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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Pferdelebensversicherung - hierauf sollte der Pferdehalter achten

Veröffentlicht am Sonntag, dem 28. Februar 2010 @ 14:22:25 auf Freie-Pressemitteilungen.de

(411 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Die Pferdelebensversicherung erstattet den Wert des Pferdes. Im Schadensfall wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme fällig, die dem Pferdehalter die weitere Ausübung seines Hobbys sichert.
Vor einem möglichen Verlust des Pferdes kann natürlich auch die Pferdelebensversicherung nicht schützen; dennoch stellen der Tod, die Sportuntauglichkeit oder andere Risiken erhebliche finanzielle Schäden dar, die es abzusichern gilt.

Die landläufige Meinung zur Pferdelebensversicherung ist häufig, dass sich diese Versicherungsart nur bei sehr hochwertigen Pferden lohnen würde.
Diese Auffassung ist allerdings so nicht richtig, denn für den einen Pferdebesitzer bedeutet ein Verlust von einem Pferd im Wert von EUR 5.000,- schon das Ende des Reitsports, für den anderen Besitzer ist der Verlust von EUR 500.000,- ein herber Schlag. Pauschalurteile sind somit nicht zu fällen.
Man hört weiterhin häufig, die Prämien für Pferdelebensversicherungen belaufen sich immer auf 10% der Versicherungssumme und man würde das Pferd nach einigen Jahren "noch einmal bezahlt haben".
Dem ist heutzutage nicht mehr so.
Hierzu Sabrina Finkeldey, Geschäftsführerin von HORSE-LIFE / http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/
"In früheren Zeiten gab es nur wenige Versicherer, die eine Pferdelebensversicherung anboten. Die Zahl der Anbieter ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Auch die verschiedenen Arten der Absicherungen sind heutzutage auf den einzelnen Kunden, seinen persönlichen Bedarf und den Gebrauch des Pferdes zugeschnitten. Für viele Versicherungsnehmer reicht eine Absicherung bei Tod bzw. Nottötung aus. Andere Kunden hingegen möchten zusätzlich gerne die Sportuntauglichkeit durch Unfall absichern, eine Sportuntauglichkeit infolge Unfall oder Krankheit, welche wir - auf Anfrage - auch gerne anbieten, einen Versicherungsschutz bei dauernder Deckuntauglichkeit, oder auch Spezialversicherungen bei Transporten, für eine kurze Laufzeit, oder eine Absicherung während einer Operation (Narkoseversicherung). Die Prämien liegen alle deutlich unter 10% der Versicherungssumme und ermöglichen so nahezu jedem Pferdehalter eine Absicherung des Wertes seines Pferdes."

Weitere Informationen zum Thema:
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/pferdelebensversicherungen/dressur-spring-western-und-freizeitpferde/
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/versicherungen/pferdeversicherung/

Die Angebote der verschiedenen Versicherer sind sehr unterschiedlich und ein genauer Vergleich lohnt sich!

Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme der Pferdelebensversicherung soll dem Marktwert des Pferdes entsprechen und ist abhängig vom Alter, den Erfolgen, der Ausbildung und der Abstammung des Pferdes.
Viele Versicherer zahlen schon in der Grunddeckung (Tod oder Nottötung) die Versicherungssumme nicht zu 100% aus. Es gilt ein Selbstbehalt als vereinbart, der oftmals 20% beträgt. Die Auszahlungssumme beträgt dann also 80%.
Bei manchen Versicherern werden auch nach erreichen einer bestimmten Altergrenze (meist dem neunten Lebensjahr des Pferdes) nur noch 70% ausgezahlt.
Dagegen gibt es Versicherer, die 100% und somit den eigentlichen Wert des Pferdes auszahlen (auch wenn die Pferde älter als neun Jahre sind).
Es muss außerdem darauf hingewiesen werden, dass einige Versicherer bei Versicherungssummen über EUR 25.000,- generell nur 70% auszahlen, andere Versicherungsgesellschaften leisten hier 100%.

Deckungsumfang:
Der Bedarf eines jeden Kunden an den Deckungsumfang der Pferdelebensversicherung ist unterschiedlich.
Für den einen Versicherungsnehmer reicht eine Basisabdeckung des Risikos, die den Tod oder die Nottötung durch alle Risiken inklusive Transport und Diebstahl absichern sollte, der andere Kunde wünscht über die Grunddeckung hinaus eine Absicherung der Sportuntauglichkeit oder der Deckuntauglichkeit.
Spezialisierte Versicherer bieten hier unterschiedliche Varianten.

Wartezeiten:
Nach Eingang der Unterlagen beim Versicherer werden diese bearbeitet und es wird die Versicherungspolice erstellt. Das Kleingedruckte in den Vertragsbedingungen zeigt dem Versicherungsnehmer dann schnell auf, dass es eine Wartezeit gibt, während dieser der Versicherungsschutz ganz oder teilweise nicht gegeben ist.
Auch hier gibt es Versicherer, die den kompletten Versicherungsschutz ab dem ersten Tag gewähren und auf Wartezeiten verzichten.

Höchsteintrittsalter:
Bei dem Höchsteintrittsalter gibt es viele Abweichungen der Anbieter. Während die Einen nur Pferde aufnehmen, die jünger als 11 Jahre sind, nehmen Andere auch noch Pferde zur Neuversicherung auf, welche jünger als 15 Jahre sind.

Staffelprämien:
Die meisten Versicherer haben Staffelprämien. Der Versicherungsnehmer versichert also beispielsweise ein Pferd mit einer Versicherungssumme von EUR 5.000,- für eine prozentuale Nettoprämie von ca. 7% der Versicherungssumme. Würde dieser Versicherungsnehmer ein Pferd mit dem Wert von EUR 10.000,- versichern wollen, würden ihm schon weit über 9% berechnet werden.
Auch hier gibt es Anbieter, die ohne Staffelprämien arbeiten. Die Prämienprozentsätze bleiben konstant, egal bei welcher Versicherungssumme.
Jungtierrabatte klingen natürlich verlocken, man sollte aber nicht außer Acht lassen, dass auch das versicherte Jungtier einmal älter wird und sich dann auch der Prämienprozentsatz erhöht.

24-Stunden-Notruf:
Ein wichtiger Aspekt ist ein "rund um die Uhr" verfügbarer Notrufservice, denn laut Versicherungsbedingungen muss der Versicherer vor der Nottötung eines Pferdes informiert werden um dessen Zustimmung einzuholen.
Nichts kann in solchen Fällen schlimmer sein, als eine Bandansage (weil vielleicht gerade Wochenende ist und kein Entscheidungsbevollmächtigter erreichbar ist).
Eine Zustimmung zur Nottötung muss immer innerhalb von Minuten gewährleistet sein um dem Pferd unnötige Qualen zu ersparen.

Kostenbeihilfe des Versicherers im Schadensfall:
Einige Anbieter bieten dem Versicherungsnehmer bei lebensrettenden Operationen und bei Kolikoperationen eine Kostenübernahme der anfallenden OP-Kosten. Dieses ist ein zusätzlicher Bonus.

Anzeigepflicht gegenüber dem Versicherer:
Jede erhebliche Störung im Allgemeinbefinden des Pferdes, die es erforderlich macht einen Tierarzt zu konsultieren, eine Lahmheit oder sonstige Anzeichen einer Erkrankung, Unfälle, der Tod, Seuchen oder Seuchenverdacht oder Abhandenkommen sollten dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden. Der Pferdehalter sollte sich sicherheitshalber die Telefonnummer seines Ansprechpartners im Schadensfall in sein Handy einspeichern.

Sportuntauglichkeit der Pferdelebensversicherung im Versicherungsfall:
Bei einer Sportuntauglichkeit durch Unfall und/oder Krankheit wird die Versicherungssumme geleistet. Nach Abrechnung durch den Versicherer geht das Pferd normalerweise in den Besitz der Versicherungsgesellschaft über. Auch hier gibt es Ausnahmen. Spezialisierte Anbieter vereinbaren vertraglich, dass, nach Auszahlung der Versicherungssumme, das Pferd im Eigentum des Versicherungsnehmers verbleibt und das sogar ohne Zahlung eines Restwertes an den Versicherer.

Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Abschluss?
Das Pferd sollte möglichst versichert werden, sobald es sich in Besitz des Pferdehalters befindet. Beim Kauf eines neuen Pferdes wird normalerweise eine Ankaufsuntersuchung durchgeführt. Diese Untersuchungsart wird auch zum Abschluss einer Pferdelebensversicherung gefordert. Man spart also den erneuten Aufwand und die erneuten Kosten, wenn Sie die Lebensversicherung für das Pferd gleich - in Verbindung mit dem Kauf - abgeschlossen wird.
Pferde die bereits schwer erkrankt sind, können nicht mehr in die Versicherung aufgenommen werden. Das Pferd muss also versichert werden, solange es gesund ist.
Wenn das Pferd bereits einmal operiert werden musste oder kleinere Mängel in klinischer und röntgenologischer Hinsicht zu verzeichnen sind, bedeutet dies nicht eine grundsätzliche Absage für die Aufnahme in die Versicherung. Oft können bestimmte Vorerkrankungen auch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden und das restliche Risiko bleibt abgesichert.

Horse-Life ist ein unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf die Absicherung von Tieren spezialisiert hat.
Auf den Online-Portalen findet der Kunde ausgewählte Tarife der Pferdeversicherungen, Hundeversicherungen und Katzenversicherungen.

Durch langjährige Erfahrung - in dieser speziellen Versicherungsbranche - hat es sich Horse-Life zur Aufgabe gemacht, die Produkte der unterschiedlichsten Anbieter für seine Kunden zu durchleuchten, um deren Sicherheit zu garantieren. So findet der Kunde viele Tierversicherungen mit einzigartiger Deckung, die von Horse-Life in Zusammenarbeit mit ausgesuchten Versicherern ausgearbeitet wurden und auf die tatsächlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Der Bedarf eines jeden Kunden an seine Tierversicherung ist unterschiedlich.
Für die Auswahl und Planung des individuellen Versicherungsschutzes steht Horse-Life daher gerne beratend zur Seite.
Eine persönliche und umfassende Beratung unter der Telefonnummer: 05468/93 82 15 vor Vertragsabschluss, während der Laufzeit des Vertrages und auch im Schadensfall ist selbstverständlich.

Internet: www.horse-life.com

HORSE-LIFE Versicherungs-Service
Sabrina Finkeldey
Kastanienstr. 23 B
49565
Bramsche
info@horse-life.com
05468/93 82 15
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de



Die Pferdelebensversicherung erstattet den Wert des Pferdes. Im Schadensfall wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme fällig, die dem Pferdehalter die weitere Ausübung seines Hobbys sichert.
Vor einem möglichen Verlust des Pferdes kann natürlich auch die Pferdelebensversicherung nicht schützen; dennoch stellen der Tod, die Sportuntauglichkeit oder andere Risiken erhebliche finanzielle Schäden dar, die es abzusichern gilt.

Die landläufige Meinung zur Pferdelebensversicherung ist häufig, dass sich diese Versicherungsart nur bei sehr hochwertigen Pferden lohnen würde.
Diese Auffassung ist allerdings so nicht richtig, denn für den einen Pferdebesitzer bedeutet ein Verlust von einem Pferd im Wert von EUR 5.000,- schon das Ende des Reitsports, für den anderen Besitzer ist der Verlust von EUR 500.000,- ein herber Schlag. Pauschalurteile sind somit nicht zu fällen.
Man hört weiterhin häufig, die Prämien für Pferdelebensversicherungen belaufen sich immer auf 10% der Versicherungssumme und man würde das Pferd nach einigen Jahren "noch einmal bezahlt haben".
Dem ist heutzutage nicht mehr so.
Hierzu Sabrina Finkeldey, Geschäftsführerin von HORSE-LIFE / http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/
"In früheren Zeiten gab es nur wenige Versicherer, die eine Pferdelebensversicherung anboten. Die Zahl der Anbieter ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Auch die verschiedenen Arten der Absicherungen sind heutzutage auf den einzelnen Kunden, seinen persönlichen Bedarf und den Gebrauch des Pferdes zugeschnitten. Für viele Versicherungsnehmer reicht eine Absicherung bei Tod bzw. Nottötung aus. Andere Kunden hingegen möchten zusätzlich gerne die Sportuntauglichkeit durch Unfall absichern, eine Sportuntauglichkeit infolge Unfall oder Krankheit, welche wir - auf Anfrage - auch gerne anbieten, einen Versicherungsschutz bei dauernder Deckuntauglichkeit, oder auch Spezialversicherungen bei Transporten, für eine kurze Laufzeit, oder eine Absicherung während einer Operation (Narkoseversicherung). Die Prämien liegen alle deutlich unter 10% der Versicherungssumme und ermöglichen so nahezu jedem Pferdehalter eine Absicherung des Wertes seines Pferdes."

Weitere Informationen zum Thema:
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/pferdelebensversicherungen/dressur-spring-western-und-freizeitpferde/
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/versicherungen/pferdeversicherung/

Die Angebote der verschiedenen Versicherer sind sehr unterschiedlich und ein genauer Vergleich lohnt sich!

Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme der Pferdelebensversicherung soll dem Marktwert des Pferdes entsprechen und ist abhängig vom Alter, den Erfolgen, der Ausbildung und der Abstammung des Pferdes.
Viele Versicherer zahlen schon in der Grunddeckung (Tod oder Nottötung) die Versicherungssumme nicht zu 100% aus. Es gilt ein Selbstbehalt als vereinbart, der oftmals 20% beträgt. Die Auszahlungssumme beträgt dann also 80%.
Bei manchen Versicherern werden auch nach erreichen einer bestimmten Altergrenze (meist dem neunten Lebensjahr des Pferdes) nur noch 70% ausgezahlt.
Dagegen gibt es Versicherer, die 100% und somit den eigentlichen Wert des Pferdes auszahlen (auch wenn die Pferde älter als neun Jahre sind).
Es muss außerdem darauf hingewiesen werden, dass einige Versicherer bei Versicherungssummen über EUR 25.000,- generell nur 70% auszahlen, andere Versicherungsgesellschaften leisten hier 100%.

Deckungsumfang:
Der Bedarf eines jeden Kunden an den Deckungsumfang der Pferdelebensversicherung ist unterschiedlich.
Für den einen Versicherungsnehmer reicht eine Basisabdeckung des Risikos, die den Tod oder die Nottötung durch alle Risiken inklusive Transport und Diebstahl absichern sollte, der andere Kunde wünscht über die Grunddeckung hinaus eine Absicherung der Sportuntauglichkeit oder der Deckuntauglichkeit.
Spezialisierte Versicherer bieten hier unterschiedliche Varianten.

Wartezeiten:
Nach Eingang der Unterlagen beim Versicherer werden diese bearbeitet und es wird die Versicherungspolice erstellt. Das Kleingedruckte in den Vertragsbedingungen zeigt dem Versicherungsnehmer dann schnell auf, dass es eine Wartezeit gibt, während dieser der Versicherungsschutz ganz oder teilweise nicht gegeben ist.
Auch hier gibt es Versicherer, die den kompletten Versicherungsschutz ab dem ersten Tag gewähren und auf Wartezeiten verzichten.

Höchsteintrittsalter:
Bei dem Höchsteintrittsalter gibt es viele Abweichungen der Anbieter. Während die Einen nur Pferde aufnehmen, die jünger als 11 Jahre sind, nehmen Andere auch noch Pferde zur Neuversicherung auf, welche jünger als 15 Jahre sind.

Staffelprämien:
Die meisten Versicherer haben Staffelprämien. Der Versicherungsnehmer versichert also beispielsweise ein Pferd mit einer Versicherungssumme von EUR 5.000,- für eine prozentuale Nettoprämie von ca. 7% der Versicherungssumme. Würde dieser Versicherungsnehmer ein Pferd mit dem Wert von EUR 10.000,- versichern wollen, würden ihm schon weit über 9% berechnet werden.
Auch hier gibt es Anbieter, die ohne Staffelprämien arbeiten. Die Prämienprozentsätze bleiben konstant, egal bei welcher Versicherungssumme.
Jungtierrabatte klingen natürlich verlocken, man sollte aber nicht außer Acht lassen, dass auch das versicherte Jungtier einmal älter wird und sich dann auch der Prämienprozentsatz erhöht.

24-Stunden-Notruf:
Ein wichtiger Aspekt ist ein "rund um die Uhr" verfügbarer Notrufservice, denn laut Versicherungsbedingungen muss der Versicherer vor der Nottötung eines Pferdes informiert werden um dessen Zustimmung einzuholen.
Nichts kann in solchen Fällen schlimmer sein, als eine Bandansage (weil vielleicht gerade Wochenende ist und kein Entscheidungsbevollmächtigter erreichbar ist).
Eine Zustimmung zur Nottötung muss immer innerhalb von Minuten gewährleistet sein um dem Pferd unnötige Qualen zu ersparen.

Kostenbeihilfe des Versicherers im Schadensfall:
Einige Anbieter bieten dem Versicherungsnehmer bei lebensrettenden Operationen und bei Kolikoperationen eine Kostenübernahme der anfallenden OP-Kosten. Dieses ist ein zusätzlicher Bonus.

Anzeigepflicht gegenüber dem Versicherer:
Jede erhebliche Störung im Allgemeinbefinden des Pferdes, die es erforderlich macht einen Tierarzt zu konsultieren, eine Lahmheit oder sonstige Anzeichen einer Erkrankung, Unfälle, der Tod, Seuchen oder Seuchenverdacht oder Abhandenkommen sollten dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden. Der Pferdehalter sollte sich sicherheitshalber die Telefonnummer seines Ansprechpartners im Schadensfall in sein Handy einspeichern.

Sportuntauglichkeit der Pferdelebensversicherung im Versicherungsfall:
Bei einer Sportuntauglichkeit durch Unfall und/oder Krankheit wird die Versicherungssumme geleistet. Nach Abrechnung durch den Versicherer geht das Pferd normalerweise in den Besitz der Versicherungsgesellschaft über. Auch hier gibt es Ausnahmen. Spezialisierte Anbieter vereinbaren vertraglich, dass, nach Auszahlung der Versicherungssumme, das Pferd im Eigentum des Versicherungsnehmers verbleibt und das sogar ohne Zahlung eines Restwertes an den Versicherer.

Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Abschluss?
Das Pferd sollte möglichst versichert werden, sobald es sich in Besitz des Pferdehalters befindet. Beim Kauf eines neuen Pferdes wird normalerweise eine Ankaufsuntersuchung durchgeführt. Diese Untersuchungsart wird auch zum Abschluss einer Pferdelebensversicherung gefordert. Man spart also den erneuten Aufwand und die erneuten Kosten, wenn Sie die Lebensversicherung für das Pferd gleich - in Verbindung mit dem Kauf - abgeschlossen wird.
Pferde die bereits schwer erkrankt sind, können nicht mehr in die Versicherung aufgenommen werden. Das Pferd muss also versichert werden, solange es gesund ist.
Wenn das Pferd bereits einmal operiert werden musste oder kleinere Mängel in klinischer und röntgenologischer Hinsicht zu verzeichnen sind, bedeutet dies nicht eine grundsätzliche Absage für die Aufnahme in die Versicherung. Oft können bestimmte Vorerkrankungen auch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden und das restliche Risiko bleibt abgesichert.

Horse-Life ist ein unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf die Absicherung von Tieren spezialisiert hat.
Auf den Online-Portalen findet der Kunde ausgewählte Tarife der Pferdeversicherungen, Hundeversicherungen und Katzenversicherungen.

Durch langjährige Erfahrung - in dieser speziellen Versicherungsbranche - hat es sich Horse-Life zur Aufgabe gemacht, die Produkte der unterschiedlichsten Anbieter für seine Kunden zu durchleuchten, um deren Sicherheit zu garantieren. So findet der Kunde viele Tierversicherungen mit einzigartiger Deckung, die von Horse-Life in Zusammenarbeit mit ausgesuchten Versicherern ausgearbeitet wurden und auf die tatsächlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Der Bedarf eines jeden Kunden an seine Tierversicherung ist unterschiedlich.
Für die Auswahl und Planung des individuellen Versicherungsschutzes steht Horse-Life daher gerne beratend zur Seite.
Eine persönliche und umfassende Beratung unter der Telefonnummer: 05468/93 82 15 vor Vertragsabschluss, während der Laufzeit des Vertrages und auch im Schadensfall ist selbstverständlich.

Internet: www.horse-life.com

HORSE-LIFE Versicherungs-Service
Sabrina Finkeldey
Kastanienstr. 23 B
49565
Bramsche
info@horse-life.com
05468/93 82 15
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Artikel-Titel: Weitere News: Pferdelebensversicherung - hierauf sollte der Pferdehalter achten

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