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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden: Der Update-Service der IT-Recht Kanzlei

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 05. Januar 2011 @ 07:18:02 auf Freie-Pressemitteilungen.de

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Deutsche-Politik-News.de |
Sie vertreiben gewerblich Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet und möchten dauerhaft auf Nummer sicher gehen? Sie möchten bei rechtlichen Fragen zu Ihrer gewerblichen Internetpräsenz auf einen kompetenten Gesprächspartner zurückgreifen können, ohne dass hierfür immer wieder hohe Beratungshonorare anfallen? Dann ist der Update-Service der IT-Recht Kanzlei genau das Richtige für Sie. Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft - wir kümmern uns um Ihre rechtlichen Belange.

Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 59,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?

Dauerhafte Aktualisierung Ihrer Rechtsinhalte
Mit dem Update-Service der IT-Recht Kanzlei sorgen Sie dafür, dass Ihre gewerbliche Internetpräsenz nicht nur kurzfristig sondern dauerhaft rechtssicher bleibt. Immer wieder kann es vorkommen, dass sich die rechtlichen Grundvoraussetzungen für den E-Commerce nach Abschluss eines Rechtschecks ändern und eine Anpassung Ihrer Rechtstexte erforderlich machen. Dies kann etwa auf eine Gesetzesänderung oder eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Deutschland, immer häufiger aber auch auf eine Änderung der Gesetzgebung innerhalb der Europäischen Union zurückzuführen sein. Auch darf man im Hinblick auf den im deutschen Wettbewerbsrecht immer noch geltenden so genannten fliegenden Gerichtsstand die Rechtsprechung deutscher Land- und Oberlandesgerichte nicht außer Acht lassen. Gerade im Bereich des E-Commerce entwickelt sich die Rechtsprechung in Deutschland aufgrund neuer Problemstellungen stetig weiter und erfordert ein gehöriges Maß an Aufmerksamkeit.

Die IT-Recht Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese rechtlichen Entwicklungen ständig im Auge zu behalten und in ihren Beratungsleistungen entsprechend umzusetzen. Hierzu kann die IT-Recht Kanzlei auf ein gut ausgebautes Netzwerk an Informationsquellen aus dem Bereich E-Commerce zurückgreifen. Die erlangten Informationen gibt die IT-Recht Kanzlei im Rahmen des Update-Service zeitnah und entsprechend aufbereitet direkt an Sie weiter.

Dauerhafte persönliche Rechtsberatung
Neben der Information über einen Spezial-Newsletter, den Sie im Rahmen des Update-Service regelmäßig erhalten, stehen Ihnen die Rechtsanwälte der IT-Recht Kanzlei bei rechtlichen Fragen zu Ihrer geschützten Internetpräsenz auf Wunsch auch persönlich zur Verfügung:

Sie möchten Ihr Verkaufssortiment um neue Produkte erweitern und wissen nicht, ob Sie insoweit ggf. besondere Kennzeichnungspflichten zu beachten haben?
Sie möchten eine besondere Werbeaktion starten und wissen nicht, wie Sie die Werbung gestalten dürfen?
Sie haben Ärger mit einem Kunden und wissen nicht, wie Sie sich ihm gegenüber zu verhalten haben?
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt an Fragen, mit denen die Rechtsanwälte der IT-Recht Kanzlei tagtäglich konfrontiert werden. Lassen Sie sich nicht auf ein unnötiges Risiko ein sondern nehmen Sie die persönliche Rechtsberatung der IT-Recht Kanzlei in Anspruch.

Das Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei - eine zuverlässige Informationsquelle
Um jederzeit auch online auf Ihre aktuellen Rechtstexte und weitere nützliche Vorlagen und Informationen zugreifen zu können, erhalten Sie im Rahmen des Update-Service Zugang zum passwortgeschützten Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei. Neben Ihren eigenen Rechtstexten finden Sie dort nützliche Mustertexte für den elektronischen Geschäftsverkehr wie etwa Übersichten zur Kennzeichnung bestimmter Geräte, Musterschreiben an zahlungsunwillige Kunden, eine Musterrechnung oder einen Musterhinweis zur Entsorgung von Altbatterien. Darüber hinaus stellt Ihnen die IT-Recht Kanzlei dort einige nützliche Mustertexte zur Befeuerung Ihrer eigenen Werbung, wie etwa ein Muster zur Bewerbung einer Best-Price-Garantie oder ein Muster zur Bewerbung eines Geld-zurück-Versprechens zur Verfügung. Schließlich finden Sie dort ein Archiv sämtlicher von der IT-Recht Kanzlei bereits versendeter Spezial-Newsletter, damit Ihnen keine wichtigen Informationen entgehen.

Starke Kooperationspartner - damit auch Sie von den Verbindungen der IT-Recht Kanzlei profitieren
Die IT-Recht Kanzlei kann auf einige starke Partnerunternehmen zurückgreifen, für deren Leistungen Sie als Update-Service-Mandant der IT-Recht Kanzlei lukrative Sonderkonditionen erhalten. Derzeit gilt dies etwa für folgende Partnerunternehmen der IT-Recht Kanzlei: TÜV SÜD, Afterbuy, CleverReach, Click-and-Buy, Etracker, Sofortüberweisung.de, Xanario, Yatego. Selbstverständlich ist die IT-Recht Kanzlei bemüht, den Kreis Ihrer Partner ständig zu erweitern, um ihren Mandanten in Zukunft noch weitere Vergünstigungen anbieten zu können.

Kontakt
Sie sind am Update-Service der IT-Recht Kanzlei interessiert oder haben noch weitere Fragen hierzü Gerne können Sie uns deshalb persönlich kontaktieren. Auf Wunsch erhalten Sie auch gerne ein persönliches Angebot von uns.

Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.

Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Den Shop der IT-Recht Kanzlei finden interessierte Händler unter www.it-recht-kanzlei.de
IT-Recht-Kanzlei
Max-Lion Keller
Alter Messeplatz 2
80339
München
m.keller@it-recht-kanzlei.de
089/13014330
http://it-recht-kanzlei.de

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

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Und mal ehrlich, welcher Unternehmer kann sonst schon von sich behaupten, für ein überschaubares monatliches Honorar (ab 59,- Euro/Monat) auf eine eigene externe Rechtsabteilung zurückgreifen zu können?

Dauerhafte Aktualisierung Ihrer Rechtsinhalte
Mit dem Update-Service der IT-Recht Kanzlei sorgen Sie dafür, dass Ihre gewerbliche Internetpräsenz nicht nur kurzfristig sondern dauerhaft rechtssicher bleibt. Immer wieder kann es vorkommen, dass sich die rechtlichen Grundvoraussetzungen für den E-Commerce nach Abschluss eines Rechtschecks ändern und eine Anpassung Ihrer Rechtstexte erforderlich machen. Dies kann etwa auf eine Gesetzesänderung oder eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Deutschland, immer häufiger aber auch auf eine Änderung der Gesetzgebung innerhalb der Europäischen Union zurückzuführen sein. Auch darf man im Hinblick auf den im deutschen Wettbewerbsrecht immer noch geltenden so genannten fliegenden Gerichtsstand die Rechtsprechung deutscher Land- und Oberlandesgerichte nicht außer Acht lassen. Gerade im Bereich des E-Commerce entwickelt sich die Rechtsprechung in Deutschland aufgrund neuer Problemstellungen stetig weiter und erfordert ein gehöriges Maß an Aufmerksamkeit.

Die IT-Recht Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese rechtlichen Entwicklungen ständig im Auge zu behalten und in ihren Beratungsleistungen entsprechend umzusetzen. Hierzu kann die IT-Recht Kanzlei auf ein gut ausgebautes Netzwerk an Informationsquellen aus dem Bereich E-Commerce zurückgreifen. Die erlangten Informationen gibt die IT-Recht Kanzlei im Rahmen des Update-Service zeitnah und entsprechend aufbereitet direkt an Sie weiter.

Dauerhafte persönliche Rechtsberatung
Neben der Information über einen Spezial-Newsletter, den Sie im Rahmen des Update-Service regelmäßig erhalten, stehen Ihnen die Rechtsanwälte der IT-Recht Kanzlei bei rechtlichen Fragen zu Ihrer geschützten Internetpräsenz auf Wunsch auch persönlich zur Verfügung:

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Das Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei - eine zuverlässige Informationsquelle
Um jederzeit auch online auf Ihre aktuellen Rechtstexte und weitere nützliche Vorlagen und Informationen zugreifen zu können, erhalten Sie im Rahmen des Update-Service Zugang zum passwortgeschützten Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei. Neben Ihren eigenen Rechtstexten finden Sie dort nützliche Mustertexte für den elektronischen Geschäftsverkehr wie etwa Übersichten zur Kennzeichnung bestimmter Geräte, Musterschreiben an zahlungsunwillige Kunden, eine Musterrechnung oder einen Musterhinweis zur Entsorgung von Altbatterien. Darüber hinaus stellt Ihnen die IT-Recht Kanzlei dort einige nützliche Mustertexte zur Befeuerung Ihrer eigenen Werbung, wie etwa ein Muster zur Bewerbung einer Best-Price-Garantie oder ein Muster zur Bewerbung eines Geld-zurück-Versprechens zur Verfügung. Schließlich finden Sie dort ein Archiv sämtlicher von der IT-Recht Kanzlei bereits versendeter Spezial-Newsletter, damit Ihnen keine wichtigen Informationen entgehen.

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