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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Das Unternehmertestament - Vorsorge für die Unternehmensnachfolge treffen

Veröffentlicht am Dienstag, dem 20. Oktober 2015 @ 13:39:30 auf Deutsche-Politik-News.de

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Frankfurt, 20. Oktober 2015 - Unternehmer sollten sich frühzeitig Gedanken über eine Nachfolge in ihrem Unternehmen machen und bestenfalls das Unternehmen ganz oder teilweise bereits zu Lebzeiten auf einen geeigneten Nachfolger übertragen, rät Bettina Schmidt, Rechtsanwältin und Notar in Frankfurt. Denn um einen erfolgreichen Geschäftsübergang zu gewährleisten, sind sowohl die geeignete Nachfolge in geschäftlichen Angelegenheiten als auch der rechtliche Rahmen für die Unternehmensnachfolge entscheidend.

Kinder oder sonstige Nachfolger können bei einer frühzeitigen Vorbereitung der Unternehmensnachfolge langsam im Unternehmen integriert und der geeignete Unternehmensnachfolger bereits zu Lebzeiten ermittelt werden. Der Senior-Unternehmer kann noch unterstützend zur Seite stehen und somit die Erhaltung und erfolgreiche Fortführung des Unternehmens langfristig sichern.

Entscheide sich ein Unternehmer jedoch gegen die Unternehmensübertragung zu Lebzeiten, so sollte er unbedingt ein Testament oder einen Erbvertrag machen, in dem die Unternehmensnachfolge geregelt ist, erklärt Bettina Schmidt: "Schließlich entspricht die gesetzliche Erbfolge, die häufig beim Erbfall eine Erbengemeinschaft entstehen lässt, nicht zwingend den Nachfolgewünschen des Unternehmers. Zudem sollten keine gemeinschaftlichen Testamente oder Erbverträge mit dem Ehepartner oder Lebensgefährten gemacht werden, sofern diese bindende Verfügungen bezüglich der Unternehmensnachfolge enthalten und somit einseitig vom Unternehmer nicht mehr abgeändert werden können." Auch hier sollte der Unternehmer flexibel bleiben, um unabhängig auf Veränderungen reagieren zu können.

Alleine die Fertigung eines Testaments oder Erbvertrages reicht jedoch meist zur Vorbereitung einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge nicht aus. Gesellschaftsverträge und die letztwillige Verfügung des Unternehmers sollten aufeinander abgestimmt werden, weiß Bettina Schmidt aus ihrer täglichen Praxis als Notar und Rechtsanwältin für Wirtschaftsrecht in Frankfurt. So ist beispielsweise auch die gewählte Rechtsform des Unternehmens für die Nachfolge und spätere Eigentumsverhältnisse entscheidend. In Personengesellschaften wie GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder OHG ist der Gesellschaftsanteil nach der gesetzlichen Regelung nämlich nicht vererblich. Eine frühzeitige Beratung könne hier Rechtssicherheit schaffen, indem zum Beispiel ein Wechsel der Gesellschaftsform in Betracht gezogen wird oder durch qualifizierte Nachfolgeklauseln in den Gesellschafterverträgen verbindliche Vorgaben für Nachfolge und Erbe getroffen werden.

Ein ausführlicher Fachbeitrag zum Thema Unternehmertestament kann auf der Internetseite der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin abgerufen werden.

Das Unternehmertestament:

www.schmidt-kollegen.com/fachbeitraege-rechtsanwalt/gesellschaftsrecht/359-das-unternehmertestament.html

Ergänzende Informationen, Regelungsziele bei der Unternehmensnachfolge:

www.schmidt-kollegen.com/fachbeitraege-rechtsanwalt/erbrecht/333-regelungsziele-bei-der-unternehmensnachfolge.html

Über Notarin Bettina Schmidt

Bettina Schmidt ist in Frankfurt als Notarin bestellt und unterstützt Mandanten von der Vertragsvorbereitung über die Beurkundung von Rechtsgeschäften bis hin zur Beglaubigung von Unterschriften. Hierbei bringt sie auch ihre langjährige juristische Erfahrung als Rechtsanwältin mit ein.

Als Notar in Frankfurt bietet Notarin Schmidt sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an. Unter anderem im Grundstücks- und Immobilienrecht, bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, im Erbrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Familienrecht und bei klassische Treuhandtätigkeiten.

Weitere Informationen und Blog von Notarin Bettina Schmidt:

www.notar-frankfurt-am-main.de

Tag-IT: Unternehmertestament, Unternehmensnachfolge, Unternehmensübergang, Erbe, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, GmbH, oHG, GbR, KG, Notar Frankfurt
Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt am Main

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, bietet die Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsberatung und Rechtsvertretung in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso an. Ein Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei ist die Betreuung kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Mandanten profitieren vom flexiblen, kreativen Umfeld einer kleinen Kanzlei, die ihnen darüber hinaus durch Einbindung in ein etabliertes Expertennetzwerk auch in benachbarten Rechtsgebieten und bei steuerlichen oder wirtschaftlichen Fragenstellungen kompetente Hilfe anbieten kann.

Mit einer bestellten Notarin in Frankfurt bietet die Kanzlei auch die Leistungen eines Notariats, z.B. Beurkundung von Verträgen oder Beglaubigung von Unterschriften. Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt berät bei der Vertragsgestaltung und prüft für ihre Mandanten auch fremde Verträge. Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt und Rechtsanwältin Sonja Prothmann seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: http://www.schmidt-kollegen.com
Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt
Bettina Schmidt
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt am Main
069 / 72 30 17

http://www.schmidt-kollegen.com

Pressekontakt:
Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin
Bettina Schmidt
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt am Main
presse@formativ.net
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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Frankfurt, 20. Oktober 2015 - Unternehmer sollten sich frühzeitig Gedanken über eine Nachfolge in ihrem Unternehmen machen und bestenfalls das Unternehmen ganz oder teilweise bereits zu Lebzeiten auf einen geeigneten Nachfolger übertragen, rät Bettina Schmidt, Rechtsanwältin und Notar in Frankfurt. Denn um einen erfolgreichen Geschäftsübergang zu gewährleisten, sind sowohl die geeignete Nachfolge in geschäftlichen Angelegenheiten als auch der rechtliche Rahmen für die Unternehmensnachfolge entscheidend.

Kinder oder sonstige Nachfolger können bei einer frühzeitigen Vorbereitung der Unternehmensnachfolge langsam im Unternehmen integriert und der geeignete Unternehmensnachfolger bereits zu Lebzeiten ermittelt werden. Der Senior-Unternehmer kann noch unterstützend zur Seite stehen und somit die Erhaltung und erfolgreiche Fortführung des Unternehmens langfristig sichern.

Entscheide sich ein Unternehmer jedoch gegen die Unternehmensübertragung zu Lebzeiten, so sollte er unbedingt ein Testament oder einen Erbvertrag machen, in dem die Unternehmensnachfolge geregelt ist, erklärt Bettina Schmidt: "Schließlich entspricht die gesetzliche Erbfolge, die häufig beim Erbfall eine Erbengemeinschaft entstehen lässt, nicht zwingend den Nachfolgewünschen des Unternehmers. Zudem sollten keine gemeinschaftlichen Testamente oder Erbverträge mit dem Ehepartner oder Lebensgefährten gemacht werden, sofern diese bindende Verfügungen bezüglich der Unternehmensnachfolge enthalten und somit einseitig vom Unternehmer nicht mehr abgeändert werden können." Auch hier sollte der Unternehmer flexibel bleiben, um unabhängig auf Veränderungen reagieren zu können.

Alleine die Fertigung eines Testaments oder Erbvertrages reicht jedoch meist zur Vorbereitung einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge nicht aus. Gesellschaftsverträge und die letztwillige Verfügung des Unternehmers sollten aufeinander abgestimmt werden, weiß Bettina Schmidt aus ihrer täglichen Praxis als Notar und Rechtsanwältin für Wirtschaftsrecht in Frankfurt. So ist beispielsweise auch die gewählte Rechtsform des Unternehmens für die Nachfolge und spätere Eigentumsverhältnisse entscheidend. In Personengesellschaften wie GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder OHG ist der Gesellschaftsanteil nach der gesetzlichen Regelung nämlich nicht vererblich. Eine frühzeitige Beratung könne hier Rechtssicherheit schaffen, indem zum Beispiel ein Wechsel der Gesellschaftsform in Betracht gezogen wird oder durch qualifizierte Nachfolgeklauseln in den Gesellschafterverträgen verbindliche Vorgaben für Nachfolge und Erbe getroffen werden.

Ein ausführlicher Fachbeitrag zum Thema Unternehmertestament kann auf der Internetseite der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin abgerufen werden.

Das Unternehmertestament:

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Ergänzende Informationen, Regelungsziele bei der Unternehmensnachfolge:

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Über Notarin Bettina Schmidt

Bettina Schmidt ist in Frankfurt als Notarin bestellt und unterstützt Mandanten von der Vertragsvorbereitung über die Beurkundung von Rechtsgeschäften bis hin zur Beglaubigung von Unterschriften. Hierbei bringt sie auch ihre langjährige juristische Erfahrung als Rechtsanwältin mit ein.

Als Notar in Frankfurt bietet Notarin Schmidt sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an. Unter anderem im Grundstücks- und Immobilienrecht, bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, im Erbrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Familienrecht und bei klassische Treuhandtätigkeiten.

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Mit einer bestellten Notarin in Frankfurt bietet die Kanzlei auch die Leistungen eines Notariats, z.B. Beurkundung von Verträgen oder Beglaubigung von Unterschriften. Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt berät bei der Vertragsgestaltung und prüft für ihre Mandanten auch fremde Verträge. Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt und Rechtsanwältin Sonja Prothmann seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

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