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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Gericht stärkt Position der Open-Source-Branche

Veröffentlicht am Freitag, dem 11. Februar 2011 @ 00:07:36 auf Freie-Pressemitteilungen.de

(388 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Software-Entwickler hat Anspruch auf Schadensersatz nach Verletzung von LPGL-Urheberrechten

Hamburg, 10. Februar 2011 - Das Landgericht Bochum hat ein richtungsweisendes Urteil für Open-Source-Entwickler ausgesprochen: Wer eine lizensierte Open-Source-Software kommerziell nutzt, muss Autor und Quellcode nennen - sonst drohen Schadensersatzforderungen. Damit gab erstmals ein deutsches Gericht einem Software-Entwickler Recht, der beim Vertrieb eines Programms seine in der Lesser General Public License (LGPL) verankerten Urheberrechte als verletzt ansah (AZ I-8 O 293/09).

Die adhoc dataservice GmbH aus Virneburg kann Schadenersatz fordern. Hintergrund: Die ZDF-Software "WISO Mein Büro 2009" hat das Open-Source-Programm "FreeAdhocUDF" ohne Nennung des Quellcodes in ihre Software implementiert. "FreeAdhocUDF" war unter den Bedingungen der Lesser General Public License (LGPL) im Internet frei veröffentlicht und kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Nach Auffassung des Bochumer Landgerichts hat das beklagte Software-Unternehmen das Programm jedoch unberechtigt verwendet, indem es bei der späteren Nutzung weder Autor noch Quelltext genannt hat.

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr sieht in dem Urteil eine richtungsweisende Entscheidung für die gesamte Branche: "Open-Source-Entwickler haben bisher nicht versucht, ihre Urheberrechte einzuklagen. Das Risiko, den Prozess zu verlieren und auf den Kosten sitzen zu bleiben, war ihnen bisher zu groß. Das dürfte sich nun ändern." Bahr hatte den Geschäftsführer der adhoc dataservice GmbH, Dipl.-Ing. Christoph Theuring, in dem Rechtsstreit vertreten. "Mir war es wichtig, den kommerziellen Missbrauch von Open-Source-Angeboten zu stoppen", sagt Theuring. "Die finanzielle Entschädigung spielte bei meiner Klage keine Rolle."

Das Bochumer Urteil stärkt die Position der freien Software-Entwickler - auch wenn für die Kreativen im Open-Source-Bereich wirtschaftliche Interessen nicht im Vordergrund stehen. Oftmals ist die Nennung des Autorennamens viel entscheidender in der Szene, um beispielsweise für neue Aufträge weiterempfohlen zu werden. In welcher Höhe die Buhl Data Service GmbH Schadensersatz zahlen muss, wird im weiteren Verlauf der Stufenklage entschieden.

Das Urteil im Volltext steht allen Interessierten kostenlos auf der Website der Kanzlei Dr. Bahr zur Verfügung: http://www.dr-bahr.com/download/zdf-wiso-mein-buro-urheberrechtswidrig.pdf
Wir sind eine auf das Recht der Neuen Medien, den Gewerblichen Rechtsschutz, das Glücks- und Gewinnspiel und das Datenschutzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei.
Kanzlei Dr. Bahr
Bahr Dr. Martin
Mittelweg 41 a
20148
Hamburg
Bahr@Dr-Bahr.com
040 - 35 01 77 60
http://Dr-Bahr.com

(Interessante Autogas / LPG News, Infos & Tipps @ Autogas-Einbau-Umbau.de.)

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Software-Entwickler hat Anspruch auf Schadensersatz nach Verletzung von LPGL-Urheberrechten

Hamburg, 10. Februar 2011 - Das Landgericht Bochum hat ein richtungsweisendes Urteil für Open-Source-Entwickler ausgesprochen: Wer eine lizensierte Open-Source-Software kommerziell nutzt, muss Autor und Quellcode nennen - sonst drohen Schadensersatzforderungen. Damit gab erstmals ein deutsches Gericht einem Software-Entwickler Recht, der beim Vertrieb eines Programms seine in der Lesser General Public License (LGPL) verankerten Urheberrechte als verletzt ansah (AZ I-8 O 293/09).

Die adhoc dataservice GmbH aus Virneburg kann Schadenersatz fordern. Hintergrund: Die ZDF-Software "WISO Mein Büro 2009" hat das Open-Source-Programm "FreeAdhocUDF" ohne Nennung des Quellcodes in ihre Software implementiert. "FreeAdhocUDF" war unter den Bedingungen der Lesser General Public License (LGPL) im Internet frei veröffentlicht und kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Nach Auffassung des Bochumer Landgerichts hat das beklagte Software-Unternehmen das Programm jedoch unberechtigt verwendet, indem es bei der späteren Nutzung weder Autor noch Quelltext genannt hat.

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr sieht in dem Urteil eine richtungsweisende Entscheidung für die gesamte Branche: "Open-Source-Entwickler haben bisher nicht versucht, ihre Urheberrechte einzuklagen. Das Risiko, den Prozess zu verlieren und auf den Kosten sitzen zu bleiben, war ihnen bisher zu groß. Das dürfte sich nun ändern." Bahr hatte den Geschäftsführer der adhoc dataservice GmbH, Dipl.-Ing. Christoph Theuring, in dem Rechtsstreit vertreten. "Mir war es wichtig, den kommerziellen Missbrauch von Open-Source-Angeboten zu stoppen", sagt Theuring. "Die finanzielle Entschädigung spielte bei meiner Klage keine Rolle."

Das Bochumer Urteil stärkt die Position der freien Software-Entwickler - auch wenn für die Kreativen im Open-Source-Bereich wirtschaftliche Interessen nicht im Vordergrund stehen. Oftmals ist die Nennung des Autorennamens viel entscheidender in der Szene, um beispielsweise für neue Aufträge weiterempfohlen zu werden. In welcher Höhe die Buhl Data Service GmbH Schadensersatz zahlen muss, wird im weiteren Verlauf der Stufenklage entschieden.

Das Urteil im Volltext steht allen Interessierten kostenlos auf der Website der Kanzlei Dr. Bahr zur Verfügung: http://www.dr-bahr.com/download/zdf-wiso-mein-buro-urheberrechtswidrig.pdf
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