News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Bundesgerichtshof zum Sportrecht

Veröffentlicht am Freitag, dem 04. November 2016 @ 16:01:42 auf Deutsche-Politik-News.de

(425 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Schiedsvereinbarung zum CAS wirksam

Mit Urteil vom 7. Juni 2016 im Schadensersatzprozess der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Eisschnelllauf-Weltverband International Skating Union (ISU) entschied der erste Senat des Bundesgerichtshofs, dass die zwischen der Athletin und der ISU geschlossene Schiedsvereinbarung wirksam sei und einer Klage vor staatlichen Gerichten entgegenstehe. Damit widersprach der Bundesgerichtshof der Einschätzung des Kartellsenates des Oberlandesgerichts München. Dieser hatte die Klage der Athletin für zulässig erachtet. Die Einrede der Schiedsgerichtsbarkeit stehe, so das OLG, nicht entgegen, da die zwischen der Athletin und der ISU geschlossene Schiedsvereinbarung wegen Verstoßes gegen zwingendes Kartellrecht unwirksam sei.

OLG München: Schiedsvereinbarung wegen Kartellrechtsverstoß unwirksam

Das Oberlandesgericht München bewertete den faktischen Zwang der Athletin eine Schiedsvereinbarung abzuschließen, als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung des Verbandes. Der Münchner Senat bejahte zwar die Notwendigkeit einheitlicher (Sanktions-) Verfahren im internationalen Sport. Er sah aber die Rechte der Athleten in der derzeitigen Ausgestaltung des Schiedsverfahrens vor dem Internationalen Sportschiedsgericht CAS in Lausanne nicht hinreichend gewahrt. Die Parteien des Schiedsverfahrens müssen dort jeweils einen Schiedsrichter aus der geschlossenen Schiedsrichterliste des CAS ernennen. Die Zusammensetzung der Liste obliegt dem International Council of Arbitration für Sport (ICAS). In diesem 20-köpfigen Gremium stellen die internationalen und nationalen Olympischen Komitees sowie die internationalen Spitzenverbände zwölf Vertreter. Diese Zwölf ernennen vier Athletenvertreter. Die so gebildeten sechzehn Vertreter ernennen vier unabhängige Mitglieder. Aufgrund des zahlenmäßigen Übergewichts der Sportorganisationen, die in Dopingstreitverfahren auch für die Verfolgung und Sanktionierung von Dopingverstößen zuständig sind, könne der Eindruck entstehen, dass die Schiedsrichter auf der Liste nicht gänzlich neutral seien. Verstärkt werde dieser Effekt durch den Umstand, dass der Vorsitzende des Schiedsgerichts in Berufungsverfahren jeweils durch den Präsidenten der Berufungsabteilung des CAS ernannt wird. Der Präsident der Berufungsabteilung seinerseits wird wiederum vom ICAS ernannt, in dem die Sportorganisationen ein Übergewicht haben. Dies führe in Summe dazu, dass das derzeitige Verfahren zugunsten des internationalen Sports ausgestaltet sei, ohne dass hierfür ein sachliches Erfordernis bestehe. Könnte der einzelne Sportler frei wählen, so würde er sich - so die Kontrollüberlegung des Oberlandesgerichts München - nicht für ein Schiedsverfahren in der derzeitigen Form entscheiden. Im Ergebnis verstoße die derzeitige Ausgestaltung des Schiedsverfahrens gegen deutsches Kartellrecht, so dass die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung nichtig sei.

Bundesgerichtshof: CAS als "echtes" Schiedsgericht

Der Bundesgerichtshof hielt dagegen die Schiedsvereinbarung für wirksam. Der CAS sei ein "echtes" Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung und könne daher an die Stelle der staatlichen Gerichtsbarkeit treten. An der Qualität eines "echten" Schiedsgerichts fehle es zwar, wenn die Schiedsrichter nicht unabhängig seien, insbesondere wenn die Mitglieder des Spruchkörpers allein oder überwiegend von einer Partei bestimmt werden oder wenn die Streitbeteiligten keinen paritätischen Einfluss auf die Besetzung des Spruchkörpers haben. Durch die Zusammensetzung des ICAS habe der organisierte Sport zwar ein Übergewicht; dieses bestehe aber nicht zugunsten des Einzelnen, am konkreten Verfahren beteiligten Sportverbandes, hier der ISU. Denn diese habe als einzelner Verband keinen konkreten Einfluss auf die Auswahl der Schiedsrichter auf der CAS-Liste. Dies folge daraus, dass Verbände und Athleten nicht in zwei unterschiedlichen Lagern stünden. Vielmehr decke sich das grundsätzliche Interesse der Verbände und der Sportler an einem dopingfreien Sport.

BGH: Kein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Die Schiedsvereinbarung verstößt nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht gegen Kartellrecht. Zwar organisiere die ISU als einziger Verband Eisschnelllauf-Weltmeisterschaften und sei daher ein Monopolverband. Als solcher dürfe die ISU ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbrauchen. Ob in dem Verlangen einer bestimmten Schiedsvereinbarung als Teilnahmevoraussetzung ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung liege, sei durch eine umfassende Interessenabwägung zu ermitteln. Diese falle hier zugunsten des Verbandes aus. Zwar könne sich der betroffene Sportler auf die Berufsfreiheit nach Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz und den Justizgewährungsanspruch nach Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz berufen; demgegenüber überwiege aber das durch Artikel 9 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Interesse des Sportverbandes an einem effektiven Anti-Dopingkampf.

BGH: Athlet handelt fremdbestimmt, aber nicht unfreiwillig

Die Schiedsvereinbarung sei, so der BGH, auch nicht deshalb unwirksam, weil es an der Freiwilligkeit bei der Unterzeichnung fehle. Zwar sei die Athletin verpflichtet, die Vereinbarung zu unterzeichnen, wenn sie an der Eisschnelllauf-Weltmeisterschaft teilnehmen will. Ein unmittelbarer Zwang zur Unterzeichnung, der eine Unfreiwilligkeit begründe, folge hieraus jedoch nicht. Die Unterzeichnung der Schiedsvereinbarung durch die Athletin sei zwar fremdbestimmt, aber nicht "unfreiwillig" gewesen. Die Schiedsvereinbarung sei daher nicht wegen fehlender Freiwilligkeit unwirksam.

Auf den vom Oberlandesgericht München thematisierten Aspekt der Ernennung des Vorsitzenden durch den Präsidenten der Berufungsabteilung des CAS geht der Bundesgerichtshof nicht näher ein. Vielmehr geht er in seiner Entscheidung - abweichend von den Statuten des CAS - davon aus, dass der Vorsitzende des Schiedsgerichts in erster Linie durch die von den beiden Parteien bestimmten Schiedsrichter ernannt werde und der Präsident der Berufungsabteilung lediglich zuständig sei, wenn sich die beiden übrigen Schiedsrichter nicht einigen könnten.

BGH: Übergeordnetes gemeinsames Interesse an effektivem Anti-Dopingkampf

Im Ergebnis stellt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung weniger auf die konkrete Konstellation ab, in der sich die ISU und die Athletin als zwei verschiedene Parteien in der Rolle des (An-) Klägers und der Beklagten gegenüberstanden. Vielmehr nimmt der Bundesgerichtshof das Gesamtsystem der Sportgerichtsbarkeit in den Blick. Gegenstand der Betrachtung und Bewertung ist demnach nicht die kontradiktorische Stellung im einzelnen Verfahren, sondern das übergeordnete Interesse aller am Sport Beteiligten an einem funktionierenden Anti-Dopingsystem einschließlich entsprechender Sanktionsverfahren. Auf dieser (Abstraktions-) Ebene geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass sich die Interessen von Sportverbänden und Athleten nicht im Sinne zweier gegensätzlicher "Lager" gegenüberstehen. Das Oberlandesgericht München stellte dagegen in seiner Betrachtung auf die konkrete Konstellation ab und sah dabei die paritätische Besetzung des Schiedsgerichts aufgrund des strukturellen Übergewichts der Sportverbände gefährdet. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist der zivilrechtliche Instanzenzug abgeschlossen. Möglich bleibt eine Verfassungsbeschwerde.

Weitere Informationen zur Pressemeldung " Bundesgerichtshof zum Sportrecht: Schiedsvereinbarung zum CAS wirksam" sind zu finden unter:

http://de.slideshare.net/MariusBreucker/bundesgerichtshof-zum-sportrecht
Rechtsanwälte Wüterich Breucker
Wüterich Breucker zählt zu den ersten Adressen alteingesessener Stuttgarter Kanzleien für Zivil- und Wirtschaftsrecht. Die derzeit sieben Anwälte betreuen unternehmerische und private Mandanten umfassend in allen zivilrechtlichen Fragen. Schwerpunkte sind Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familien- und Erbrecht einschließlich Testamentsvollstreckung, Bank- und Kapitalmarktrecht, Schiedsverfahren sowie Vereins- und Sportrecht. Neben der rechtlichen Beratung und Vertragsgestaltung vertritt die Kanzlei ihre Mandanten bundesweit vor Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Wüterich Breucker gilt als Kanzlei mit ausgewiesener Expertise und Erfahrung in Zivilprozessen und Schiedsverfahren. Die Kanzlei geht auf das Jahr 1924 zurück und verbindet Fleiß und Zuverlässigkeit mit Freude an kreativer juristischer Gestaltung und innovativer Problemlösung. Die Anwälte beteiligen sich als Lehrbeauftragte, Referendarausbilder und Prüfer im Staatsexamen an der Ausbildung junger Juristen und mit zahlreichen Publikationen an der rechtswissenschaftlichen Diskussion.
Rechtsanwälte Wüterich Breucker
Dr. Marius Breucker
Charlottenstraße 22-24
70182 Stuttgart
marius.breucker@wueterich-breucker.de
0049 / 711 / 23 99 2 - 0
http://www.wueterich-breucker.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Schiedsvereinbarung zum CAS wirksam

Mit Urteil vom 7. Juni 2016 im Schadensersatzprozess der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Eisschnelllauf-Weltverband International Skating Union (ISU) entschied der erste Senat des Bundesgerichtshofs, dass die zwischen der Athletin und der ISU geschlossene Schiedsvereinbarung wirksam sei und einer Klage vor staatlichen Gerichten entgegenstehe. Damit widersprach der Bundesgerichtshof der Einschätzung des Kartellsenates des Oberlandesgerichts München. Dieser hatte die Klage der Athletin für zulässig erachtet. Die Einrede der Schiedsgerichtsbarkeit stehe, so das OLG, nicht entgegen, da die zwischen der Athletin und der ISU geschlossene Schiedsvereinbarung wegen Verstoßes gegen zwingendes Kartellrecht unwirksam sei.

OLG München: Schiedsvereinbarung wegen Kartellrechtsverstoß unwirksam

Das Oberlandesgericht München bewertete den faktischen Zwang der Athletin eine Schiedsvereinbarung abzuschließen, als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung des Verbandes. Der Münchner Senat bejahte zwar die Notwendigkeit einheitlicher (Sanktions-) Verfahren im internationalen Sport. Er sah aber die Rechte der Athleten in der derzeitigen Ausgestaltung des Schiedsverfahrens vor dem Internationalen Sportschiedsgericht CAS in Lausanne nicht hinreichend gewahrt. Die Parteien des Schiedsverfahrens müssen dort jeweils einen Schiedsrichter aus der geschlossenen Schiedsrichterliste des CAS ernennen. Die Zusammensetzung der Liste obliegt dem International Council of Arbitration für Sport (ICAS). In diesem 20-köpfigen Gremium stellen die internationalen und nationalen Olympischen Komitees sowie die internationalen Spitzenverbände zwölf Vertreter. Diese Zwölf ernennen vier Athletenvertreter. Die so gebildeten sechzehn Vertreter ernennen vier unabhängige Mitglieder. Aufgrund des zahlenmäßigen Übergewichts der Sportorganisationen, die in Dopingstreitverfahren auch für die Verfolgung und Sanktionierung von Dopingverstößen zuständig sind, könne der Eindruck entstehen, dass die Schiedsrichter auf der Liste nicht gänzlich neutral seien. Verstärkt werde dieser Effekt durch den Umstand, dass der Vorsitzende des Schiedsgerichts in Berufungsverfahren jeweils durch den Präsidenten der Berufungsabteilung des CAS ernannt wird. Der Präsident der Berufungsabteilung seinerseits wird wiederum vom ICAS ernannt, in dem die Sportorganisationen ein Übergewicht haben. Dies führe in Summe dazu, dass das derzeitige Verfahren zugunsten des internationalen Sports ausgestaltet sei, ohne dass hierfür ein sachliches Erfordernis bestehe. Könnte der einzelne Sportler frei wählen, so würde er sich - so die Kontrollüberlegung des Oberlandesgerichts München - nicht für ein Schiedsverfahren in der derzeitigen Form entscheiden. Im Ergebnis verstoße die derzeitige Ausgestaltung des Schiedsverfahrens gegen deutsches Kartellrecht, so dass die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung nichtig sei.

Bundesgerichtshof: CAS als "echtes" Schiedsgericht

Der Bundesgerichtshof hielt dagegen die Schiedsvereinbarung für wirksam. Der CAS sei ein "echtes" Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung und könne daher an die Stelle der staatlichen Gerichtsbarkeit treten. An der Qualität eines "echten" Schiedsgerichts fehle es zwar, wenn die Schiedsrichter nicht unabhängig seien, insbesondere wenn die Mitglieder des Spruchkörpers allein oder überwiegend von einer Partei bestimmt werden oder wenn die Streitbeteiligten keinen paritätischen Einfluss auf die Besetzung des Spruchkörpers haben. Durch die Zusammensetzung des ICAS habe der organisierte Sport zwar ein Übergewicht; dieses bestehe aber nicht zugunsten des Einzelnen, am konkreten Verfahren beteiligten Sportverbandes, hier der ISU. Denn diese habe als einzelner Verband keinen konkreten Einfluss auf die Auswahl der Schiedsrichter auf der CAS-Liste. Dies folge daraus, dass Verbände und Athleten nicht in zwei unterschiedlichen Lagern stünden. Vielmehr decke sich das grundsätzliche Interesse der Verbände und der Sportler an einem dopingfreien Sport.

BGH: Kein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Die Schiedsvereinbarung verstößt nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht gegen Kartellrecht. Zwar organisiere die ISU als einziger Verband Eisschnelllauf-Weltmeisterschaften und sei daher ein Monopolverband. Als solcher dürfe die ISU ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbrauchen. Ob in dem Verlangen einer bestimmten Schiedsvereinbarung als Teilnahmevoraussetzung ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung liege, sei durch eine umfassende Interessenabwägung zu ermitteln. Diese falle hier zugunsten des Verbandes aus. Zwar könne sich der betroffene Sportler auf die Berufsfreiheit nach Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz und den Justizgewährungsanspruch nach Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz berufen; demgegenüber überwiege aber das durch Artikel 9 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Interesse des Sportverbandes an einem effektiven Anti-Dopingkampf.

BGH: Athlet handelt fremdbestimmt, aber nicht unfreiwillig

Die Schiedsvereinbarung sei, so der BGH, auch nicht deshalb unwirksam, weil es an der Freiwilligkeit bei der Unterzeichnung fehle. Zwar sei die Athletin verpflichtet, die Vereinbarung zu unterzeichnen, wenn sie an der Eisschnelllauf-Weltmeisterschaft teilnehmen will. Ein unmittelbarer Zwang zur Unterzeichnung, der eine Unfreiwilligkeit begründe, folge hieraus jedoch nicht. Die Unterzeichnung der Schiedsvereinbarung durch die Athletin sei zwar fremdbestimmt, aber nicht "unfreiwillig" gewesen. Die Schiedsvereinbarung sei daher nicht wegen fehlender Freiwilligkeit unwirksam.

Auf den vom Oberlandesgericht München thematisierten Aspekt der Ernennung des Vorsitzenden durch den Präsidenten der Berufungsabteilung des CAS geht der Bundesgerichtshof nicht näher ein. Vielmehr geht er in seiner Entscheidung - abweichend von den Statuten des CAS - davon aus, dass der Vorsitzende des Schiedsgerichts in erster Linie durch die von den beiden Parteien bestimmten Schiedsrichter ernannt werde und der Präsident der Berufungsabteilung lediglich zuständig sei, wenn sich die beiden übrigen Schiedsrichter nicht einigen könnten.

BGH: Übergeordnetes gemeinsames Interesse an effektivem Anti-Dopingkampf

Im Ergebnis stellt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung weniger auf die konkrete Konstellation ab, in der sich die ISU und die Athletin als zwei verschiedene Parteien in der Rolle des (An-) Klägers und der Beklagten gegenüberstanden. Vielmehr nimmt der Bundesgerichtshof das Gesamtsystem der Sportgerichtsbarkeit in den Blick. Gegenstand der Betrachtung und Bewertung ist demnach nicht die kontradiktorische Stellung im einzelnen Verfahren, sondern das übergeordnete Interesse aller am Sport Beteiligten an einem funktionierenden Anti-Dopingsystem einschließlich entsprechender Sanktionsverfahren. Auf dieser (Abstraktions-) Ebene geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass sich die Interessen von Sportverbänden und Athleten nicht im Sinne zweier gegensätzlicher "Lager" gegenüberstehen. Das Oberlandesgericht München stellte dagegen in seiner Betrachtung auf die konkrete Konstellation ab und sah dabei die paritätische Besetzung des Schiedsgerichts aufgrund des strukturellen Übergewichts der Sportverbände gefährdet. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist der zivilrechtliche Instanzenzug abgeschlossen. Möglich bleibt eine Verfassungsbeschwerde.

Weitere Informationen zur Pressemeldung " Bundesgerichtshof zum Sportrecht: Schiedsvereinbarung zum CAS wirksam" sind zu finden unter:

http://de.slideshare.net/MariusBreucker/bundesgerichtshof-zum-sportrecht
Rechtsanwälte Wüterich Breucker
Wüterich Breucker zählt zu den ersten Adressen alteingesessener Stuttgarter Kanzleien für Zivil- und Wirtschaftsrecht. Die derzeit sieben Anwälte betreuen unternehmerische und private Mandanten umfassend in allen zivilrechtlichen Fragen. Schwerpunkte sind Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familien- und Erbrecht einschließlich Testamentsvollstreckung, Bank- und Kapitalmarktrecht, Schiedsverfahren sowie Vereins- und Sportrecht. Neben der rechtlichen Beratung und Vertragsgestaltung vertritt die Kanzlei ihre Mandanten bundesweit vor Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Wüterich Breucker gilt als Kanzlei mit ausgewiesener Expertise und Erfahrung in Zivilprozessen und Schiedsverfahren. Die Kanzlei geht auf das Jahr 1924 zurück und verbindet Fleiß und Zuverlässigkeit mit Freude an kreativer juristischer Gestaltung und innovativer Problemlösung. Die Anwälte beteiligen sich als Lehrbeauftragte, Referendarausbilder und Prüfer im Staatsexamen an der Ausbildung junger Juristen und mit zahlreichen Publikationen an der rechtswissenschaftlichen Diskussion.
Rechtsanwälte Wüterich Breucker
Dr. Marius Breucker
Charlottenstraße 22-24
70182 Stuttgart
marius.breucker@wueterich-breucker.de
0049 / 711 / 23 99 2 - 0
http://www.wueterich-breucker.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Artikel-Titel: Weitere News: Bundesgerichtshof zum Sportrecht

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Bundesgerichtshof zum Sportrecht" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Pinterest lotet Börsengang aus - nach rasantem Wach ...

Pinterest lotet Börsengang aus - nach rasantem Wach ...
Schock für deutsche Nordseefischer: 40 Prozent weni ...

Schock für deutsche Nordseefischer: 40 Prozent weni ...
Rom: Busstreik legt den Verkehr lahm - Busunternehm ...

Rom: Busstreik legt den Verkehr lahm - Busunternehm ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Deutschland-Konzentrationslager-KZ-Hambur ...

Gruene-Woche-Berlin-Rundgang-2016-160123- ...

56-Biennale-Venedig-2015-150729-DSC_0642. ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Budweiser Bier - Tschechien Eins vorweg, es ist haltbar. Aber als Bier so wie wir es von früher kennen ist es nicht mehr. Ich stamme aus dem Dreiländereck DDR, Polen und CSSR. Was sind wir früher in die Tschechei ... (Hans-Peter Schiffer, 18.6.2014)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Bequem und barrierefrei: Induktion und Dunstabzugshaube assistieren beim täglichen Kochen (PR-Gateway, 13.05.2024)
Damit alle in der Küche gut klarkommen

Frische Luft von Anfang an



Man wird nicht jünger. Mal zwickt es hier, mal zieht es dort. Auch die Konzentration lässt bisweilen nach. Wer in die Jahre kommt oder ein Handicap hat, der ist für jede Unterstützung im Alltag dankbar. Vom Treppenlift bis zum barrierefreien Bad - viele Alltagshilfen werden zunehmend in Anspruch genommen. Nur in der Küche ist das bisher nicht so, was sich jetzt ändert.



Innovative ...

 Datenschutz und IT-Recht: Die fundierte Expertise von Moritz Strate durch sein Studium in Göttingen (PR-Gateway, 13.05.2024)
Datenschutz und IT-Recht sind zwei rechtliche Felder, die im Zuge der Digitalisierung stetig an Bedeutung gewinnen.

In einer Welt, in der Datenschutzverletzungen und IT-Sicherheitslücken regelmäßig Schlagzeilen machen, ist die Nachfrage nach Experten mit spezialisierten Rechtskenntnissen hoch. Moritz Strate versteht es, das komplexe Regelwerk rund um Datenschutz und Compliance in der IT zu navigieren und Unternehme ...

 \'\'ElectionGraph\'\' zur Aufdeckung von Fake News im US-Wahlkampf 2024 (PR-Gateway, 13.05.2024)
Forschungsprojekt der Universität Syracuse nutzt Knowledge Graph von Neo4j, um politische Werbung auf Social-Media-Plattformen zu analysieren

München - 13. Mai 2024 - Das Institute for Democracy, Journalism and Citizenship (IDJC) der Universität Syracuse hat im Rahmen eines einjährigen Forschungsprojekts zur US-Präsidentenwahl 2024 mit IDJC ElectionGrap ...

 
newgen medicals Smarter Brustgurt mit Herzfrequenz-Sensor (PR-Gateway, 13.05.2024)
Fitnessgeräte lassen sich dank ANT+ Kompatibilität synchronisieren

- Mit Herzfrequenzerfassung über Elektroden

- Kompatibel mit mehr als 50 Trainings-Apps

- Unterstützt Runkeeper, Strava, Polar Beat, Garmin, Wahoo, Zwift, DDP Yoga, etc.

- ANT+ zur Verbindung mit kompatiblen Fitnessgeräten, Smartwatches, usw.

- Wasserdicht bis 3 ATM

- Gurt kann per Handwäsche gereinigt werden



Herzfrequenzmessung beim Sport: Der
 
GOLDENE JAHRE | Kölner Tanzträume - Aufbruch in den 1960er Jahren (PR-Gateway, 13.05.2024)
Eine Ausstellung des Deutschen Tanzarchivs Köln im Tanzmuseum (Laufzeit: 4. Mai 2024 bis 23. Februar 2025)

Vergessen? Verklärt? Erinnert! Die 1960er Jahre sind eine Dekade der tanzästhetischen und tanzpolitischen Aufbrüche in Köln. Inmitten einer Stadt, die noch von den Folgen des 2. Weltkriegs gezeichnet ist, entwickelt sich ein beispielloser Gestaltungswille, der Visionen und Träume in kürzester Zeit Realität werden lässt. Zeitgenössisches Statusdenken und kulturpolitische Vision ve ...

 LilaSolar: Expansion und Innovationen bei erneuerbaren Energien (PR-Gateway, 10.05.2024)
Mit beeindruckenden Projekten, strategischen Partnerschaften und einem neuen Stromtarif definiert LilaSolar die Zukunft der Solarindustrie neu.

Bremen, Deutschland - Die LilaSolar GmbH & Co. KG, ein führender Anbieter in der Solartechnologiebranche, kündigt bedeutende Expansionspläne und innovative Projekte an, um seine Position im Bereich der erneuerbaren Energien weiter zu festigen. Mit einer Serie von Großprojekten, einer Ausweitung seiner Dienstleistungen auf den privaten Sektor u ...

 Einbruchdelikte auf Rekordniveau (PR-Gateway, 10.05.2024)
Moderne Alarmsysteme bieten wirksamen Schutz für privat und Gewerbe

Koblenz, 10.05.2024. Dass die Einbruchzahlen angesichts der aktuelle wirtschaftlichen Lage erneut deutlich gestiegen sind, wundert Bastian Rauen, Geschäftsführer r2 Überwachungstechnik GmbH/ videoalarm.de, wenig:

"Vielerorts wird es Eindringlingen noch immer viel zu leichtgemacht, in Gebäude oder Objekte einzudringen. Hier eine Kellertür, die sich schnell au ...

 Kyocera stellt auf The Advanced Ceramics Show 2024 aus (PR-Gateway, 10.05.2024)
Auf der Messe und Konferenz stellt Kyocera seine Produktvielfalt aus den Produktkategorien Halbleiter-, Feinkeramik- und Automotive-Komponenten vor.

Kyoto/Esslingen, 10. Mai 2024. Auch 2024 nimmt Kyocera wieder an der The Advanced Ceramics Show 2024 (Stand 1807) teil. Um verschiedene Schlüsselmärkte zu erschließen, stellen die Unternehmensbereiche Feinkeramik (KYOCERA Fineceramics Europe GmbH), Halbleiterkomponenten (Semiconductor Components, SC) sowie Automotive auf der Messe verschi ...

 Der Kiribaum: Grüne Hoffnung oder ökologisches Risiko? (PR-Gateway, 09.05.2024)


Ein Wunderbaum aus Fernost, mit vielseitiger Nutzung des Kiribaums in der chinesischen Landwirtschaft und Medizin.



Der Kiribaum, auch bekannt als Paulownia, Blauglocken- oder Kaiserbaum, zieht aufgrund seiner beeindruckenden Eigenschaften weltweit Aufmerksamkeit auf sich. Ursprünglich aus Asien stammend, wird dieser Baum als potenzieller Klimaretter gefeiert: Sein rasches Wachstum, die Fähigkeit, beträchtliche Mengen an CO zu binden, und seine Dürretoleranz positio ...

 Aufstiegskongress: Der Keynote Speaker 2024 ist Jonas Deichmann (PR-Gateway, 08.05.2024)


Beim diesjährigen Aufstiegskongress vom 11. bis 12. Oktober 2024 dürfen sich die Besucherinnen und Besucher auf einen Athleten freuen, der mithilfe seines herausragenden Mindsets und einer klaren "Macher-Attitüde" sportliche Leistungen erbringt, die nur als extrem bezeichnet werden können. Sein Name? Jonas Deichmann! Der "deutsche Forrest Gump" ist als Extrem-Triathlet für außergewöhnliche sportliche Leistungen bekannt. Seine neueste Herausforderung: Ab dem 9. Mai absolviert er 120 L ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Bundesgerichtshof zum Sportrecht

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Deutsche-Politik-News


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Bundesgerichtshof zum Sportrecht