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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Schwarzarbeit - kleiner Nebenverdienst oder hohes Existenzrisiko?

Veröffentlicht am Dienstag, dem 12. Januar 2016 @ 10:40:04 auf Deutsche-Politik-News.de

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Wirtschaftsermittler Lentz klärt auf

Ein Jahr nach Einführung des Mindestlohns ist klar, dass die prognostizierten Schrecken von extremen Preissteigerungen bis hin zu massivem Stellenabbau nicht eingetreten sind. Dennoch ist die Schattenwirtschaft 2015 aufgrund der neuen Lohnuntergrenze Schätzungen des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) zufolge um 1,5 Milliarden Euro gewachsen. Was viele dabei nicht bedenken: "Wer schwarz arbeitet, macht sich strafbar!", warnt Chefermittler Marcus Lentz von der bundesweit tätigen Wirtschaftsdetektei Lentz®. "Wird eine illegale Beschäftigung entdeckt, kann dies für die Betroffenen sogar existenzgefährdende Konsequenzen haben."

Schwarzarbeit kostet den Staat jährlich mehrere hundert Millionen Euro. Allein im Jahr 2014 hat der Zoll Schäden in Höhe von knapp 800 Millionen Euro für Fiskus und Sozialkassen aufgedeckt. Die Dunkelziffer wird auf mehrere Milliarden geschätzt. 2015 - im ersten Jahr nach Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro - macht Schwarzarbeit rund 12,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus, so das Ergebnis einer Studie des Tübinger Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) in Zusammenarbeit mit der Universität Linz. "Tatsächlich wollen manche Arbeitgeber durch illegale Beschäftigungsverhältnisse den gesetzlichen Mindestlohn umgehen", weiß Marcus Lentz, Wirtschaftsermittler der Detektei Lentz®. "Durch solche Praktiken machen sich Unternehmer natürlich strafbar. Doch auch dem Beschäftigten, der sich auf Schwarzarbeit einlässt, drohen erhebliche Konsequenzen", mahnt Lentz.

Was ist Schwarzarbeit?

Kurz gesagt: Schwarzarbeit liegt immer dann vor, wenn Lohnzahlungen nicht versteuert und keine Sozialabgaben geleistet werden. Gefälligkeiten unter Freunden, gegenseitige Hilfe in der Familie oder Nachbarschaft gelten hingegen nicht als Schwarzarbeit, auch dann nicht, wenn der Helfer ein geringes Entgelt dafür erhält. Wenn also ein Maler einer Nachbarin beim Umzug ein Zimmer streicht oder ein Kfz-Mechaniker für einen Freund gelegentlich den Ölwechsel macht, ist das völlig unproblematisch. Allerdings sind die Grenzen zwischen Hilfeleistungen und Schwarzarbeit häufig fließend. "Stichhaltige Kriterien zur Abgrenzung sind eine klare Gewinnabsicht, die Höhe der Bezahlung sowie Umfang und Häufigkeit der ausgeübten Tätigkeit", erläutert Marcus Lentz. Regelmäßige Renovierungsarbeiten oder aufwändige Autoreparaturen ohne Rechnung würden demnach den Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllen. Grundsätzlich gilt: Wenn eine leistungsgerechte Zahlung als Gegenleistung erfolgt, muss ordentlich abgerechnet und es müssen die gesetzlichen Steuern sowie Sozialabgaben abgeführt werden.

Berufsrisiko Schwarzarbeit

Den Schätzungen des IAW zufolge haben 2015 circa acht Millionen Menschen in Deutschland schwarzgearbeitet. Die meisten sind fest angestellt und wollen durch Schwarzarbeit in ihrer Freizeit ihr Einkommen aufbessern. "Das betrifft prinzipiell alle Berufsgruppen", so Lentz. "Besonders häufig ist Schwarzarbeit unserer Erfahrung nach jedoch am Bau, im Gaststätten- und Hotelgewerbe und in der Landwirtschaft." In besonders betroffenen Branchen bestehen deshalb auch Tarifverträge, die Schwarzarbeitsverbote enthalten; sie berechtigen den Arbeitgeber unter Umständen sogar zur außerordentlichen Kündigung, wenn die Schwarzarbeit nicht im Sinne des Gesetzes ordnungswidrig ist. Schwarzarbeit im Urlaub kann den Arbeitgeber auch zur Rückforderung des Urlaubsentgelts berechtigen.

Finanzielle Schäden durch illegale Arbeit

Neben dem Arbeitgeber haben auch Zoll und Finanzamt, die Bundesagentur für Arbeit sowie die Rentenversicherungsträger, ein berechtigtes Interesse daran, Schwarzarbeiter zur Rechenschaft zu ziehen - schließlich werden bei den schwarz erbrachten Leistungen weder Steuern gezahlt noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. "Hier sollte sich keiner Illusionen machen: Schwarzarbeit ist strafbar!", warnt der Wirtschaftsdetektiv Lentz und ergänzt: "für Auftraggeber und Auftragnehmer." Schwarzarbeit birgt für beide Seiten grundsätzlich ein erhebliches finanzielles Risiko: Da ein Schwarzarbeitsvertrag gegen das Gesetz verstößt, ist er unwirksam. Infolgedessen kann keine der Parteien daraus einen Rechtsanspruch ableiten: Weder kann ein Schwarzarbeiter einen Lohnanspruch geltend machen, noch hat der Auftraggeber einen Gewährleistungsanspruch, wenn die geleistete Arbeit mangelhaft war.

Im schlimmsten Fall droht Gefängnis

Wird ein illegales Beschäftigungsverhältnis durch die Ermittlungsbehörden aufgedeckt, folgt ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und es drohen Nachzahlungen und hohe Bußgelder. "Die Sozialversicherungsträger können die vorenthaltenen Sozialabgaben für insgesamt vier Jahre nachfordern. Im schlimmsten Fall drohen sogar Freiheitsstrafen", wie Lentz aus Erfahrung weiß. "All dies zusammen kann schnell existenzgefährdende Ausmaße annehmen und aufgrund einer Vorstrafe auch die gesamte berufliche und geschäftliche Zukunft verbauen", gibt der Wirtschaftsermittler zu bedenken.

Weitere Informationen finden Sie unter www.lentz-detektei.de/wirtschaft .

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Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!

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Über die Detektei Lentz & Co. GmbH
Die Detektei Lentz® ist seit 1995 ein auf die professionelle, hochwertige und gerichtsverwertbare Durchführung von Ermittlungen und Beobachtungen (Observationen) spezialisiertes Unternehmen der Lentz Gruppe® mit eurozentralem Hauptsitz in Frankfurt am Main. Eine weitere Kernkompetenz liegt im Bereich des Abhörschutzes und der Mediation nach dem MediationsG. Als eine von wenigen Detekteien in Deutschland erfüllt die Detektei Lentz® nachweislich die hohen Qualitätsstandards der weltweit anerkannten Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001:2008 und wird seit rund zehn Jahren regelmäßig durch den TÜV zertifiziert. Als Privat- und Wirtschaftsdetektei mit mehreren Niederlassungen in ganz Deutschland verfügt die Detektei Lentz® bundesweit über qualifizierte Teams von fachlich ausgebildeten, ZAD-geprüften Detektiven sowie über langjährige Expertise im Bereich Ermittlungen und Beweisbeschaffung im Zivil- und Strafrecht.
Detektei Lentz & Co. GmbH
Marcus R. Lentz
Hanauer Landstraße 126 - 128
60314 Frankfurt am Main
069 133 899-88

http://www.lentz-detektei.de

Pressekontakt:
HARTZKOM - Strategische Kommunikation
Daniela Werner
Anglerstraße 11
80339 München
detektei-lentz@hartzkom.de
089 998 461-13
http://www.hartzkom.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Wirtschaftsermittler Lentz klärt auf

Ein Jahr nach Einführung des Mindestlohns ist klar, dass die prognostizierten Schrecken von extremen Preissteigerungen bis hin zu massivem Stellenabbau nicht eingetreten sind. Dennoch ist die Schattenwirtschaft 2015 aufgrund der neuen Lohnuntergrenze Schätzungen des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) zufolge um 1,5 Milliarden Euro gewachsen. Was viele dabei nicht bedenken: "Wer schwarz arbeitet, macht sich strafbar!", warnt Chefermittler Marcus Lentz von der bundesweit tätigen Wirtschaftsdetektei Lentz®. "Wird eine illegale Beschäftigung entdeckt, kann dies für die Betroffenen sogar existenzgefährdende Konsequenzen haben."

Schwarzarbeit kostet den Staat jährlich mehrere hundert Millionen Euro. Allein im Jahr 2014 hat der Zoll Schäden in Höhe von knapp 800 Millionen Euro für Fiskus und Sozialkassen aufgedeckt. Die Dunkelziffer wird auf mehrere Milliarden geschätzt. 2015 - im ersten Jahr nach Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro - macht Schwarzarbeit rund 12,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus, so das Ergebnis einer Studie des Tübinger Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) in Zusammenarbeit mit der Universität Linz. "Tatsächlich wollen manche Arbeitgeber durch illegale Beschäftigungsverhältnisse den gesetzlichen Mindestlohn umgehen", weiß Marcus Lentz, Wirtschaftsermittler der Detektei Lentz®. "Durch solche Praktiken machen sich Unternehmer natürlich strafbar. Doch auch dem Beschäftigten, der sich auf Schwarzarbeit einlässt, drohen erhebliche Konsequenzen", mahnt Lentz.

Was ist Schwarzarbeit?

Kurz gesagt: Schwarzarbeit liegt immer dann vor, wenn Lohnzahlungen nicht versteuert und keine Sozialabgaben geleistet werden. Gefälligkeiten unter Freunden, gegenseitige Hilfe in der Familie oder Nachbarschaft gelten hingegen nicht als Schwarzarbeit, auch dann nicht, wenn der Helfer ein geringes Entgelt dafür erhält. Wenn also ein Maler einer Nachbarin beim Umzug ein Zimmer streicht oder ein Kfz-Mechaniker für einen Freund gelegentlich den Ölwechsel macht, ist das völlig unproblematisch. Allerdings sind die Grenzen zwischen Hilfeleistungen und Schwarzarbeit häufig fließend. "Stichhaltige Kriterien zur Abgrenzung sind eine klare Gewinnabsicht, die Höhe der Bezahlung sowie Umfang und Häufigkeit der ausgeübten Tätigkeit", erläutert Marcus Lentz. Regelmäßige Renovierungsarbeiten oder aufwändige Autoreparaturen ohne Rechnung würden demnach den Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllen. Grundsätzlich gilt: Wenn eine leistungsgerechte Zahlung als Gegenleistung erfolgt, muss ordentlich abgerechnet und es müssen die gesetzlichen Steuern sowie Sozialabgaben abgeführt werden.

Berufsrisiko Schwarzarbeit

Den Schätzungen des IAW zufolge haben 2015 circa acht Millionen Menschen in Deutschland schwarzgearbeitet. Die meisten sind fest angestellt und wollen durch Schwarzarbeit in ihrer Freizeit ihr Einkommen aufbessern. "Das betrifft prinzipiell alle Berufsgruppen", so Lentz. "Besonders häufig ist Schwarzarbeit unserer Erfahrung nach jedoch am Bau, im Gaststätten- und Hotelgewerbe und in der Landwirtschaft." In besonders betroffenen Branchen bestehen deshalb auch Tarifverträge, die Schwarzarbeitsverbote enthalten; sie berechtigen den Arbeitgeber unter Umständen sogar zur außerordentlichen Kündigung, wenn die Schwarzarbeit nicht im Sinne des Gesetzes ordnungswidrig ist. Schwarzarbeit im Urlaub kann den Arbeitgeber auch zur Rückforderung des Urlaubsentgelts berechtigen.

Finanzielle Schäden durch illegale Arbeit

Neben dem Arbeitgeber haben auch Zoll und Finanzamt, die Bundesagentur für Arbeit sowie die Rentenversicherungsträger, ein berechtigtes Interesse daran, Schwarzarbeiter zur Rechenschaft zu ziehen - schließlich werden bei den schwarz erbrachten Leistungen weder Steuern gezahlt noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. "Hier sollte sich keiner Illusionen machen: Schwarzarbeit ist strafbar!", warnt der Wirtschaftsdetektiv Lentz und ergänzt: "für Auftraggeber und Auftragnehmer." Schwarzarbeit birgt für beide Seiten grundsätzlich ein erhebliches finanzielles Risiko: Da ein Schwarzarbeitsvertrag gegen das Gesetz verstößt, ist er unwirksam. Infolgedessen kann keine der Parteien daraus einen Rechtsanspruch ableiten: Weder kann ein Schwarzarbeiter einen Lohnanspruch geltend machen, noch hat der Auftraggeber einen Gewährleistungsanspruch, wenn die geleistete Arbeit mangelhaft war.

Im schlimmsten Fall droht Gefängnis

Wird ein illegales Beschäftigungsverhältnis durch die Ermittlungsbehörden aufgedeckt, folgt ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und es drohen Nachzahlungen und hohe Bußgelder. "Die Sozialversicherungsträger können die vorenthaltenen Sozialabgaben für insgesamt vier Jahre nachfordern. Im schlimmsten Fall drohen sogar Freiheitsstrafen", wie Lentz aus Erfahrung weiß. "All dies zusammen kann schnell existenzgefährdende Ausmaße annehmen und aufgrund einer Vorstrafe auch die gesamte berufliche und geschäftliche Zukunft verbauen", gibt der Wirtschaftsermittler zu bedenken.

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