News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 25. April 2019 @ 09:31:07 auf Deutsche-Politik-News.de

(400 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



ARAG Experten zum Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland seit 1994 im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Dieses Gesetz hat die früher geltenden unterschiedlichen Regelungen für Arbeiter und Angestellte abgelöst. Danach haben Arbeitnehmer sechs Wochen lang Anspruch auf Weiterzahlung ihres Gehaltes. Im Anschluss springt die Krankenkasse ein - mit 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehaltes. Wer genau im Krankheitsfalle von wem trotz Krankschreibung seinen Lohn oder Ersatzleistungen bekommt, wissen ARAG Experten.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben alle Arbeitnehmer einschließlich Auszubildende. Die Leistung kann ab der fünften Woche des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses für die Dauer von bis zu sechs Wochen beansprucht werden, sofern nicht durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung getroffen wurde. Für Beamte sowie Richter und Soldaten in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen gilt das EFZG nicht. Ihre Bezüge werden auch im Krankheitsfall ohne gesetzliche Fristen weitergezahlt. Ein Anspruch besteht allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nicht verschuldet hat, weil er beispielsweise betrunken Auto gefahren ist oder sich geprügelt und dabei verletzt hat.

Die Sechs-Wochen-Regel

Die Entgeltfortzahlung wird für die Dauer von maximal sechs Wochen geleistet. Der Arbeitnehmer erhält dabei grundsätzlich die Vergütung, die er erhalten hätte, wenn er nicht krank gewesen wäre, sondern gearbeitet hätte. Hat der Arbeitnehmer also ein festes Monatsgehalt, wird dieses Gehalt in dieser Zeit einfach weitergezahlt. Hat der Arbeitnehmer ein leistungsabhängiges Gehalt oder hätte er in dieser Zeit Zulagen erhalten, erhält er das Gehalt, das er in dem Krankheitszeitraum durchschnittlich verdient hätte (Lohnausfallprinzip). Lediglich durch Tarifvertrag darf zuungunsten des Arbeitnehmers eine andere Bemessungsgrundlage festgelegt werden. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beginnt mit dem ersten Tag der Erkrankung, es sei denn, der Arbeitnehmer wird während der Arbeit krank. Dann beginnt die Zahlung erst ab dem nächsten Tag.

Sechs-Wochen-Regel bei Neuerkrankungen

Auch bei Neuerkrankungen gilt die Sechs-Wochen-Frist: Ist ein Arbeitnehmer krankgeschrieben und bricht sich während dieser Zeit auch noch ein Bein, verlängert sich die Anspruchsdauer von sechs Wochen nicht. Anders verhält es sich, wenn es um zwei Arbeitsunfähigkeitsfälle geht, die ursächlich und zeitlich getrennt sind. Ist also eine Krankheit auskuriert und der gerade genesene Arbeitnehmer bricht sich eine Woche später das Bein, beginnt der sechswöchiger Anspruch auf Entgeltfortzahlung erneut.

Was passiert nach sechs Wochen?

Bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nach dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes wird als Lohnersatz ein geringeres Krankengeld durch die Krankenkasse gezahlt. Dieses Krankengeld bekommt auch, wer krankheitsbedingt während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses fehlt, also noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.

Krankengeld für Arbeitnehmer, Arbeitslose und freiwillig Versicherte

Gesetzlich Versicherte haben in Deutschland einen Anspruch auf Krankengeld, wenn eine Krankheit sie arbeitsunfähig macht und der Arbeitgeber nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, entscheidet der Arzt. Arbeitsunfähig bedeutet in der Regel, dass jemand seinen Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben kann. Hält die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen an, hängt die Höhe des Krankengeldes vom Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ab. Bei Arbeitnehmern beträgt sie 70 Prozent des Bruttogehaltes, maximal aber 90 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Empfänger von Arbeitslosengeld I erhalten Krankengeld in Höhe der zuletzt bezogenen Leistungen. Selbstständige können beim Abschluss ihrer (freiwilligen) gesetzlichen Krankenversicherung wählen, ob sie Krankengeld erhalten wollen. Dieses wird dann ab der siebten Woche der Krankheit gezahlt.

Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung

Privat Versicherte erhalten Krankentagegeld, das nach ähnlichen Richtlinien ausgezahlt wird. Es kann je nach Versicherungstarif bis zu 100 Prozent des Nettoverdienstes ersetzen. Die Versicherung legt dabei den Durchschnittsverdienst der vergangenen zwölf Monate vor Krankheitsbeginn zugrunde. Selbstständige können wählen, ob sie die Unterstützung bereits wenige Tage nach der Krankschreibung erhalten wollen - und nicht erst ab der siebten Woche wie gesetzlich vorgeschrieben. Der Tarif ist dann entsprechend teurer. Privat Versicherte sollten ihrem Anbieter unbedingt mitteilen, wenn sich ihr Nettoeinkommen ändert, damit sie stets angemessen abgesichert sind.

Lückenlose Krankschreibung

Oft sind es Kleinigkeiten, die Versicherte beim Krankengeld außer Acht lassen, so ARAG Experten. Daher ihr Tipp: Achten Sie immer darauf, dass die Krankschreibung lückenlos ist! Wer zum Beispiel erst einmal von Montag bis Freitag krankgeschrieben ist und verlängern muss, sollte das am letzten Tag der Krankschreibung - also am Freitag - tun. Wartet man bis zum nächsten Montag, zahlt die Kasse kein Geld für das zurückliegende Wochenende. Das macht sich nicht nur direkt auf dem Konto bemerkbar, sondern hinterher auch bei der Rentenversicherung ins Gewicht. Denn vom Krankengeld werden auch Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge einbehalten.

Sonderfall: Organspende zu Lebzeiten

Die gesetzlichen Grundlagen zu Entgeltfortzahlung und Krankengeld existieren schon seit vielen Jahren. Eine Neuerung gab es aber 2012 für Menschen, die zu Lebzeiten ein Organ spenden. Sie haben seitdem auch in diesem Fall einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und im Anschluss auf Zahlung von Krankengeld gegen die Krankenkasse des Empfängers des Spenderorgans. Während normalerweise 70 Prozent des Bruttolohns gezahlt werden, erhalten Organspender im Spendenfall laut ARAG Experten sogar bis zu 100 Prozent ihres Nettogehaltes ersetzt, begrenzt nur durch die kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze.

Weitere interessante Informationen unter:

http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/job-und-finanzen/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221 92428-215
http://www.ARAG.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experten zum Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland seit 1994 im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Dieses Gesetz hat die früher geltenden unterschiedlichen Regelungen für Arbeiter und Angestellte abgelöst. Danach haben Arbeitnehmer sechs Wochen lang Anspruch auf Weiterzahlung ihres Gehaltes. Im Anschluss springt die Krankenkasse ein - mit 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehaltes. Wer genau im Krankheitsfalle von wem trotz Krankschreibung seinen Lohn oder Ersatzleistungen bekommt, wissen ARAG Experten.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben alle Arbeitnehmer einschließlich Auszubildende. Die Leistung kann ab der fünften Woche des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses für die Dauer von bis zu sechs Wochen beansprucht werden, sofern nicht durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung getroffen wurde. Für Beamte sowie Richter und Soldaten in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen gilt das EFZG nicht. Ihre Bezüge werden auch im Krankheitsfall ohne gesetzliche Fristen weitergezahlt. Ein Anspruch besteht allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nicht verschuldet hat, weil er beispielsweise betrunken Auto gefahren ist oder sich geprügelt und dabei verletzt hat.

Die Sechs-Wochen-Regel

Die Entgeltfortzahlung wird für die Dauer von maximal sechs Wochen geleistet. Der Arbeitnehmer erhält dabei grundsätzlich die Vergütung, die er erhalten hätte, wenn er nicht krank gewesen wäre, sondern gearbeitet hätte. Hat der Arbeitnehmer also ein festes Monatsgehalt, wird dieses Gehalt in dieser Zeit einfach weitergezahlt. Hat der Arbeitnehmer ein leistungsabhängiges Gehalt oder hätte er in dieser Zeit Zulagen erhalten, erhält er das Gehalt, das er in dem Krankheitszeitraum durchschnittlich verdient hätte (Lohnausfallprinzip). Lediglich durch Tarifvertrag darf zuungunsten des Arbeitnehmers eine andere Bemessungsgrundlage festgelegt werden. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beginnt mit dem ersten Tag der Erkrankung, es sei denn, der Arbeitnehmer wird während der Arbeit krank. Dann beginnt die Zahlung erst ab dem nächsten Tag.

Sechs-Wochen-Regel bei Neuerkrankungen

Auch bei Neuerkrankungen gilt die Sechs-Wochen-Frist: Ist ein Arbeitnehmer krankgeschrieben und bricht sich während dieser Zeit auch noch ein Bein, verlängert sich die Anspruchsdauer von sechs Wochen nicht. Anders verhält es sich, wenn es um zwei Arbeitsunfähigkeitsfälle geht, die ursächlich und zeitlich getrennt sind. Ist also eine Krankheit auskuriert und der gerade genesene Arbeitnehmer bricht sich eine Woche später das Bein, beginnt der sechswöchiger Anspruch auf Entgeltfortzahlung erneut.

Was passiert nach sechs Wochen?

Bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nach dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes wird als Lohnersatz ein geringeres Krankengeld durch die Krankenkasse gezahlt. Dieses Krankengeld bekommt auch, wer krankheitsbedingt während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses fehlt, also noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.

Krankengeld für Arbeitnehmer, Arbeitslose und freiwillig Versicherte

Gesetzlich Versicherte haben in Deutschland einen Anspruch auf Krankengeld, wenn eine Krankheit sie arbeitsunfähig macht und der Arbeitgeber nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, entscheidet der Arzt. Arbeitsunfähig bedeutet in der Regel, dass jemand seinen Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben kann. Hält die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen an, hängt die Höhe des Krankengeldes vom Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ab. Bei Arbeitnehmern beträgt sie 70 Prozent des Bruttogehaltes, maximal aber 90 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Empfänger von Arbeitslosengeld I erhalten Krankengeld in Höhe der zuletzt bezogenen Leistungen. Selbstständige können beim Abschluss ihrer (freiwilligen) gesetzlichen Krankenversicherung wählen, ob sie Krankengeld erhalten wollen. Dieses wird dann ab der siebten Woche der Krankheit gezahlt.

Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung

Privat Versicherte erhalten Krankentagegeld, das nach ähnlichen Richtlinien ausgezahlt wird. Es kann je nach Versicherungstarif bis zu 100 Prozent des Nettoverdienstes ersetzen. Die Versicherung legt dabei den Durchschnittsverdienst der vergangenen zwölf Monate vor Krankheitsbeginn zugrunde. Selbstständige können wählen, ob sie die Unterstützung bereits wenige Tage nach der Krankschreibung erhalten wollen - und nicht erst ab der siebten Woche wie gesetzlich vorgeschrieben. Der Tarif ist dann entsprechend teurer. Privat Versicherte sollten ihrem Anbieter unbedingt mitteilen, wenn sich ihr Nettoeinkommen ändert, damit sie stets angemessen abgesichert sind.

Lückenlose Krankschreibung

Oft sind es Kleinigkeiten, die Versicherte beim Krankengeld außer Acht lassen, so ARAG Experten. Daher ihr Tipp: Achten Sie immer darauf, dass die Krankschreibung lückenlos ist! Wer zum Beispiel erst einmal von Montag bis Freitag krankgeschrieben ist und verlängern muss, sollte das am letzten Tag der Krankschreibung - also am Freitag - tun. Wartet man bis zum nächsten Montag, zahlt die Kasse kein Geld für das zurückliegende Wochenende. Das macht sich nicht nur direkt auf dem Konto bemerkbar, sondern hinterher auch bei der Rentenversicherung ins Gewicht. Denn vom Krankengeld werden auch Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge einbehalten.

Sonderfall: Organspende zu Lebzeiten

Die gesetzlichen Grundlagen zu Entgeltfortzahlung und Krankengeld existieren schon seit vielen Jahren. Eine Neuerung gab es aber 2012 für Menschen, die zu Lebzeiten ein Organ spenden. Sie haben seitdem auch in diesem Fall einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und im Anschluss auf Zahlung von Krankengeld gegen die Krankenkasse des Empfängers des Spenderorgans. Während normalerweise 70 Prozent des Bruttolohns gezahlt werden, erhalten Organspender im Spendenfall laut ARAG Experten sogar bis zu 100 Prozent ihres Nettogehaltes ersetzt, begrenzt nur durch die kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze.

Weitere interessante Informationen unter:

http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/job-und-finanzen/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221 92428-215
http://www.ARAG.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Artikel-Titel: Weitere News: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Großbritannien: Kein Durchbruch für May nach Gesprä ...

Großbritannien: Kein Durchbruch für May nach Gesprä ...
Frankreich / Italien: Beziehungen auf dem Tiefpunkt ...

Frankreich / Italien: Beziehungen auf dem Tiefpunkt ...
Russisch-Japanischer Krieg (1904-1905) / Geschichte ...

Russisch-Japanischer Krieg (1904-1905) / Geschichte ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Gruene-Woche-Berlin-Rundgang-2016-160123- ...

57-Biennale-Venedig-2017-Giardini-Pavillo ...

Deutschland-Berliner-Tierpark-2013-130810 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Luther Urtyp Dunkel Als ich bei mir um die Ecke in den kleinen Laden kam schaute mich Martin Luther ganz groß an. Also nicht er persönlich sondern ein Aufsteller der für Luther-Bier geworben hat. Mein ers ... (Orlik Brösel, 29.9.2015)

 Estrella Damm Discounter Lidl versucht sich wieder mal etwas von anderen abzugrenzen. So hatten sie schon mal chinesisches Bier im Angebot und eben jetzt spanisches Bier - Estrella Damm. I ... (Karl Mertens, 19.11.2014)

 Lübzer Grapefruit Im Sommer bin ich so mehr der Bunte-Bier-Trinker. Das heißt so mehr Biermixgetränke. Doch diesen Sommer hatte mein Stammgeschäft so etwas nicht im Angebot. Bei Feinkost Albrecht entdeck ... (Hannelore Schreck, 14.9.2014)

 Maternus Pilsner Ich bin zwar gegen die Kunststoffflaschen aber der Durst war größer. Trotzdem habe ich erst mal an der geöffneten Flasche gerochen und war angenehm überrascht, denn es kam ein angenehm ... (Bernd Scheffzik, 21.3.2014)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 10 Jahre CAP-Markt Holzgerlingen: Ein Meilenstein der Inklusion und Nahversorgung (PR-Gateway, 13.05.2024)


Seit einem Jahrzehnt ist der CAP-Markt fester Bestandteil von Holzgerlingen. Der Vollsortimenter bietet Menschen mit und ohne Behinderungen einen Arbeitsplatz und sorgt für die Nahversorgung im Herzen der Stadt.



1999 drohte dem damaligen Lebensmittelmarkt im Herrenberger Stadtteil Ziegelfeld die Schließung. Der ehemalige Geschäftsführer des Inklusionsunternehmens Femos gGmbH wollte weiterhin die regionale Nahversorgung sicherstellen und entwickelte das einzigartige ...

 DYU kündigt attraktive Muttertagsrabatte auf umweltfreundliche E-Bikes an (schwertschmiedeviktor, 10.05.2024)
Außergewöhnliche Preisnachlässe auf ein vielseitiges Angebot an E-Bikes vom 8. bis 14. Mai

Zusammenfassung: Feiern Sie diesen Muttertag mit DYU und profitieren Sie von speziellen Rabatten auf die verschiedenen Elektrofahrräder des Unternehmens. Diese Fahrräder sind perfekt für umweltbewusste Mütter und bieten eine ideale Mischung aus Komfort, Stil und Nachhaltigkeit. Die Aktion läuft vom 8. bis 19. Mai, gerade rechtzeitig, um das perfekte Geschenk zu finden.
...

 Perry Rhodan muss sterben! Neue Staffel startet am 10. Mai (PR-Gateway, 10.05.2024)


Perry Rhodan muss sterben - sonst kommt schreckliches Unheil über die Milchstraße. Das zumindest glaubt Primat, der bereits ein Todesurteil für Perry Rhodan gesprochen hat.



Die neue Staffel von PERRY RHODAN NEO, der modernen Variante des Science-Fiction-Klassikers PERRY RHODAN, startet mit einem Roman von Olaf Brill. "Die neue Macht" erscheint am 10. Mai 2024. Die Roman-Serie ist alle zwei Wochen als E-Book, Hörbuch sowie als Taschenbuch am Kiosk erhältlich. In ze ...

 Aufstiegskongress: Der Keynote Speaker 2024 ist Jonas Deichmann (PR-Gateway, 08.05.2024)


Beim diesjährigen Aufstiegskongress vom 11. bis 12. Oktober 2024 dürfen sich die Besucherinnen und Besucher auf einen Athleten freuen, der mithilfe seines herausragenden Mindsets und einer klaren "Macher-Attitüde" sportliche Leistungen erbringt, die nur als extrem bezeichnet werden können. Sein Name? Jonas Deichmann! Der "deutsche Forrest Gump" ist als Extrem-Triathlet für außergewöhnliche sportliche Leistungen bekannt. Seine neueste Herausforderung: Ab dem 9. Mai absolviert er 120 L ...

 Goldproduktion steigt um 29% - Massives Kaufsignal. Neuer 343% Gold Hot Stock nach 1.359% mit Barrick Gold Corporation ($GOLD), 1.563% mit Franco-Nevada ($FNV), 2.087 mit Wheaton Precious Metals Corp. ($WPM) und 2 (PR-Gateway, 08.05.2024)


Goldproduktion steigt um 29% - Neuer 343% Gold Hot Stock. 419 Mio. $ Gold-Lagerstätte - Diese Gold-Aktie jetzt kaufen



08.05.24 10:05

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74511/AC_Starcore_080524.001.png
 
Betriebliche Krankenversicherung als Magnet für Fachkräfte im Gesundheitswesen (PR-Gateway, 07.05.2024)


Die medizinische Versorgung in Deutschland steht vor einer enormen Herausforderung. Denn dem zunehmenden Fachkräftemangel, der durch den demografischen Wandel weiter verstärkt wird, muss langfristig entgegengewirkt werden. Laut einer pwc Studie wird besonders in der Pflege die körperliche und psychische Belastung als ein Hauptproblem von bis zu 72% d ...

 Cannabis Hot Stock unmittelbar vor Riesendeals - Massives Kaufsignal. Neuer 297% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Canopy Growth ($CGC (PR-Gateway, 07.05.2024)


Cannabis Hot Stock unmittelbar vor Riesendeals - Massives Kaufsignal. 297% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy



07.05.24

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74494/aktiencheck07052401.001.png
...

 Lesespaß für die komplette Familie (Kummer, 07.05.2024)
Die folgenden Buchtipps begeistern nicht nur Kinder. Auch Erwachsene werden ihre Freude daran haben.

Mit Nepomuck auf Weltreise
Wie funktioniert eigentlich ein Heißluftballon, und wie leben die Eskimos heute? Was passiert, wenn ein norwegischer Kobold auf einen irischen Leprechaun trifft, und was kann man im Karina-Verlag so alles anstellen? Begleitet den lustigen Kobold Nepomuck auf seinen Reisen durch Europa, Asien, Amerika, Afrika und Australien und lernt Menschen, Tiere ...

 Stressabbau für Führungskräfte mit Tinnitus (PR-Gateway, 06.05.2024)
Ein Aufruf an alle Führungskräfte - Befreit euch vom Tinnitus und entfesselt euer wahres Potenzial.

Stell dir eine Welt vor, in der das ständige Piepsen in deinem Ohr nicht mehr deine Gedanken übertönt. Eine Welt, in der du jede strategische Entscheidung mit Klarheit treffen kannst, ohne von einem unaufhörlichen Klingeln abgelenkt zu werden. Dies ist nicht nur ein Traum, sondern kann deine Realität werden. Tinnitus, oft eine direkte Folge von unaufgelöstem Stress, ist ein heimlicher S ...

 Sich in die Welt der Geschichten entführen lassen (Kummer, 04.05.2024)

Kinder lassen sich gerne in die Welt der Geschichten entführen. Da ist es auch völlig egal, ob der Hauptakteur ein Tier, ein magisches Wesen oder ein Mensch ist. Wichtig ist nur, dass die Geschichte begeistert.

Buchtipps:
Kleine Mutmachgeschichten
Für die Autorinnen Heidi Dahlsen, Christine Erdic, Britta Kummer und Karin Pfolz ist ein Kinderlachen das schönste Geschenk, aber sie wissen auch, dass dies schnell getrübt sein kann. In diesem Buch finden sich lieb ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Deutsche-Politik-News


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall