News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Das neue MiLoG - Praxisprobleme: Räumlicher Geltungsbereich des MiLoG (Teil 2)

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 01. April 2015 @ 11:57:24 auf Deutsche-Politik-News.de

(381 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Deutsche-Politik-News.de |
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Seit dem 01.01.2015 gilt das Gesetz über den Mindestlohn. Bereits in den ersten drei Monaten seit dem Inkrafttreten hat das Gesetz für erhebliche politische Diskussionen gesorgt. Die Gerichte werden zunehmend mit Streitigkeiten um die Anwendung des Gesetzes befasst. Mit dieser Reihe werden die ersten in der Praxis aufgetretenen Anwendungsprobleme behandelt.

Fachanwalt Bredereck: Das MiLoG haben wir in einer ersten Reihe schon theoretisch behandelt. Was sind die zentralen Aussagen des MiLoG?

Fachanwalt Dineiger: Mit dem Gesetz über den Mindestlohn wurde erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt. Dieser Mindestlohn gilt, egal ob ihn die Parteien des Arbeitsvertrages vereinbaren oder nicht. Der Mindestlohn beträgt 8,50 ? brutto je Zeitarbeitsstunde. Vereinbarungen, die zum Ziel haben, den Mindestlohn zu umgehen, sind kraft Gesetzes unwirksam. Zudem besteht der Anspruch auf Zahlung des Mindestlohnes spätestens mit Ende des nächsten Monates nach dem Monat, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde.

Fachanwalt Bredereck: Vor Gericht befindet sich zurzeit der Fall eines polnischen Lkw-Fahrers, der den gesetzlichen Mindestlohn bezahlt haben möchte. Geht das so einfach?

Fachanwalt Dineiger: Der Ansatzpunkt in der rechtlichen Betrachtung ist § 20 MiLoG. Danach sind Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohnes zu exakt den Zeitpunkten, die das MiLoG vorschreibt, zu bezahlen.

Fachanwalt Bredereck: Aber der polnische LKW-Fahrer ist bei einer polnischen Firma angestellt. Die Arbeitgeberin ist nach polnischem Recht zu beurteilen, der Arbeitnehmer wohnt in Polen. Kann ich dann tatsächlich so einfach den deutschen Mindestlohn fordern?

Fachanwalt Dineiger: Das ist ja tatsächlich zu klären. Das MiLoG unterscheidet nicht danach, ob die Arbeitgeber deutsche oder ausländische Firmen sind. § 20 MiLoG unterscheidet auch nicht danach, ob die Firma im Inland oder im Ausland sitzt. Der Ansatzpunkt ist tatsächlich der Ort der Arbeitsleistung. Dieser Ort der Arbeitsleistung muss im Geltungsbereich des MiloG, also territorial gesehen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, erfolgen. Wenn das der Fall ist, dann ist tatsächlich auch der gesetzliche Mindestlohn zu bezahlen. Auf andere Faktoren kommt es nicht an.

Fachanwalt Bredereck: Was muss also in so einem Fall von einem Arbeitnehmer vorgetragen werden, damit er mit seinen Ansprüchen Erfolg hat?

Fachanwalt Dineiger: Zunächst einmal würde ich der Vollständigkeit halber zur Anwendbarkeit des MiLoG auf den Fall vortragen. So ohne weiteres ergibt sich das nämlich in dieser Fallkonstellation nicht. Nachdem sowohl Deutschland wie auch Polen Mitglied in der EU sind, beurteilt sich der Fall im Hinblick auf das anwendbare Recht nach der Verordnung Nr. 593/2008 der Europäischen Union, der sogenannten Rom-I-Verordnung. Nach dieser Verordnung beurteilt sich das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht. Für Arbeitsverhältnisse gilt Art. 8 der Verordnung. Ist in einem Arbeitsvertrag eine Rechtswahl nicht getroffen, was zugegebenermaßen eher selten ist, dann unterliegt der Arbeitsvertrag dem Recht des Staates, in dem oder von dem aus der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrages gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, Art. 8 Abs. 2 Rom-I-VO. Sodann muss zur Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit vorgetragen werden. Hier gilt § 48 ArbGG. Danach ist dasjenige Arbeitsgericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Arbeitsleistung gewöhnlich erbracht wird.

Fachanwalt Bredereck: Und dann gibt es einfach die Ansprüche auf den Mindestlohn?

Fachanwalt Dineiger: Wenn der Lkw-Fahrer also tatsächlich vortragen und beweisen kann, dass in seinem Arbeitsvertrag keine Rechtswahl getroffen worden ist, dann muss er noch vortragen und beweisen, dass er tatsächlich hauptsächlich zur Arbeitsleistung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt worden ist. Dann ist es nämlich tatsächlich so, dass er hauptsächlich bzw. schwerpunktmäßig seine Arbeitsleistung in Deutschland erbringt. Für diesen Fall ist das MiLoG dann auch anwendbar. Dann hat der Lkw-Fahrer auch tatsächlich Anspruch auf den deutschen gesetzlichen Mindestlohn.

Fachanwalt Bredereck: Was passiert denn, wenn der Lkw-Fahrer das nicht darlegen kann, insbesondere wenn eben ein Schwerpunkt nicht bestimmt ist?

Fachanwalt Dineiger: Dann gilt tatsächlich Art. 8 Abs. 3 Rom-I-VO. Dann kann das anzuwendende Recht nicht nach dem Schwerpunkt der Arbeitsleistung bestimmt werden. Es gilt ersatzweise das Recht des Staates, in dem sich die Niederlassung befindet, die den Arbeitnehmer eingestellt hat. Für diesen Fall muss dann aber die Anwendung des MiLoG verneint werden. In der Fallkonstellation war es ja nun ersichtlich so, dass der polnische LKW-Fahrer von einer in Polen sitzenden Firma angestellt worden ist. Der Dreh- und Angelpunkt ist also tatsächlich der Schwerpunkt der Arbeitsleistung.

Fachanwalt Bredereck: Die Entscheidung wird also spannend. Davon berichten wir noch.

15.03.2015

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com (http://www.fernsehanwalt.com)
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Seit dem 01.01.2015 gilt das Gesetz über den Mindestlohn. Bereits in den ersten drei Monaten seit dem Inkrafttreten hat das Gesetz für erhebliche politische Diskussionen gesorgt. Die Gerichte werden zunehmend mit Streitigkeiten um die Anwendung des Gesetzes befasst. Mit dieser Reihe werden die ersten in der Praxis aufgetretenen Anwendungsprobleme behandelt.

Fachanwalt Bredereck: Das MiLoG haben wir in einer ersten Reihe schon theoretisch behandelt. Was sind die zentralen Aussagen des MiLoG?

Fachanwalt Dineiger: Mit dem Gesetz über den Mindestlohn wurde erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt. Dieser Mindestlohn gilt, egal ob ihn die Parteien des Arbeitsvertrages vereinbaren oder nicht. Der Mindestlohn beträgt 8,50 ? brutto je Zeitarbeitsstunde. Vereinbarungen, die zum Ziel haben, den Mindestlohn zu umgehen, sind kraft Gesetzes unwirksam. Zudem besteht der Anspruch auf Zahlung des Mindestlohnes spätestens mit Ende des nächsten Monates nach dem Monat, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde.

Fachanwalt Bredereck: Vor Gericht befindet sich zurzeit der Fall eines polnischen Lkw-Fahrers, der den gesetzlichen Mindestlohn bezahlt haben möchte. Geht das so einfach?

Fachanwalt Dineiger: Der Ansatzpunkt in der rechtlichen Betrachtung ist § 20 MiLoG. Danach sind Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohnes zu exakt den Zeitpunkten, die das MiLoG vorschreibt, zu bezahlen.

Fachanwalt Bredereck: Aber der polnische LKW-Fahrer ist bei einer polnischen Firma angestellt. Die Arbeitgeberin ist nach polnischem Recht zu beurteilen, der Arbeitnehmer wohnt in Polen. Kann ich dann tatsächlich so einfach den deutschen Mindestlohn fordern?

Fachanwalt Dineiger: Das ist ja tatsächlich zu klären. Das MiLoG unterscheidet nicht danach, ob die Arbeitgeber deutsche oder ausländische Firmen sind. § 20 MiLoG unterscheidet auch nicht danach, ob die Firma im Inland oder im Ausland sitzt. Der Ansatzpunkt ist tatsächlich der Ort der Arbeitsleistung. Dieser Ort der Arbeitsleistung muss im Geltungsbereich des MiloG, also territorial gesehen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, erfolgen. Wenn das der Fall ist, dann ist tatsächlich auch der gesetzliche Mindestlohn zu bezahlen. Auf andere Faktoren kommt es nicht an.

Fachanwalt Bredereck: Was muss also in so einem Fall von einem Arbeitnehmer vorgetragen werden, damit er mit seinen Ansprüchen Erfolg hat?

Fachanwalt Dineiger: Zunächst einmal würde ich der Vollständigkeit halber zur Anwendbarkeit des MiLoG auf den Fall vortragen. So ohne weiteres ergibt sich das nämlich in dieser Fallkonstellation nicht. Nachdem sowohl Deutschland wie auch Polen Mitglied in der EU sind, beurteilt sich der Fall im Hinblick auf das anwendbare Recht nach der Verordnung Nr. 593/2008 der Europäischen Union, der sogenannten Rom-I-Verordnung. Nach dieser Verordnung beurteilt sich das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht. Für Arbeitsverhältnisse gilt Art. 8 der Verordnung. Ist in einem Arbeitsvertrag eine Rechtswahl nicht getroffen, was zugegebenermaßen eher selten ist, dann unterliegt der Arbeitsvertrag dem Recht des Staates, in dem oder von dem aus der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrages gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, Art. 8 Abs. 2 Rom-I-VO. Sodann muss zur Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit vorgetragen werden. Hier gilt § 48 ArbGG. Danach ist dasjenige Arbeitsgericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Arbeitsleistung gewöhnlich erbracht wird.

Fachanwalt Bredereck: Und dann gibt es einfach die Ansprüche auf den Mindestlohn?

Fachanwalt Dineiger: Wenn der Lkw-Fahrer also tatsächlich vortragen und beweisen kann, dass in seinem Arbeitsvertrag keine Rechtswahl getroffen worden ist, dann muss er noch vortragen und beweisen, dass er tatsächlich hauptsächlich zur Arbeitsleistung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt worden ist. Dann ist es nämlich tatsächlich so, dass er hauptsächlich bzw. schwerpunktmäßig seine Arbeitsleistung in Deutschland erbringt. Für diesen Fall ist das MiLoG dann auch anwendbar. Dann hat der Lkw-Fahrer auch tatsächlich Anspruch auf den deutschen gesetzlichen Mindestlohn.

Fachanwalt Bredereck: Was passiert denn, wenn der Lkw-Fahrer das nicht darlegen kann, insbesondere wenn eben ein Schwerpunkt nicht bestimmt ist?

Fachanwalt Dineiger: Dann gilt tatsächlich Art. 8 Abs. 3 Rom-I-VO. Dann kann das anzuwendende Recht nicht nach dem Schwerpunkt der Arbeitsleistung bestimmt werden. Es gilt ersatzweise das Recht des Staates, in dem sich die Niederlassung befindet, die den Arbeitnehmer eingestellt hat. Für diesen Fall muss dann aber die Anwendung des MiLoG verneint werden. In der Fallkonstellation war es ja nun ersichtlich so, dass der polnische LKW-Fahrer von einer in Polen sitzenden Firma angestellt worden ist. Der Dreh- und Angelpunkt ist also tatsächlich der Schwerpunkt der Arbeitsleistung.

Fachanwalt Bredereck: Die Entscheidung wird also spannend. Davon berichten wir noch.

15.03.2015

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com (http://www.fernsehanwalt.com)
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de


Artikel-Titel: Weitere News: Das neue MiLoG - Praxisprobleme: Räumlicher Geltungsbereich des MiLoG (Teil 2)

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Das neue MiLoG - Praxisprobleme: Räumlicher Geltungsbereich des MiLoG (Teil 2)" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Kuba: Rebellion auf dem Skateboard | Weltspiegel

Kuba: Rebellion auf dem Skateboard | Weltspiegel
Europa mal anders: Madrid abseits der Touristenpfad ...

Europa mal anders: Madrid abseits der Touristenpfad ...
Taiwan: Die Insel auf dem Pulverfass | Weltspiegel

Taiwan: Die Insel auf dem Pulverfass | Weltspiegel

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Deutschland-Hamburg-Planten-un-Blomen-201 ...

Deutschland-MVP-Schloss-Schwerin-2015-150 ...

Deutschland-Brandenburg-Konzentrationslag ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Cerveza Palax – einfach ein gutes Bier Ein Vorteil der Globalisierung ist, du kannst dir Essen und Trinken aus aller Welt zu dir nach Hause kommen lassen. Du warst bei deinem letzten Spanienurlaub von eine bestim ... (Udo van der Ahe, 03.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

 Gin Bleu Royal von der Blue Pearl Distillery Es gibt so Tage die einen so richtig runter ziehen. An solchen Tagen sollte man sich ein edles Tröpfchen gönnen. Ich hatte mir neulich einen Gin Bleu Royal von de ... (Raimund Falk, 24.4.2021)

 Kimilho Flocao – brasilianische Maisflocken Ich bin ja großer Fan von italienischer Küche und dazu gehört auch ab und an Polenta. Die wird gewöhnlich aus Maisgries gemacht. Da bekam ich den Tipp ich sollte doch ... (Mira Bellini, 25.4.2021)

 Rohlíky – tschechische Hörnchen So wie tschechische Knödel ein erhöhtes Suchtpotential haben, kann man das Gleiche von diesen Rohlíky behaupten. Für mich als geborener Ossi waren französische Croissants un ... (Frank Zavade, 22.4.2021)

 Pcd Erdnusspaste ohne Zuckerzusatz Jeder der mal asiatisch gekocht hat merkt auf einmal kurz vor dem Servieren, die Sause ist aber arg dünn. Und dann habe ich mir das mal etwas genauer angeschaut, richtig, fast überall ... (Miranda Gebbler, 22.4.2021)

 Leipziger Allerlei Leipziger Allerlei ist der Legende nach kreiert worden, um als "Armen- und Bettlerspeise" die damals reiche Stadt Leipzig nach den napoleonischen Kriegen (1803–1815) vor Bettlern und S ... (Bernd-Bernd, 21.4.2021)

 Handwaschpaste von DM So gut wie DIY ist, man spart Geld, lernt etwas dazu und grübelt dann wieder, wie kriege ich jetzt bloß die Hände wieder sauber? Da gibt es doch bei DM diese Herrenserie SEINZ und von S ... (Gisbert Strauss, 21.4.2021)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Mobilitätspartner ELARIS AG gratuliert den Frauen des 1. FC Union Berlin zum Sieg in der Regionalliga Nordost (PR-Gateway, 15.05.2024)


Aufstieg in zweite Bundesliga fest vor Augen



- ELARIS AG ist seit 2023 Förderer und Mobilitätspartner des Profi-Frauen- und Männerfußballs des 1. FC Union Berlin



- Gründer und CEO Lars Stevenson: "Die Eisernen haben gezeigt, wie man durch harte und bodenständige Arbeit mit vergleichbar geringen finanziellen Mitteln langfristig und nachhaltig Erfolg schaffen kann."



"Auf Wiedersehen, Regionalliga Nordost", nächstes Ziel:2. Bundes ...

 Hitachi Vantara und Veeam gründen weltweite strategische Allianz zur Bereitstellung von Datensicherungslösungen für die Hybrid Cloud (PR-Gateway, 15.05.2024)
Die neue Partnerschaft kombiniert Hitachi Vantaras Infrastruktur-Know-how mit der Datensicherungs- und Ransomware-Recovery-Software von Veeam und stärkt so den strategischen "Defense-in-Depth"-Ansatz von Hitachi Vantara.

Dreieich, Santa Clara (Kalifornien), 15. Mai 2024 - Hitachi Vantara, Tochtergesellschaft der Hitachi, Ltd. (TSE: 6501) für Datenspeicherung, Infrastruktur und Hybrid-Cloud-Management, hat eine strategische Partnerschaft mit  Mit dem Handy zur richtigen Therapie: (PR-Gateway, 15.05.2024)
Smartphone basierte biomechanische Analyse funktioneller Bewegungen in Kliniken

Um Verletzungen und Überlastungen des Bewegungsapparates effektiv und gezielt behandeln zu können, braucht man objektive funktionelle Bewegungsanalysen. Solche Laboranalysen waren lange Zeit Leistungssportlern vorbehalten, denn die Technik dafür ist ressourcenaufwendig und teuer. Bioingenieure in den Vereinigten Staaten haben nun eine App entwickelt, die es ermöglicht, eine objektive Bewegungsanalyse mit V ...

 Everience User Experience Day 2024 in Essen, Zeche Zollverein (PR-Gateway, 15.05.2024)
Everience Germany präsentiert den User Experience Day 24:
Innovation und Transformation in Essen

Nach dem erfolgreichen Debüt des UX-Day 23 im Deutsche Bank Park kündigt die everience Germany GmbH den zweiten User Experience Day an. Der UX-Day 24 wird am 21. November 2024 in der beeindruckenden Kulisse der Zeche Zollverein in Essen stattfinden. Neben spannenden Keynotes zu aktuellen UX- und AI-Themen, erwartet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine exklusive Führung über das Gel ...

 Richtig reisen (PR-Gateway, 15.05.2024)
Unterwegs sicher versorgt

Ob die Ferne ruft oder ein Kurztrip lockt - wer das Auto nimmt, hat zum Gepäck meist noch Proviant und Getränke dabei. Vor allem mit Kindern. Wichtig: Glasflaschen, die bei Unfällen schnell zu Bruch gehen können, sollten deshalb im Innenraum gewissenhaft verstaut werden. Oder man nutzt Flaschen aus Plastik. Das meint auch der ADAC.



Geht es um Sicherheit, denken wir beim Auto erstmal an Bremsen, Reifen, Licht, schauen nach Warnweste, Warndre ...

 ARAG Konzern verdoppelt Jahresüberschuss (PR-Gateway, 15.05.2024)
ARAG gewinnt mehr als 400.000 neue Kundinnen und Kunden hinzu

- ARAG Konzern wächst in 2023 mit 7,9 Prozent erneut deutlich

- Auf dem deutschen Markt legten die Prämien mit 10,5 Prozent weiter stark zu

- Krankenversicherungsgeschäft mit dynamischem Plus von 16,8 Prozent

- Konzern baut Vertragsbestand per Saldo um 400.000 Stück aus

- Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit um 40 Prozent gesteigert

- Start ins laufende Geschäftsjahr erne ...

 Autobiografischer Roman zu \'\'Oshos vergessene Kinder\'\' (PR-Gateway, 15.05.2024)
Berührende Verlags-Neuerscheinung bei Sparkys Edition von Leela Goldmund

Mit ihrem Erstling "Wenn ich groß bin, bin ich erleuchtet - Oshos vergessene Kinder" präsentiert Leela Goldmund einen berührenden autobiografischen Roman. Das Buch erscheint jetzt bereits in dritter Auflage - die Aufnahme in das Portfolio des baden-württembergischen Verlags Sparkys Edition unterstreicht die Wichtigkeit des Themas und zeigt den Erfolg des Buches. Auch ein britischer TV-Sender verarbeitet derzeit d ...

 Globaler Start der MY-Domain: Neue Möglichkeiten ab dem 13. Juni (PR-Gateway, 15.05.2024)
Jetzt kann jeder MY-Domains registrieren

Ab dem 13. Juni eröffnet sich für Internetnutzer weltweit eine neue Gelegenheit: Die MY-Domain, die bisher nur in Malaysia verfügbar war, wird nun international zugänglich. Die Internet Naming Co. hat angekündigt, dass die MY-Domain ab diesem Datum für alle ICANN-akkreditierten Registrare und globale Internetbenutzer ohne besondere Überprüfungs- oder Nexus-Anforderungen w ...

 Premiere im Herbst 2024: Neue Fortbildung \'\'Schwangerschaft und Stillzeit\'\' der PädiaAkademie (PR-Gateway, 15.05.2024)


Heppenheim, 15. Mai 2024 - Die Beratung von Schwangeren und Stillenden stellt Apotheken vor besondere Herausforderungen. Mit Blick auf die eingeschränkte Zulassung vieler Arzneimittel für diese Patientengruppe stellt sich die Frage: Was empfehlen? In diesem Zusammenhang bietet die PädiaAkademie ein neues, zertifiziertes Schwerpunktseminar an, das in zwei intensiven Tagen physiologische Grundlagen, rechtliche Hintergründe und praxisnahe Beratungstipps rund um das Thema "Schwangerschaf ...

 Investui auch im April in Topform - Nettorendite steigt weiter (PR-Gateway, 15.05.2024)


Für die Kunden des innovativen Finanzdienstleisters Investui ist der April hervorragend gelaufen. Die Nettorendite des verwalteten Musterdepots stieg von 15,5 Prozent auf 32,4 Prozent. Nach nur vier Monaten befinden sich damit ein sattes Plus von 8.089 Euro auf dem Konto. Damit beweist Investui einmal mehr, dass sich die Nutzung von Markteffekten in Kombination mit Diversifizierung auszahlt.



Erfolgreiche Geldanlage muss weder zeitaufwändig noch kompliziert sein. D ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Das neue MiLoG - Praxisprobleme: Räumlicher Geltungsbereich des MiLoG (Teil 2)

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Deutsche-Politik-News


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Das neue MiLoG - Praxisprobleme: Räumlicher Geltungsbereich des MiLoG (Teil 2)