeldete und somit behördlich zugelassene Unternehmen, jeweils für die angemeldete Tätigkeit, jedoch ohne besondere Auflagen. Sie sind aber dadurch keine Firma. Das wird leider oft vergessen.

Die Firma Haushüter GAD-altos Inh. Gabriele Adam e. K. veröffentlicht in ihrem Internet-Impressum den Handelsregister-Auszug und darüber hinaus einen selbstverpflichtenden Kodex.

Ein weiteres Kriterium für den Verbraucher ist sicher auch, dass die vermittelten Haushüter tatsächlich zum eigenen Umfeld des Verbrauchers passen sollten. Diese passgenaue Zuordnung von Haushütern zu den Kunden ist umso einfacher und trotzdem sorgfältig zu gestalten, je mehr Mitarbeiter für den Anbieter der Dienstleistung zur Verfügung stehen. Weiter ist wichtig, wie die Vorarbeit aussieht, bevor aus Frau Meier oder Herrn Müller eine Haushüterin oder ein Haushüter wird.

Haushüter GAD-altos beschreibt die Tätigkeit für künftige Haushüter schon von Anbeginn (ca. 1987-88) an etwa so (natürlich auch öffentlich im Internet):

"Als Haushüter sind Sie etwa 1 - 3 Mal im Jahr für etwa 1 - 3 Wochen aktiv im Haus eines unserer Kunden". Ein Text, dem dann viele weitere Fragen an den Bewerber folgen. Der Umfang der geforderten Unterlagen führt häufig dazu, dass sich einige Interessenten davon abhalten lassen, eine Bewerbung als Haushüter dann tatsächlich auch abzugeben. Das ist nicht weiter schlimm, denn es sollen ja stets die richtigen Partner sein, welche dann die Aufgaben beim Kunden übernehmen.

Die Formulierung "1 - 3 Mal im Jahr für etwa 1 - 3 Wochen" wurde später auch vom Verband und einigen seiner Mitglieder in die jeweilige Homepage übernommen.

Nun fragt sich Haushüter GAD-altos, ob diese schlagwortartige Formulierung ihr eigenes geistiges Eigentum ist und nicht mehr vom Verband und seinen Mitgliedern verwendet werden darf. Selbst wenn dies nicht justiziabel sein sollte, wäre es vielleicht angemessen, dass der Verband und seine Mitglieder endlich eigene Texte zur Mitarbeitergewinnung benutzen.

Die Firma Haushüter GAD-altos Inh. Gabriele Adam e. K. ist seit 1986 mit der Dienstleistung beschäftigt. Es werden Bewachungen, Haus- Personen- und Tierbetreuungen durchgeführt, die sich dadurch kennzeichnen, dass sich während der gesamten Zeit die Mitarbeiter der Firma im Haus des Kunden befinden. Dadurch entsteht eine außerordentlich kurze Reaktionszeit bei Ereignissen jeder Art.

Die Tätigkeit der Firma wird durch den Schutz von zwei Markenrechten unterstützt. Hier die Nummern der Marken-Urkunden: 307 17 893 und 30 2008 056 078.
Haushüter GAD-altos, Inh. Gabriele Adam e. K.
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Auf den Stöcken 42
41472 Neuss
02182-884141

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