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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Arbeitslosengeldanspruch bei Aufhebungsvertrag und Abfindung?

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 10. November 2016 @ 16:04:29 auf Deutsche-Politik-News.de

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Deutsche-Politik-News.de |
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.

Für Arbeitgeber ist das Angebot eines Aufhebungsvertrages in der Praxis oftmals eine günstige Alternative zur Kündigung, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Damit lässt sich das Risiko vermeiden, dass der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorgeht. Wer als Arbeitnehmer einen solchen außergerichtlichen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, hat dadurch allerdings oftmals erhebliche Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld.

Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit

Das Problem: Ist im außergerichtlichen Aufhebungsvertrag eine Abfindung geregelt, droht dann häufig die Verhängung einer Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit. Dadurch bekommt der Arbeitnehmer dann für zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld.

Wann kann die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen?

Die Bundesagentur für Arbeit kann dann eine Sperrzeit verhängen, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis entweder selbst gelöst hat (klassische Situation im Aufhebungsvertrag) oder durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (regelmäßig gegeben), ohne dass er für diese Arbeitsaufgabe einen wichtigen Grund hat. Ein solcher Grund käme etwa dann in Betracht, wenn der Betroffene die weitere Arbeitsleistung aus gesundheitlichen Gründen nicht erbringen kann.

Arbeitnehmer können Sperrzeit leicht verhindern

Die Verhängung der Sperrzeit kann in der Regel jedoch vermieden werden, wenn der Aufhebungsvertrag als gerichtlicher Vergleich vor dem Arbeitsgericht geschlossen wird. Dafür muss allerdings zunächst der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, gegen die der Arbeitnehmer dann im Wege einer Kündigungsschutzklage vorgeht. In diesem Fall verhängt die Bundesagentur für Arbeit nämlich regelmäßig keine Sperrzeit. Für dieses Verfahren bedarf es noch nicht einmal eines Gerichtstermins, da der Vergleich im schriftlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht protokolliert werden kann.

Was wir für Sie tun können

Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen. Sie sollte unbedingt vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages oder eines Abwicklungsvertrages rechtliche Beratung einholen. Wenn Sie es unterschrieben haben, ist regelmäßig kaum noch etwas auszurichten.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch die Möglichkeiten, auf die jeweilige Situation zu reagieren. Möglicherweise sind ihre Handlungsoptionen besser, als Sie zunächst annehmen.

Wer wir sind

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Kündigungsschutz tätig. Gemeinsam haben sie das Handbuchs Arbeitsrecht der Stiftung Warentest verfasst. Auf dem YouTube-Kanal Fernsehanwalt werden ständig aktuelle Rechtsprobleme aus dem Alltag vorgestellt und dazu praxisnahe Lösungen präsentiert.

26.10.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 ? zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.

Für Arbeitgeber ist das Angebot eines Aufhebungsvertrages in der Praxis oftmals eine günstige Alternative zur Kündigung, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Damit lässt sich das Risiko vermeiden, dass der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorgeht. Wer als Arbeitnehmer einen solchen außergerichtlichen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, hat dadurch allerdings oftmals erhebliche Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld.

Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit

Das Problem: Ist im außergerichtlichen Aufhebungsvertrag eine Abfindung geregelt, droht dann häufig die Verhängung einer Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit. Dadurch bekommt der Arbeitnehmer dann für zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld.

Wann kann die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen?

Die Bundesagentur für Arbeit kann dann eine Sperrzeit verhängen, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis entweder selbst gelöst hat (klassische Situation im Aufhebungsvertrag) oder durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (regelmäßig gegeben), ohne dass er für diese Arbeitsaufgabe einen wichtigen Grund hat. Ein solcher Grund käme etwa dann in Betracht, wenn der Betroffene die weitere Arbeitsleistung aus gesundheitlichen Gründen nicht erbringen kann.

Arbeitnehmer können Sperrzeit leicht verhindern

Die Verhängung der Sperrzeit kann in der Regel jedoch vermieden werden, wenn der Aufhebungsvertrag als gerichtlicher Vergleich vor dem Arbeitsgericht geschlossen wird. Dafür muss allerdings zunächst der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, gegen die der Arbeitnehmer dann im Wege einer Kündigungsschutzklage vorgeht. In diesem Fall verhängt die Bundesagentur für Arbeit nämlich regelmäßig keine Sperrzeit. Für dieses Verfahren bedarf es noch nicht einmal eines Gerichtstermins, da der Vergleich im schriftlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht protokolliert werden kann.

Was wir für Sie tun können

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Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht

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26.10.2016

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