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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Cashback - die Rabattkarte im Internet

Veröffentlicht am Montag, dem 30. Juli 2018 @ 10:01:13 auf Deutsche-Politik-News.de

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ARAG Experten geben Tipps, wie man bei Internet-Käufen richtig sparen kann

Online-Shopping ist nicht nur bequem, es kann auch deutlich günstiger sein. Vor allem für Kunden, die über so genannte Cashback-Portale (englisch für 'Geld zurück') einkaufen. Je nach Branche und Portal lassen sich so nach Auskunft der ARAG Experten bis zu zehn Prozent einsparen. Vor allem bei Reisen und Kleidung kann sich diese digitale Form der Rabattkarte lohnen.

Kundenkarte 1.0

"Haben Sie eine Kundenkarte?" Die Frage an der Kasse kann zuweilen ein wenig nervig erscheinen. Aber sie ist erfolgreich. Denn laut Payback, einem der mit 30 Millionen aktiven Kartennutzern größten Anbieter von Bonuskarten in Deutschland, wird die Karte täglich rund vier Millionen Mal an den Kassen der Partner vorgezeigt. Über 200 Millionen solcher Kundenkarten gibt es hierzulande. Und das, obwohl sich damit in der Regel lediglich etwa ein Prozent auf den Einkaufspreis sparen lässt.

Cashback-Portale im Internet

Bis zu zehn Prozent Rabatt auf den Nettowarenwert erhält man hingegen bei Online-Einkäufen, wenn man sie über so genannte Cashback-Portale tätigt. Um in den Genuss von Rabatten zu kommen, muss man sich lediglich auf dem Portal seiner Wahl online registrieren und dann darüber den Einkauf abwickeln. Für die Registrierung im Netz sind in der Regel deutlich weniger Daten erforderlich als bei der guten alten Kundenkarte. Meist reichen Benutzername und Kundennummer. Namen und Bankdaten müssen Nutzer erst dann angeben, wenn sie sich das Guthaben auszahlen lassen wollen.

Echtes Sparpotenzial

Die Höhe der Rabatte ist je nach Branche sehr unterschiedlich. Während man bei Elektronikartikeln oft nur bis zu drei Prozent spart, bekommt man bei einem Mietwagen oder bei Schuhen oft bis zu zehn Prozent Rabatt. Bei Online-Blumenhändlern ist gerade an Feiertagen sogar noch mehr drin. Die ARAG Experten raten, bei der Auswahl des Cashback-Anbieters darauf zu achten, dass möglichst viele Händler dort mitmachen und vor allem die eigenen Lieblingsshops dabei sind. Trotz Rabattversprechen sollte man nicht darauf vertrauen, automatisch den besten Preis über sein Cashback-Portal zu bekommen. Ein Preisvergleich im Netz sollten Verbraucher trotzdem anstellen.

Guthaben

Viele Cashback-Anbieter zahlen Guthaben erst ab einer Mindestsumme aus. Oft liegt diese bei 20 Euro. In dem Fall raten die ARAG Experten dringend dazu, sich Guthaben zeitnah auszahlen zu lassen, wenn die entsprechende Summe erreicht wird. Denn falls der Anbieter Pleite geht, hat man keinen Anspruch auf sein Guthaben.

Unlautere Geschäftsbedingungen

Obwohl rechtlich unzulässig, erlischt bei einigen Cashback-Portalen das Guthaben schon nach ein oder zwei Jahren. Vorgeschrieben sind hierzulande allerdings drei Jahre, die das angesammelte Guthaben gültig sein muss. Auch das ersatzlose Streichen des Kontos, und damit des Guthabens, wenn man seine Mitgliedschaft kündigt, ist zwar nicht rechtens, wird aber durchaus praktiziert. Auch darauf sollten Nutzer also ein Auge haben. Wer nach der Registrierung eine Werbeflut fürchtet, kann die Zusendung von Newslettern, Angeboten und dergleichen in seinen Konto-Einstellungen jederzeit ändern.

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
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ARAG Experten geben Tipps, wie man bei Internet-Käufen richtig sparen kann

Online-Shopping ist nicht nur bequem, es kann auch deutlich günstiger sein. Vor allem für Kunden, die über so genannte Cashback-Portale (englisch für 'Geld zurück') einkaufen. Je nach Branche und Portal lassen sich so nach Auskunft der ARAG Experten bis zu zehn Prozent einsparen. Vor allem bei Reisen und Kleidung kann sich diese digitale Form der Rabattkarte lohnen.

Kundenkarte 1.0

"Haben Sie eine Kundenkarte?" Die Frage an der Kasse kann zuweilen ein wenig nervig erscheinen. Aber sie ist erfolgreich. Denn laut Payback, einem der mit 30 Millionen aktiven Kartennutzern größten Anbieter von Bonuskarten in Deutschland, wird die Karte täglich rund vier Millionen Mal an den Kassen der Partner vorgezeigt. Über 200 Millionen solcher Kundenkarten gibt es hierzulande. Und das, obwohl sich damit in der Regel lediglich etwa ein Prozent auf den Einkaufspreis sparen lässt.

Cashback-Portale im Internet

Bis zu zehn Prozent Rabatt auf den Nettowarenwert erhält man hingegen bei Online-Einkäufen, wenn man sie über so genannte Cashback-Portale tätigt. Um in den Genuss von Rabatten zu kommen, muss man sich lediglich auf dem Portal seiner Wahl online registrieren und dann darüber den Einkauf abwickeln. Für die Registrierung im Netz sind in der Regel deutlich weniger Daten erforderlich als bei der guten alten Kundenkarte. Meist reichen Benutzername und Kundennummer. Namen und Bankdaten müssen Nutzer erst dann angeben, wenn sie sich das Guthaben auszahlen lassen wollen.

Echtes Sparpotenzial

Die Höhe der Rabatte ist je nach Branche sehr unterschiedlich. Während man bei Elektronikartikeln oft nur bis zu drei Prozent spart, bekommt man bei einem Mietwagen oder bei Schuhen oft bis zu zehn Prozent Rabatt. Bei Online-Blumenhändlern ist gerade an Feiertagen sogar noch mehr drin. Die ARAG Experten raten, bei der Auswahl des Cashback-Anbieters darauf zu achten, dass möglichst viele Händler dort mitmachen und vor allem die eigenen Lieblingsshops dabei sind. Trotz Rabattversprechen sollte man nicht darauf vertrauen, automatisch den besten Preis über sein Cashback-Portal zu bekommen. Ein Preisvergleich im Netz sollten Verbraucher trotzdem anstellen.

Guthaben

Viele Cashback-Anbieter zahlen Guthaben erst ab einer Mindestsumme aus. Oft liegt diese bei 20 Euro. In dem Fall raten die ARAG Experten dringend dazu, sich Guthaben zeitnah auszahlen zu lassen, wenn die entsprechende Summe erreicht wird. Denn falls der Anbieter Pleite geht, hat man keinen Anspruch auf sein Guthaben.

Unlautere Geschäftsbedingungen

Obwohl rechtlich unzulässig, erlischt bei einigen Cashback-Portalen das Guthaben schon nach ein oder zwei Jahren. Vorgeschrieben sind hierzulande allerdings drei Jahre, die das angesammelte Guthaben gültig sein muss. Auch das ersatzlose Streichen des Kontos, und damit des Guthabens, wenn man seine Mitgliedschaft kündigt, ist zwar nicht rechtens, wird aber durchaus praktiziert. Auch darauf sollten Nutzer also ein Auge haben. Wer nach der Registrierung eine Werbeflut fürchtet, kann die Zusendung von Newslettern, Angeboten und dergleichen in seinen Konto-Einstellungen jederzeit ändern.

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Artikel-Titel: Weitere News: Cashback - die Rabattkarte im Internet

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