News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Anforderungen der Übergangsregelung von Betrieben kaum zu erfüllen

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 06. Januar 2016 @ 11:41:48 auf Deutsche-Politik-News.de

(367 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Essen, 06. Januar 2016*****Mit Schreiben vom 26.11.2010, mit dem das Bundesfinanzministerium (BMF) die bisherigen Vereinfachungsregelungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Buchführung bei elektronischen Kassensystemen aufgehoben hat, wurde aber auch eine Übergangsregelung bis 2016 getroffen. Die mit der vermeintlich großzügigen Übergangsregelung verbundenen Anforderungen sind nach Auffassung von Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, allerdings so hoch, dass ein Betrieb sie kaum erfüllen kann.

"Die Regelung gilt für Geräte, die bauartbedingt vor allem die Anforderungen an die Speicherung - insbesondere auch der Programm- und Stammdatenhistorie - nicht erfüllen. Diese müssen nachgerüstet werden. Das Bundesministerium der Finanzen stellt hierbei keinerlei Wirtschaftlichkeits- oder Praktikabilitätserwägungen an. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass ein Kassensystem, welches im Jahre der Anschaffung 2.000,00 EUR gekostet hat, nunmehr für 6.000,00 EUR nachzurüsten ist", erklärt Steuerberater Roland Franz

Ist die komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten bei der Registrierkasse, insbesondere Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungsdaten innerhalb des Gerätes nicht möglich, müssen diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger gespeichert werden. Ein Archivsystem muss die gleichen Auswertungen wie jene im laufenden System ermöglichen. Hier werden auch regelmäßige Softwareupdates und gegebenenfalls der Kauf weiterer Hardware im Rahmen der Nachrüstung gefordert.

Erst dann, wenn ein Gerät bauartbedingt die im BMF-Schreiben vom 26.11.2010 geforderten Voraussetzungen nicht erfüllen kann und auch Software-Anpassungen und Speichererweiterungen nicht möglich sind, greift die Übergangsregelung bis zum 31.12.2016, wonach auf eine entsprechende Nachrüstung verzichtet werden kann.

Inanspruchnahme der Übergangsregelung

Wenn die Übergangsregelung greift, sind dann allerdings die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 09.01.1996 vollumfänglich zu beachten. Die dort niedergelegten Grundsätze gelten zwar schon seit langem, sind in der Praxis aber nie so angewendet worden. Da aufgrund des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 erhebliche Verschärfungen stattgefunden haben, ist davon auszugehen, dass die Finanzbeamten dieses BMF-Schreiben im Zweifel zulasten des Steuerpflichtigen auslegen werden. Bei Kassensystemen, die nicht mehr aufrüstbar sind, hat der Steuerpflichtige die Auflagen aus dem BMF Schreiben vom 09.01.1996 wie folgt zu erfüllen:

1.Die Bedienungsanleitung und die Programmieranleitung sind aufzubewahren.

2.Programmabrufe nach jeder Änderung (unter anderem der Artikelpreise, Protokolle über die Einrichtung von Verkäufer, Kellner und Trainingsspeichern und ähnlichem) sind aufzubewahren.

3.Alle weiteren Anweisungen zur Kassenprogrammierung, z.B. Anweisung zum maschinellen Ausdrucken von Pro-Forma-Rechnungen oder zum Unterdrücken von Daten und Speicherinhalten sind aufzubewahren.

4.Die mit Hilfe der Registrierkasse erstellten Rechnungen sind aufzubewahren. Dies bedeutet, dass neben dem reinen Tagesbericht alle Kundenrechnungen kopiert und abgeheftet bzw. elektronisch archiviert werden müssen.

5.Die Tagesendsummenbons mit Ausdruck des Nullstellungszählers (fortlaufende sogenannte Z-Nummer zur Überprüfung der Vollständigkeit der Kassenberichte, der Stornobuchungen, sogenannte Managerstornos und Nachstornobuchungen, Retouren, Entnahmen sowie der Zahlungswege (Bar, Scheck, Kreditkarte) und alle weiteren im Rahmen des Tagesabschlusses abgerufenen Ausdrucke der Registrierkasse wie z.B. betriebswirtschaftliche Auswertungen, Ausdrucke der Trainingsspeicher, Kellnerberichte, Spartenberichte) sind im Belegzusammenhang zusammen mit den Tagesendsummenbons aufzubewahren.

6.Die Vollständigkeit der Tagesendsummenbons ist durch organisatorische oder durch programmierte Kontrollen sicherzustellen.

"In der Praxis, beispielsweise im Gastronomiebereich, sind die oben dargestellten Anforderungen kaum vollständig umsetzbar. Hierbei ist zu bemerken, dass die Einhaltung dieser Forderungen mit erheblichem manuellen Aufwand verbunden ist. Allein dadurch sind die Aufzeichnungen sehr fehleranfällig. Dies bedeutet, dass selbst wenn man bemüht ist, die Anforderungen zu erfüllen, es durch fehlerhafte Eingaben dazu kommen kann, dass die Buchführung anfechtbar ist", bemängelt Steuerberater Roland Franz.

Voraussetzungen der Übergangsregelung

Nachzurüsten sind auf jeden Fall zwei Dinge: Mehr Speicherplatz und Softwareupdates.

In der Praxis sind heutzutage fast sämtliche installierten Kassensysteme softwareupdatefähig. Der Steuerpflichtige wird hier kaum argumentieren können, dass ein Softwareupdate bauartbedingt unmöglich sei. Auch werden die Finanzbehörden es nicht akzeptieren, wenn einige Hersteller oder Händler ein derartiges Update dauerhaft nicht anbieten. Darüber hinaus sind in der Vergangenheit auch Fälle bekannt geworden, in denen Betriebsprüfer bei den einzelnen Kassenherstellern angefragt haben, ob eine Aufrüstungsmöglichkeit besteht. Diese antworten regelmäßig damit, dass eine Aufrüstung möglich ist. Alleine aus diesem Grunde hat der Steuerpflichtige hier bei einer Betriebsprüfung die schlechteren Karten.

Weiterhin ist nach Steuerberater Roland Franz zu beachten, dass die bis zum 31.12.2016 angedachte Ausnahmeregelung nur für vor dem 26.11.2010 bereits in Betrieb befindliche Kassensysteme gilt. "Das BMF-Schreiben spricht in diesem Zusammenhang davon, dass ein Gerät "weiterhin eingesetzt wird". Es soll somit ein Bestandsschutz bereits installierter Systeme stattfinden. Auf neue Installationen findet die Ausnahmeregelung daher keine Anwendung. Dies bezieht sich ebenfalls auf den Kauf gebrauchter Registrierkassen. Sollte eine Registrierkasse vor dem 26.11.2010 bereits gebaut worden sein und erst danach in dem Betrieb des Steuerpflichtigen eingesetzt worden sein - im Rahmen eines Gebrauchtwarenkaufes - gilt die Ausnahmeregelung nicht", so Steuerberater Roland Franz.

Zudem weist Steuerberater Roland Franz darauf hin, dass es bei dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010 entscheidend ist, dass dieses zur Umrüstung bzw. Ersatzinvestition in geeignete Kassen nur dann zwingt, wenn eine sogenannte elektronische Kasse genutzt wird. Einige Unternehmer benutzen sogenannte offene Ladenkassen. Dies sind Kassen, die in althergebrachter Form über keinerlei elektronische Aufzeichnungsmöglichkeit verfügen. Die Benutzer solcher Kassen werden durch das BMF-Schreiben vom 26.11.2010 nicht gezwungen, sich nunmehr eine elektronische Kasse anzuschaffen. Für diese Unternehmer bleiben die bisherigen Aufzeichnungspflichten bestehen. Unabhängig davon können Steuerpflichtige auch durch das BMF-Schreiben vom 26.11.2010 nicht gezwungen werden - für den Fall, dass eine elektronische Registrierkasse einmal ersetzt werden muss - auch wieder eine neue elektronische Registrierkasse anzuschaffen. Diese können dann wieder zu dem Betrieb einer sogenannten offenen Ladenkasse übergehen. Auch spricht hinsichtlich des BMF-Schreibens nichts dagegen, diese Umstellung jederzeit vorzunehmen.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0

http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Essen, 06. Januar 2016*****Mit Schreiben vom 26.11.2010, mit dem das Bundesfinanzministerium (BMF) die bisherigen Vereinfachungsregelungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Buchführung bei elektronischen Kassensystemen aufgehoben hat, wurde aber auch eine Übergangsregelung bis 2016 getroffen. Die mit der vermeintlich großzügigen Übergangsregelung verbundenen Anforderungen sind nach Auffassung von Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, allerdings so hoch, dass ein Betrieb sie kaum erfüllen kann.

"Die Regelung gilt für Geräte, die bauartbedingt vor allem die Anforderungen an die Speicherung - insbesondere auch der Programm- und Stammdatenhistorie - nicht erfüllen. Diese müssen nachgerüstet werden. Das Bundesministerium der Finanzen stellt hierbei keinerlei Wirtschaftlichkeits- oder Praktikabilitätserwägungen an. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass ein Kassensystem, welches im Jahre der Anschaffung 2.000,00 EUR gekostet hat, nunmehr für 6.000,00 EUR nachzurüsten ist", erklärt Steuerberater Roland Franz

Ist die komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten bei der Registrierkasse, insbesondere Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungsdaten innerhalb des Gerätes nicht möglich, müssen diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger gespeichert werden. Ein Archivsystem muss die gleichen Auswertungen wie jene im laufenden System ermöglichen. Hier werden auch regelmäßige Softwareupdates und gegebenenfalls der Kauf weiterer Hardware im Rahmen der Nachrüstung gefordert.

Erst dann, wenn ein Gerät bauartbedingt die im BMF-Schreiben vom 26.11.2010 geforderten Voraussetzungen nicht erfüllen kann und auch Software-Anpassungen und Speichererweiterungen nicht möglich sind, greift die Übergangsregelung bis zum 31.12.2016, wonach auf eine entsprechende Nachrüstung verzichtet werden kann.

Inanspruchnahme der Übergangsregelung

Wenn die Übergangsregelung greift, sind dann allerdings die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 09.01.1996 vollumfänglich zu beachten. Die dort niedergelegten Grundsätze gelten zwar schon seit langem, sind in der Praxis aber nie so angewendet worden. Da aufgrund des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 erhebliche Verschärfungen stattgefunden haben, ist davon auszugehen, dass die Finanzbeamten dieses BMF-Schreiben im Zweifel zulasten des Steuerpflichtigen auslegen werden. Bei Kassensystemen, die nicht mehr aufrüstbar sind, hat der Steuerpflichtige die Auflagen aus dem BMF Schreiben vom 09.01.1996 wie folgt zu erfüllen:

1.Die Bedienungsanleitung und die Programmieranleitung sind aufzubewahren.

2.Programmabrufe nach jeder Änderung (unter anderem der Artikelpreise, Protokolle über die Einrichtung von Verkäufer, Kellner und Trainingsspeichern und ähnlichem) sind aufzubewahren.

3.Alle weiteren Anweisungen zur Kassenprogrammierung, z.B. Anweisung zum maschinellen Ausdrucken von Pro-Forma-Rechnungen oder zum Unterdrücken von Daten und Speicherinhalten sind aufzubewahren.

4.Die mit Hilfe der Registrierkasse erstellten Rechnungen sind aufzubewahren. Dies bedeutet, dass neben dem reinen Tagesbericht alle Kundenrechnungen kopiert und abgeheftet bzw. elektronisch archiviert werden müssen.

5.Die Tagesendsummenbons mit Ausdruck des Nullstellungszählers (fortlaufende sogenannte Z-Nummer zur Überprüfung der Vollständigkeit der Kassenberichte, der Stornobuchungen, sogenannte Managerstornos und Nachstornobuchungen, Retouren, Entnahmen sowie der Zahlungswege (Bar, Scheck, Kreditkarte) und alle weiteren im Rahmen des Tagesabschlusses abgerufenen Ausdrucke der Registrierkasse wie z.B. betriebswirtschaftliche Auswertungen, Ausdrucke der Trainingsspeicher, Kellnerberichte, Spartenberichte) sind im Belegzusammenhang zusammen mit den Tagesendsummenbons aufzubewahren.

6.Die Vollständigkeit der Tagesendsummenbons ist durch organisatorische oder durch programmierte Kontrollen sicherzustellen.

"In der Praxis, beispielsweise im Gastronomiebereich, sind die oben dargestellten Anforderungen kaum vollständig umsetzbar. Hierbei ist zu bemerken, dass die Einhaltung dieser Forderungen mit erheblichem manuellen Aufwand verbunden ist. Allein dadurch sind die Aufzeichnungen sehr fehleranfällig. Dies bedeutet, dass selbst wenn man bemüht ist, die Anforderungen zu erfüllen, es durch fehlerhafte Eingaben dazu kommen kann, dass die Buchführung anfechtbar ist", bemängelt Steuerberater Roland Franz.

Voraussetzungen der Übergangsregelung

Nachzurüsten sind auf jeden Fall zwei Dinge: Mehr Speicherplatz und Softwareupdates.

In der Praxis sind heutzutage fast sämtliche installierten Kassensysteme softwareupdatefähig. Der Steuerpflichtige wird hier kaum argumentieren können, dass ein Softwareupdate bauartbedingt unmöglich sei. Auch werden die Finanzbehörden es nicht akzeptieren, wenn einige Hersteller oder Händler ein derartiges Update dauerhaft nicht anbieten. Darüber hinaus sind in der Vergangenheit auch Fälle bekannt geworden, in denen Betriebsprüfer bei den einzelnen Kassenherstellern angefragt haben, ob eine Aufrüstungsmöglichkeit besteht. Diese antworten regelmäßig damit, dass eine Aufrüstung möglich ist. Alleine aus diesem Grunde hat der Steuerpflichtige hier bei einer Betriebsprüfung die schlechteren Karten.

Weiterhin ist nach Steuerberater Roland Franz zu beachten, dass die bis zum 31.12.2016 angedachte Ausnahmeregelung nur für vor dem 26.11.2010 bereits in Betrieb befindliche Kassensysteme gilt. "Das BMF-Schreiben spricht in diesem Zusammenhang davon, dass ein Gerät "weiterhin eingesetzt wird". Es soll somit ein Bestandsschutz bereits installierter Systeme stattfinden. Auf neue Installationen findet die Ausnahmeregelung daher keine Anwendung. Dies bezieht sich ebenfalls auf den Kauf gebrauchter Registrierkassen. Sollte eine Registrierkasse vor dem 26.11.2010 bereits gebaut worden sein und erst danach in dem Betrieb des Steuerpflichtigen eingesetzt worden sein - im Rahmen eines Gebrauchtwarenkaufes - gilt die Ausnahmeregelung nicht", so Steuerberater Roland Franz.

Zudem weist Steuerberater Roland Franz darauf hin, dass es bei dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010 entscheidend ist, dass dieses zur Umrüstung bzw. Ersatzinvestition in geeignete Kassen nur dann zwingt, wenn eine sogenannte elektronische Kasse genutzt wird. Einige Unternehmer benutzen sogenannte offene Ladenkassen. Dies sind Kassen, die in althergebrachter Form über keinerlei elektronische Aufzeichnungsmöglichkeit verfügen. Die Benutzer solcher Kassen werden durch das BMF-Schreiben vom 26.11.2010 nicht gezwungen, sich nunmehr eine elektronische Kasse anzuschaffen. Für diese Unternehmer bleiben die bisherigen Aufzeichnungspflichten bestehen. Unabhängig davon können Steuerpflichtige auch durch das BMF-Schreiben vom 26.11.2010 nicht gezwungen werden - für den Fall, dass eine elektronische Registrierkasse einmal ersetzt werden muss - auch wieder eine neue elektronische Registrierkasse anzuschaffen. Diese können dann wieder zu dem Betrieb einer sogenannten offenen Ladenkasse übergehen. Auch spricht hinsichtlich des BMF-Schreibens nichts dagegen, diese Umstellung jederzeit vorzunehmen.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0

http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Artikel-Titel: Weitere News: Anforderungen der Übergangsregelung von Betrieben kaum zu erfüllen

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Anforderungen der Übergangsregelung von Betrieben kaum zu erfüllen" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Costa Rica: Missbrauchsvorwürfe gegen den ehemalige ...

Costa Rica: Missbrauchsvorwürfe gegen den ehemalige ...
Großbritannien: Kein Durchbruch für May nach Gesprä ...

Großbritannien: Kein Durchbruch für May nach Gesprä ...
Frankreich / Italien: Beziehungen auf dem Tiefpunkt ...

Frankreich / Italien: Beziehungen auf dem Tiefpunkt ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Hamburg-Christopher-Street-Day-CSD-120804 ...

Deutschland-Hamburg-Planten-un-Blomen-201 ...

Hamburger-Museum-fuer-Kunst-und-Gewerbe-2 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie


Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen! (Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)

 REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g): In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren. Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili ist ein einfach und schnell zubereiteter Nudel-Snack. Wenn es mal schnell gehen soll, durchaus schmackhaft ... (Harald, 16.3.2022)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Cerveza Palax – einfach ein gutes Bier Ein Vorteil der Globalisierung ist, du kannst dir Essen und Trinken aus aller Welt zu dir nach Hause kommen lassen. Du warst bei deinem letzten Spanienurlaub von eine bestim ... (Udo van der Ahe, 03.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Systeme für Produkt- und Verpackungskennzeichnung sowie Code-Prüfung für die pharmazeutische und medizintechnische Industrie (PR-Gateway, 13.05.2024)
REA Elektronik zeigt auf der drupa 2024 seine umfassenden Kennzeichnungslösungen - digital und flexibel, nachhaltig und zuverlässig

Mühltal, 13. Mai 2024 - Die Industrie braucht Kennzeichnungen, die korrekt, unverlierbar und dauerhaft gut lesbar sind. REA Elektronik, ausgezeichnet von Pharma Tech Outlook als Top 10 Pharma Tech Solution Provider, liefert für ihre Applikation und Überprüfung weltweit renommierte Systeme - a ...

 Verantwortungsvolle Unternehmensführung: Netceeds umfassender ESG-Ansatz (PR-Gateway, 13.05.2024)
Wie Netceed Nachhaltigkeit in seine Geschäftsstrategie implementiert

13. Mai 2024. Netceed priorisiert Nachhaltigkeit und übernimmt im Rahmen seiner ESG-Ziele Verantwortung für Umwelt, Gesellschaft und sein unternehmerisches Handeln: Die neue Group Sustainability Lead Juliette Gaussem steuert seit Anfang 2024 Netceeds ESG-Aktivitäten und stellt umweltbewusste Entscheidungen in allen Unternehmensbereichen sicher. Die neue ESG-Richtlinie bildet die Grundlage für nachhaltiges Handeln des ...

 Datenschutz und IT-Recht: Die fundierte Expertise von Moritz Strate durch sein Studium in Göttingen (PR-Gateway, 13.05.2024)
Datenschutz und IT-Recht sind zwei rechtliche Felder, die im Zuge der Digitalisierung stetig an Bedeutung gewinnen.

In einer Welt, in der Datenschutzverletzungen und IT-Sicherheitslücken regelmäßig Schlagzeilen machen, ist die Nachfrage nach Experten mit spezialisierten Rechtskenntnissen hoch. Moritz Strate versteht es, das komplexe Regelwerk rund um Datenschutz und Compliance in der IT zu navigieren und Unternehme ...

 Irro Charter ab jetzt auch im deutschsprachigen Raum (PR-Gateway, 13.05.2024)


Irro Charter, der renommierte Anbieter von Busvermietungen für Reisegruppen, freut sich, ab jetzt auch im deutschsprachigen Raum aktiv zu sein. Nach erfolgreicher Etablierung in englischsprachigen Ländern Europas erweitert das Unternehmen nun seinen Service um auch deutschsprachigen Kunden hochwertige Reisebus-Lösungen anzubieten.



Seit seiner Gründung hat sich Irro Charter als verlässlicher Partner für Gruppenreisen etabliert, der sich durch exzellenten Kundenservi ...

 Durch innovative Microfocus ALIUS ODF-Lösungen zahlt Netceed auf ESG-Ziele von Netzbetreibern ein (PR-Gateway, 10.05.2024)
Nachhaltigkeit im Fokus: Netceed führt die neuen Microfocus ALIUS-Module ein

10. Mai 2024 - Mit ALIUS vereinfacht Netceed, der weltweit führende Partner und One-Stop-Shop für alle aktiven und passiven Materialien der Breitbandkommunikation, die Installation und Verwaltung von Fasern und Patchkabeln. Die neuen ALIUS ODF-Paneele erweitern die etablierte Microfocus-Produktserie und ergänzen das Portfolio um nachhaltige und zukunftssichere Komponenten für den Breitbandausbau. Die Microfoc ...

 Kyocera stellt auf The Advanced Ceramics Show 2024 aus (PR-Gateway, 10.05.2024)
Auf der Messe und Konferenz stellt Kyocera seine Produktvielfalt aus den Produktkategorien Halbleiter-, Feinkeramik- und Automotive-Komponenten vor.

Kyoto/Esslingen, 10. Mai 2024. Auch 2024 nimmt Kyocera wieder an der The Advanced Ceramics Show 2024 (Stand 1807) teil. Um verschiedene Schlüsselmärkte zu erschließen, stellen die Unternehmensbereiche Feinkeramik (KYOCERA Fineceramics Europe GmbH), Halbleiterkomponenten (Semiconductor Components, SC) sowie Automotive auf der Messe verschi ...

 Der Kiribaum: Grüne Hoffnung oder ökologisches Risiko? (PR-Gateway, 09.05.2024)


Ein Wunderbaum aus Fernost, mit vielseitiger Nutzung des Kiribaums in der chinesischen Landwirtschaft und Medizin.



Der Kiribaum, auch bekannt als Paulownia, Blauglocken- oder Kaiserbaum, zieht aufgrund seiner beeindruckenden Eigenschaften weltweit Aufmerksamkeit auf sich. Ursprünglich aus Asien stammend, wird dieser Baum als potenzieller Klimaretter gefeiert: Sein rasches Wachstum, die Fähigkeit, beträchtliche Mengen an CO zu binden, und seine Dürretoleranz positio ...

 Vetter erfüllt ehrgeizige Nachhaltigkeitsziele (PR-Gateway, 08.05.2024)
Pharmadienstleister aus Ravensburg legt dritten Nachhaltigkeitsbericht vor

- Vetter erreicht ambitionierte Nachhaltigkeitsziele

- Millionen-Investitionen in nachhaltige Energiegewinnung

- Mitarbeitende im Fokus: neue Arbeitszeitmodelle in Vorbereitung



Ravensburg, 8. Mai 2024: Vetter zeigt, dass es möglich ist: Wirtschaftlicher Erfolg und die Umsetzung ehrgeiziger Nachhaltigkeitsziele sind miteinander vereinbar. 2023 hat der Pharmadienstleister me ...

 Wichtige Unterlagen für den Verkauf Ihrer Immobilie (PR-Gateway, 08.05.2024)
Kostenlose Checkliste für den Immobilienverkauf

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, wissen aber nicht, welche Unterlagen Sie dafür benötigen? Keine Sorge, wir haben die Lösung für Sie! Auf unserer Website können Sie kostenlos unsere Checkliste herunterladen, die Ihnen bei jedem Schritt des Verkaufsprozesses hilft.



Was beinhaltet die Checkliste?



In unserer Checkliste finden Sie alle wichtigen Informationen darüber, welche Dokumente Sie für den Ve ...

 LokSpace wirft Hut in den Ring beim \'\'Ludwig 2024\'\' (PR-Gateway, 08.05.2024)


LokSpace steht wie wenig andere Anbieter für die erforderliche Verkehrswende, bildet das Unternehmen mit Sitz in Siegburg rund ums Eisenbahnwesen aus. Gerade erst ist am Standort in Siegburg ein Kurs gestartet, der bis auf den letzten Platz gefüllt ist.



Siegburg, den 08.05.2024 "Wir haben uns sehr gefreut, als die IHK uns gefragt hat, ob wir uns am etablierten Mittelstandspreis "
Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Anforderungen der Übergangsregelung von Betrieben kaum zu erfüllen

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Deutsche-Politik-News


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Anforderungen der Übergangsregelung von Betrieben kaum zu erfüllen