News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Darf man das? Zur Verwendung von fremden Markennamen auf Internetseiten

Veröffentlicht am Sonntag, dem 09. Januar 2011 @ 10:47:32 auf Freie-Pressemitteilungen.de

(354 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Darf ich fremde Markennamen auf meiner Homepage verwenden? Welche Voraussetzungen und Vorgaben muss ich dabei beachten? Was ist erlaubt? Was nicht? Diese Fragen werden an Hand einiger ausgewählter Gerichtsentscheidungen beantwortet. Außerdem gibt es wertvolle Praxistipps für alle Webseitenbetreiber.

Grundsätzlich kann der Inhaber einer Marke kann nach § 14 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 MarkenG vom unberechtigten Verwender Unterlassung der Markennutzung verlangen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen wird
durch einen Dritten
ohne Zustimmung
im geschäftlichen Verkehr
markenmäßig verwendet
Bei einer rein privaten Verwendung einer Marke kann also niemals eine Verletzung vorliegen.

Knackpunkt ist die "markenmäßige Verwendung" eines Zeichens. Nach dem BGH (vgl. Urteil vom 25.01.2007, Az. I ZR 22/04) liegt diese vor, wenn die Bezeichnung "im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Ware eines Unternehmens von denen anderer dient" (sogenannte Herkunftsfunktion).

Nach dem EuGH ist entscheidend, "ob die Marke zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen als solchen eines bestimmten Unternehmens, also als Marke, benutzt wird, oder ob die Benutzung zu anderen Zwecken erfolgt" (Urteil vom 23.02.1999, Rs. C-63/97).

Liegt keine markenmäßige Verwendung vor, wird oftmals von einer erlaubten bloßen Markennennung gesprochen. Was nun im Einzelfall als "markenmäßige Verwendung" einzustufen ist, war bereits mehrfach Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Diese werden im Folgenden kurz zusammengefasst, um anschließend einen Leitfaden zu entwickeln wie fremde Marken auf einer geschäftlichen Internetseite genutzt werden dürfen.

I. Ausgewählte Gerichtsentscheidungen
1. "Meta-Tags" und "Weiß-auf-Weiß-Schrift" (BGH Urteil vom 8.2.2007, Az. I ZR 77/04)
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine fremde Marke (die keinen beschreibenden Inhalt hat) nicht in den sogenannten Meta-Tags einer Webseite verwendet werden darf. Auch darf eine fremde Marke nicht in weißer Schrift auf weißem Grund abgebildet werden. Beides verstoße gegen § 14 Abs. 2 und 5 MarkenG. Zwar nimmt ein normaler Internetnutzer die Meta-Tags beziehungsweise die weiße Schrift gar nicht war; eine kennzeichenmäßige Benutzung liegt dennoch vor, da der BGH davon ausging, dass es durch das Verwenden der fremden Marke zu einer Beeinflussung des Suchmaschinenrankings gekommen war. Der suchende Internetnutzer wurde also bei einer Suche nach der fremden Marke auf die Internetseite der Beklagten gelockt.

2. "Power-Ball"-Entscheidung (BGH Urteil vom 04.02.2010, Az. I ZR 51/08)
Die Beklagte verkaufte auf ihrer Internetseite einen Ball zum Training der Hand und des Armes und bezeichnete diesen als "RotaDyn Fitness-Ball". Die Klägerin ist Inhaberin der Marke Powerball und vertreibt unter dieser Bezeichnung ein ähnliches Fitnessgerät. Die Angebotsseite der Beklagten war so ausgestaltet, dass sowohl im Titel der Seite als auch in der Nähe der Navigation das Wort "Powerball" sowie "power ball" eingebunden war. Dies hatte zur Folge, dass bei einer internen Suche auf der Seite der Beklagten nach "Powerball" der "RotaDyn Fitness-Ball" als Produkt gefunden wurde. Außerdem wurde die Produktseite der Beklagten bei einer Google-Suche nach "power ball" an der zweiten Position aufgeführt. Darin hat der BGH wiederum eine Markenrechtsverletzung gesehen, da das Ranking bei Google beeinflusst worden ein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG vorliege. Der BGH führt dazu aus:

"Für eine markenmäßige Verwendung reicht es, dass ein als Suchwort verwendetes Zeichen dazu benutzt wird, das Ergebnis des Auswahlverfahrens in der Trefferliste einer Internetsuchmaschine zu beeinflussen und den Nutzer zu der Internetseite des Verwenders zu führen"

Einen ähnlichen Fall hatte der BGH bereits am 07.10.2009 (Az. I ZR 109/06) zu entscheiden. Dort hatte ein Webseitenbetreiber durch Aufnahme einer Marke in Titel und Seiteninhalt gute Rankingergebnisse bei Eingabe dieser Marke erzielt. Dies wurde nicht mehr als beschreibende Angabe, sondern als Herkunftshinweis eingestuft und somit im Ergebnis ebenfalls ein Verstoß angenommen.

3. Marke im Pfad (URL) einer Webseite
Das OLG Hamburg (Beschluss vom 02.03.2010, Az.: 5 W 17/10), hat entschieden, dass ein markenrechtlicher Verstoß (gegen §§ 5 II, 15 II, IV MarkenG) auch dann vorliegt, wenn ein Dritter den Firmennamen eines anderen in einer URL seiner Webseite verwendet oder den Firmennamen im Titel der Webseite verwendet, da dann der Anschein erweckt werde, dass die Firmeninhaberin diese Webseite führe.

4. "Verlinkung"
Durch die bloße Verlinkung einer anderen - markenrechtlich geschützten - Webseite wird kein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 MarkenG begründet. In diesem Falle fehlt es an einer "markenmäßigen Verwendung". Das Gericht führt dazu aus:
"Eine solche markenmäßige Verwendung fehlt, soweit das Drittzeichen nicht als Herkunftshinweis eingesetzt wird, sondern nur rein dekorativ, redaktionell, vergleichend oder unter Bezugnahme auf fremde Waren benutzt wird [...]."

Details zu dieser Entscheidung finden Sie in diesem Beitrag der IT-Rech-Kanzlei.

5. Markenbestandteil im "Body-Teil" einer Internetseite
Das OLG Jena (Urteil vom 8.4.2009, Az. 2 U 901/08) hat entschieden, dass die Verwendung eines Markenbestandteiles im sogenannten Body-Bereich einer Webseite keine markenmäßige Benutzung darstellt. In diesem Teil der Webseite werden lediglich die sichtbaren Seiteninhalte wie Texte und Bilder - unter Verwendung bestimmter Formatierungsangaben - abgelegt. Es besteht also kein Unterschied zu einem normalen redaktionellen bzw. meinungsbildenden Text.

6. Hinweis auf Abmahnung (Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 03.03.2009 - 6 W 29/09)
Die Nennung einer Marke X auf einer Internetseite verbunden mit dem Hinweis, dass der Markeninhaber X an einer Abmahnung beteiligt war, stellt keinen Markenrechtsverstoß gegen §§ 14 oder 15 MarkenG dar wenn klar ist, dass es sich nicht um das Produkt X dreht, sondern lediglich von der Abmahnung berichtet wird. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, da öffentliche Äußerungen eines Unternehmens über eine Abmahnung durch einen Konkurrenten unter Umständen wettbewerbswidrig sein können.

7. "Dildoparty" (LG Hamburg, Urteil vom 15. 7. 2010 - 315 O 70/10 (nicht rechtskräftig))
Die Beklagte bewarb auf ihrer Internetseite Veranstaltungen als "Dildoparties". Dagegen wollte die Klägerin vorgehen und es als Inhaberin der Gemeinschaftsmarke "Dildoparty" verbieten, dass die Beklagte das entsprechende Wort verwenden darf. Dem ist das Landgericht Hamburg nicht gefolgt: Es liege keine kennzeichenmäßige Benutzung der Marke vor, da die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen nicht als Herkunftshinweis verstünden, sondern lediglich als beschreibende Angabe.

II. Grundsätze
1. Verbotene Benutzung von Marken
1. Meta-Tags / Weiße Schrift auf weißem Grund
Problematisch ist die Verwendung von Markennamen in Meta-Tags sowie in einem weißen Text auf weißem Grund einer Internetseite. Dadurch wird (zumindest versucht) unter Ausnutzung der fremden Marke ein besseres Ranking in Suchmaschinen zu erzielen.

2. Ranking-Beeinflussung
Wird durch die Kombination einer Marke im Titel sowie im Textteil ein gutes Ranking erreicht und auf dieser Seite dann aber auf ein Konkurrenzprodukt verwiesen oder sogar direkt verkauft, stellt dies einen markenrechtlichen Verstoß dar.

3. Marke in URL
Auch die Benutzung einer Marke in einer URL führt zu markenrechtlichen Ansprüchen des Markeninhabers. Zwar wurde bisher nur für einen Firmennamen und nicht für eine Marke entschieden, dass dieser nicht in einer Webseitenadresse (URL) verwendet werden dürfe. Diese Entscheidung ist aber auch auf eine geschützte Marke zu übertragen: Da die URL immer eine kennzeichenrechtliche Funktion erfüllt und daher den Anschein beim Internetnutzer erweckt, dass der Markeninhaber die Markennutzung zumindest autorisiert hat, steht immer eine Verwechslungsgefahr im Raum.

2. Erlaubte Verwendung von Marken
Fremde Marken dürfen immer dann verwendet werden, wenn sie nicht als Herkunftshinweis eingesetzt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Marke
- rein dekorativ
- redaktionell oder
- vergleichend
eingesetzt wird.

III. Fazit
Problematisch ist die Nutzung einer fremden Marke immer dann, wenn diese - oftmals durch eine verbesserte Position in Google & Co. - dazu genutzt wird den eigenen Absatz anzukurbeln. Kein Verstoß wird begangen, wenn die fremde Marke nicht als Herkunftshinweis missbraucht wird, sondern lediglich rein beschreibend genutzt wird. Klar ist jedenfalls eines: Vor Verwendung geschützter Markenzeichen sollte unbedingt Rechtsrat eingeholt werden.

Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.

Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Den Shop der IT-Recht Kanzlei finden interessierte Händler unter www.it-recht-kanzlei.de
IT-Recht-Kanzlei
Max-Lion Keller
Alter Messeplatz 2
80339
München
m.keller@it-recht-kanzlei.de
089/13014330
http://it-recht-kanzlei.de

(Interessante Hamburg News & Hamburg Infos @ Hamburg-News.net.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Darf ich fremde Markennamen auf meiner Homepage verwenden? Welche Voraussetzungen und Vorgaben muss ich dabei beachten? Was ist erlaubt? Was nicht? Diese Fragen werden an Hand einiger ausgewählter Gerichtsentscheidungen beantwortet. Außerdem gibt es wertvolle Praxistipps für alle Webseitenbetreiber.

Grundsätzlich kann der Inhaber einer Marke kann nach § 14 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 MarkenG vom unberechtigten Verwender Unterlassung der Markennutzung verlangen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen wird
durch einen Dritten
ohne Zustimmung
im geschäftlichen Verkehr
markenmäßig verwendet
Bei einer rein privaten Verwendung einer Marke kann also niemals eine Verletzung vorliegen.

Knackpunkt ist die "markenmäßige Verwendung" eines Zeichens. Nach dem BGH (vgl. Urteil vom 25.01.2007, Az. I ZR 22/04) liegt diese vor, wenn die Bezeichnung "im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Ware eines Unternehmens von denen anderer dient" (sogenannte Herkunftsfunktion).

Nach dem EuGH ist entscheidend, "ob die Marke zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen als solchen eines bestimmten Unternehmens, also als Marke, benutzt wird, oder ob die Benutzung zu anderen Zwecken erfolgt" (Urteil vom 23.02.1999, Rs. C-63/97).

Liegt keine markenmäßige Verwendung vor, wird oftmals von einer erlaubten bloßen Markennennung gesprochen. Was nun im Einzelfall als "markenmäßige Verwendung" einzustufen ist, war bereits mehrfach Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Diese werden im Folgenden kurz zusammengefasst, um anschließend einen Leitfaden zu entwickeln wie fremde Marken auf einer geschäftlichen Internetseite genutzt werden dürfen.

I. Ausgewählte Gerichtsentscheidungen
1. "Meta-Tags" und "Weiß-auf-Weiß-Schrift" (BGH Urteil vom 8.2.2007, Az. I ZR 77/04)
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine fremde Marke (die keinen beschreibenden Inhalt hat) nicht in den sogenannten Meta-Tags einer Webseite verwendet werden darf. Auch darf eine fremde Marke nicht in weißer Schrift auf weißem Grund abgebildet werden. Beides verstoße gegen § 14 Abs. 2 und 5 MarkenG. Zwar nimmt ein normaler Internetnutzer die Meta-Tags beziehungsweise die weiße Schrift gar nicht war; eine kennzeichenmäßige Benutzung liegt dennoch vor, da der BGH davon ausging, dass es durch das Verwenden der fremden Marke zu einer Beeinflussung des Suchmaschinenrankings gekommen war. Der suchende Internetnutzer wurde also bei einer Suche nach der fremden Marke auf die Internetseite der Beklagten gelockt.

2. "Power-Ball"-Entscheidung (BGH Urteil vom 04.02.2010, Az. I ZR 51/08)
Die Beklagte verkaufte auf ihrer Internetseite einen Ball zum Training der Hand und des Armes und bezeichnete diesen als "RotaDyn Fitness-Ball". Die Klägerin ist Inhaberin der Marke Powerball und vertreibt unter dieser Bezeichnung ein ähnliches Fitnessgerät. Die Angebotsseite der Beklagten war so ausgestaltet, dass sowohl im Titel der Seite als auch in der Nähe der Navigation das Wort "Powerball" sowie "power ball" eingebunden war. Dies hatte zur Folge, dass bei einer internen Suche auf der Seite der Beklagten nach "Powerball" der "RotaDyn Fitness-Ball" als Produkt gefunden wurde. Außerdem wurde die Produktseite der Beklagten bei einer Google-Suche nach "power ball" an der zweiten Position aufgeführt. Darin hat der BGH wiederum eine Markenrechtsverletzung gesehen, da das Ranking bei Google beeinflusst worden ein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG vorliege. Der BGH führt dazu aus:

"Für eine markenmäßige Verwendung reicht es, dass ein als Suchwort verwendetes Zeichen dazu benutzt wird, das Ergebnis des Auswahlverfahrens in der Trefferliste einer Internetsuchmaschine zu beeinflussen und den Nutzer zu der Internetseite des Verwenders zu führen"

Einen ähnlichen Fall hatte der BGH bereits am 07.10.2009 (Az. I ZR 109/06) zu entscheiden. Dort hatte ein Webseitenbetreiber durch Aufnahme einer Marke in Titel und Seiteninhalt gute Rankingergebnisse bei Eingabe dieser Marke erzielt. Dies wurde nicht mehr als beschreibende Angabe, sondern als Herkunftshinweis eingestuft und somit im Ergebnis ebenfalls ein Verstoß angenommen.

3. Marke im Pfad (URL) einer Webseite
Das OLG Hamburg (Beschluss vom 02.03.2010, Az.: 5 W 17/10), hat entschieden, dass ein markenrechtlicher Verstoß (gegen §§ 5 II, 15 II, IV MarkenG) auch dann vorliegt, wenn ein Dritter den Firmennamen eines anderen in einer URL seiner Webseite verwendet oder den Firmennamen im Titel der Webseite verwendet, da dann der Anschein erweckt werde, dass die Firmeninhaberin diese Webseite führe.

4. "Verlinkung"
Durch die bloße Verlinkung einer anderen - markenrechtlich geschützten - Webseite wird kein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 MarkenG begründet. In diesem Falle fehlt es an einer "markenmäßigen Verwendung". Das Gericht führt dazu aus:
"Eine solche markenmäßige Verwendung fehlt, soweit das Drittzeichen nicht als Herkunftshinweis eingesetzt wird, sondern nur rein dekorativ, redaktionell, vergleichend oder unter Bezugnahme auf fremde Waren benutzt wird [...]."

Details zu dieser Entscheidung finden Sie in diesem Beitrag der IT-Rech-Kanzlei.

5. Markenbestandteil im "Body-Teil" einer Internetseite
Das OLG Jena (Urteil vom 8.4.2009, Az. 2 U 901/08) hat entschieden, dass die Verwendung eines Markenbestandteiles im sogenannten Body-Bereich einer Webseite keine markenmäßige Benutzung darstellt. In diesem Teil der Webseite werden lediglich die sichtbaren Seiteninhalte wie Texte und Bilder - unter Verwendung bestimmter Formatierungsangaben - abgelegt. Es besteht also kein Unterschied zu einem normalen redaktionellen bzw. meinungsbildenden Text.

6. Hinweis auf Abmahnung (Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 03.03.2009 - 6 W 29/09)
Die Nennung einer Marke X auf einer Internetseite verbunden mit dem Hinweis, dass der Markeninhaber X an einer Abmahnung beteiligt war, stellt keinen Markenrechtsverstoß gegen §§ 14 oder 15 MarkenG dar wenn klar ist, dass es sich nicht um das Produkt X dreht, sondern lediglich von der Abmahnung berichtet wird. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, da öffentliche Äußerungen eines Unternehmens über eine Abmahnung durch einen Konkurrenten unter Umständen wettbewerbswidrig sein können.

7. "Dildoparty" (LG Hamburg, Urteil vom 15. 7. 2010 - 315 O 70/10 (nicht rechtskräftig))
Die Beklagte bewarb auf ihrer Internetseite Veranstaltungen als "Dildoparties". Dagegen wollte die Klägerin vorgehen und es als Inhaberin der Gemeinschaftsmarke "Dildoparty" verbieten, dass die Beklagte das entsprechende Wort verwenden darf. Dem ist das Landgericht Hamburg nicht gefolgt: Es liege keine kennzeichenmäßige Benutzung der Marke vor, da die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen nicht als Herkunftshinweis verstünden, sondern lediglich als beschreibende Angabe.

II. Grundsätze
1. Verbotene Benutzung von Marken
1. Meta-Tags / Weiße Schrift auf weißem Grund
Problematisch ist die Verwendung von Markennamen in Meta-Tags sowie in einem weißen Text auf weißem Grund einer Internetseite. Dadurch wird (zumindest versucht) unter Ausnutzung der fremden Marke ein besseres Ranking in Suchmaschinen zu erzielen.

2. Ranking-Beeinflussung
Wird durch die Kombination einer Marke im Titel sowie im Textteil ein gutes Ranking erreicht und auf dieser Seite dann aber auf ein Konkurrenzprodukt verwiesen oder sogar direkt verkauft, stellt dies einen markenrechtlichen Verstoß dar.

3. Marke in URL
Auch die Benutzung einer Marke in einer URL führt zu markenrechtlichen Ansprüchen des Markeninhabers. Zwar wurde bisher nur für einen Firmennamen und nicht für eine Marke entschieden, dass dieser nicht in einer Webseitenadresse (URL) verwendet werden dürfe. Diese Entscheidung ist aber auch auf eine geschützte Marke zu übertragen: Da die URL immer eine kennzeichenrechtliche Funktion erfüllt und daher den Anschein beim Internetnutzer erweckt, dass der Markeninhaber die Markennutzung zumindest autorisiert hat, steht immer eine Verwechslungsgefahr im Raum.

2. Erlaubte Verwendung von Marken
Fremde Marken dürfen immer dann verwendet werden, wenn sie nicht als Herkunftshinweis eingesetzt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Marke
- rein dekorativ
- redaktionell oder
- vergleichend
eingesetzt wird.

III. Fazit
Problematisch ist die Nutzung einer fremden Marke immer dann, wenn diese - oftmals durch eine verbesserte Position in Google & Co. - dazu genutzt wird den eigenen Absatz anzukurbeln. Kein Verstoß wird begangen, wenn die fremde Marke nicht als Herkunftshinweis missbraucht wird, sondern lediglich rein beschreibend genutzt wird. Klar ist jedenfalls eines: Vor Verwendung geschützter Markenzeichen sollte unbedingt Rechtsrat eingeholt werden.

Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.

Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Den Shop der IT-Recht Kanzlei finden interessierte Händler unter www.it-recht-kanzlei.de
IT-Recht-Kanzlei
Max-Lion Keller
Alter Messeplatz 2
80339
München
m.keller@it-recht-kanzlei.de
089/13014330
http://it-recht-kanzlei.de

(Interessante Hamburg News & Hamburg Infos @ Hamburg-News.net.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de

Artikel-Titel: Weitere News: Darf man das? Zur Verwendung von fremden Markennamen auf Internetseiten

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Darf man das? Zur Verwendung von fremden Markennamen auf Internetseiten" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Innenminister Seehofer (CSU) vergleicht Rechtsextre ...

Innenminister Seehofer (CSU) vergleicht Rechtsextre ...
Finanzminister Scholz (SPD) hält an schwarzer Null ...

Finanzminister Scholz (SPD) hält an schwarzer Null  ...
Kretschmann (Grüne) tritt für dritte Amtszeit in Ba ...

Kretschmann (Grüne) tritt für dritte Amtszeit in Ba ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Gruene-Woche-Berlin-Rundgang-2016-160123- ...

Deutschland-Botanischer-Garten-Dresden-20 ...

Deutschland-Berliner-Tierpark-2013-130810 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 ASS+C ratiopharm Reisezeit und was darf in keiner Kosmetiktasche fehlen? Richtig, Kopfschmerztabletten. Es muss nicht immer das Markenprodukt Aspirin sein. ASS+C von Ratiopharm erfüllt den gleiche ... (Sybille Hammerschmid, 24.1.2020)

 Fischfond von Lacroix Wenn man fast in den Bergen wohnt ist schon etwas schwierig frischen Seefisch bei Bedarf zu bekommen. Also nimmt man Tiefkühlware. Aber wie bekommt man dann richtig Geschmack in e ... (Gisbert von Glockens, 11.12.2019)

 Löbauer Erdbeerporter Das Bier ist recht dunkel, denn es wurde ja auch Schwarzbier verwendet. Beim Eingießen ergibt sich keine allzu große Schaumkrone. Der Geruch ist nicht allzu kräftig. Man kann ... (dietrich david, 25.9.2013)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Fachkongress \'\'Robotics meets eMobility\'\' zeigt neue Wege für die Automobilindustrie und den Maschinenbau auf (PR-Gateway, 14.05.2024)
Automation und Robotik sollen Batterien für Elektrofahrzeuge erschwinglich machen - ein Kongress bringt Experten aus Automobilindustrie und Maschinen- und Anlagenbau zusammen.

Am 6. und 7. Juni 2024 veranstaltet Rohmann Automation im Werk in Ingelheim am Rhein den zweiten Fachkongress "Robotics meets eMobility". Der Kongress fokussiert auf die Herstellung und die Qualitätssicherung von Batteriemodulen für die E-Mobilität. Im Brennpunkt stehen neue Produktionstechnologien und die Wettb ...

 Die COSCOM Kommissionier-App für den mobilen Einsatz (PR-Gateway, 14.05.2024)
Die "digitale Shoppinglist" für Lagerbuchungen

Die COSCOM ECO-Plattform zur Steuerung von Shopfloor-Prozessen in der mechanischen Fertigung ist um eine weitere Web-App reicher: Die neue COSCOM Kommissionier-App, vollintegriert im COSCOM ECO-System, sichert schnelles und einfaches Arbeiten in der Zentralen Betriebsmittelvorbereitung. Lagerbuchungen leicht gemacht: Die "digitale Shoppinglist" spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und ermö ...

 Bandscheibenvorfall und seine Folgen für das Team. (PR-Gateway, 14.05.2024)
Wenn der Schmerz zur Teamangelegenheit wird - der wiederkehrende Bandscheibenvorfall und seine Folgen.

Jeder Moment zählt, wenn das Wohl eines ganzen Teams auf dem Spiel steht. Stell Dir vor, Deine dynamische Führungskraft, der Motor Deines Unternehmens, wird plötzlich von einem stechenden Schmerz übermannt. Ein wiederkehrender Bandscheibenvorfall - eine zermürbende Erkrankung, die mehr als nur physische Qualen mit sich bringt. Es geht hier nicht nur um eine Person; das gesamte Team l ...

 ELESTA baut Bestückung im Sensorbereich mit FUJI aus (PR-Gateway, 14.05.2024)
Steigender Bedarf an Sicherheitssensorik bedingt Aufstockung der Bestückungskapazitäten

Kelsterbach, 14. Mai 2024 - Die ELESTA GmbH, ein Unternehmen der PILZ Gruppe, hat seine Bestückungskapazität mit Maschinen von FUJI erweitert. Treiber sind wachsender Bedarf und steigende Komplexität im Sensorbereich. ELESTA entwickelt und produziert Sensoren für die industrielle Automation, im Bereich der funktionalen Sicherheit. Um die hohen Anforderungen der Produkte zu gewährleisten, erweitert ...

 S-Management Services bietet cit intelliForm als Cloud Service (PR-Gateway, 14.05.2024)
Nutzung der führenden Low-Code-Plattform wird damit für IT-Dienstleister und Kommunen noch einfacher. Betrieb nach den Standards der Sparkassen-Finanzgruppe sorgt für Sicherheit und Datenschutz.

Stuttgart, 14.05.2024 - Die zur DSV-Gruppe gehörende S-Management Services (S-MS), Expertin für Formularmanagement, bietet ab sofort den Betrieb der E-Government-Plattform cit intelliForm als sicheren Cloud Service für Kommunen und IT-Dienstleister im kommunalen Umfeld.



Rund ...

 Neue Generation ARAG Gewerbe-Rechtsschutz jetzt auch mit Soforthilfe (PR-Gateway, 13.05.2024)
ARAG führt Rückwärtsdeckung und weitere neue Leistungen für Gewerbekunden ein

- Neu im Gewerbemarkt: Eigene Police mit Rückwärtsdeckung jetzt auch für Unternehmen

- Universal-Rechtsschutz eines der Highlights im regulären Gewerbe-Rechtsschutz Premium

- Erstattung von Forderungsausfall in den Premium-Tarifen

- Prämienrabatt für nachhaltige Unternehmen



Der rechtliche Schutz von Unternehmen ist in unserer zunehmend komplexer werdenden Geschäf ...

 Die Familie absichern - so geht\'s (PR-Gateway, 13.05.2024)
ARAG Experten geben Tipps, welche Versicherungen für Familien sinnvoll sind

Mit der Geburt eines Kindes ändert sich einiges: Die Anzahl der erholsamen Nächte sinkt, der Wäscheberg wächst und fast jegliches Handeln und Denken dreht sich um den Nachwuchs. Sein Wohlergehen steht im Mittelpunkt. Eine gute Absicherung der Familie ist jetzt wichtig. Welche Versicherungen für eine junge Familie sinnvoll sind, haben die ARAG Experten in einem Überblick zusammengefasst.



Ha ...

 Lektüren für große und kleine Leser (Kummer, 11.05.2024)
Bei den folgenden Buchtipps kommen große wie auch kleine Leser voll auf ihre Kosten.

Mystica Venezia
Eine verschwundene Braut, ein Sensenmann als Gondoliere, eine blinde Malerin, ein seltsames Zeichen an einer Mauer und ein geheimnisvoller Orden, Guido hat sich seine Hochzeitsreise nach Venedig dann doch etwas anders vorgestellt. Verzweifelt macht er sich gemeinsam mit seiner Schwägerin Ana Karina in den Wirren des Karnevals, der durch die engen Gassen der Lagunenstadt tob ...

 Einbruchdelikte auf Rekordniveau (PR-Gateway, 10.05.2024)
Moderne Alarmsysteme bieten wirksamen Schutz für privat und Gewerbe

Koblenz, 10.05.2024. Dass die Einbruchzahlen angesichts der aktuelle wirtschaftlichen Lage erneut deutlich gestiegen sind, wundert Bastian Rauen, Geschäftsführer r2 Überwachungstechnik GmbH/ videoalarm.de, wenig:

"Vielerorts wird es Eindringlingen noch immer viel zu leichtgemacht, in Gebäude oder Objekte einzudringen. Hier eine Kellertür, die sich schnell au ...

 Iss-was-du-willst-Tag 2024 (Kummer, 10.05.2024)
Am Iss-was-du-willst-Tag darf besser gesagt soll nach Lust und Laune geschlemmt werden. Also lassen Sie es sich schmecken und guten Appetit.

Am 11. Mai 2024 findet der Iss-was-du-willst-Tag statt. An diesem Tag darf gegessen werden, worauf ein Heißhunger besteht. Kalorien zählen ist verboten, denn alles ist erlaubt. Am Iss-was-du-willst-Tag wird Abstand vom üblichen Ernährungsplan genommen und es kommt all das auf den Teller - oder direkt in den Mund - was schon lange auf der Wuns ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Darf man das? Zur Verwendung von fremden Markennamen auf Internetseiten

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-Pressemitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Darf man das? Zur Verwendung von fremden Markennamen auf Internetseiten