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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: USAG24, Inc informiert ueber die Einkommensteuer in den USA

Veröffentlicht am Freitag, dem 11. November 2011 @ 10:03:03 auf Freie-PresseMitteilungen.de

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Amerikanische Staatsbürger und dauerhaft mit Green Card in den USA lebende Ausländer (resident aliens) müssen für alle Einkünfte aus dem In- und Ausland Steuern (income tax) entrichten. Wer nur vorrübergehend in den USA lebt, also ein non-resident alien ist, muss lediglich seine USA-Verdienste versteuern, da es ein Abkommen zwischen den USA und Deutschland gibt, das eine Doppelbesteuerung ausschließt.

Amerikanische Staatsbürger und dauerhaft mit Green Card in den USA lebende Ausländer (resident aliens) müssen für alle Einkünfte aus dem In- und Ausland Steuern (income tax) entrichten. Wer nur vorrübergehend in den USA lebt, also ein non-resident alien ist, muss lediglich seine USA-Verdienste versteuern, da es ein Abkommen zwischen den USA und Deutschland gibt, das eine Doppelbesteuerung ausschließt.

Man bezahlt Einkommensteuer an die Bundesregierung (federal income tax), die vom Internal Revenue Service (IRS) eingenommen wird, und in den meisten Staaten auch eine, allerdings wesentlich geringere Einkommensteuer für den jeweiligen Staat, in dem man lebt (state income tax). Einige Städte, wie z. B. New York City, erheben zusätzlich eine eigene, relativ geringe Einkommensteuer.

Die zusätzliche Einkommensteuer der einzelnen Bundesstaaten (state income tax) variiert stark, der höchste Satz wird mit 10,3 Prozent in Kalifornien erhoben, der niedrigste mit 3 Prozent in Illinois. Einige Bundesstaaten, wie z.B. Texas und Florida, haben keine Einkommensteuer für Privathaushalte.

Die Steuererklärungen für das jeweils vergangene Jahr müssen bis zum 15. April abgeschickt werden. Die Formulare dafür finden Sie auf dem Postamt oder in der Bibliothek (public library) und auf der IRS-Website (www.irs.gov). Zumindest für Ihre erste Steuererklärung (income tax return) in den USA sollten Sie die Hilfe eines Steuerberaters (tax accountant) in Anspruch nehmen. Das ist nicht teuer und Sie gehen so auf Nummer sicher, dass Sie Ihre Steuererklärung richtig machen. Außerdem sparen Sie auf diesem Wege viel Zeit, die Sie sonst mit dem mühsamen Ausfüllen der Formulare verbracht hätten. Denken Sie aber trotzdem daran, dass Sie am Ende alleine verantwortlich sind, ganz gleich, ob Sie die Steuererklärung selbst ausgefüllt haben oder ein Steuerberater. Es kann also nicht schaden, wenn Sie sich einmal mit den Grundlagen beschäftigen. Lesen Sie insbesondere den U.S. Tax Guide for Aliens, den Sie von der IRS-Website herunterladen können. Dieser erklärt u. a. die Besonderheiten, die für das Jahr Ihres Zuzugs nach Amerika gelten.

Je nachdem, ob im Verlauf des Jahres nicht genug oder zu viele Steuern von Ihrem Lohn (wage) bzw. Gehalt (salary) abgeführt wurden, werden Sie mit dem Einreichen der Steuererklärung einen Scheck mitschicken müssen, der Ihre Steuerschuld begleicht, oder Sie können nach einigen Wochen einen Scheck von der IRS erwarten, mit dem Ihnen die zu viel gezahlten Steuern zurückerstattet werden (tax refund).

Wenn Sie eine Arbeit in den USA aufnehmen, wird Ihnen Ihr Arbeitgeber Formulare mit der Bezeichnung Form W-4 (federal income tax) und das Formular für die jeweilige state income tax zum Ausfüllen geben. Neben Ihren persönlichen Daten wie Adresse und Social Security Number geben Sie dort die Zahl der exemptions an, die Sie in Anspruch nehmen wollen. Diese richtet sich in erster Linie nach der Zahl der abhängigen Familienmitglieder. Je höher die Zahl der exemptions, desto weniger Steuern werden von Ihrem Lohn bzw. Gehalt abgeführt. Die Kunst besteht darin, weder zu viele noch zu wenige exemptions zu wählen, so dass Sie am Ende, wenn Sie Ihre Steuererklärung machen, dem Staat nicht zu viel Geld schulden und umgekehrt. Lassen Sie sich am besten von einem Steuerberater helfen, da neben der Zahl der Familienmitglieder auch noch andere Faktoren eine Rolle spielen können, etwa die Steuerabschreibungen (deductions), die Sie machen können, wenn Sie ein Haus besitzen, und die Geldbeträge, die Sie vor Abzug der Steuer in altersvorsorgende Programme, wie 401(k) und Roth IRA, investieren dürfen.

Am Anfang jeden Jahres schickt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Bescheinigung, die Form W-2 genannt wird, auf der Ihr Lohn bzw. Gehalt und die Abzüge für das Vorjahr aufgeführt sind. Form W-2 reichen Sie als Beleg mit Ihrer Steuererklärung ein. Wenn Sie im Laufe eines Jahres mehrere Arbeitgeber hatten, dann sollten Sie von jedem Arbeitgeber ein solches Schriftstück erhalten, egal, ob Sie dort noch arbeiten oder nicht. Deshalb ist es wichtig, dass Sie gegenwärtige und ehemalige Arbeitgeber informieren, falls sich Ihre Adresse ändert. Wenn Sie Anfang Februar noch nicht jede Form W-2 bekommen haben, sollten Sie bei dem jeweiligen Arbeitgeber anrufen.
Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der USAG24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
US AG 24, Inc
Michael Schuett
Friedrichstr 171
10117 Berlin
+49 30 80932893
www.usag24.com

Pressekontakt:
USAG24, Inc
MIchael Schuett
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10117 Berlin
info@usag24.com
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Amerikanische Staatsbürger und dauerhaft mit Green Card in den USA lebende Ausländer (resident aliens) müssen für alle Einkünfte aus dem In- und Ausland Steuern (income tax) entrichten. Wer nur vorrübergehend in den USA lebt, also ein non-resident alien ist, muss lediglich seine USA-Verdienste versteuern, da es ein Abkommen zwischen den USA und Deutschland gibt, das eine Doppelbesteuerung ausschließt.

Amerikanische Staatsbürger und dauerhaft mit Green Card in den USA lebende Ausländer (resident aliens) müssen für alle Einkünfte aus dem In- und Ausland Steuern (income tax) entrichten. Wer nur vorrübergehend in den USA lebt, also ein non-resident alien ist, muss lediglich seine USA-Verdienste versteuern, da es ein Abkommen zwischen den USA und Deutschland gibt, das eine Doppelbesteuerung ausschließt.

Man bezahlt Einkommensteuer an die Bundesregierung (federal income tax), die vom Internal Revenue Service (IRS) eingenommen wird, und in den meisten Staaten auch eine, allerdings wesentlich geringere Einkommensteuer für den jeweiligen Staat, in dem man lebt (state income tax). Einige Städte, wie z. B. New York City, erheben zusätzlich eine eigene, relativ geringe Einkommensteuer.

Die zusätzliche Einkommensteuer der einzelnen Bundesstaaten (state income tax) variiert stark, der höchste Satz wird mit 10,3 Prozent in Kalifornien erhoben, der niedrigste mit 3 Prozent in Illinois. Einige Bundesstaaten, wie z.B. Texas und Florida, haben keine Einkommensteuer für Privathaushalte.

Die Steuererklärungen für das jeweils vergangene Jahr müssen bis zum 15. April abgeschickt werden. Die Formulare dafür finden Sie auf dem Postamt oder in der Bibliothek (public library) und auf der IRS-Website (www.irs.gov). Zumindest für Ihre erste Steuererklärung (income tax return) in den USA sollten Sie die Hilfe eines Steuerberaters (tax accountant) in Anspruch nehmen. Das ist nicht teuer und Sie gehen so auf Nummer sicher, dass Sie Ihre Steuererklärung richtig machen. Außerdem sparen Sie auf diesem Wege viel Zeit, die Sie sonst mit dem mühsamen Ausfüllen der Formulare verbracht hätten. Denken Sie aber trotzdem daran, dass Sie am Ende alleine verantwortlich sind, ganz gleich, ob Sie die Steuererklärung selbst ausgefüllt haben oder ein Steuerberater. Es kann also nicht schaden, wenn Sie sich einmal mit den Grundlagen beschäftigen. Lesen Sie insbesondere den U.S. Tax Guide for Aliens, den Sie von der IRS-Website herunterladen können. Dieser erklärt u. a. die Besonderheiten, die für das Jahr Ihres Zuzugs nach Amerika gelten.

Je nachdem, ob im Verlauf des Jahres nicht genug oder zu viele Steuern von Ihrem Lohn (wage) bzw. Gehalt (salary) abgeführt wurden, werden Sie mit dem Einreichen der Steuererklärung einen Scheck mitschicken müssen, der Ihre Steuerschuld begleicht, oder Sie können nach einigen Wochen einen Scheck von der IRS erwarten, mit dem Ihnen die zu viel gezahlten Steuern zurückerstattet werden (tax refund).

Wenn Sie eine Arbeit in den USA aufnehmen, wird Ihnen Ihr Arbeitgeber Formulare mit der Bezeichnung Form W-4 (federal income tax) und das Formular für die jeweilige state income tax zum Ausfüllen geben. Neben Ihren persönlichen Daten wie Adresse und Social Security Number geben Sie dort die Zahl der exemptions an, die Sie in Anspruch nehmen wollen. Diese richtet sich in erster Linie nach der Zahl der abhängigen Familienmitglieder. Je höher die Zahl der exemptions, desto weniger Steuern werden von Ihrem Lohn bzw. Gehalt abgeführt. Die Kunst besteht darin, weder zu viele noch zu wenige exemptions zu wählen, so dass Sie am Ende, wenn Sie Ihre Steuererklärung machen, dem Staat nicht zu viel Geld schulden und umgekehrt. Lassen Sie sich am besten von einem Steuerberater helfen, da neben der Zahl der Familienmitglieder auch noch andere Faktoren eine Rolle spielen können, etwa die Steuerabschreibungen (deductions), die Sie machen können, wenn Sie ein Haus besitzen, und die Geldbeträge, die Sie vor Abzug der Steuer in altersvorsorgende Programme, wie 401(k) und Roth IRA, investieren dürfen.

Am Anfang jeden Jahres schickt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Bescheinigung, die Form W-2 genannt wird, auf der Ihr Lohn bzw. Gehalt und die Abzüge für das Vorjahr aufgeführt sind. Form W-2 reichen Sie als Beleg mit Ihrer Steuererklärung ein. Wenn Sie im Laufe eines Jahres mehrere Arbeitgeber hatten, dann sollten Sie von jedem Arbeitgeber ein solches Schriftstück erhalten, egal, ob Sie dort noch arbeiten oder nicht. Deshalb ist es wichtig, dass Sie gegenwärtige und ehemalige Arbeitgeber informieren, falls sich Ihre Adresse ändert. Wenn Sie Anfang Februar noch nicht jede Form W-2 bekommen haben, sollten Sie bei dem jeweiligen Arbeitgeber anrufen.
Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
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