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Veröffentlicht am Donnerstag, dem 19. August 2010 @ 08:26:59 auf Freie-Pressemitteilungen.de

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Tipps zur juristisch korrekten Online-Präsenz

Alle Welt ist im Internet! Nicht nur zum Surfen, Shoppen und Schnäppchen-Jagen, auch zur Verbreitung privater Fotos, Aktivitäten und Ideen ist das World Wide Web enorm beliebt. Nicht wenige nutzen dazu eine eigene Homepage. Programme und Baukästen zur Erstellung gibt es viele. Doch leider wird bei der Gestaltung der persönlichen Online-Präsenz nur allzu oft die rechtliche Seite übersehen. Denn auch für private Seiten gibt es zahlreiche Vorgaben - wer sich nicht daran hält, muss unter Umständen mit einer teuren Abmahnung rechnen. Einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften liefert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Eine eigene Homepage ist schnell erstellt: Zur Domainregistrierung genügen meist wenige Mausklicks, und viele Webspace-Anbieter offerieren kostenlose Baukästen zur Website-Erstellung gleich mit dazu. Spezielles Know-how braucht der frisch gebackene Website-Betreiber dazu heute nicht mehr. Leider gilt dies aber nur in technischer Hinsicht, denn: "Auch im Internet gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die Privatpersonen kennen und bei Erstellung und Betrieb einer Homepage beachten sollten", warnt Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Der richtige (Domain-)Name
Geht es im Internet im Allgemeinen auch recht anonym zu - beim Namen bzw. der Internet-Adresse der Homepage kommt es umso mehr auf Identität und Unterscheidbarkeit an: Die so genannte "Domain" spielt nämlich nicht nur eine entscheidende Rolle bei der Frage, ob die Website von möglichst vielen Internetsurfern gefunden wird. Sie muss auch rechtlich unbedenklich sein, darf also weder Namens- noch Marken- oder Kennzeichnungsrechte anderer verletzen! Ob die Wunschdomain noch frei ist, kann jeder schnell und kostenlos online über das Deutsche Network Information Center DENIC überprüfen (www.denic.de). Die Verfügbarkeit sagt allerdings nichts darüber aus, ob der gewünschte Domain-Name nicht bereits von dritter Seite geschützt ist. Dies herauszufinden, ist die manchmal schwierige Aufgabe des Webseiten-Betreibers. Das DENIC ist laut Bundesgerichtshof nicht zur Überprüfung verpflichtet - zumindest so lange, wie keine offensichtliche Rechtsverletzung vorliegt (Az. I ZR 251/99). Von Domains, die einer eingetragenen Marke (z.B. Volvi, oder Libello), einem Firmennamen (z.B. Bayersdorf) oder etwa einer Stadt oder Institution ähneln, sollte man besser die Finger lassen: Das kann schnell zu Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen führen. Auch für einen Namen, den es unter der Top-Level-Domain ".de" noch nicht, beispielsweise unter ".com" aber bereits gibt, gilt unter Umständen das Namen- und Kennzeichnungsrecht (BGH, Az. I ZR 159/05).
"Haben Sie Zweifel, ob Ihre Wunschdomain rechtlich unbedenklich ist, können Sie zunächst eine Markenrecherche anstoßen - auch das ist bis zu einem gewissen Grad online und kostenfrei möglich (etwa unter: http://dpma.de/marke/recherche/index.html). Abschließende Gewissheit bringt aber nur die Prüfung durch einen versierten Anwalt", rät Anne Kronzucker. "Die Kosten sind gut investiert, wenn Sie damit teuren Schadensersatzansprüchen aus dem Weg gehen können." Neben der Internet-Seite von DENIC existieren diverse andere Internetpräsenzen, auf denen Nutzer schnell und kostenlos prüfen können, ob ihre Wunschdomain schon vergeben ist. Bei der Recherche ist jedoch hier Vorsicht geboten: Nicht alle Anbieter liefern zuverlässige Angaben.
Ist ein frei verfügbarer und juristisch unbedenklicher Name gefunden, so übernimmt der Internetprovider oder, allerdings zu meist höheren Kosten, wiederum DENIC die Registrierung.

Kreativ auf fremde Kosten
Ein Kinotipp mit Filmausschnitt, der aktuelle Musik-Hit und Fotos der letzten Party machen die Homepage attraktiv. Doch Vorsicht: Fast immer müssen hier Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte beachtet werden. Denn Fotos, Bilder, Musikstücke und Texte sind in der Regel nicht kostenlos verfügbar. Wer einfach passendes Material aus dem Web herunter lädt und für eigene Zwecke einsetzt, dem drohen hohe Lizenz- und Abmahngebühren. Generell muss der Urheber für eine Verwendung schriftlich um Erlaubnis gebeten werden: bei Schriftstücken der Autor, bei Grafiken und Animationen der Grafikdesigner und bei Fotomaterial der Fotograf. Ansprechpartner für die Genehmigung von Musikstücken ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Und selbst wenn man die Partybilder selbst geschossen hat, müssen rein rechtlich gesehen auch alle auf den Bildern abgebildeten Personen einwilligen. Nicht jeder will mit der Weinflasche in der Hand für alle sichtbar im Internet zu sehen sein...

Links ins World Wide Web
Links sind die Basis des virtuellen Netzes. Rein rechtlich ist es unbedenklich, einen Link von der eigenen Website auf die Homepage eines anderen zu setzen - zumindest solange sich dieser auf seiner Website nicht ausdrücklich dagegen verwahrt oder gar Lizenzgebühren fordert. Material fremder Webpages ohne Quellenverweis auf der eigenen Homepage zu verwenden, kann eine Verletzung von Urheberrechten bedeuten. Und wie sieht es mit der Haftung aus, wenn sich auf der verlinkten Seite plötzlich rechtswidrige Inhalte finden, z.B. Beleidigungen oder Kinderpornographie? "Die Rechtslage ist dazu noch nicht abschließend geklärt", so die D.A.S. Juristin. "Prinzipiell gilt der Grundsatz, dass man für eigene Informationen im Internet voll, für fremde dagegen nicht verantwortlich ist." Ausnahme: Der Webseiten-Betreiber gibt die Inhalte der fremden Seite entweder durch die Art der Verlinkung oder die Art der Darstellung quasi als eigene Meinung wieder. Dann muss er ggf. für diese Inhalte haften. Welche Anhaltspunkte dafür sprechen, dass sich der Seitenbetreiber die rechtswidrigen Inhalte einer verlinkten Seite zu Eigen machen will, ist zwischen den Gerichten umstritten. Nachdem sich verlinkte Seiten mitunter auch unbemerkt ändern, hat die D.A.S. Rechtsexpertin für alle Fälle noch einen Tipp: Wer auf andere Websites verweist, sollte regelmäßig Link-Checks durchführen und verdächtige Adressen lieber umgehend entfernen!
Ein so genannter Disclaimer, zu Deutsch: Haftungsausschluss, entbindet den Betreiber übrigens nicht von seiner juristischen Verantwortung. Allenfalls kann er vor Gericht als Indiz gewertet werden, dass der unfreiwillige "Mittäter" sich von den rechtswidrigen Inhalten fremder Websites distanziert. Das häufig in Internet-Disclaimern zitierte Urteil des Landgerichts Hamburg (Az. 312 O 85/98) wird meist völlig falsch verstanden: Aussage des Urteils war, dass der pauschale Disclaimer im konkreten Fall rechtlich wirkungslos war. Es ging dabei um eine ganze Sammlung von Links zu Seiten mit ehrverletzenden Äußerungen über eine bestimmte Person.

Wer bin ich? - Das Impressum
Vom Umfang her meist klein, rechtlich aber oho! - das gilt für das Impressum einer Homepage. Denn nur wer seinen Webauftritt zu ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken nutzt, ist von der Impressumspflicht befreit. Doch bereits die Vorstellung der eigenen beruflichen Laufbahn mit Kontaktadresse kann den erlaubten Rahmen sprengen. "Da die Abgrenzung im Einzelfall schwierig ist, sollten auch auf rein privaten Webseiten zumindest Name und Adresse leicht zu finden sein", lautet der Rat der D.A.S. Weitere Details zu den Informationspflichten im Impressum liefert Paragraph 5 des Telemediengesetzes.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 7.452

Kurzfassung:
Damit die private Homepage nicht zur Stolperfalle wird
Was bei der Erstellung und Pflege einer Online-Präsenz zu beachten ist

Eine eigene Domain ist schnell registriert, die Homepage dazu im Handumdrehen erstellt - zahlreiche Baukastensysteme machen es dem Verbraucher leicht. "Leider gilt das nur für die technische Seite der Online-Präsenz", weiß die D.A.S. Rechtsschutzversicherung und warnt: "Auch im Internet gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die betreffende Verbraucher kennen und bei Erstellung und Betrieb einer Homepage beachten sollten." Das beginnt bereits bei der Domain-Adresse: Hier müssen Namens-, Marken- und Kennzeichnungsrechte beachtet werden, Ähnlichkeiten mit Marken, Firmennamen, Städten oder Institutionen sollten weitestgehend ausgeschlossen sein. Auch bei der Einbindung von Bildern, Musikstücken, Videos und Texten spielt das Urheberrecht eine wichtige Rolle. Ein tolles Internet-Fundstück einfach auf die eigene Homepage stellen, geht nicht: Dafür muss im Regelfall die schriftliche Genehmigung des Urhebers vorliegen. Verlinkungen von der eigenen auf fremde Webseiten sind rechtlich meist unbedenklich, sofern die verlinkten Seiten als solche gekennzeichnet sind. Ausnahme: Der Seiteninhaber wünscht ausdrücklich keine Verlinkung oder diese ist lizenzgebührenpflichtig. Um gegebenenfalls für rechtswidrige Inhalte auf den Drittseiten nicht haften zu müssen, empfiehlt sich eine regelmäßige Kontrolle der Links. Ein pauschaler Disclaimer bietet nur wenig Schutz vor den Konsequenzen der Verlinkung zu rechtswidrigen Inhalten. Sicherheitshalber sollte man sich auch mit den Anforderungen an ein Impressum vertraut machen. Rein private Seiten müssen zwar keine entsprechenden Hinweise enthalten - aber schon ein beruflicher Lebenslauf mit Zeugnissen kann als gewerblicher Vorstoß gewertet werden und damit eine Impressumspflicht nach sich ziehen. Viel Umsicht und im Zweifel auch die Beratung durch einen versierten Anwalt lohnen sich daher bei Erstellung und Betrieb einer neuen Internetpräsenz: Wer die gesetzlichen Vorgaben für die Gestaltung der Homepage missachtet, muss unter Umständen mit hohen Kosten für Abmahngebühren und Schadensersatzforderungen rechnen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 2.196

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen finden Sie unter www.das-rechtsportal.de.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1382

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
0899984610
http://hartzkom.de



Tipps zur juristisch korrekten Online-Präsenz

Alle Welt ist im Internet! Nicht nur zum Surfen, Shoppen und Schnäppchen-Jagen, auch zur Verbreitung privater Fotos, Aktivitäten und Ideen ist das World Wide Web enorm beliebt. Nicht wenige nutzen dazu eine eigene Homepage. Programme und Baukästen zur Erstellung gibt es viele. Doch leider wird bei der Gestaltung der persönlichen Online-Präsenz nur allzu oft die rechtliche Seite übersehen. Denn auch für private Seiten gibt es zahlreiche Vorgaben - wer sich nicht daran hält, muss unter Umständen mit einer teuren Abmahnung rechnen. Einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften liefert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Eine eigene Homepage ist schnell erstellt: Zur Domainregistrierung genügen meist wenige Mausklicks, und viele Webspace-Anbieter offerieren kostenlose Baukästen zur Website-Erstellung gleich mit dazu. Spezielles Know-how braucht der frisch gebackene Website-Betreiber dazu heute nicht mehr. Leider gilt dies aber nur in technischer Hinsicht, denn: "Auch im Internet gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die Privatpersonen kennen und bei Erstellung und Betrieb einer Homepage beachten sollten", warnt Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Der richtige (Domain-)Name
Geht es im Internet im Allgemeinen auch recht anonym zu - beim Namen bzw. der Internet-Adresse der Homepage kommt es umso mehr auf Identität und Unterscheidbarkeit an: Die so genannte "Domain" spielt nämlich nicht nur eine entscheidende Rolle bei der Frage, ob die Website von möglichst vielen Internetsurfern gefunden wird. Sie muss auch rechtlich unbedenklich sein, darf also weder Namens- noch Marken- oder Kennzeichnungsrechte anderer verletzen! Ob die Wunschdomain noch frei ist, kann jeder schnell und kostenlos online über das Deutsche Network Information Center DENIC überprüfen (www.denic.de). Die Verfügbarkeit sagt allerdings nichts darüber aus, ob der gewünschte Domain-Name nicht bereits von dritter Seite geschützt ist. Dies herauszufinden, ist die manchmal schwierige Aufgabe des Webseiten-Betreibers. Das DENIC ist laut Bundesgerichtshof nicht zur Überprüfung verpflichtet - zumindest so lange, wie keine offensichtliche Rechtsverletzung vorliegt (Az. I ZR 251/99). Von Domains, die einer eingetragenen Marke (z.B. Volvi, oder Libello), einem Firmennamen (z.B. Bayersdorf) oder etwa einer Stadt oder Institution ähneln, sollte man besser die Finger lassen: Das kann schnell zu Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen führen. Auch für einen Namen, den es unter der Top-Level-Domain ".de" noch nicht, beispielsweise unter ".com" aber bereits gibt, gilt unter Umständen das Namen- und Kennzeichnungsrecht (BGH, Az. I ZR 159/05).
"Haben Sie Zweifel, ob Ihre Wunschdomain rechtlich unbedenklich ist, können Sie zunächst eine Markenrecherche anstoßen - auch das ist bis zu einem gewissen Grad online und kostenfrei möglich (etwa unter: http://dpma.de/marke/recherche/index.html). Abschließende Gewissheit bringt aber nur die Prüfung durch einen versierten Anwalt", rät Anne Kronzucker. "Die Kosten sind gut investiert, wenn Sie damit teuren Schadensersatzansprüchen aus dem Weg gehen können." Neben der Internet-Seite von DENIC existieren diverse andere Internetpräsenzen, auf denen Nutzer schnell und kostenlos prüfen können, ob ihre Wunschdomain schon vergeben ist. Bei der Recherche ist jedoch hier Vorsicht geboten: Nicht alle Anbieter liefern zuverlässige Angaben.
Ist ein frei verfügbarer und juristisch unbedenklicher Name gefunden, so übernimmt der Internetprovider oder, allerdings zu meist höheren Kosten, wiederum DENIC die Registrierung.

Kreativ auf fremde Kosten
Ein Kinotipp mit Filmausschnitt, der aktuelle Musik-Hit und Fotos der letzten Party machen die Homepage attraktiv. Doch Vorsicht: Fast immer müssen hier Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte beachtet werden. Denn Fotos, Bilder, Musikstücke und Texte sind in der Regel nicht kostenlos verfügbar. Wer einfach passendes Material aus dem Web herunter lädt und für eigene Zwecke einsetzt, dem drohen hohe Lizenz- und Abmahngebühren. Generell muss der Urheber für eine Verwendung schriftlich um Erlaubnis gebeten werden: bei Schriftstücken der Autor, bei Grafiken und Animationen der Grafikdesigner und bei Fotomaterial der Fotograf. Ansprechpartner für die Genehmigung von Musikstücken ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Und selbst wenn man die Partybilder selbst geschossen hat, müssen rein rechtlich gesehen auch alle auf den Bildern abgebildeten Personen einwilligen. Nicht jeder will mit der Weinflasche in der Hand für alle sichtbar im Internet zu sehen sein...

Links ins World Wide Web
Links sind die Basis des virtuellen Netzes. Rein rechtlich ist es unbedenklich, einen Link von der eigenen Website auf die Homepage eines anderen zu setzen - zumindest solange sich dieser auf seiner Website nicht ausdrücklich dagegen verwahrt oder gar Lizenzgebühren fordert. Material fremder Webpages ohne Quellenverweis auf der eigenen Homepage zu verwenden, kann eine Verletzung von Urheberrechten bedeuten. Und wie sieht es mit der Haftung aus, wenn sich auf der verlinkten Seite plötzlich rechtswidrige Inhalte finden, z.B. Beleidigungen oder Kinderpornographie? "Die Rechtslage ist dazu noch nicht abschließend geklärt", so die D.A.S. Juristin. "Prinzipiell gilt der Grundsatz, dass man für eigene Informationen im Internet voll, für fremde dagegen nicht verantwortlich ist." Ausnahme: Der Webseiten-Betreiber gibt die Inhalte der fremden Seite entweder durch die Art der Verlinkung oder die Art der Darstellung quasi als eigene Meinung wieder. Dann muss er ggf. für diese Inhalte haften. Welche Anhaltspunkte dafür sprechen, dass sich der Seitenbetreiber die rechtswidrigen Inhalte einer verlinkten Seite zu Eigen machen will, ist zwischen den Gerichten umstritten. Nachdem sich verlinkte Seiten mitunter auch unbemerkt ändern, hat die D.A.S. Rechtsexpertin für alle Fälle noch einen Tipp: Wer auf andere Websites verweist, sollte regelmäßig Link-Checks durchführen und verdächtige Adressen lieber umgehend entfernen!
Ein so genannter Disclaimer, zu Deutsch: Haftungsausschluss, entbindet den Betreiber übrigens nicht von seiner juristischen Verantwortung. Allenfalls kann er vor Gericht als Indiz gewertet werden, dass der unfreiwillige "Mittäter" sich von den rechtswidrigen Inhalten fremder Websites distanziert. Das häufig in Internet-Disclaimern zitierte Urteil des Landgerichts Hamburg (Az. 312 O 85/98) wird meist völlig falsch verstanden: Aussage des Urteils war, dass der pauschale Disclaimer im konkreten Fall rechtlich wirkungslos war. Es ging dabei um eine ganze Sammlung von Links zu Seiten mit ehrverletzenden Äußerungen über eine bestimmte Person.

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Vom Umfang her meist klein, rechtlich aber oho! - das gilt für das Impressum einer Homepage. Denn nur wer seinen Webauftritt zu ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken nutzt, ist von der Impressumspflicht befreit. Doch bereits die Vorstellung der eigenen beruflichen Laufbahn mit Kontaktadresse kann den erlaubten Rahmen sprengen. "Da die Abgrenzung im Einzelfall schwierig ist, sollten auch auf rein privaten Webseiten zumindest Name und Adresse leicht zu finden sein", lautet der Rat der D.A.S. Weitere Details zu den Informationspflichten im Impressum liefert Paragraph 5 des Telemediengesetzes.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 7.452

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Damit die private Homepage nicht zur Stolperfalle wird
Was bei der Erstellung und Pflege einer Online-Präsenz zu beachten ist

Eine eigene Domain ist schnell registriert, die Homepage dazu im Handumdrehen erstellt - zahlreiche Baukastensysteme machen es dem Verbraucher leicht. "Leider gilt das nur für die technische Seite der Online-Präsenz", weiß die D.A.S. Rechtsschutzversicherung und warnt: "Auch im Internet gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die betreffende Verbraucher kennen und bei Erstellung und Betrieb einer Homepage beachten sollten." Das beginnt bereits bei der Domain-Adresse: Hier müssen Namens-, Marken- und Kennzeichnungsrechte beachtet werden, Ähnlichkeiten mit Marken, Firmennamen, Städten oder Institutionen sollten weitestgehend ausgeschlossen sein. Auch bei der Einbindung von Bildern, Musikstücken, Videos und Texten spielt das Urheberrecht eine wichtige Rolle. Ein tolles Internet-Fundstück einfach auf die eigene Homepage stellen, geht nicht: Dafür muss im Regelfall die schriftliche Genehmigung des Urhebers vorliegen. Verlinkungen von der eigenen auf fremde Webseiten sind rechtlich meist unbedenklich, sofern die verlinkten Seiten als solche gekennzeichnet sind. Ausnahme: Der Seiteninhaber wünscht ausdrücklich keine Verlinkung oder diese ist lizenzgebührenpflichtig. Um gegebenenfalls für rechtswidrige Inhalte auf den Drittseiten nicht haften zu müssen, empfiehlt sich eine regelmäßige Kontrolle der Links. Ein pauschaler Disclaimer bietet nur wenig Schutz vor den Konsequenzen der Verlinkung zu rechtswidrigen Inhalten. Sicherheitshalber sollte man sich auch mit den Anforderungen an ein Impressum vertraut machen. Rein private Seiten müssen zwar keine entsprechenden Hinweise enthalten - aber schon ein beruflicher Lebenslauf mit Zeugnissen kann als gewerblicher Vorstoß gewertet werden und damit eine Impressumspflicht nach sich ziehen. Viel Umsicht und im Zweifel auch die Beratung durch einen versierten Anwalt lohnen sich daher bei Erstellung und Betrieb einer neuen Internetpräsenz: Wer die gesetzlichen Vorgaben für die Gestaltung der Homepage missachtet, muss unter Umständen mit hohen Kosten für Abmahngebühren und Schadensersatzforderungen rechnen.
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Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
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