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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Tatsächlich für die eigenen vier Wände

Veröffentlicht am Samstag, dem 28. Februar 2015 @ 10:42:02 auf Deutsche-Politik-News.de

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Effizientes Prämiensparen

Die Wohnungsbauprämie gehört zu den bekanntesten staatlichen Prämien. Allerdings ziehen die meisten automatisch eine Verbindung zum Bausparvertrag, wenn sie die Wohnungsbauprämie für sich nutzen möchten. Dass es attraktivere und vor allem zielführendere Alternativen gibt, die Wohnungsbauprämie zu erhalten, ist wenig bekannt.

In der Theorie sollte die Wohnungsbauprämie eine staatliche Spar-Förderung sein, die den privaten Wohnungsbau unterstützen sollte. Tatsächlich wird die Wohnungsbauprämie jedoch gewährt, unabhängig davon, ob das angesparte Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird oder nicht. Der Klassiker hierfür ist das Bausparen. Wer einen Bausparvertrag abschließt, einen bestimmten Betrag pro Jahr über eine Bindefrist von Minimum sieben Jahren einzahlt, gewisse Einkommensgrenzen nicht übersteigt und die Wohnungsbauprämie beantragt, bekommt diese dann auch gutgeschrieben.

Die Wohnungsbauprämie wird jedoch nicht nur auf Bausparverträge gezahlt. Auch Beteiligungen an Wohnbaugenossenschaften sind prämienberechtigt, wenn die Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Übrigens sind Bürger die das 16. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, prämienberechtigt. Denn nur wer eine Einkommenssteuererklärung macht, kann die Wohnungsbauprämie beantragen.

Höhe der Wohnungsbauprämie

Bis zu 45,06 Euro Wohnungsbauprämie jährlich kann der Sparer erhalten, Ehepaare das Doppelte. Sie wird bis maximal 512 Euro pro Person (Ehepaare 1024 Euro) und Kalenderjahr gewährt. Die Höhe der Wohnungsbauprämie liegt derzeit bei 8,8 % des maximal geförderten Sparbeitrages, also 45,06 Euro für Alleinstehende und 90,11 Euro für Ehepartner.

Rahmenbedingungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie

Wer eine Wohnungsbauprämie erhalten will muss eine förderfähige Sparform abschließen, also einen Bausparvertrag oder eine Wohnbaugenossenschaftsbeteiligung. Einzahlungen, die für das entsprechende Jahr Berücksichtigung finden sollen, müssen bis zum 31.12. gutgeschrieben werden.

Es gibt Einkommensgrenzen. Diese liegen bei 25.600 Euro für Alleinstehende und 51.600 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepartner. Sollten diese Einkommen überschritten werden, entfällt der Anspruch auf Wohnungsbauprämie.

Bausparen oder Wohnbaugenossenschaftsbeteiligung?

Grundsätzlich sind die Rahmenbedingungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie bei den beiden Sparformen gleich. Bei beiden kann man sogar zusätzlich weitere Prämien beanspruchen, wenn man es möchte. Zum Beispiel kann man auf einen Bausparvertrag auch seine Vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber überweisen lassen und würde dann, im Falle dass die Voraussetzungen erfüllt sind, auch noch die Arbeitnehmersparzulage nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz erhalten. Das Gleiche funktioniert auch bei der Wohnbaugenossenschaftsbeteiligung. Allerdings kann man bei dieser noch drei weitere Fördertöpfe beanspruchen.

Sparverträge bedeuten immer Aufwand. Man muss diese abschließen, Unterlagen ablegen, an die Beantragung der Förderungen denken. Und man muss natürlich auch am Ball bleiben und die Anträge jedes Jahr stellen. Hier ist es extrem hilfreich, wenn man sich nicht mit mehreren Sparverträgen befassen muss. Die Bürokratie wird extrem verschlankt und sämtliches Geld fließt in nur einen Topf, wenn man ein Produkt wählt, welches mit sämtlichen der angeführten Fördermöglichkeiten gefördert werden kann.

Die Genossenschaftsbeteiligung erfüllt diese Kriterien. Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG aus Ludwigsburg (www.geno.ag) sieht sich als Ergänzung zum üblichen Wohnraumschaffungsmarkt und verbindet das Fördersparen mit dem sinnvollen Konzept, Wohnen dauerhaft bezahlbar zu machen. Dafür wurde ein Konzept entwickelt, welches schon heute funktioniert. Die GENO eG bietet ein Zulagensparen an, welches im Rahmen der Einkommensgrenzen durch bis zu fünf staatliche Förderungen begünstigt wird, nämlich WohnRiester-Förderung, WohnRiester-Steuerersparnis, Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8%, die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9% und die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20%.

Das Wichtigste ist jedoch, dass mit dem GENO-Zulagensparen der Grundstein dafür gelegt wird, dauerhaft dafür sorgen zu können, den größten Kostenfaktor, das Wohnen, immer erschwinglich zu halten. Langfristig eröffnet das GENO-Prinzip sogar den Weg, schuldenfrei in die eigenen vier Wände zu kommen. Gerade für junge Menschen am Anfang ihres Berufslebens ist das GENO Zulagensparen eine sinnvolle Alternative, da Berufsanfänger selten die Einkommensgrenzen überschreiten und damit in den Genuss der vollen Förderung kommen können.

Fazit:
Eine Sparvertragsform, die alle Bedürfnisse unter einen Hut bekommt und wo es einen nachhaltigen Zweck gibt, der für wirklich jeden interessant ist.
Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG bringt Menschen schuldenfrei ins Eigenheim.
GENO eG
Jens Meier
Pflugfelderstraße 22
71636 Ludwigsburg
+49 (7141) 4989-0

http://www.sparen-mit-staatlicher-foerderung.de/

Pressekontakt:
Michael Sielmon | Mediengestaltung
Michael Sielmon
Walinusstr. 21b
63500 Seligenstadt
info@sielmon.de
06182 9939941
http://www.design-sielmon.de



Effizientes Prämiensparen

Die Wohnungsbauprämie gehört zu den bekanntesten staatlichen Prämien. Allerdings ziehen die meisten automatisch eine Verbindung zum Bausparvertrag, wenn sie die Wohnungsbauprämie für sich nutzen möchten. Dass es attraktivere und vor allem zielführendere Alternativen gibt, die Wohnungsbauprämie zu erhalten, ist wenig bekannt.

In der Theorie sollte die Wohnungsbauprämie eine staatliche Spar-Förderung sein, die den privaten Wohnungsbau unterstützen sollte. Tatsächlich wird die Wohnungsbauprämie jedoch gewährt, unabhängig davon, ob das angesparte Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird oder nicht. Der Klassiker hierfür ist das Bausparen. Wer einen Bausparvertrag abschließt, einen bestimmten Betrag pro Jahr über eine Bindefrist von Minimum sieben Jahren einzahlt, gewisse Einkommensgrenzen nicht übersteigt und die Wohnungsbauprämie beantragt, bekommt diese dann auch gutgeschrieben.

Die Wohnungsbauprämie wird jedoch nicht nur auf Bausparverträge gezahlt. Auch Beteiligungen an Wohnbaugenossenschaften sind prämienberechtigt, wenn die Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Übrigens sind Bürger die das 16. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, prämienberechtigt. Denn nur wer eine Einkommenssteuererklärung macht, kann die Wohnungsbauprämie beantragen.

Höhe der Wohnungsbauprämie

Bis zu 45,06 Euro Wohnungsbauprämie jährlich kann der Sparer erhalten, Ehepaare das Doppelte. Sie wird bis maximal 512 Euro pro Person (Ehepaare 1024 Euro) und Kalenderjahr gewährt. Die Höhe der Wohnungsbauprämie liegt derzeit bei 8,8 % des maximal geförderten Sparbeitrages, also 45,06 Euro für Alleinstehende und 90,11 Euro für Ehepartner.

Rahmenbedingungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie

Wer eine Wohnungsbauprämie erhalten will muss eine förderfähige Sparform abschließen, also einen Bausparvertrag oder eine Wohnbaugenossenschaftsbeteiligung. Einzahlungen, die für das entsprechende Jahr Berücksichtigung finden sollen, müssen bis zum 31.12. gutgeschrieben werden.

Es gibt Einkommensgrenzen. Diese liegen bei 25.600 Euro für Alleinstehende und 51.600 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepartner. Sollten diese Einkommen überschritten werden, entfällt der Anspruch auf Wohnungsbauprämie.

Bausparen oder Wohnbaugenossenschaftsbeteiligung?

Grundsätzlich sind die Rahmenbedingungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie bei den beiden Sparformen gleich. Bei beiden kann man sogar zusätzlich weitere Prämien beanspruchen, wenn man es möchte. Zum Beispiel kann man auf einen Bausparvertrag auch seine Vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber überweisen lassen und würde dann, im Falle dass die Voraussetzungen erfüllt sind, auch noch die Arbeitnehmersparzulage nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz erhalten. Das Gleiche funktioniert auch bei der Wohnbaugenossenschaftsbeteiligung. Allerdings kann man bei dieser noch drei weitere Fördertöpfe beanspruchen.

Sparverträge bedeuten immer Aufwand. Man muss diese abschließen, Unterlagen ablegen, an die Beantragung der Förderungen denken. Und man muss natürlich auch am Ball bleiben und die Anträge jedes Jahr stellen. Hier ist es extrem hilfreich, wenn man sich nicht mit mehreren Sparverträgen befassen muss. Die Bürokratie wird extrem verschlankt und sämtliches Geld fließt in nur einen Topf, wenn man ein Produkt wählt, welches mit sämtlichen der angeführten Fördermöglichkeiten gefördert werden kann.

Die Genossenschaftsbeteiligung erfüllt diese Kriterien. Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG aus Ludwigsburg (www.geno.ag) sieht sich als Ergänzung zum üblichen Wohnraumschaffungsmarkt und verbindet das Fördersparen mit dem sinnvollen Konzept, Wohnen dauerhaft bezahlbar zu machen. Dafür wurde ein Konzept entwickelt, welches schon heute funktioniert. Die GENO eG bietet ein Zulagensparen an, welches im Rahmen der Einkommensgrenzen durch bis zu fünf staatliche Förderungen begünstigt wird, nämlich WohnRiester-Förderung, WohnRiester-Steuerersparnis, Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8%, die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9% und die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20%.

Das Wichtigste ist jedoch, dass mit dem GENO-Zulagensparen der Grundstein dafür gelegt wird, dauerhaft dafür sorgen zu können, den größten Kostenfaktor, das Wohnen, immer erschwinglich zu halten. Langfristig eröffnet das GENO-Prinzip sogar den Weg, schuldenfrei in die eigenen vier Wände zu kommen. Gerade für junge Menschen am Anfang ihres Berufslebens ist das GENO Zulagensparen eine sinnvolle Alternative, da Berufsanfänger selten die Einkommensgrenzen überschreiten und damit in den Genuss der vollen Förderung kommen können.

Fazit:
Eine Sparvertragsform, die alle Bedürfnisse unter einen Hut bekommt und wo es einen nachhaltigen Zweck gibt, der für wirklich jeden interessant ist.
Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG bringt Menschen schuldenfrei ins Eigenheim.
GENO eG
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