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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Nebenkostenabrechnung: Was Vermieter und Mieter beachten sollten

Veröffentlicht am Montag, dem 02. Oktober 2017 @ 08:18:06 auf Deutsche-Politik-News.de

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Aigner Immobilien informiert über die wichtigsten Fristen

Sieht der Mietvertrag eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung durch den Mieter vor, ist der Vermieter zur Abrechnung verpflichtet. § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB bestimmt, dass die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums schriftlich mitzuteilen ist. Dieser muss nicht zwingend vom 1.1. bis zum 31.12. gehen, sondern kann sich auch am Einzug des Mieters orientieren.

Wird die Abrechnungsfrist versäumt, ist der Mieter nicht mehr dazu verpflichtet, nachzuzahlen. Dies folgt aus der gesetzlichen Sanktion in § 556 Abs. 3 Satz 3, der die grundsätzlich pflichtwidrige Verspätung der Abrechnung mit einem Anspruchsausschluss bestraft.

Wichtig zu wissen für Mieter: Die Widerspruchsfrist gewährt dem Mieter einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung, in denen er diese genau prüfen und ggf. Einwände erheben kann.

Ausführliche Informationen auch zu Themen wie Vermietungen München, Haus privat vermieten München, Apartment vermieten München und mehr sind auf https://www.mietwohnungsboerse.de/ zu finden.
Die inhabergeführte, mehrfach ausgezeichnete Aigner Immobilien GmbH gehört mit 25 Jahren Markterfahrung und einem durchschnittlichen Objektvolumen von über 300 Mio. Euro im Jahr zu den TOP 5 der Maklerunternehmen im Großraum München. An sieben Standorten in München, Starnberg und Frankfurt am Main konzentrieren sich mehr als 100 Mitarbeiter auf den Verkauf und die Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Das Dienstleistungsspektrum reicht von der klassischen Wohnimmobilienvermittlung über die Vermarktung von Investmentprojekten bis hin zum Vertrieb von Bauträgermaßnahmen, die durch eine unternehmenseigene Marketingabteilung begleitet werden. Die Mitarbeiter zeichnet eine fachlich hohe Kompetenz und langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche aus. Als Berater und Vermittler begleiten sie Projektentwicklungen im wohnwirtschaftlichen und im gewerblichen Bereich. Darüber hinaus bietet das Unternehmen eine marktorientierte Wertermittlung durch firmeneigene Architekten und Gutachter. Abgerundet wird das Leistungsspektrum durch eine bankenunabhängige Finanzierungsberatung.
Die Aigner Immobilien GmbH ist Mitglied von "DIP - Deutsche Immobilien-Partner", dem zu den Branchenführern zählenden, 1988 gegründeten Verbund unabhängiger Immobiliendienstleister mit 14 Partnern an bundesweit mehr als 25 Standorten und vier weiteren Spezialisten aus verschiedenen Service-Organisationen als "preferred partnern" mit insgesamt über 800 Experten und einem jährlichen Transaktionsvolumen von rd. EUR 1,5 Mrd. aus vermittelten Immobilienverkäufen sowie mehr als 260.000 Quadratmetern vermittelter gewerblicher Mietfläche (2015).
Aigner Immobilien GmbH
Christina Vollmer
Ruffinistraße 26
80637 München
presse@aigner-immobilien.de
(089) 17 87 87 6206
http://www.aigner-immobilien.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Aigner Immobilien informiert über die wichtigsten Fristen

Sieht der Mietvertrag eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung durch den Mieter vor, ist der Vermieter zur Abrechnung verpflichtet. § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB bestimmt, dass die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums schriftlich mitzuteilen ist. Dieser muss nicht zwingend vom 1.1. bis zum 31.12. gehen, sondern kann sich auch am Einzug des Mieters orientieren.

Wird die Abrechnungsfrist versäumt, ist der Mieter nicht mehr dazu verpflichtet, nachzuzahlen. Dies folgt aus der gesetzlichen Sanktion in § 556 Abs. 3 Satz 3, der die grundsätzlich pflichtwidrige Verspätung der Abrechnung mit einem Anspruchsausschluss bestraft.

Wichtig zu wissen für Mieter: Die Widerspruchsfrist gewährt dem Mieter einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung, in denen er diese genau prüfen und ggf. Einwände erheben kann.

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Die inhabergeführte, mehrfach ausgezeichnete Aigner Immobilien GmbH gehört mit 25 Jahren Markterfahrung und einem durchschnittlichen Objektvolumen von über 300 Mio. Euro im Jahr zu den TOP 5 der Maklerunternehmen im Großraum München. An sieben Standorten in München, Starnberg und Frankfurt am Main konzentrieren sich mehr als 100 Mitarbeiter auf den Verkauf und die Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Das Dienstleistungsspektrum reicht von der klassischen Wohnimmobilienvermittlung über die Vermarktung von Investmentprojekten bis hin zum Vertrieb von Bauträgermaßnahmen, die durch eine unternehmenseigene Marketingabteilung begleitet werden. Die Mitarbeiter zeichnet eine fachlich hohe Kompetenz und langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche aus. Als Berater und Vermittler begleiten sie Projektentwicklungen im wohnwirtschaftlichen und im gewerblichen Bereich. Darüber hinaus bietet das Unternehmen eine marktorientierte Wertermittlung durch firmeneigene Architekten und Gutachter. Abgerundet wird das Leistungsspektrum durch eine bankenunabhängige Finanzierungsberatung.
Die Aigner Immobilien GmbH ist Mitglied von "DIP - Deutsche Immobilien-Partner", dem zu den Branchenführern zählenden, 1988 gegründeten Verbund unabhängiger Immobiliendienstleister mit 14 Partnern an bundesweit mehr als 25 Standorten und vier weiteren Spezialisten aus verschiedenen Service-Organisationen als "preferred partnern" mit insgesamt über 800 Experten und einem jährlichen Transaktionsvolumen von rd. EUR 1,5 Mrd. aus vermittelten Immobilienverkäufen sowie mehr als 260.000 Quadratmetern vermittelter gewerblicher Mietfläche (2015).
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