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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Wenn der Auftraggeber zum Schuldner wird

Veröffentlicht am Dienstag, dem 07. Dezember 2010 @ 10:51:35 auf Freie-Pressemitteilungen.de

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Deutsche-Politik-News.de |
Der Fall
Briefe, E-Mails, Anrufe, aber keine Reaktion - Gerüstbauer Peter M. ist schier am Verzweifeln. Seit Monaten schuldet ihm sein Kunde, ein führender Solarzellen-Hersteller, die stattliche Summe von 78.000 Euro. Seine Leistung hatte Peter M. im Rahmen des gemeinsam durchgeführten Projekts korrekt erbracht. Aber auf sein Geld wartet er bis heute vergebens. Zu viel Geld, als dass sein kleiner Betrieb es verkraften könnte, noch länger auf den Zahlungseingang zu warten. Peter M. sieht inzwischen zunehmend seine Existenz in Gefahr.

Das Problem
Einer aktuellen Studie zufolge begleichen 29,1 Prozent der öffentlichen und 11,1 Prozent der privaten Kunden ihre Rechnungen erst nach der üblichen Frist von 30 Tagen. Die Beitreibung offener Forderungen ist ein aufwändiger Prozess und zudem nicht ohne Risiko für deren Inhaber: Ist beispielsweise die Bonität des Schuldners nicht gegeben, bleibt Peter M. schlimmstenfalls nicht nur auf seiner offenen Rechnung sitzen, sondern auch auf den Kosten für das Mahnverfahren. Zudem verlangen eine form- und fristgerechte Durchführung sowie das richtige Beantragen des gerichtlichen Mahnbescheides fachliches Know-how und Zeit, die Peter M. bei der Ausführung neuer Aufträge fehlt.

Die Lösung
Der Unternehmer kann einen routinierten Forderungsmanager einschalten. Dieser übernimmt sogar kostenfrei die Abwicklung des Inkasso-Verfahrens, falls der Unternehmer vorsorglich eine Existenz-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat: Von der außergerichtlichen Mahnung über die Einleitung und Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens bis hin zur Übernahme sämtlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bekommt der Unternehmer dann alles aus einer Hand - bei der Inkasso-Abwicklung im Rahmen einer Existenzrechtsschutz-Versicherung entfällt zudem das finanzielle Risiko für den Forderungsinhaber!

Der Profi
Bernd Schleicher, 35, ist spezialisiert auf Wirtschafts- und Vertriebsrecht, arbeitet aber u.a. auch erfolgreich auf dem Gebiet des Miet- und Forderungsrechts. Er ist Partner in der Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth & Kollegen in München. Weitere Infos zu Bernd Schleicher auf https://www.legalimage.de/de/kurzprofil/portrait/21286.html

Der Rat des Profis
Herr Schleicher, haben Gläubiger noch eine Chance, an ihr Geld zu kommen, wenn sich der Schuldner als zahlungsunfähig erweist?
"Geht eine Zwangsvollstreckung zunächst ins Leere, da der Schuldner offensichtlich kein Vermögen mehr hat, sollten Gläubiger zu kreativeren Maßnahmen greifen: Ist der Schuldner privat beispielsweise als erfolgreicher Hundezüchter bekannt, so besteht die Möglichkeit, seine wertvollen Vierbeiner pfänden zu lassen. In der Praxis stellt der Gläubiger über seine Rechtsvertretung einen entsprechenden Zwangsvollstreckungsauftrag, der Gerichtsvollzieher kündigt die Wegnahme der Hunde an, um diese zunächst in einem Tierheim unterzubringen. Diese Maßnahme kann der Schuldner nur stoppen, wenn er den vollen Forderungsbetrag bezahlt oder wenigstens gemäß § 813 a ZPO mit der Zahlung von Raten beginnt. Die Erfahrung zeigt: Sobald die Vollstreckung einen derart persönlichen Bereich betrifft, steigt die Bereitschaft für Vergleichsgespräche oder gar zur Tilgung enorm."

Das Ergebnis
Peter M. hatte eine Existenz-Rechtsschutzversicherung - daher haben in seinem Fall die Forderungsmanager der D.A.S. Prozessfinanzierung AG die Beitreibung der Forderung
übernommen und zunächst einen Vollstreckungsbescheid gegen den Solarzellenhersteller erwirkt. Obwohl dieser finanziell gut dastand, zahlte er erst, nachdem die Forderungsmanager erneut tätig wurden: Die Inkasso-Experten beantragten einen gerichtlichen Mahnbescheid - ohne finanzielles Risiko für Peter M. Das zeigte schnell Wirkung - nur wenige Tage nach Zustellung des gerichtlichen Schreibens überwies der Solarzellen-Hersteller den ausstehenden Betrag bereits auf das Konto des Gerüstbauers.

Die D.A.S. Prozessfinanzierung bietet im Rechtsdienstleistungsmarkt innovative Lösungen für Versicherungsunternehmen und Rechtsanwälte. Die Gesellschaft ist in zwei Unternehmensbereiche gegliedert: Prozessfinanzierung (seit dem Jahr 2000), und Forderungsmanagement (seit dem Jahr 2006). Im Bereich Prozessfinanzierung bietet sie die Übernahme von Prozesskosten gegen Erlösbeteiligung für Klagen ab einem Streitwert von 50.000 Euro. Im Bereich Forderungsmanagement ist sie exklusiver Inkassodienstleistungspartner der D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG, der über das gesamte Leistungsspektrum eines modernen Inkassoun-ternehmens verfügt. Die D.A.S. Prozessfinanzierung AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG, einem Unternehmen der ERGO Versicherungen, die sich im Mehrheitsbesitz der Munich RE befinden.
D.A.S. Prozessfinanzierung AG
Astrid Wannieck
Thomas-Dehler-Str. 9
81702 München
089/6275 6810

www.das-prozessfinanzierung.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Julia Ney
Anglerstr. 11
80339
München
j.ney@hartzkom.de
089/9984 6116
http://hartzkom.de

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

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Der Fall
Briefe, E-Mails, Anrufe, aber keine Reaktion - Gerüstbauer Peter M. ist schier am Verzweifeln. Seit Monaten schuldet ihm sein Kunde, ein führender Solarzellen-Hersteller, die stattliche Summe von 78.000 Euro. Seine Leistung hatte Peter M. im Rahmen des gemeinsam durchgeführten Projekts korrekt erbracht. Aber auf sein Geld wartet er bis heute vergebens. Zu viel Geld, als dass sein kleiner Betrieb es verkraften könnte, noch länger auf den Zahlungseingang zu warten. Peter M. sieht inzwischen zunehmend seine Existenz in Gefahr.

Das Problem
Einer aktuellen Studie zufolge begleichen 29,1 Prozent der öffentlichen und 11,1 Prozent der privaten Kunden ihre Rechnungen erst nach der üblichen Frist von 30 Tagen. Die Beitreibung offener Forderungen ist ein aufwändiger Prozess und zudem nicht ohne Risiko für deren Inhaber: Ist beispielsweise die Bonität des Schuldners nicht gegeben, bleibt Peter M. schlimmstenfalls nicht nur auf seiner offenen Rechnung sitzen, sondern auch auf den Kosten für das Mahnverfahren. Zudem verlangen eine form- und fristgerechte Durchführung sowie das richtige Beantragen des gerichtlichen Mahnbescheides fachliches Know-how und Zeit, die Peter M. bei der Ausführung neuer Aufträge fehlt.

Die Lösung
Der Unternehmer kann einen routinierten Forderungsmanager einschalten. Dieser übernimmt sogar kostenfrei die Abwicklung des Inkasso-Verfahrens, falls der Unternehmer vorsorglich eine Existenz-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat: Von der außergerichtlichen Mahnung über die Einleitung und Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens bis hin zur Übernahme sämtlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bekommt der Unternehmer dann alles aus einer Hand - bei der Inkasso-Abwicklung im Rahmen einer Existenzrechtsschutz-Versicherung entfällt zudem das finanzielle Risiko für den Forderungsinhaber!

Der Profi
Bernd Schleicher, 35, ist spezialisiert auf Wirtschafts- und Vertriebsrecht, arbeitet aber u.a. auch erfolgreich auf dem Gebiet des Miet- und Forderungsrechts. Er ist Partner in der Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth & Kollegen in München. Weitere Infos zu Bernd Schleicher auf https://www.legalimage.de/de/kurzprofil/portrait/21286.html

Der Rat des Profis
Herr Schleicher, haben Gläubiger noch eine Chance, an ihr Geld zu kommen, wenn sich der Schuldner als zahlungsunfähig erweist?
"Geht eine Zwangsvollstreckung zunächst ins Leere, da der Schuldner offensichtlich kein Vermögen mehr hat, sollten Gläubiger zu kreativeren Maßnahmen greifen: Ist der Schuldner privat beispielsweise als erfolgreicher Hundezüchter bekannt, so besteht die Möglichkeit, seine wertvollen Vierbeiner pfänden zu lassen. In der Praxis stellt der Gläubiger über seine Rechtsvertretung einen entsprechenden Zwangsvollstreckungsauftrag, der Gerichtsvollzieher kündigt die Wegnahme der Hunde an, um diese zunächst in einem Tierheim unterzubringen. Diese Maßnahme kann der Schuldner nur stoppen, wenn er den vollen Forderungsbetrag bezahlt oder wenigstens gemäß § 813 a ZPO mit der Zahlung von Raten beginnt. Die Erfahrung zeigt: Sobald die Vollstreckung einen derart persönlichen Bereich betrifft, steigt die Bereitschaft für Vergleichsgespräche oder gar zur Tilgung enorm."

Das Ergebnis
Peter M. hatte eine Existenz-Rechtsschutzversicherung - daher haben in seinem Fall die Forderungsmanager der D.A.S. Prozessfinanzierung AG die Beitreibung der Forderung
übernommen und zunächst einen Vollstreckungsbescheid gegen den Solarzellenhersteller erwirkt. Obwohl dieser finanziell gut dastand, zahlte er erst, nachdem die Forderungsmanager erneut tätig wurden: Die Inkasso-Experten beantragten einen gerichtlichen Mahnbescheid - ohne finanzielles Risiko für Peter M. Das zeigte schnell Wirkung - nur wenige Tage nach Zustellung des gerichtlichen Schreibens überwies der Solarzellen-Hersteller den ausstehenden Betrag bereits auf das Konto des Gerüstbauers.

Die D.A.S. Prozessfinanzierung bietet im Rechtsdienstleistungsmarkt innovative Lösungen für Versicherungsunternehmen und Rechtsanwälte. Die Gesellschaft ist in zwei Unternehmensbereiche gegliedert: Prozessfinanzierung (seit dem Jahr 2000), und Forderungsmanagement (seit dem Jahr 2006). Im Bereich Prozessfinanzierung bietet sie die Übernahme von Prozesskosten gegen Erlösbeteiligung für Klagen ab einem Streitwert von 50.000 Euro. Im Bereich Forderungsmanagement ist sie exklusiver Inkassodienstleistungspartner der D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG, der über das gesamte Leistungsspektrum eines modernen Inkassoun-ternehmens verfügt. Die D.A.S. Prozessfinanzierung AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG, einem Unternehmen der ERGO Versicherungen, die sich im Mehrheitsbesitz der Munich RE befinden.
D.A.S. Prozessfinanzierung AG
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Thomas-Dehler-Str. 9
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