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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Werkzeug: Leihen statt kaufen

Veröffentlicht am Montag, dem 15. August 2016 @ 11:33:15 auf Deutsche-Politik-News.de

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ARAG Experten informieren über die kostengünstige Alternative für Heimwerker.

Selber machen ist in! Mit der ersten Do-It-Yourself-Welle der 70er Jahre hat der aktuelle Trend aber nur noch wenig gemeinsam. Heute ist Perfektion gefragt. Egal ob Parkettverlegen, Terrassenbau, Gartenteich anlegen oder Urban Farming - das Ergebnis soll die Erschaffer erfreuen und die Nachbarn beeindrucken. Ohne teures Spezialwerkzeug kommt da kein selbsternannter Heimwerkerprofi aus. Was aber, wenn die teuren Gerätschaften nur selten oder sogar nur einmal benötigt werden? Klar, dann heißt es: Leihen statt kaufen! Was es dabei zu beachten gibt, verraten ARAG Experten.

Werkzeuge leihen - aber wö

Damit Heimwerker für jede handwerkliche Herausforderung gewappnet sind, verleihen fast alle Baumärkte die gängigen Werkzeuge wie Dampfstrahler oder Parkettschleifmaschine. Im Internet findet man aber auch spezielle Verleiher, die ein noch größeres Angebot an Werkzeugen und professionellen Maschinen bis hin zum Hydraulikbagger oder Sattelschlepper bereithalten. Die anfallenden Kosten variieren zum Teil erheblich - ein Preisvergleich lohnt sich auf alle Fälle. Doch das ist oft leichter gesagt als getan. Denn die Angebote werden meist nicht mit dem tatsächlichen Endpreis beworben. Zubehör und auch benötigte Schutzkleidung werden häufig extra berechnet. Auch Stornokosten können anfallen. Der genaue Bauverlauf ist für Laien nämlich oft nicht im Voraus ersichtlich. Wenn der Eigenbau sich dann verzögert und man die bestellten Werkzeuge doch erst ein Wochenende später benötigt, werden zum Teil hohe Stornokosten fällig. Das gilt auch, wenn das Wetter nicht mitspielt; laut den meisten AGB ist das "Warum" bei den anfallenden Stornogebühren unwichtig. Bei verspäteter Rückgabe drohen meist genau so hohe Aufschläge, nicht selten sogar verbunden mit Schadensersatzforderungen für den Nutzungsausfall. Ein genauer Blick ins Kleingedruckte schützt vor solch unliebsamen Überraschungen. Es gibt nämlich auch Verträge, bei denen nur die tatsächliche Nutzungszeit bezahlt werden muss, auch wenn man das Leihgerät für einen längeren Zeitraum reserviert hat. Ein solcher Vertrag ist immer dann die beste Wahl, wenn man selbst wenig Erfahrung hat, wie lange man genau für eine bestimmte Arbeit brauchen wird.

Kaution muss meistens hinterlegt werden

In der Regel muss eine Kaution für das Werkzeug oder die Maschine hinterlegt werden. Die Summen variieren stark. Schon beim Verleih sollten Verbraucher den Zustand der Werkzeuge und Maschinen sorgfältig überprüfen und alle erkennbaren Mängel, auch Schönheitsfehler wie Lackschäden, Kratzerund Beulen dokumentieren lassen. So können sie dafür später nicht zur Verantwortung gezogen werden. Anderenfalls kann der Verleiher die Kaution einbehalten.

Wenn Werkzeuge und Maschinen streiken

Wenn das ausgeliehene Werkzeug während der Arbeit plötzlich streikt oder gar völlig den Geist aufgibt, ist meist guter Rat teuer. ARAG Experten raten in diesem Fall, sofort den Verleiher zu informieren - auf keinen Fall erst bei der Rückgabe den Gerätes. Wichtig ist es auch, einen Zeugen zu benennen, der versichern kann, dass der Schaden am Leihgut nicht auf unsachgemäßer Bedienung oder Fahrlässigkeit beruht. Für vom Kunden beschädigten Geräte kann der Verleiher nämlich ebenfalls Schadensersatz verlangen. Da der Verleiher die Übergabe eines mangelfreien Gerätes in aller Regel gut protokolliert hat, liegt die Beweislast oft beim Kunden. Wenn es dann keinen Zeugen gibt, hilft unter Umständen nur eine private Haftpflichtversicherung. Klauseln in den AGB, die per se die Beweislast bei beschädigten Geräten auf den Kunden abwälzen, können unter Umständen allerdings nichtig sein, so die ARAG Experten.

Download des Textes:

http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experten informieren über die kostengünstige Alternative für Heimwerker.

Selber machen ist in! Mit der ersten Do-It-Yourself-Welle der 70er Jahre hat der aktuelle Trend aber nur noch wenig gemeinsam. Heute ist Perfektion gefragt. Egal ob Parkettverlegen, Terrassenbau, Gartenteich anlegen oder Urban Farming - das Ergebnis soll die Erschaffer erfreuen und die Nachbarn beeindrucken. Ohne teures Spezialwerkzeug kommt da kein selbsternannter Heimwerkerprofi aus. Was aber, wenn die teuren Gerätschaften nur selten oder sogar nur einmal benötigt werden? Klar, dann heißt es: Leihen statt kaufen! Was es dabei zu beachten gibt, verraten ARAG Experten.

Werkzeuge leihen - aber wö

Damit Heimwerker für jede handwerkliche Herausforderung gewappnet sind, verleihen fast alle Baumärkte die gängigen Werkzeuge wie Dampfstrahler oder Parkettschleifmaschine. Im Internet findet man aber auch spezielle Verleiher, die ein noch größeres Angebot an Werkzeugen und professionellen Maschinen bis hin zum Hydraulikbagger oder Sattelschlepper bereithalten. Die anfallenden Kosten variieren zum Teil erheblich - ein Preisvergleich lohnt sich auf alle Fälle. Doch das ist oft leichter gesagt als getan. Denn die Angebote werden meist nicht mit dem tatsächlichen Endpreis beworben. Zubehör und auch benötigte Schutzkleidung werden häufig extra berechnet. Auch Stornokosten können anfallen. Der genaue Bauverlauf ist für Laien nämlich oft nicht im Voraus ersichtlich. Wenn der Eigenbau sich dann verzögert und man die bestellten Werkzeuge doch erst ein Wochenende später benötigt, werden zum Teil hohe Stornokosten fällig. Das gilt auch, wenn das Wetter nicht mitspielt; laut den meisten AGB ist das "Warum" bei den anfallenden Stornogebühren unwichtig. Bei verspäteter Rückgabe drohen meist genau so hohe Aufschläge, nicht selten sogar verbunden mit Schadensersatzforderungen für den Nutzungsausfall. Ein genauer Blick ins Kleingedruckte schützt vor solch unliebsamen Überraschungen. Es gibt nämlich auch Verträge, bei denen nur die tatsächliche Nutzungszeit bezahlt werden muss, auch wenn man das Leihgerät für einen längeren Zeitraum reserviert hat. Ein solcher Vertrag ist immer dann die beste Wahl, wenn man selbst wenig Erfahrung hat, wie lange man genau für eine bestimmte Arbeit brauchen wird.

Kaution muss meistens hinterlegt werden

In der Regel muss eine Kaution für das Werkzeug oder die Maschine hinterlegt werden. Die Summen variieren stark. Schon beim Verleih sollten Verbraucher den Zustand der Werkzeuge und Maschinen sorgfältig überprüfen und alle erkennbaren Mängel, auch Schönheitsfehler wie Lackschäden, Kratzerund Beulen dokumentieren lassen. So können sie dafür später nicht zur Verantwortung gezogen werden. Anderenfalls kann der Verleiher die Kaution einbehalten.

Wenn Werkzeuge und Maschinen streiken

Wenn das ausgeliehene Werkzeug während der Arbeit plötzlich streikt oder gar völlig den Geist aufgibt, ist meist guter Rat teuer. ARAG Experten raten in diesem Fall, sofort den Verleiher zu informieren - auf keinen Fall erst bei der Rückgabe den Gerätes. Wichtig ist es auch, einen Zeugen zu benennen, der versichern kann, dass der Schaden am Leihgut nicht auf unsachgemäßer Bedienung oder Fahrlässigkeit beruht. Für vom Kunden beschädigten Geräte kann der Verleiher nämlich ebenfalls Schadensersatz verlangen. Da der Verleiher die Übergabe eines mangelfreien Gerätes in aller Regel gut protokolliert hat, liegt die Beweislast oft beim Kunden. Wenn es dann keinen Zeugen gibt, hilft unter Umständen nur eine private Haftpflichtversicherung. Klauseln in den AGB, die per se die Beweislast bei beschädigten Geräten auf den Kunden abwälzen, können unter Umständen allerdings nichtig sein, so die ARAG Experten.

Download des Textes:

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
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