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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Laute Karnevalsmusik im Auto: Wer nichts hört, fährt gefährlich - und riskiert Strafen

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 11. Februar 2015 @ 09:36:12 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(351 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



R+V-Infocenter: Aufgedrehte Musikanlage und Kopfhörer erhöhen Unfallrisiko - Einschränkungen beim Versicherungsschutz möglich

Wiesbaden, 11. Februar 2015. Ob "Rucki Zucki" oder "Viva Colonia": Viele Karnevalsfreunde hören ihre Lieblingslieder gerne in voller Lautstärke - auch im Auto. Doch dadurch steigt das Unfallrisiko spürbar. "Der Fahrer überhört leicht die Signale anderer Verkehrsteilnehmer und reagiert mit Verzögerung auf gefährliche Situationen", warnt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Kommt es zu einem Unfall, drohen im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen oder die Einschränkung des Versicherungsschutzes.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass das Gehör des Fahrers nicht beeinträchtigt sein darf. Wer deswegen angehalten wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Doch das Risiko für musikbegeisterte Faschingsfans geht darüber hinaus: Überhört der Fahrer beispielsweise das Martinshorn und behindert so einen Rettungswagen beim Einsatz, kann das eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. "In anderen Fällen haben Fahrer unbeabsichtigt Fahrerflucht begangen, als sie beim Ausparken ein anderes Auto angefahren und das wegen der lauten Musik gar nicht bemerkt haben", erklärt R+V-Experte Walter. Auch eine solche Fahrerflucht ist eine Straftat. Hinzu kommt: Wenn der Fahrer durch die Musik die "erforderliche Sorgfalt" im Straßenverkehr grob fahrlässig außer Acht lässt, kann das den Versicherungsschutz einschränken.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Die Musikanlage nur so laut drehen, dass Geräusche von außen noch gut hörbar sind.
- Nie mit Kopfhörern fahren.
- Daran sollten sich auch Fahrradfahrer halten. Dröhnt die Musik zu laut aus ihren Kopfhören, zahlen sie ebenfalls 10 Euro.
- Ruhige, entspannende Melodien beeinträchtigen beim Autofahren nicht.

Mehr unter
http://www.infocenter.ruv.de
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
Infocenter der R+V Versicherung
Brigitte Römstedt
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden
06 11 / 533 - 46 56

http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
anja.kassubek@arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de



R+V-Infocenter: Aufgedrehte Musikanlage und Kopfhörer erhöhen Unfallrisiko - Einschränkungen beim Versicherungsschutz möglich

Wiesbaden, 11. Februar 2015. Ob "Rucki Zucki" oder "Viva Colonia": Viele Karnevalsfreunde hören ihre Lieblingslieder gerne in voller Lautstärke - auch im Auto. Doch dadurch steigt das Unfallrisiko spürbar. "Der Fahrer überhört leicht die Signale anderer Verkehrsteilnehmer und reagiert mit Verzögerung auf gefährliche Situationen", warnt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Kommt es zu einem Unfall, drohen im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen oder die Einschränkung des Versicherungsschutzes.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass das Gehör des Fahrers nicht beeinträchtigt sein darf. Wer deswegen angehalten wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Doch das Risiko für musikbegeisterte Faschingsfans geht darüber hinaus: Überhört der Fahrer beispielsweise das Martinshorn und behindert so einen Rettungswagen beim Einsatz, kann das eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. "In anderen Fällen haben Fahrer unbeabsichtigt Fahrerflucht begangen, als sie beim Ausparken ein anderes Auto angefahren und das wegen der lauten Musik gar nicht bemerkt haben", erklärt R+V-Experte Walter. Auch eine solche Fahrerflucht ist eine Straftat. Hinzu kommt: Wenn der Fahrer durch die Musik die "erforderliche Sorgfalt" im Straßenverkehr grob fahrlässig außer Acht lässt, kann das den Versicherungsschutz einschränken.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Die Musikanlage nur so laut drehen, dass Geräusche von außen noch gut hörbar sind.
- Nie mit Kopfhörern fahren.
- Daran sollten sich auch Fahrradfahrer halten. Dröhnt die Musik zu laut aus ihren Kopfhören, zahlen sie ebenfalls 10 Euro.
- Ruhige, entspannende Melodien beeinträchtigen beim Autofahren nicht.

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Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
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