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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Die Partei der Vernunft und die neue Kontrollwut im bundesdeutschen Waffenrecht

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 10. September 2009 @ 23:31:09 auf Freie-Pressemitteilungen.de

(554 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Die am 30. Mai 2009 gegründete Partei der Vernunft hält das bestehende bundesdeutsche Waffengesetz (WaffG) vom 1. April 2008 und die Allgemeine Waffengesetzverordnung (AWaffV) für angemessen und ausreichend. Das ohnehin laut Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble zu den strengsten aller Waffenrechte zählende bundesdeutsche Waffenrecht kann nach Ansicht der Partei der Vernunft durch eine weitere Verschärfung und kostenträchtige Bürokratisierung keinen einzigen Tod durch Amokläufer verhindern.

Allein die Regelungen hinsichtlich des Bedürfnisses* - die mit dem Amoklauf von Winnenden in keinerlei Zusammenhang stehen - bringen ganz erhebliche Beschränkungen und vor allem Unklarheiten. Es ist zu befürchten, dass übereifrige Waffenbehörden diese Regelungen nutzen werden, um gegen legale Waffenbesitzer noch schärfer vorzugehen. Regelungen zur Art und Weise sind nicht vorgegeben, insbesondere ist unklar, ob und inwieweit Schießsportvereine und -verbände hier eingebunden werden dürfen.

*Mit der Änderung § 4 Abs. 4 WaffG wird aus der einmaligen Regelüberprüfung nach drei Jahren der Behörde das Ermessen eingeräumt, das Fortbestehen des Bedürfnisses auch fortlaufend prüfen zu können (§ 4 Abs. 4 Satz 3 WaffG neu).

Dr. Frank Lowas, stellv. Bundesvorsitzender der Partei der Vernunft zu Amokläufen: "Man muss die Ursachen angehen und nicht die Symptome. Wenn man den Menschen mehr Lebensqualität gibt und Ihnen Perspektiven aufzeigt, wie sie sich von Problemen befreien können, dann kommt es garnicht zu solchen Tragödien."

Die Initiative der Bundesregierung vom 27. Mai 2009 erzeugt einen Schein von mehr Sicherheit (1): "Durch Änderung der EU-Waffenrechtlinie 2008/51/EG vom 21. Mai 2008 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein computergestütztes Waffenregister einzuführen und darin mindestens für 20 Jahre alle Schusswaffen mit folgenden Daten zu erfassen: Typ, Modell, Fabrikat, Kaliber, Seriennummer, Name und Anschrift des Verkäufers und des Waffenbesitzers. Ein derartiges nationales Waffenregister ist nicht nur zeitgemäß, sondern auch - nach dem tragischen Ereignis des Amoklaufs von Winnenden - zentrale Voraussetzung für die genaue Kenntnis der Anzahl legaler Waffenbesitzer und Schusswaffen in Deutschland. Gegenwärtig gibt es ca. 570 Waffenerlaubnisbehörden in den Ländern, ohne dass eine Vernetzung deren Waffenregister existiert. Gesetzlich geregelt wird dieses Register, das bis Ende des Jahres 2012 - und damit zwei Jahre vor Ablauf der in der EU-Waffenrichtlinie vorgegebenen Frist - aufzubauen ist, in dem neu geschaffenen § 43 a WaffG."

Diese Aussage ist falsch, weil legale Waffen bereits gezählt sind. Alle anderen sind illegal. So einfach ist das. Diese Kontrollwut parallel zum Register der Einwohnermeldeämter bedeutet eine weitere kostenträchtige Behörde und eine Verschwendung von Steuergeldern, ohne das Leben auch nur eines Menschen vor dem Tod zu bewahren. Eine Ergänzung in § 44 Absatz 2 WaffG soll nunmehr sicherstellen, dass die Waffenbehörde bei einem Umzug bereits im Zeitpunkt der Anmeldung von der Meldebehörde informiert wird, dass ein Inhaber einer waffenrechtlicher Erlaubnis zugezogen ist. Das ist unvereinbar mit unserem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Das Töten von Menschen mit Feuerwaffen ist nur eine Möglichkeit von vielen: Sprengen, Erstechen, Erschlagen, Hinabstürzen, Ersticken, Vergiften und Sabotieren durch Erzeugen eines Unfalls im Straßenverkehr. Alle diese Möglichkeiten sind strafrechtlich abgedeckt, aber durch eine Verwaltung oder Überwachung nicht zu verhindern. Fakten und Realitäten zu Schußwaffen (2) belegen die Irrrationalität derer, die ein verschärftes Waffenrecht fordern. Diese Menschen geben sich einem Hirngespinst hin. Die Ursachen liegen in der Existenz menschlicher Wesen und nicht in der Existenz von Schußwaffen. Darüber hinaus ließe sich bestenfalls behaupten, man solle alle Schußwaffen verschrotten, um Schußwaffen-Kriminalität zu unterbinden. Dieser Logik kann sich niemand entziehen. Doch diese Vorstellung ist eine Utopie.

Die Bielefelder Geschichtswissenschaftlerin Dr. Dagmar Ellerbrock stellt in ihrem Habilitationsprojekt "Zur Geschichte des deutschen Waffenrechtes und des privaten Waffenbesitzes in Deutschland" (3) fest: "Die Gerichtsbarkeit, die Verwaltung und auch die Sicherung von Ruhe und Frieden waren Funktionen, die in der ständischen Ordnung vom Grundherren garantiert worden waren und seit dem 18. Jahrhundert zunehmend auf den sich entwickelnden Staat übergingen. Der moderne Staat baute Polizei und Militär auf und beanspruchte nach innen und außen ein Gewaltmonopol. In Deutschland ging dies mit weitereichenden Einschränkungen des privaten Waffenbesitzes einher. "

Johannes Roßmanith, Bundesgeschäftsführer der Partei der Vernunft: "Mit der Neufassung des § 36 Absatz 3 Satzes 2 WaffG wird der Behörde die Möglichkeit eingeräumt, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition überprüfen zu können. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt, wenn ein begründeter Verdacht der unsachgemäßen Verwahrung von Schusswaffen vermutet wird. Wir zweifeln an der verfassungsmäßigen Ausführung der verdachtsunabhängigen Kontrollen und kritisieren die weitere Aushöhlung des Grundgesetzes auf das Schärfste."

Die Inquisition im Mittelalter brauchte kein Ermittlungsverfahren, sondern nur eine gezielte konkrete Denunzierung nach dem Schema, wer Elke Ida heißt, hat Verbindungen zu El Quaida oder Bartträger sind potentielle Terroristen. Wahrscheinlich wird dann auch die Oper Aida verboten. Die Gesetzesnovelle tritt genau in diesem Punkt das geltende Recht mit Füßen. Jeder Mensch ist verdächtig, egal ob er eine Waffe hat oder nicht - er könnte ja eine haben. Durchsuchungsbefehle und Gerichtsverfahren sind dann Schnee von gestern. Das ist unsere neue schlanke Justiz - auf dem kurzen Weg zum Polizeistaat! Die Wortwahl des Gesetzgebers ist eine Verschleierungstaktik. Die seltsame Sprache verbirgt die schlimmen Ziele, die totalitären Denkmustern folgen.

Legale Waffen spielen mit vier bis acht Prozent aller Kriminalfälle eine untergeordnete Rolle in der Schußwaffen-Kriminalität. Über 50 Prozent aller Tötungen und Verletzungen werden durch erlaubnisfreie Waffen und die restlichen Delikte durch Waffen herbeigeführt, für die keine waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt. Mörder melden sich nicht an. Wenn sich also der Gesetzgeber in seiner Kontrollwut auf vier bis acht Prozent der Straftaten beschränkt, dann wird der Bürger und Steuerzahler auch ohne einen Propagandaminister propagandistisch in die Irre geführt. (4) Angesichts von 4.477 Verkehrstoten und 409.047 Verletzten in 2008 (5) ist eine Novelle des Waffenrechtes grober Unfug. Kein Krieg, kein Terrorismus, keine Schweinegrippe, sondern nur der Hunger bewirkt mehr Tote als der Verkehr. Die meisten Menschen sterben im Bett und auf der Straße. Die Partei der Vernunft hat daher ein Parteiprogramm formuliert, das dem Wohl aller Bürger dient und so den Ursachen für Schußwaffen-Kriminalität einschließlich der Beschaffungskriminalität den Boden entzieht.

(1) www.bund.de/cln_144/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/05/aenderung_waffenrecht.html
(2) www.fwr.de/index.php?id=108&L=0
(3) www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Einrichtungen/Zentrale%20Institute/IWT/FWG/Waffen/Rechtsentwicklung.html
(4) www.panpagan.com/downloads/kriminalstatistik.pdf
(5) www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Navigation/Statistiken/Verkehr/Verkehrsunfaelle/Verkehrsunfaelle.psml
Portrait der Partei:
Die Partei der Vernunft verfügt über ein umfassendes Rahmenprogramm, das größere Wählergruppen und erfahrene Politiker anspricht. Eindeutiger Fokus sind mittelfristige und langfristige Ziele in der Bundespolitik und in der Europapolitik. Da eine ideologische Enge auf links, mitte oder rechts kein Beweggrund zur Parteigründung war, werden sich Politiker aus vielen Lagern der Partei der Vernunft anschließen können, ohne sich verbiegen zu müssen. Proteste und ideologische Streitereien überläßt die Partei der Vernunft den vielen Bürgerinitiativen und Parteien, die Kleinparteien bleiben. Da der am 26. April 1997 angemahnte "Ruck durch Deutschland" inzwischen einem "Druck auf Deutschland" gewichen ist, kann es für die Partei der Vernunft nur noch um große Ziele gehen. Positionen aus dem Parteiprogramm der Partei der Vernunft tauchen bei etlichen Wahlprogrammen anderer Kleinparteien zur Bundestagswahl 2009 auf. Warum? Es gibt Herausforderungen, die sind offensichtlich. Wähler, Parteimitglieder und Politiker werden sich der Partei der Vernunft in monatlich wachsender Anzahl anschließen, weil es keine Alternative gibt.

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Die am 30. Mai 2009 gegründete Partei der Vernunft hält das bestehende bundesdeutsche Waffengesetz (WaffG) vom 1. April 2008 und die Allgemeine Waffengesetzverordnung (AWaffV) für angemessen und ausreichend. Das ohnehin laut Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble zu den strengsten aller Waffenrechte zählende bundesdeutsche Waffenrecht kann nach Ansicht der Partei der Vernunft durch eine weitere Verschärfung und kostenträchtige Bürokratisierung keinen einzigen Tod durch Amokläufer verhindern.

Allein die Regelungen hinsichtlich des Bedürfnisses* - die mit dem Amoklauf von Winnenden in keinerlei Zusammenhang stehen - bringen ganz erhebliche Beschränkungen und vor allem Unklarheiten. Es ist zu befürchten, dass übereifrige Waffenbehörden diese Regelungen nutzen werden, um gegen legale Waffenbesitzer noch schärfer vorzugehen. Regelungen zur Art und Weise sind nicht vorgegeben, insbesondere ist unklar, ob und inwieweit Schießsportvereine und -verbände hier eingebunden werden dürfen.

*Mit der Änderung § 4 Abs. 4 WaffG wird aus der einmaligen Regelüberprüfung nach drei Jahren der Behörde das Ermessen eingeräumt, das Fortbestehen des Bedürfnisses auch fortlaufend prüfen zu können (§ 4 Abs. 4 Satz 3 WaffG neu).

Dr. Frank Lowas, stellv. Bundesvorsitzender der Partei der Vernunft zu Amokläufen: "Man muss die Ursachen angehen und nicht die Symptome. Wenn man den Menschen mehr Lebensqualität gibt und Ihnen Perspektiven aufzeigt, wie sie sich von Problemen befreien können, dann kommt es garnicht zu solchen Tragödien."

Die Initiative der Bundesregierung vom 27. Mai 2009 erzeugt einen Schein von mehr Sicherheit (1): "Durch Änderung der EU-Waffenrechtlinie 2008/51/EG vom 21. Mai 2008 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein computergestütztes Waffenregister einzuführen und darin mindestens für 20 Jahre alle Schusswaffen mit folgenden Daten zu erfassen: Typ, Modell, Fabrikat, Kaliber, Seriennummer, Name und Anschrift des Verkäufers und des Waffenbesitzers. Ein derartiges nationales Waffenregister ist nicht nur zeitgemäß, sondern auch - nach dem tragischen Ereignis des Amoklaufs von Winnenden - zentrale Voraussetzung für die genaue Kenntnis der Anzahl legaler Waffenbesitzer und Schusswaffen in Deutschland. Gegenwärtig gibt es ca. 570 Waffenerlaubnisbehörden in den Ländern, ohne dass eine Vernetzung deren Waffenregister existiert. Gesetzlich geregelt wird dieses Register, das bis Ende des Jahres 2012 - und damit zwei Jahre vor Ablauf der in der EU-Waffenrichtlinie vorgegebenen Frist - aufzubauen ist, in dem neu geschaffenen § 43 a WaffG."

Diese Aussage ist falsch, weil legale Waffen bereits gezählt sind. Alle anderen sind illegal. So einfach ist das. Diese Kontrollwut parallel zum Register der Einwohnermeldeämter bedeutet eine weitere kostenträchtige Behörde und eine Verschwendung von Steuergeldern, ohne das Leben auch nur eines Menschen vor dem Tod zu bewahren. Eine Ergänzung in § 44 Absatz 2 WaffG soll nunmehr sicherstellen, dass die Waffenbehörde bei einem Umzug bereits im Zeitpunkt der Anmeldung von der Meldebehörde informiert wird, dass ein Inhaber einer waffenrechtlicher Erlaubnis zugezogen ist. Das ist unvereinbar mit unserem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Das Töten von Menschen mit Feuerwaffen ist nur eine Möglichkeit von vielen: Sprengen, Erstechen, Erschlagen, Hinabstürzen, Ersticken, Vergiften und Sabotieren durch Erzeugen eines Unfalls im Straßenverkehr. Alle diese Möglichkeiten sind strafrechtlich abgedeckt, aber durch eine Verwaltung oder Überwachung nicht zu verhindern. Fakten und Realitäten zu Schußwaffen (2) belegen die Irrrationalität derer, die ein verschärftes Waffenrecht fordern. Diese Menschen geben sich einem Hirngespinst hin. Die Ursachen liegen in der Existenz menschlicher Wesen und nicht in der Existenz von Schußwaffen. Darüber hinaus ließe sich bestenfalls behaupten, man solle alle Schußwaffen verschrotten, um Schußwaffen-Kriminalität zu unterbinden. Dieser Logik kann sich niemand entziehen. Doch diese Vorstellung ist eine Utopie.

Die Bielefelder Geschichtswissenschaftlerin Dr. Dagmar Ellerbrock stellt in ihrem Habilitationsprojekt "Zur Geschichte des deutschen Waffenrechtes und des privaten Waffenbesitzes in Deutschland" (3) fest: "Die Gerichtsbarkeit, die Verwaltung und auch die Sicherung von Ruhe und Frieden waren Funktionen, die in der ständischen Ordnung vom Grundherren garantiert worden waren und seit dem 18. Jahrhundert zunehmend auf den sich entwickelnden Staat übergingen. Der moderne Staat baute Polizei und Militär auf und beanspruchte nach innen und außen ein Gewaltmonopol. In Deutschland ging dies mit weitereichenden Einschränkungen des privaten Waffenbesitzes einher. "

Johannes Roßmanith, Bundesgeschäftsführer der Partei der Vernunft: "Mit der Neufassung des § 36 Absatz 3 Satzes 2 WaffG wird der Behörde die Möglichkeit eingeräumt, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition überprüfen zu können. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt, wenn ein begründeter Verdacht der unsachgemäßen Verwahrung von Schusswaffen vermutet wird. Wir zweifeln an der verfassungsmäßigen Ausführung der verdachtsunabhängigen Kontrollen und kritisieren die weitere Aushöhlung des Grundgesetzes auf das Schärfste."

Die Inquisition im Mittelalter brauchte kein Ermittlungsverfahren, sondern nur eine gezielte konkrete Denunzierung nach dem Schema, wer Elke Ida heißt, hat Verbindungen zu El Quaida oder Bartträger sind potentielle Terroristen. Wahrscheinlich wird dann auch die Oper Aida verboten. Die Gesetzesnovelle tritt genau in diesem Punkt das geltende Recht mit Füßen. Jeder Mensch ist verdächtig, egal ob er eine Waffe hat oder nicht - er könnte ja eine haben. Durchsuchungsbefehle und Gerichtsverfahren sind dann Schnee von gestern. Das ist unsere neue schlanke Justiz - auf dem kurzen Weg zum Polizeistaat! Die Wortwahl des Gesetzgebers ist eine Verschleierungstaktik. Die seltsame Sprache verbirgt die schlimmen Ziele, die totalitären Denkmustern folgen.

Legale Waffen spielen mit vier bis acht Prozent aller Kriminalfälle eine untergeordnete Rolle in der Schußwaffen-Kriminalität. Über 50 Prozent aller Tötungen und Verletzungen werden durch erlaubnisfreie Waffen und die restlichen Delikte durch Waffen herbeigeführt, für die keine waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt. Mörder melden sich nicht an. Wenn sich also der Gesetzgeber in seiner Kontrollwut auf vier bis acht Prozent der Straftaten beschränkt, dann wird der Bürger und Steuerzahler auch ohne einen Propagandaminister propagandistisch in die Irre geführt. (4) Angesichts von 4.477 Verkehrstoten und 409.047 Verletzten in 2008 (5) ist eine Novelle des Waffenrechtes grober Unfug. Kein Krieg, kein Terrorismus, keine Schweinegrippe, sondern nur der Hunger bewirkt mehr Tote als der Verkehr. Die meisten Menschen sterben im Bett und auf der Straße. Die Partei der Vernunft hat daher ein Parteiprogramm formuliert, das dem Wohl aller Bürger dient und so den Ursachen für Schußwaffen-Kriminalität einschließlich der Beschaffungskriminalität den Boden entzieht.

(1) www.bund.de/cln_144/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/05/aenderung_waffenrecht.html
(2) www.fwr.de/index.php?id=108&L=0
(3) www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Einrichtungen/Zentrale%20Institute/IWT/FWG/Waffen/Rechtsentwicklung.html
(4) www.panpagan.com/downloads/kriminalstatistik.pdf
(5) www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Navigation/Statistiken/Verkehr/Verkehrsunfaelle/Verkehrsunfaelle.psml
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