News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Geschenke mit der Post

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 11. November 2010 @ 11:42:43 auf Freie-Pressemitteilungen.de

(397 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Deutsche-Politik-News.de |
Was tun, wenn Pakete beschädigt sind?

Für Post- und Paketdienste bedeutet die Vorweihnachtszeit Hochkonjunktur: In Tausenden Haushalten werden frühzeitig und mit viel Liebe Geschenke gepackt und durch ganz Deutschland befördert, damit sie pünktlich am Heiligabend unter dem Christbaum liegen. Kommen die Päckchen dann beschädigt beim Empfänger an, ist die Enttäuschung groß. Welche Rechte, aber auch Pflichten der Verbraucher beim Versand seiner Geschenke hat, fasst die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammen.

Wenn der Paketbote klingelt, so ist das in der Vorweihnachtszeit meist Anlass zur Freude. Hat das Paket aber eine Delle oder ist der Inhalt selbst beschädigt, dann ist die Begeisterung schnell verflogen: Wer haftet für den Schaden?

Grundsätzlich gelten für alle Anbieter von Paketdiensten die gleichen rechtlichen Voraussetzungen - egal, mit welchem Anbieter das Weihnachtsgeschenk verschickt wird. "Die gesetzlichen Regelungen für den Pakettransport finden sich im Handelsgesetzbuch (§§ 407 ff. HGB)", erläutert Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung die rechtliche Grundlage. "Wer ein Paket versendet, schließt mit dem Zusteller einen Frachtvertrag ab." Der Empfänger ist dabei zwar kein Vertragspartner, kann aber trotzdem Ansprüche anmelden. D.h., bei einem beschädigten oder sogar verloren gegangenen Paket können sowohl Absender als auch Empfänger den Dienstleister belangen (§ 421 HGB).

AGB: Ungeliebte Pflichtlektüre

Wie bei allen Verträgen, so sollte man auch bei dem Versand von Paketen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lesen - mit besonderem Augenmerk auf die Haftungsbedingungen bei Beschädigung oder Verlust der Lieferung. Manche Paketdienste schließen zum Beispiel den Versand von wertvollem Schmuck, Geld oder Wertpapieren in ihren AGB aus, andere geben bei Paketgröße und -gewicht Mindestwerte an. Aber: Wurde das Paket von einem Verbraucher und nicht von einem Unternehmen abgeschickt, gilt eine Haftungsbeschränkung per AGB nicht (§ 449 HGB)!

Bei der Deutschen Post finden sich die AGB auf der Paketkarte, die der Versender ausfüllen muss. "Rein rechtlich gesehen entspricht diese Paketkarte dem Frachtbrief", erläutert Anne Kronzucker. Gemäß diesen Vertragsbedingungen bestimmt beispielsweise die Deutsche Post, dass nur der Vertragspartner, also der Absender, Ansprüche aus diesem Vertrag geltend machen kann. Das bedeutet: Streng genommen darf nur derjenige eine Schadensmeldung abgeben, der das Paket auch aufgegeben hat. Falls allerdings der Empfänger die Paketkarte vorlegen kann, kann er den Schaden oder Verlust auch selbst anzeigen.

Bessere Chancen bei versichertem Versand

Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Paketdienste haben Kunden nur dann Anspruch auf Schadenersatz für beschädigte Lieferungen, wenn sie das Paket vorab entsprechend versichert haben, beispielsweise mit einer Transportversicherung. In vielen Fällen sind solche Klauseln jedoch nicht wirksam (BGH, Az. I ZR 123/03). "Will der Kunde allerdings keinen Gerichtsprozess führen, hat eine Reklamation bei Abschluss einer Transportversicherung deutlich bessere Chancen", ergänzt die D.A.S. Juristin.

Bei Abschluss der Versicherung wird nach dem Wert des Pakets gefragt, denn danach richtet sich meist der Versicherungsbeitrag. Wichtig: Hier muss unbedingt der exakte Wert angegeben werden, sonst wird bei Schaden oder Verlust auch nur bis zum versicherten Wert finanzieller Ersatz geleistet. Laut Bundesgerichtshof wird dem Kunden eines Paketdienstes sogar ein Mitverschulden angelastet, wenn er den Wert der Sendung als zu niedrig angibt, beispielsweise um die höheren Versicherungskosten zu sparen (BGH, Az. I ZR 158/99). Wird der Schaden allerdings durch eine vorsätzliche Pflichtverletzung eines Mitarbeiters verursacht (z. B. längeres Offenlassen der Türen eines unbeaufsichtigten Fahrzeuges mit Wertsendungen), kann sich der Dienstleister nicht darauf berufen, dass der Wert der Sendung zu niedrig angegeben wurde (BGH, Az. X ZR 250/00).

Oft ist die Haftung nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Paketdienstes auf 500 Euro beschränkt. Daher ist es bei dem Versand wertvoller Gegenstände, wie beispielsweise Schmuck oder Geld, sinnvoll, einen auf Wertgegenstände spezialisierten Versand zu beauftragen.

Paket mit Delle

Laut § 438 des HGB muss der Kunde eines Paketdienstes eine Beschädigung der Lieferung unverzüglich anzeigen, da sonst vermutet wird, dass die Sendung ordnungsgemäß überbracht wurde. Erhält der Empfänger ein eingedelltes oder eingerissenes Päckchen, ist es daher empfehlenswert, es noch in Gegenwart des Paketboten zu öffnen und den Inhalt zu überprüfen. "Wird dann ein Schaden festgestellt, kann der Empfänger beim Zusteller direkt eine Schadensmeldung abgeben", rät die D.A.S. Juristin. Bei offensichtlich beschädigten Sendungen kann eine Schadensmeldung später nicht mehr erfolgen. Wird der Schaden erst später erkannt, weil beispielsweise das weihnachtlich verpackte Geschenk erst unter dem Christbaum geöffnet wird, muss die Meldung schriftlich erfolgen. Allerdings ist unbedingt die Frist von sieben Tagen nach Paketlieferung einzuhalten, ansonsten erlischt jeglicher Anspruch. Übrigens: Bei einer optisch auffallenden Beschädigung können Fotos als Ergänzung der Schadensmeldung hilfreich sein.

Der Empfänger hat auch die Möglichkeit, die Annahme des kaputten Pakets zu verweigern - die Lieferung geht dann an den Absender mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zurück. Ist die Verpackung so stark beschädigt, dass der Rücktransport unmöglich ist, muss der Paketdienstleister die Sendung dafür ggf. sogar neu verpacken. Der ursprüngliche Absender kann sich dann direkt mit einer Schadensmeldung an den Dienstleister wenden.

Packstation: Sonderfall?

Häufig werden Päckchen und Pakete an Packstationen eingestellt, wo sie der Empfänger jederzeit abholen kann. Hier gelten bei Beschädigungen dieselben Bedingungen des Handelsgesetzbuches wie bei der direkten Zustellung per Paketboten. Konkret: "Zeigen Sie den Schaden schriftlich innerhalb von sieben Tagen bei dem zuständigen Dienst an", so die D.A.S. Expertin.

Verpackung ist (fast) alles

Gerade bei zerbrechlichen oder empfindlichen Gegenständen ist die richtige Verpackung - neben der entsprechenden Versicherung - oft entscheidend. Kann der Paketdienstleister nachweisen, dass die Verpackung unzureichend war, haftet er nicht oder nur in geringerem Maße für Schäden an der Sendung. Daher der D.A.S. Tipp: Stabile Kartons verwenden, gut polstern, ggf. gesondert kennzeichnen ("Vorsicht zerbrechlich!"). "Für den Versand elektronischer Geräte ist es empfehlenswert, die Originalverpackungen zu verwenden, da diese die passenden Schalen und Füllmaterial enthalten", so Anne Kronzucker. Der Transport der Pakete erfolgt größtenteils maschinell, daher sollten die Pakete entsprechend kompakt sein.

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 6.910

Kurzfassung:

Wenn der Paketzusteller klingelt...

Haftung für beschädigte Lieferungen

In der Vorweihnachtszeit werden Tausende von Geschenken durch die ganze Republik befördert, damit sie pünktlich am Heiligabend unter dem Christbaum liegen. Kommen die Päckchen jedoch beschädigt beim Empfänger an, ist die Enttäuschung groß: Wer haftet für den Schaden? Grundsätzlich gelten für alle Anbieter von Paketdiensten die gleichen rechtlichen Voraussetzungen, egal, mit welchem Anbieter verschickt wird. "Die gesetzlichen Regelungen für den Pakettransport finden sich im Handelsgesetzbuch (§§ 407 ff. HGB)", erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Wer ein Paket verschickt, schließt mit dem Paketzusteller einen Frachtvertrag ab.

Wie bei allen Verträgen, so sollte man auch bei dem Versand von Paketen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lesen; mit besonderem Augenmerk auf die Haftungsbedingungen bei Beschädigung oder Verlust der Lieferung. Manche Paketdienste schließen zum Beispiel den Versand von wertvollen Gegenständen in ihren AGB aus, andere geben bei Paketgröße und -gewicht Mindestwerte an. Nicht immer kann jedoch ein Paketdienst die Haftung für Beschädigung oder Verlust der Sendungen einfach ausschließen. Soll eine besonders wertvolle Sendung verschickt werden, empfiehlt sich der Abschluss einer Transportversicherung. Wichtig: Hier muss unbedingt der exakte Wert des Inhalts angegeben werden, sonst wird bei Schaden oder Verlust unter Umständen auch nur bis zum versicherten Wert finanzieller Ersatz geleistet.

Erhält der Empfänger ein beschädigtes Päckchen, sollte er sofort den Inhalt überprüfen und bei Schäden die Lieferung entweder nicht annehmen oder beim Zusteller als beschädigt reklamieren. Erweist sich der Inhalt eines von außen einwandfreien Pakets als beschädigt, kann der Schaden noch innerhalb von sieben Tagen bei dem Paketdienst schriftlich gemeldet werden. Manche Dienstleister verlangen die Schadensmeldung in Verbindung mit der Paketkarte, die der Absender beim Abschicken ausgefüllt hat. Die beste Voraussetzung für eine sichere Lieferung der Weihnachtsgeschenke ist jedoch immer eine stabile Verpackung!

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 2.201

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://hartzpress.de/DAS/Weihnachtspost/Bild1.jpg bzw. Bild2 bzw. Bild3 zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1382

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
0899984610
http://hartzkom.de

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)


Was tun, wenn Pakete beschädigt sind?

Für Post- und Paketdienste bedeutet die Vorweihnachtszeit Hochkonjunktur: In Tausenden Haushalten werden frühzeitig und mit viel Liebe Geschenke gepackt und durch ganz Deutschland befördert, damit sie pünktlich am Heiligabend unter dem Christbaum liegen. Kommen die Päckchen dann beschädigt beim Empfänger an, ist die Enttäuschung groß. Welche Rechte, aber auch Pflichten der Verbraucher beim Versand seiner Geschenke hat, fasst die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammen.

Wenn der Paketbote klingelt, so ist das in der Vorweihnachtszeit meist Anlass zur Freude. Hat das Paket aber eine Delle oder ist der Inhalt selbst beschädigt, dann ist die Begeisterung schnell verflogen: Wer haftet für den Schaden?

Grundsätzlich gelten für alle Anbieter von Paketdiensten die gleichen rechtlichen Voraussetzungen - egal, mit welchem Anbieter das Weihnachtsgeschenk verschickt wird. "Die gesetzlichen Regelungen für den Pakettransport finden sich im Handelsgesetzbuch (§§ 407 ff. HGB)", erläutert Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung die rechtliche Grundlage. "Wer ein Paket versendet, schließt mit dem Zusteller einen Frachtvertrag ab." Der Empfänger ist dabei zwar kein Vertragspartner, kann aber trotzdem Ansprüche anmelden. D.h., bei einem beschädigten oder sogar verloren gegangenen Paket können sowohl Absender als auch Empfänger den Dienstleister belangen (§ 421 HGB).

AGB: Ungeliebte Pflichtlektüre

Wie bei allen Verträgen, so sollte man auch bei dem Versand von Paketen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lesen - mit besonderem Augenmerk auf die Haftungsbedingungen bei Beschädigung oder Verlust der Lieferung. Manche Paketdienste schließen zum Beispiel den Versand von wertvollem Schmuck, Geld oder Wertpapieren in ihren AGB aus, andere geben bei Paketgröße und -gewicht Mindestwerte an. Aber: Wurde das Paket von einem Verbraucher und nicht von einem Unternehmen abgeschickt, gilt eine Haftungsbeschränkung per AGB nicht (§ 449 HGB)!

Bei der Deutschen Post finden sich die AGB auf der Paketkarte, die der Versender ausfüllen muss. "Rein rechtlich gesehen entspricht diese Paketkarte dem Frachtbrief", erläutert Anne Kronzucker. Gemäß diesen Vertragsbedingungen bestimmt beispielsweise die Deutsche Post, dass nur der Vertragspartner, also der Absender, Ansprüche aus diesem Vertrag geltend machen kann. Das bedeutet: Streng genommen darf nur derjenige eine Schadensmeldung abgeben, der das Paket auch aufgegeben hat. Falls allerdings der Empfänger die Paketkarte vorlegen kann, kann er den Schaden oder Verlust auch selbst anzeigen.

Bessere Chancen bei versichertem Versand

Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Paketdienste haben Kunden nur dann Anspruch auf Schadenersatz für beschädigte Lieferungen, wenn sie das Paket vorab entsprechend versichert haben, beispielsweise mit einer Transportversicherung. In vielen Fällen sind solche Klauseln jedoch nicht wirksam (BGH, Az. I ZR 123/03). "Will der Kunde allerdings keinen Gerichtsprozess führen, hat eine Reklamation bei Abschluss einer Transportversicherung deutlich bessere Chancen", ergänzt die D.A.S. Juristin.

Bei Abschluss der Versicherung wird nach dem Wert des Pakets gefragt, denn danach richtet sich meist der Versicherungsbeitrag. Wichtig: Hier muss unbedingt der exakte Wert angegeben werden, sonst wird bei Schaden oder Verlust auch nur bis zum versicherten Wert finanzieller Ersatz geleistet. Laut Bundesgerichtshof wird dem Kunden eines Paketdienstes sogar ein Mitverschulden angelastet, wenn er den Wert der Sendung als zu niedrig angibt, beispielsweise um die höheren Versicherungskosten zu sparen (BGH, Az. I ZR 158/99). Wird der Schaden allerdings durch eine vorsätzliche Pflichtverletzung eines Mitarbeiters verursacht (z. B. längeres Offenlassen der Türen eines unbeaufsichtigten Fahrzeuges mit Wertsendungen), kann sich der Dienstleister nicht darauf berufen, dass der Wert der Sendung zu niedrig angegeben wurde (BGH, Az. X ZR 250/00).

Oft ist die Haftung nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Paketdienstes auf 500 Euro beschränkt. Daher ist es bei dem Versand wertvoller Gegenstände, wie beispielsweise Schmuck oder Geld, sinnvoll, einen auf Wertgegenstände spezialisierten Versand zu beauftragen.

Paket mit Delle

Laut § 438 des HGB muss der Kunde eines Paketdienstes eine Beschädigung der Lieferung unverzüglich anzeigen, da sonst vermutet wird, dass die Sendung ordnungsgemäß überbracht wurde. Erhält der Empfänger ein eingedelltes oder eingerissenes Päckchen, ist es daher empfehlenswert, es noch in Gegenwart des Paketboten zu öffnen und den Inhalt zu überprüfen. "Wird dann ein Schaden festgestellt, kann der Empfänger beim Zusteller direkt eine Schadensmeldung abgeben", rät die D.A.S. Juristin. Bei offensichtlich beschädigten Sendungen kann eine Schadensmeldung später nicht mehr erfolgen. Wird der Schaden erst später erkannt, weil beispielsweise das weihnachtlich verpackte Geschenk erst unter dem Christbaum geöffnet wird, muss die Meldung schriftlich erfolgen. Allerdings ist unbedingt die Frist von sieben Tagen nach Paketlieferung einzuhalten, ansonsten erlischt jeglicher Anspruch. Übrigens: Bei einer optisch auffallenden Beschädigung können Fotos als Ergänzung der Schadensmeldung hilfreich sein.

Der Empfänger hat auch die Möglichkeit, die Annahme des kaputten Pakets zu verweigern - die Lieferung geht dann an den Absender mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zurück. Ist die Verpackung so stark beschädigt, dass der Rücktransport unmöglich ist, muss der Paketdienstleister die Sendung dafür ggf. sogar neu verpacken. Der ursprüngliche Absender kann sich dann direkt mit einer Schadensmeldung an den Dienstleister wenden.

Packstation: Sonderfall?

Häufig werden Päckchen und Pakete an Packstationen eingestellt, wo sie der Empfänger jederzeit abholen kann. Hier gelten bei Beschädigungen dieselben Bedingungen des Handelsgesetzbuches wie bei der direkten Zustellung per Paketboten. Konkret: "Zeigen Sie den Schaden schriftlich innerhalb von sieben Tagen bei dem zuständigen Dienst an", so die D.A.S. Expertin.

Verpackung ist (fast) alles

Gerade bei zerbrechlichen oder empfindlichen Gegenständen ist die richtige Verpackung - neben der entsprechenden Versicherung - oft entscheidend. Kann der Paketdienstleister nachweisen, dass die Verpackung unzureichend war, haftet er nicht oder nur in geringerem Maße für Schäden an der Sendung. Daher der D.A.S. Tipp: Stabile Kartons verwenden, gut polstern, ggf. gesondert kennzeichnen ("Vorsicht zerbrechlich!"). "Für den Versand elektronischer Geräte ist es empfehlenswert, die Originalverpackungen zu verwenden, da diese die passenden Schalen und Füllmaterial enthalten", so Anne Kronzucker. Der Transport der Pakete erfolgt größtenteils maschinell, daher sollten die Pakete entsprechend kompakt sein.

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 6.910

Kurzfassung:

Wenn der Paketzusteller klingelt...

Haftung für beschädigte Lieferungen

In der Vorweihnachtszeit werden Tausende von Geschenken durch die ganze Republik befördert, damit sie pünktlich am Heiligabend unter dem Christbaum liegen. Kommen die Päckchen jedoch beschädigt beim Empfänger an, ist die Enttäuschung groß: Wer haftet für den Schaden? Grundsätzlich gelten für alle Anbieter von Paketdiensten die gleichen rechtlichen Voraussetzungen, egal, mit welchem Anbieter verschickt wird. "Die gesetzlichen Regelungen für den Pakettransport finden sich im Handelsgesetzbuch (§§ 407 ff. HGB)", erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Wer ein Paket verschickt, schließt mit dem Paketzusteller einen Frachtvertrag ab.

Wie bei allen Verträgen, so sollte man auch bei dem Versand von Paketen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lesen; mit besonderem Augenmerk auf die Haftungsbedingungen bei Beschädigung oder Verlust der Lieferung. Manche Paketdienste schließen zum Beispiel den Versand von wertvollen Gegenständen in ihren AGB aus, andere geben bei Paketgröße und -gewicht Mindestwerte an. Nicht immer kann jedoch ein Paketdienst die Haftung für Beschädigung oder Verlust der Sendungen einfach ausschließen. Soll eine besonders wertvolle Sendung verschickt werden, empfiehlt sich der Abschluss einer Transportversicherung. Wichtig: Hier muss unbedingt der exakte Wert des Inhalts angegeben werden, sonst wird bei Schaden oder Verlust unter Umständen auch nur bis zum versicherten Wert finanzieller Ersatz geleistet.

Erhält der Empfänger ein beschädigtes Päckchen, sollte er sofort den Inhalt überprüfen und bei Schäden die Lieferung entweder nicht annehmen oder beim Zusteller als beschädigt reklamieren. Erweist sich der Inhalt eines von außen einwandfreien Pakets als beschädigt, kann der Schaden noch innerhalb von sieben Tagen bei dem Paketdienst schriftlich gemeldet werden. Manche Dienstleister verlangen die Schadensmeldung in Verbindung mit der Paketkarte, die der Absender beim Abschicken ausgefüllt hat. Die beste Voraussetzung für eine sichere Lieferung der Weihnachtsgeschenke ist jedoch immer eine stabile Verpackung!

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 2.201

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://hartzpress.de/DAS/Weihnachtspost/Bild1.jpg bzw. Bild2 bzw. Bild3 zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1382

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
0899984610
http://hartzkom.de

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

Artikel-Titel: Weitere News: Geschenke mit der Post

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Geschenke mit der Post" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Frankreich: Präsident Macron will mit Gelbwesten sp ...

Frankreich: Präsident Macron will mit Gelbwesten sp ...
EU: Kein Durchbruch bei Finanzgipfel in Brüssel

EU: Kein Durchbruch bei Finanzgipfel in Brüssel
Mexiko: Nachwuchs bei den Lisztaffen im Zoo

Mexiko: Nachwuchs bei den Lisztaffen im Zoo

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

57-Biennale-Venedig-2017-Giardini-Pavillo ...

Deutschland-Potsdam-Brandenburg-2015-1510 ...

Hamburg-Parkfriedhof-Ohlsdorf-2015-150406 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g): In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren. Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Gin Bleu Royal von der Blue Pearl Distillery Es gibt so Tage die einen so richtig runter ziehen. An solchen Tagen sollte man sich ein edles Tröpfchen gönnen. Ich hatte mir neulich einen Gin Bleu Royal von de ... (Raimund Falk, 24.4.2021)

 Pcd Erdnusspaste ohne Zuckerzusatz Jeder der mal asiatisch gekocht hat merkt auf einmal kurz vor dem Servieren, die Sause ist aber arg dünn. Und dann habe ich mir das mal etwas genauer angeschaut, richtig, fast überall ... (Miranda Gebbler, 22.4.2021)

 Handwaschpaste von DM So gut wie DIY ist, man spart Geld, lernt etwas dazu und grübelt dann wieder, wie kriege ich jetzt bloß die Hände wieder sauber? Da gibt es doch bei DM diese Herrenserie SEINZ und von S ... (Gisbert Strauss, 21.4.2021)

 Olivenöl Extra Nativ von Belessi Magoula Seit ich gelesen habe, dass Italien mehr Olivenöl exportiert als es selber herstellt kaufe ich Spanische oder eben griechisches Olivenöl im Wechsel. Diesmal habe ich, auf Em ... (Christin Nabali, 20.4.2021)

 Walkers Shortbread Fingers Früher habe ich mir immer Butterfinger von Freunden mitbringen lassen. Ich hatte es auch schon bei Amazon versucht, aber da waren die extrem teuer. Und jetzt sehe ich sie bei der REWE in ... (Also Huber, 17.4.2021)

 Blinis Gut, man kann sie selber machen und manche schwören auch auf selbst gemachte. Aber wenn man jemanden überraschen oder beeindrucken will braucht man sie sofort zur Hand. ... (Lara Antipova, 06.4.2021)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 10 Jahre CAP-Markt Holzgerlingen: Ein Meilenstein der Inklusion und Nahversorgung (PR-Gateway, 13.05.2024)


Seit einem Jahrzehnt ist der CAP-Markt fester Bestandteil von Holzgerlingen. Der Vollsortimenter bietet Menschen mit und ohne Behinderungen einen Arbeitsplatz und sorgt für die Nahversorgung im Herzen der Stadt.



1999 drohte dem damaligen Lebensmittelmarkt im Herrenberger Stadtteil Ziegelfeld die Schließung. Der ehemalige Geschäftsführer des Inklusionsunternehmens Femos gGmbH wollte weiterhin die regionale Nahversorgung sicherstellen und entwickelte das einzigartige ...

 Bequem und barrierefrei: Induktion und Dunstabzugshaube assistieren beim täglichen Kochen (PR-Gateway, 13.05.2024)
Damit alle in der Küche gut klarkommen

Frische Luft von Anfang an



Man wird nicht jünger. Mal zwickt es hier, mal zieht es dort. Auch die Konzentration lässt bisweilen nach. Wer in die Jahre kommt oder ein Handicap hat, der ist für jede Unterstützung im Alltag dankbar. Vom Treppenlift bis zum barrierefreien Bad - viele Alltagshilfen werden zunehmend in Anspruch genommen. Nur in der Küche ist das bisher nicht so, was sich jetzt ändert.



Innovative ...

 Systeme für Produkt- und Verpackungskennzeichnung sowie Code-Prüfung für die pharmazeutische und medizintechnische Industrie (PR-Gateway, 13.05.2024)
REA Elektronik zeigt auf der drupa 2024 seine umfassenden Kennzeichnungslösungen - digital und flexibel, nachhaltig und zuverlässig

Mühltal, 13. Mai 2024 - Die Industrie braucht Kennzeichnungen, die korrekt, unverlierbar und dauerhaft gut lesbar sind. REA Elektronik, ausgezeichnet von Pharma Tech Outlook als Top 10 Pharma Tech Solution Provider, liefert für ihre Applikation und Überprüfung weltweit renommierte Systeme - a ...

 CALLKNIGHT: Revolution für Callcenter & Kundenservice (PR-Gateway, 13.05.2024)
Jobbörse und Karriereportal für Callcenter und Kundenservice deutschlandweit - Jobs & Kandidaten einfach finden.

Deutschland - CALLKNIGHT ( www.callknight.de), die innovative deutschlandweite Jobbörse spezialisiert auf Callcenter und Kundenservice, eröffnet neue Wege für Arbeitgeber und Bewerber in einem dynamischen Arbeitsmarkt. Mit dem Ziel, die Jobsuche und Mitarbeitergewinnung effizienter und zielgerichteter zu gestalten, bietet CA ...

 Trianon - Es ist doch nur ein Spiel (PR-Gateway, 13.05.2024)


Das ist die Geschichte meiner Automatenspielsucht, die 35 Jahre andauerte.



Bernd Gebhardt, in Tübingen besser bekannt als "der Buffy", beschreibt in seinem Buch die Geschichte seiner Automatenspielsucht von den Anfängen im Kindesalter bis zum finanziellen und psychischen Zusammenbruch.



Es ist keine Anklage an Automatenaufsteller, Spielhallenbetreiber, gegen seine Eltern oder sonst irgendjemand. Es sind Episoden eines Mannes, der vom einfachen Sp ...

 Markenexpertise am Puls der Zeit. (PR-Gateway, 13.05.2024)
Ralf Andereya von ipanema2c setzt Lehrtätigkeit an Hochschule Düsseldorf fort.

ipanema2c, ein führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Markenkommunikation, setzt auch im soeben gestarteten Sommersemester sein Engagement an der renommierten Hochschule Düsseldorf (HSD) fort. Die HSD gilt als eine der führenden Ausbildungsstätten für die nationale und internationale Kommunikationsbranche und bietet eine praxisorientierte Lehre im Fachbereich Kommunikationsdesign, die künftigen Ber ...

 Ein neues Kapitel Beginnt: Willkommen im B5 Boutique Hotel Lugano (PR-Gateway, 13.05.2024)


Lugano, Schweiz, 13. Mai 2024 - Die malerische Stadt Lugano, bekannt für mediterranes Klima, subtropische Vegetation und den atemberaubenden Luganersee, heißt ein neues Boutiquehotel willkommen: das B5. Als erstes seiner Art in der Region stellt das B5 Boutique Hotel Lugano ein innovatives Konzept vor, das auf nachhaltigen Aufenthalt setzt. Am 1. Juni 2024 öffnet das Hotel offiziell seine Türen für Gäste.



Das B5 Boutique Hotel spiegelt die Quintessenz von Lugano w ...

 Der Blogger Raphael Niemann über den Ausdauersport Joggen (PR-Gateway, 13.05.2024)
Einblicke und Tipps von Raphael Niemann

Neben seinen eigenen Erfahrungen greift Niemann auch auf wissenschaftliche Studien zurück, um seine Aussagen zu untermauern. So gibt er seinen Lesern und Zuschauern wertvolle Tipps zur richtigen Technik, zur Wahl der richtigen Ausrüstung und zur Ernährung. Mit seinen praxisnahen und gut recherchierten Artikeln hat sich Niemann in der Läuferszene einen Namen gemacht und ist für viele eine wichtige Informationsquelle geworden.



< ...

 Neue Generation ARAG Gewerbe-Rechtsschutz jetzt auch mit Soforthilfe (PR-Gateway, 13.05.2024)
ARAG führt Rückwärtsdeckung und weitere neue Leistungen für Gewerbekunden ein

- Neu im Gewerbemarkt: Eigene Police mit Rückwärtsdeckung jetzt auch für Unternehmen

- Universal-Rechtsschutz eines der Highlights im regulären Gewerbe-Rechtsschutz Premium

- Erstattung von Forderungsausfall in den Premium-Tarifen

- Prämienrabatt für nachhaltige Unternehmen



Der rechtliche Schutz von Unternehmen ist in unserer zunehmend komplexer werdenden Geschäf ...

 Partnerschaft für den vollautomatischen Datenabgleich (PR-Gateway, 13.05.2024)
Kooperation von ista und DOMUS Software AG

DOMUS, seit 50 Jahren Experte für eine digitale und heute automatisierte Verwaltungssoftware, hat kürzlich einen Kooperationsvertrag mit ista geschlossen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit profitieren Verwalter künftig von weiteren maßgeschneiderten Lösungen für ihren Datentransfer.



"Durch die Partnerschaft mit ista wird es digitalisierten Verwaltern künftig möglich sein, einen vollautomatischen Datenaustausch mit einem der g ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Geschenke mit der Post

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-Pressemitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Geschenke mit der Post