News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Luftige Kleidung im Büro: Was der Chef verbieten darf!

Veröffentlicht am Dienstag, dem 20. Juni 2017 @ 13:25:35 auf Deutsche-Politik-News.de

(383 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



ARAG Experten zur Kleiderordnung am Arbeitsplatz während der Hitzewelle

Hitzewelle in Deutschland! Viele Angestellte sehnen sich derzeit nach einem knappen T-Shirt statt Hemd und Krawatte, einem luftigen Röckchen statt Business-Kostüm oder gar Flip-Flops statt edlem Lederschuhwerk. Für einige Berufsgruppen ist das aber schlichtweg undenkbar. Bankangestellte in kurzen Hosen und barfüßige Flugbegleiterinnen wird es sicher in absehbarer Zukunft nicht geben. Letzteren fällt die Kleiderwahl besonders leicht, da sie ihre Arbeit in Uniformen verrichten. Was aber darüber hinaus erlaubt ist und was der Chef verbieten darf, hängt immer vom Einzelfall ab und ist nicht ganz einfach zu beantworten. ARAG Experten versuchen es trotzdem!

Grundsätzlich

Zu den Nebenpflichten eines Arbeitsnehmers gehört auch die Einhaltung von bestehenden Bekleidungsvorschriften. Die Frage ist, inwiefern diese aus der betrieblichen Situation heraus nachvollziehbar sind und sich plausibel begründen lassen. Der Chef darf sich überall dort nicht einmischen, wo etwaige Vorschriften sich betrieblich nicht rechtfertigen lassen. Wer als Mitarbeiter beispielsweise nur am Telefon sitzt, ohne Kontakt nach außen zu haben, muss sich keinem detaillierten Dresscode unterwerfen.

Sicherheits- oder Hygiene-Vorschriften

Was erlaubt ist, hängt immer auch von der Branche ab. Ganz einfach ist es bei Sicherheits- oder Hygiene-Vorschriften, die häufig schon per Gesetz vorgegeben sind. Selbstverständlich darf ein Arbeitgeber einem Bauarbeiter vorschreiben, dass der einen Helm trägt. Auch wenn jemand zum Beispiel in der Küche arbeitet, darf der Arbeitgeber ihm eine Kopfbedeckung vorschreiben, damit die Haare nicht in die Suppe fallen.

Betriebsrat entscheidet mit

Etwas komplizierter wird es, wenn der Chef den Mitarbeitern aus optischen Gründen bestimmte Bekleidungsregeln verordnen will. Dann hat nämlich der Betriebsrat ein Wort mitzureden. Hat man sich auf bestimmte Regeln geeinigt, ist es üblich, diese in einer Betriebsvereinbarung festzuschreiben. Diese ist dann für die Mitarbeiter bindend. Wer sich darüber hinwegsetzt, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung.

Ein Gerichtsurteil

Grundsätzlich stehen sich bei Bekleidungsvorschriften am Arbeitsplatz zwei Interessen gegenüber. Die Vorschrift, Arbeitskleidung zu tragen, halten Juristen generell allerdings für unproblematisch, denn das Interesse des Chefs an einem einheitlichen Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter wiegt schwerer als das Interesse des Mitarbeiters, sich individuell zu kleiden. Ein solcher Eingriff in die Freiheit der Mitarbeiter müsse aber immer verhältnismäßig sein, betonten die Richter des Kölner Landesarbeitsgerichts , als es in einem Fall um eine Betriebsvereinbarung für die Fluggastkontrolleure am Flughafen Köln-Bonn ging. "Es bedarf einer Gesamtabwägung zwischen der Intensität des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe; die Grenze der Zumutbarkeit darf nicht überschritten werden", heißt es im Urteil (LAG Köln, Az.: 3 TaBV 15/10).

Was der Chef in dem entschiedenen Fall vorschreiben durfte

-Das Tragen von Unterwäsche, wobei der Arbeitgeber auch vorschreiben darf, dass diese weiß oder in Hautfarbe sein muss und keine Embleme, Beschriftungen oder Muster enthalten darf.

-Die Verpflichtung zum Tragen von Feinstrumpfhosen oder Socken.

-Für Mitarbeiterinnen die vorgeschriebene maximale Länge der Fingernägel von 0,5 cm über der Fingerkuppe, da damit eine von ihren Mitarbeiterinnen ausgehende Verletzungsgefahr im Umgang mit den Passagieren so weit wie möglich ausgeschlossen werde. Das modische Interesse müsse zurücktreten.

-Die Verpflichtung, dass die Haare grundsätzlich sauber, niemals ungewaschen oder fettig zu tragen sind und bei Männern vor Dienstbeginn eine Komplettrasur erfolgt ist oder ein gepflegter Bart getragen wird.

Download des Textes und verwandte Themen:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experten zur Kleiderordnung am Arbeitsplatz während der Hitzewelle

Hitzewelle in Deutschland! Viele Angestellte sehnen sich derzeit nach einem knappen T-Shirt statt Hemd und Krawatte, einem luftigen Röckchen statt Business-Kostüm oder gar Flip-Flops statt edlem Lederschuhwerk. Für einige Berufsgruppen ist das aber schlichtweg undenkbar. Bankangestellte in kurzen Hosen und barfüßige Flugbegleiterinnen wird es sicher in absehbarer Zukunft nicht geben. Letzteren fällt die Kleiderwahl besonders leicht, da sie ihre Arbeit in Uniformen verrichten. Was aber darüber hinaus erlaubt ist und was der Chef verbieten darf, hängt immer vom Einzelfall ab und ist nicht ganz einfach zu beantworten. ARAG Experten versuchen es trotzdem!

Grundsätzlich

Zu den Nebenpflichten eines Arbeitsnehmers gehört auch die Einhaltung von bestehenden Bekleidungsvorschriften. Die Frage ist, inwiefern diese aus der betrieblichen Situation heraus nachvollziehbar sind und sich plausibel begründen lassen. Der Chef darf sich überall dort nicht einmischen, wo etwaige Vorschriften sich betrieblich nicht rechtfertigen lassen. Wer als Mitarbeiter beispielsweise nur am Telefon sitzt, ohne Kontakt nach außen zu haben, muss sich keinem detaillierten Dresscode unterwerfen.

Sicherheits- oder Hygiene-Vorschriften

Was erlaubt ist, hängt immer auch von der Branche ab. Ganz einfach ist es bei Sicherheits- oder Hygiene-Vorschriften, die häufig schon per Gesetz vorgegeben sind. Selbstverständlich darf ein Arbeitgeber einem Bauarbeiter vorschreiben, dass der einen Helm trägt. Auch wenn jemand zum Beispiel in der Küche arbeitet, darf der Arbeitgeber ihm eine Kopfbedeckung vorschreiben, damit die Haare nicht in die Suppe fallen.

Betriebsrat entscheidet mit

Etwas komplizierter wird es, wenn der Chef den Mitarbeitern aus optischen Gründen bestimmte Bekleidungsregeln verordnen will. Dann hat nämlich der Betriebsrat ein Wort mitzureden. Hat man sich auf bestimmte Regeln geeinigt, ist es üblich, diese in einer Betriebsvereinbarung festzuschreiben. Diese ist dann für die Mitarbeiter bindend. Wer sich darüber hinwegsetzt, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung.

Ein Gerichtsurteil

Grundsätzlich stehen sich bei Bekleidungsvorschriften am Arbeitsplatz zwei Interessen gegenüber. Die Vorschrift, Arbeitskleidung zu tragen, halten Juristen generell allerdings für unproblematisch, denn das Interesse des Chefs an einem einheitlichen Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter wiegt schwerer als das Interesse des Mitarbeiters, sich individuell zu kleiden. Ein solcher Eingriff in die Freiheit der Mitarbeiter müsse aber immer verhältnismäßig sein, betonten die Richter des Kölner Landesarbeitsgerichts , als es in einem Fall um eine Betriebsvereinbarung für die Fluggastkontrolleure am Flughafen Köln-Bonn ging. "Es bedarf einer Gesamtabwägung zwischen der Intensität des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe; die Grenze der Zumutbarkeit darf nicht überschritten werden", heißt es im Urteil (LAG Köln, Az.: 3 TaBV 15/10).

Was der Chef in dem entschiedenen Fall vorschreiben durfte

-Das Tragen von Unterwäsche, wobei der Arbeitgeber auch vorschreiben darf, dass diese weiß oder in Hautfarbe sein muss und keine Embleme, Beschriftungen oder Muster enthalten darf.

-Die Verpflichtung zum Tragen von Feinstrumpfhosen oder Socken.

-Für Mitarbeiterinnen die vorgeschriebene maximale Länge der Fingernägel von 0,5 cm über der Fingerkuppe, da damit eine von ihren Mitarbeiterinnen ausgehende Verletzungsgefahr im Umgang mit den Passagieren so weit wie möglich ausgeschlossen werde. Das modische Interesse müsse zurücktreten.

-Die Verpflichtung, dass die Haare grundsätzlich sauber, niemals ungewaschen oder fettig zu tragen sind und bei Männern vor Dienstbeginn eine Komplettrasur erfolgt ist oder ein gepflegter Bart getragen wird.

Download des Textes und verwandte Themen:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Artikel-Titel: Weitere News: Luftige Kleidung im Büro: Was der Chef verbieten darf!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Luftige Kleidung im Büro: Was der Chef verbieten darf!" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Vogelschutz in Mexiko: All inclusive für den Steina ...

Vogelschutz in Mexiko: All inclusive für den Steina ...
Florida: Riesenschlange frisst 16 Kilo-Hirsch

Florida: Riesenschlange frisst 16 Kilo-Hirsch
Kälte tötet Seesterne in Großbritannien

Kälte tötet Seesterne in Großbritannien

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Niedersachsen-Lindhorst-Seevetal-Hahn-Wet ...

Hamburg-Park-Planten-un-Blomen-Wasserlich ...

Bundesligafussball-Mainz-05-Werder Bremen ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Knedliky - tschechisches Knödelmehl Nichts gegen bayrische Semmelknödel aber die tschechische Variante ist ein Soßenvernichter erster Klasse. Die Teller sehen hinterher aus wie abgeleckt. Die Knödel so locker und ... (Hans-Peter Stahl, 25.3.2021)

 Riniel Kräuterbonbons von amanie Seit ich im Alter anfällig für Reizhusten bin habe ich immer ein paar Hustenbonbon einstecken. Eigentlich habe ich meine Stammmarke, aber irgendwie hatte ich es verpasst Nachschub zu be ... (Oscar Stommelen, 30.5.2017)

 Vitasia Thai – Cassava Snacks Da hatte einer der großen Discounter Asiawochen. Unter anderem gab es eben diese Knabbersnacks. Große Tüte mit einem Gewicht von 125 g, also jede Menge Luft. Aber man soll ja der W ... (Peter Perlich, 22.7.2014)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Cannabis Hot Stock meldet Vertriebsdeal - Massives Kaufsignal. Neuer 225% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Canopy Growth ($CGC) (PR-Gateway, 16.05.2024)


Cannabis Hot Stock meldet Vertriebsdeal - Massives Kaufsignal. 225% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth



16.05.24 14:07

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/75611/AC_Cannabix_160524.001.png< ...

 Stilvolle Tischwäsche für Garten und Terrasse (PR-Gateway, 15.05.2024)
Bunt, pflegeleicht und für jede Gelegenheit von erwinmueller.de

Im Garten und auf der Terrasse den Sommer genießen. Ob rustikale Party, romantisches Dinner oder nachmittägliches Kaffeekränzchen, für jeden Tisch und jeden Anlass gibt es bei erwinmueller.de die passende Ausstattung. Bunte, pflegeleichte Tischwäsche-Sets mit den dazu passenden Kissen sorgen bei Freunden und Familie sicher für einen AHA-Effekt.



Bi ...

 Fachkongress \'\'Robotics meets eMobility\'\' zeigt neue Wege für die Automobilindustrie und den Maschinenbau auf (PR-Gateway, 14.05.2024)
Automation und Robotik sollen Batterien für Elektrofahrzeuge erschwinglich machen - ein Kongress bringt Experten aus Automobilindustrie und Maschinen- und Anlagenbau zusammen.

Am 6. und 7. Juni 2024 veranstaltet Rohmann Automation im Werk in Ingelheim am Rhein den zweiten Fachkongress "Robotics meets eMobility". Der Kongress fokussiert auf die Herstellung und die Qualitätssicherung von Batteriemodulen für die E-Mobilität. Im Brennpunkt stehen neue Produktionstechnologien und die Wettb ...

 Pressemitteilung GEZE: Hermetisch, modular und zertifiziert: das neue Schiebetürsystem GEZE MCRdrive (PR-Gateway, 14.05.2024)


Leonberg, 14. Mai 2024 - Mit dem GEZE MCRDdrive präsentiert GEZE ein neues modulares Schiebetürsystem, das speziell für den Einsatz in Gebäudebereichen mit hermetischen Luftdichtigkeitsanforderungen konzipiert wurde. Das System erfüllt Luftdichtigkeitsanforderungen für Innentüren nach DIN EN 12207 und wirkt schallisolierend nach gesetzlichen Normen. Mit einem innovativen Gesamtkonzept bietet das GEZE MCRdrive Schiebetürsystem maximale Individualität, eine einfache Montage und ein ans ...

 Bequem und barrierefrei: Induktion und Dunstabzugshaube assistieren beim täglichen Kochen (PR-Gateway, 13.05.2024)
Damit alle in der Küche gut klarkommen

Frische Luft von Anfang an



Man wird nicht jünger. Mal zwickt es hier, mal zieht es dort. Auch die Konzentration lässt bisweilen nach. Wer in die Jahre kommt oder ein Handicap hat, der ist für jede Unterstützung im Alltag dankbar. Vom Treppenlift bis zum barrierefreien Bad - viele Alltagshilfen werden zunehmend in Anspruch genommen. Nur in der Küche ist das bisher nicht so, was sich jetzt ändert.



Innovative ...

 Lektüren für große und kleine Leser (Kummer, 11.05.2024)
Bei den folgenden Buchtipps kommen große wie auch kleine Leser voll auf ihre Kosten.

Mystica Venezia
Eine verschwundene Braut, ein Sensenmann als Gondoliere, eine blinde Malerin, ein seltsames Zeichen an einer Mauer und ein geheimnisvoller Orden, Guido hat sich seine Hochzeitsreise nach Venedig dann doch etwas anders vorgestellt. Verzweifelt macht er sich gemeinsam mit seiner Schwägerin Ana Karina in den Wirren des Karnevals, der durch die engen Gassen der Lagunenstadt tob ...

 Ein Flug zu den Bögen der Sehnsüchte (Kummer, 11.05.2024)
Die Einladung des regenbogenfarbenen Drachens, zu den Bögen der Sehnsüchte zu fliegen, entwickelt sich für Thomas zu weit mehr als einem aufregenden Abenteuer. Eine fantasievolle und tiefgründige Reise. Über das Erkennen des Wesentlichen. Wünsche und Geheimnisse. Den Umgang mit den eigenen Ängsten. Die eigenwillige Melodie, die den Gedanken entströmt. Über Bilder, die sich im Herzen eingeprägt haben. Den Unterschied zwischen Sehnsüchten und Wunschdenken. Und über das Akzeptieren der eigenen Scha ...

 Kyocera stellt auf The Advanced Ceramics Show 2024 aus (PR-Gateway, 10.05.2024)
Auf der Messe und Konferenz stellt Kyocera seine Produktvielfalt aus den Produktkategorien Halbleiter-, Feinkeramik- und Automotive-Komponenten vor.

Kyoto/Esslingen, 10. Mai 2024. Auch 2024 nimmt Kyocera wieder an der The Advanced Ceramics Show 2024 (Stand 1807) teil. Um verschiedene Schlüsselmärkte zu erschließen, stellen die Unternehmensbereiche Feinkeramik (KYOCERA Fineceramics Europe GmbH), Halbleiterkomponenten (Semiconductor Components, SC) sowie Automotive auf der Messe verschi ...

 Cannabis Hot Stock unmittelbar vor Riesendeals - Massives Kaufsignal. Neuer 297% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Canopy Growth ($CGC (PR-Gateway, 07.05.2024)


Cannabis Hot Stock unmittelbar vor Riesendeals - Massives Kaufsignal. 297% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy



07.05.24

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74494/aktiencheck07052401.001.png
...

 Vertiv präsentiert sich auf der größten Rechenzentrumsmesse der DACH-Region (PR-Gateway, 07.05.2024)
Auf der Data Center World vom 22. bis 23. Mai 2024 ist Vertiv an Stand B055 vertreten

Vertiv (NYSE: VRT), globaler Anbieter von Lösungen für kritische digitale Infrastrukturen und Kontinuität, lädt vom 22. bis 23. Mai 2024 an seinen Stand B055 auf der diesjährigen Data Center World in die Frankfurter Messe. Auf der traditionsreichen Konferenz informiert der Rechenzentrumsspezialist über die neuesten Trends, Technologien und Innovationen über moderne Rechenzentrumdesigns.


Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Luftige Kleidung im Büro: Was der Chef verbieten darf!

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Deutsche-Politik-News


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Luftige Kleidung im Büro: Was der Chef verbieten darf!