News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Zustellung durch Einwurf - auf den Zeitpunkt kommt es an

Veröffentlicht am Montag, dem 04. Januar 2016 @ 13:41:12 auf Deutsche-Politik-News.de

(377 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Autor: RA Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht
in der Kanzlei Bell & Windirsch, Düsseldorf

1. Wird das Kündigungsschreiben in den Briefkasten zu einer Tageszeit eingeworfen, bei der eine Briefkastennachschau verkehrsüblich nicht mehr zu erwarten ist, geht die Kündigungserklärung erst am nächsten Werktag zu.

2. Eine Briefkastennachschau an einem Sonntag ist, selbst wenn am Wochenende sog. Wochenblätter verteilt werden sollten, verkehrsüblich nicht zu erwarten. Der Einwurf von Wochenblättern ist nicht mit dem Zugang von Briefsendungen gleichzusetzen.

LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 13.10.2015, - 2 Sa 149/15

Die Klägerin war bei ihrem Arbeitgeber, der Beklagten, seit dem 01.09.2014 auf Grundlage des Arbeitsvertrages vom selben Tag als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte beschäftigt. Gemäß § 1 Ziffer 2. Satz 1 des Arbeitsvertrages gelten die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit.

Mit Schreiben vom 30.11.2014 (Sonntag) kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin zum 15.12.2014, hilfsweise zum 31.12.2014. Strittig ist, wann das Kündigungsschreiben zugegangen ist.

Gegen die Kündigung hat die Klägerin sich mit Klage vom 19.12.2014 gewehrt. Sie hat vorgetragen, sie habe die Kündigung am 03.12.2014 erhalten. Die Kündigung könne das Arbeitsverhältnis frühestens mit Ablauf des 31.12.2014 beenden.

Die Beklagte hat vorgetragen, die Kündigungserklärung sei der Klägerin am 30.11.2014 durch eine Zeugin gegen 9:30 Uhr in den Hausbriefkasten an der Hausanschrift der Klägerin eingeworfen worden. Damit sei die Kündigung am 30.11.2014 zugegangen, da Kündigungen auch an einem Sonntag zugehen können und insoweit § 193 BGB unanwendbar sei.

Das Arbeitsgericht hat mit dem angefochtenen Urteil festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 15.12.2014 hinaus bis zum 31.12.2014 fortbestanden hat und die weitergehende Klage abgewiesen. Die Beklagte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Die Angriffe der Berufung führen nicht zu einer anderen Beurteilung. Lediglich ergänzend wird ausgeführt:

Das Arbeitsverhältnis ist nicht durch Kündigung innerhalb der bis zum 30.11.2014 vereinbarten Probezeit, § 622 Abs. 3 BGB, mit Ablauf des 15.12.2014 beendet worden. Vielmehr endete sie durch ordentliche Kündigung mit Ablauf des 31.12.2014, § 622 Abs. 1 BGB.

Die Kündigung ist der Klägerin erst am folgenden Montag, 01.12.2014, jedenfalls aber am 03.12.2014 zugegangen. Damit wird die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende, 31.12.2014, eingehalten.

Entgegen der Auffassung der Beklagten kommt es nicht darauf an, ob das Kündigungsschreiben bereits am 30.11.2014 im Hausbriefkasten der Klägerin lag. Denn am 30.11.2014, einem Sonntag, musste die Klägerin nicht mit dem Zugang von Postzustellungen rechnen.

Die Kündigung als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung entfaltet ihre Wirkung erst mit Zugang beim Empfänger, d.h. der Klägerin, § 130 Abs. 1 BGB. Zugegangen ist die Kündigungserklärung, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser sich unter normalen Umständen von ihrem Inhalt Kenntnis verschaffen kann und wenn die Kenntnisnahme nach den Gepflogenheiten des Verkehrs von ihm erwartet werden muss (statt vieler: LAG München vom 17.12.2002 - 6 Sa 197/02 - juris). Wird das Kündigungsschreiben in den Briefkasten zu einer Tageszeit eingeworfen, bei der eine Briefkastennachschau verkehrsüblich nicht mehr zu erwarten ist, geht die Kündigungserklärung erst am nächsten Werktag zu.

Eine Briefkastennachschau an einem Sonntag ist, selbst wenn am Wochenende sog. Wochenblätter verteilt werden sollten, verkehrsüblich nicht mehr zu erwarten. Der Einwurf von Wochenblättern ist nicht mit dem Zugang von Briefsendungen gleichzusetzen.

Fazit:

Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, ihre Briefkästen rund um die Uhr zu überwachen, nicht einmal dann, wenn sie mit einem Brief des Arbeitgebers rechnen müssen. Es ist dessen Pflicht und Risiko, wichtige Schriftstücke wie z.B. Kündigungsschreiben rechtzeitig zuzustellen. An Sonn- und Feiertagen braucht der Briefkasten überhaupt nicht auf Posteingang kontrolliert zu werden, an Werktagen nicht nach der Zeit, zu der gewöhnlich die Post vom Zusteller (Briefträger) eingeworfen wird. Das gilt auch für sog. Einwurfeinschreiben. Übergabe-Einschreiben, über die nur der Benachrichtigungszettel im Briefkasten landet, weil niemand das Einschreiben entgegennehmen konnte, gelten erst mit Abholung vom Postamt als zugestellt. Eine Pflicht, nicht zugestellte Übergabeeinschreiben vom Postamt abzuholen, besteht allerdings in der Regel nicht.

Autor und zuständig für Rückfragen: RA Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht

in der Kanzlei Bell & Windirsch, Düsseldorf. www.fachanwaeltinnen.de www.fachanwaeltinnen.de, bell@fachanwaeltinnen.de
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Bell & Windirsch in der Marktstr. 16 in 40213 Düsseldorf sind auf Arbeitsrecht & Sozialrecht spezialisiert und legen zudem Wert auf ihr soziales Engagement.

Seit 1983 setzt sich unsere Kanzlei ausschließlich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Wir betreuen insbesondere Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen. Die jahrzehntelange Qualifizierung unserer Fachanwälte und Fachanwältinnen garantiert unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht & Sozialrecht.

Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen finden Unterstützung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Sozialplänen oder bei der Einleitung gerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen umfassend beraten und vertreten. Dies gilt z.B., wenn diese eine Kündigung erhalten haben, eine Abfindung aushandeln möchten oder sich gegen Abmahnungen und ungerechtfertigte Versetzungen zur Wehr setzen wollen.
Kanzlei Bell & Windirsch (GBR)
Stefan Bell
Marktstraße 16
40213 Düsseldorf
0211 8632020

http://www.fachanwaeltinnen.de

Pressekontakt:
Leyhausen Werbeberatung, Werbegestaltung, PR
Manfred Leyhausen
Am Weberholz 12
41469 Neuss
1a@werbegestaltung-neuss.de
02137 799120
http://www.werbegestaltung-neuss.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Autor: RA Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht
in der Kanzlei Bell & Windirsch, Düsseldorf

1. Wird das Kündigungsschreiben in den Briefkasten zu einer Tageszeit eingeworfen, bei der eine Briefkastennachschau verkehrsüblich nicht mehr zu erwarten ist, geht die Kündigungserklärung erst am nächsten Werktag zu.

2. Eine Briefkastennachschau an einem Sonntag ist, selbst wenn am Wochenende sog. Wochenblätter verteilt werden sollten, verkehrsüblich nicht zu erwarten. Der Einwurf von Wochenblättern ist nicht mit dem Zugang von Briefsendungen gleichzusetzen.

LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 13.10.2015, - 2 Sa 149/15

Die Klägerin war bei ihrem Arbeitgeber, der Beklagten, seit dem 01.09.2014 auf Grundlage des Arbeitsvertrages vom selben Tag als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte beschäftigt. Gemäß § 1 Ziffer 2. Satz 1 des Arbeitsvertrages gelten die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit.

Mit Schreiben vom 30.11.2014 (Sonntag) kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin zum 15.12.2014, hilfsweise zum 31.12.2014. Strittig ist, wann das Kündigungsschreiben zugegangen ist.

Gegen die Kündigung hat die Klägerin sich mit Klage vom 19.12.2014 gewehrt. Sie hat vorgetragen, sie habe die Kündigung am 03.12.2014 erhalten. Die Kündigung könne das Arbeitsverhältnis frühestens mit Ablauf des 31.12.2014 beenden.

Die Beklagte hat vorgetragen, die Kündigungserklärung sei der Klägerin am 30.11.2014 durch eine Zeugin gegen 9:30 Uhr in den Hausbriefkasten an der Hausanschrift der Klägerin eingeworfen worden. Damit sei die Kündigung am 30.11.2014 zugegangen, da Kündigungen auch an einem Sonntag zugehen können und insoweit § 193 BGB unanwendbar sei.

Das Arbeitsgericht hat mit dem angefochtenen Urteil festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 15.12.2014 hinaus bis zum 31.12.2014 fortbestanden hat und die weitergehende Klage abgewiesen. Die Beklagte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Die Angriffe der Berufung führen nicht zu einer anderen Beurteilung. Lediglich ergänzend wird ausgeführt:

Das Arbeitsverhältnis ist nicht durch Kündigung innerhalb der bis zum 30.11.2014 vereinbarten Probezeit, § 622 Abs. 3 BGB, mit Ablauf des 15.12.2014 beendet worden. Vielmehr endete sie durch ordentliche Kündigung mit Ablauf des 31.12.2014, § 622 Abs. 1 BGB.

Die Kündigung ist der Klägerin erst am folgenden Montag, 01.12.2014, jedenfalls aber am 03.12.2014 zugegangen. Damit wird die Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende, 31.12.2014, eingehalten.

Entgegen der Auffassung der Beklagten kommt es nicht darauf an, ob das Kündigungsschreiben bereits am 30.11.2014 im Hausbriefkasten der Klägerin lag. Denn am 30.11.2014, einem Sonntag, musste die Klägerin nicht mit dem Zugang von Postzustellungen rechnen.

Die Kündigung als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung entfaltet ihre Wirkung erst mit Zugang beim Empfänger, d.h. der Klägerin, § 130 Abs. 1 BGB. Zugegangen ist die Kündigungserklärung, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser sich unter normalen Umständen von ihrem Inhalt Kenntnis verschaffen kann und wenn die Kenntnisnahme nach den Gepflogenheiten des Verkehrs von ihm erwartet werden muss (statt vieler: LAG München vom 17.12.2002 - 6 Sa 197/02 - juris). Wird das Kündigungsschreiben in den Briefkasten zu einer Tageszeit eingeworfen, bei der eine Briefkastennachschau verkehrsüblich nicht mehr zu erwarten ist, geht die Kündigungserklärung erst am nächsten Werktag zu.

Eine Briefkastennachschau an einem Sonntag ist, selbst wenn am Wochenende sog. Wochenblätter verteilt werden sollten, verkehrsüblich nicht mehr zu erwarten. Der Einwurf von Wochenblättern ist nicht mit dem Zugang von Briefsendungen gleichzusetzen.

Fazit:

Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, ihre Briefkästen rund um die Uhr zu überwachen, nicht einmal dann, wenn sie mit einem Brief des Arbeitgebers rechnen müssen. Es ist dessen Pflicht und Risiko, wichtige Schriftstücke wie z.B. Kündigungsschreiben rechtzeitig zuzustellen. An Sonn- und Feiertagen braucht der Briefkasten überhaupt nicht auf Posteingang kontrolliert zu werden, an Werktagen nicht nach der Zeit, zu der gewöhnlich die Post vom Zusteller (Briefträger) eingeworfen wird. Das gilt auch für sog. Einwurfeinschreiben. Übergabe-Einschreiben, über die nur der Benachrichtigungszettel im Briefkasten landet, weil niemand das Einschreiben entgegennehmen konnte, gelten erst mit Abholung vom Postamt als zugestellt. Eine Pflicht, nicht zugestellte Übergabeeinschreiben vom Postamt abzuholen, besteht allerdings in der Regel nicht.

Autor und zuständig für Rückfragen: RA Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht

in der Kanzlei Bell & Windirsch, Düsseldorf. www.fachanwaeltinnen.de www.fachanwaeltinnen.de, bell@fachanwaeltinnen.de
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Bell & Windirsch in der Marktstr. 16 in 40213 Düsseldorf sind auf Arbeitsrecht & Sozialrecht spezialisiert und legen zudem Wert auf ihr soziales Engagement.

Seit 1983 setzt sich unsere Kanzlei ausschließlich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Wir betreuen insbesondere Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen. Die jahrzehntelange Qualifizierung unserer Fachanwälte und Fachanwältinnen garantiert unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht & Sozialrecht.

Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen finden Unterstützung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Sozialplänen oder bei der Einleitung gerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen umfassend beraten und vertreten. Dies gilt z.B., wenn diese eine Kündigung erhalten haben, eine Abfindung aushandeln möchten oder sich gegen Abmahnungen und ungerechtfertigte Versetzungen zur Wehr setzen wollen.
Kanzlei Bell & Windirsch (GBR)
Stefan Bell
Marktstraße 16
40213 Düsseldorf
0211 8632020

http://www.fachanwaeltinnen.de

Pressekontakt:
Leyhausen Werbeberatung, Werbegestaltung, PR
Manfred Leyhausen
Am Weberholz 12
41469 Neuss
1a@werbegestaltung-neuss.de
02137 799120
http://www.werbegestaltung-neuss.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Artikel-Titel: Weitere News: Zustellung durch Einwurf - auf den Zeitpunkt kommt es an

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Zustellung durch Einwurf - auf den Zeitpunkt kommt es an" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Nasa-Mission am Ende des Sonnensystems: \"New Horiz ...

Nasa-Mission am Ende des Sonnensystems: \
Bottrop / Essen: Autofahrer versucht mehrere Mensch ...

Bottrop / Essen: Autofahrer versucht mehrere Mensch ...
Stuttgart: Diesel-Fahrverbot ab 1. Januar - wie kom ...

Stuttgart: Diesel-Fahrverbot ab 1. Januar - wie kom ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Gruene-Woche-Berlin-Rundgang-2016-160123- ...

57-Biennale-Venedig-2017-Giardini-Pavillo ...

Niedersachsen-Lindhorst-Seevetal-Hahn-Wet ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Erdnuss-Flips von Feurich An der Herstellung von Erdnussflips versuchen sich ja viele, doch nur einigen Wenigen gelingt es die Dinger in einer Qualität herzustellen die süchtig macht. Aber die Erdnussflips von Fe ... (Mareike Wartenberg, 16.4.2017)

 Carpaccio von Aldi Nord Sie werden jetzt fragen, kauft der nur bei Aldi? Nein, aber es gibt bei Aldi eben Produkte die sich von anderen Anbietern nicht nur durch den Preis unterscheiden und das ist Topqualität ... (dietrich david, 20.11.2013)

 Olivenölseife von Lidl Eine Bekannte hatte mir diese Seife empfohlen. Die wusste warum! Super Produkt. Spitze Hautpflege und das alles ohne Künstliche Zusätze. Wer empfindliche Haut hat solle nichts anderes ... (dietrich david, 02.8.2013)

 Kartoffelsorte Solist Da habe ich in meinem engen Freundeskreis einen Biofanatiker. Der war der Meinung, dass ich unbedingt die Kartoffelsorte Solist probieren solle. Ich also beim nächsten Wochenmarktb ... (dietrich david, 06.2.2013)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Reisekranken- gegen Auslandskrankenversicherung (PR-Gateway, 03.05.2024)
nicht alles ist Gut = Unsere zählt zu den Besten!

Urlaub auf den Kanarischen Inseln: Krankenrücktransport und Versicherung



Ein gesetzlich versicherter Urlauber verbrachte seinen Urlaub auf den Kanarischen Inseln. Nach einigen Tagen erkrankte er an einer schweren Lungenentzündung, die beide Lungenflügel betraf. Der Hotelarzt vor Ort überwies ihn in die örtliche Klinik.



Da seine Familienmitglieder 3 Tage später nach Hause fliegen mussten, wandte er ...

 ARAG Verbrauchertipps zum Arbeitsrecht (PR-Gateway, 03.05.2024)
ARAG Experten mit interessanten Urteilen aus der Welt der Arbeit

Müssen Arbeitgeber schlechte Bewertungen hinnehmen?

Arbeitgeber-Bewertungsportale wie z. B. Kununu müssen künftig bei negativen Bewertungen die Klarnamen des jeweiligen Bewerters herausgeben oder aber die Bewertung löschen. Hintergrund war laut ARAG Experten eine negative Bewertung, gegen das sich ein Unternehmen wehrte, indem es die Echtheit der Bewertung anzweifelte und Nachweise zur Identität des Meinungsgebe ...

 Immobilien in Montenegro: Gastgewerbe-Investitionen in Montenegro (schwertschmiedeviktor, 02.05.2024)
Montenegro hat dank seiner malerischen Landschaften, unberührten Strände und seines reichen kulturellen Erbes einen erheblichen Aufschwung im Tourismus erlebt. Der mögliche Beitritt des Landes zur Europäischen Union und seine investorenfreundliche Steuerpolitik machen es zu einem noch attraktiveren Ziel für Immobilieninvestitionen. Die Hotels und Mini-Hotels, die in Montenegro zum Verkauf stehen, befinden sich alle in erstklassigen Lagen, die von der natürlichen Schönheit des Landes und seiner z ...

 Martin Ebben übernimmt Vertriebsverantwortung bei asuco (PR-Gateway, 02.05.2024)
Personelle Veränderungen bei asuco: Martin Ebben übernimmt Verantwortung für den Vertrieb zum 1. Mai 2024 von Robert List

Beim Zweitmarktspezialisten asuco gibt es wichtige personelle Veränderungen in den Zuständigkeiten für den Vertrieb und das Marketing. Martin Ebben, 56, übernimmt zum 1. Mai die Verantwortung für die Akquisition und die Betreuung der Vertriebspartner der asuco, die Pressearbeit und das Marketing.



"Ich musste für die Entscheidung, in der asuco Ver ...

 Fahrradträger für Kastenwagen: die größte Marktübersicht (PR-Gateway, 02.05.2024)
Clever unterwegs stellt 15 schwenkbare Fahrradträger vor

Das Online-Magazin Clever unterwegs ist für seine akribischen Recherchen bekannt. Besonders umfangreich ist die ständig aktualisierte Marktübersicht zum Thema Fahrradträger für Kastenwagen ausgefallen. Hier hat die Redaktion in den le ...

 Zu viel, zu wenig, zu nass, zu trocken (PR-Gateway, 02.05.2024)
ARAG Experten mit Tipps zur Bewässerung von Balkon und Garten

Das Wetter beschert uns durch die Klimaveränderung nicht nur Rekordtemperaturen, sondern abwechselnd auch Starkregenfälle und lange Trockenheitsperioden. Den Meteorologen zufolge müssen wir uns darauf einstellen, dass sich diese Situation nicht mehr ändern wird. ARAG Experten haben sich anlässlich der bevorstehenden Gartensaison mit dem Thema Wasser und einem möglichen neuen Umgang mit dieser kostbaren Ressource beschäftigt ...

 Freude am Arbeitsplatz ist der Schlüssel zur Effektivität (PR-Gateway, 02.05.2024)


Die Freude an der Arbeit zu erhalten, kann eine Herausforderung sein, insbesondere wenn die Aufgaben nur bedingt Spaß machen. Studien zeigen jedoch, dass Motivation und Effektivität steigen, wenn wir uns persönlich mit den Aufgaben identifizieren und einen Sinn darin sehen. Dies unterstreicht die Bedeutung der intrinsischen Motivation, die durch das Bewusstsein des Nutzens einer Aufgabe und die Freude an ihrer Erledigung gesteigert werden kann.



"Erst die Arbeit, da ...

 Praktische Kompetenzen erlangen: Workshops für Fitness- und Gesundheitsprofis (PR-Gateway, 30.04.2024)


Die BSA-Akademie bietet neben ihren mehr als 90 Lehrgängen auch Praxisworkshops an! Damit können die Teilnehmenden ihre Erfahrungen und Kompetenzen im Zukunftsmarkt Prävention, Fitness und Gesundheit vertiefen.



Der immer weiter wachsende Zukunftsmarkt fordert auch immer weitere Qualifikationsmöglichkeiten. Die Ansprüche der Kunden sind hoch, individuelle Betreuung ist ihnen besonders wichtig. So erweitert die BSA-Akademie auch regelmäßig ihr Lehrgangsangebot, um d ...

 Uneinigkeit der Eltern: Nachname des Kinds im Losentscheid? (PR-Gateway, 30.04.2024)


(red/dpa). Leben die Eltern nach der Geburt des Kinds nicht mehr zusammen, führt die Frage, welchen Nachnamen es tragen soll, nicht selten zum Streit. Das Gericht kann in solchen Fällen ein Losverfahren vorschlagen oder nach dem Alphabet entscheiden. Es gilt: Mit Zugang der Erklärung beim Standesamt ist der Geburtsname festgelegt.



Die Eltern, die nicht zusammenleben, konnten sich nach der Geburt des Sohnes nicht auf dessen  Energiemanagementsystem im Haus und per App von überall erreichbar (PR-Gateway, 30.04.2024)


In einer Welt, in der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz immer mehr in den Fokus rücken, setzen Hauseigentümer zunehmend auf intelligente Energiemanagementsysteme, um ihren Verbrauch zu optimieren und ihre Autarkie zu erhöhen. Das Energiemanagementsystem heißt AMPERE.IQ von der Energiekonzepte Deutschland GmbH stellt als innovatives Energiemanagementsystem eine technologische Antwort auf die Herausforderungen der Energieeffizienz dar.



Mit dem EKD365+ dem komplett ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Zustellung durch Einwurf - auf den Zeitpunkt kommt es an

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Deutsche-Politik-News


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Zustellung durch Einwurf - auf den Zeitpunkt kommt es an