News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Mindestlohn - Haftungsrisiko für Auftraggeber

Veröffentlicht am Freitag, dem 06. Februar 2015 @ 12:31:41 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(359 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Autor: Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert

Was würden Sie sagen, wenn plötzlich fremde Personen bei Ihnen an die Tür klopfen und von Ihnen Geld verlangen würden? Sie würden sie sicherlich wegschicken. Stellen Sie sich bitte weiter vor, dass diese Personen von Ihnen Arbeitslohn verlangen, obwohl zwischen Ihnen überhaupt kein gültiger Arbeitsvertrag besteht.

So oder so ähnlich könnte ein Horrorszenario aussehen, dass bald für viele Unternehmer Realität werden wird. Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, gilt seit 2015 das Mindestlohngesetz. Sie werden sich schon hinsichtlich Sinn oder Unsinn dieses Gesetzes Ihre eigene Meinung gebildet haben. Jedenfalls werden Sie, wenn ein anderer Unternehmer die gesetzliche Lohnuntergrenze nicht einhält, dies vielleicht noch als moralisch verwerflich ansehen, aber sich zumindest auf den Standpunkt stellen, dass, weil Sie in Ihrem eigenen Unternehmen das Mindestlohngesetz beachten, Sie mit den Verfehlungen anderer Unternehmer nichts zu tun haben.

Dies ist leider ein Trugschluss. Vielmehr hat der Gesetzgeber auch Ihnen auferlegt, als verlängerter Arm des Staates über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes zu wachen. Sollten Sie dies nicht tun, drohen drakonische Strafen.

Im Einzelnen:
Der Gesetzgeber hat in § 13 Mindestlohngesetz eine Haftung des Auftraggebers für Werk- oder Dienstleistungsverträge implementiert. Diese Norm wiederum verweist auf § 14 des Arbeitnehmerentsendegesetzes. Nach dieser Vorschrift haftet ein Auftraggeber für die Verpflichtungen eines beauftragten Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines von dem Unternehmer oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des Mindestentgeltes wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.

Wenn Sie also beispielsweise eine Gebäudereinigungsfirma oder einen Hausmeisterservice oder dergleichen für Ihr Unternehmen beauftragt haben, entsprechende Dienstleistungen zu erbringen, haben Sie darüber zu wachen, dass diese von Ihnen beauftragte Firma und auch deren Subunternehmer das Mindestlohngesetz einhalten.

Der Strafenkatalog des Mindestlohngesetzes umfasst neben hohen Geldbußen und dem Ausschluss von öffentlichen Vergabeaufträgen zahlreiche Sanktionen. Darüber hinaus kann sich der Auftraggeber sogar den Vorwurf der Beihilfe zu Straftaten ausgesetzt sehen.

Es handelt sich bei dieser Haftungsnorm um eine verschuldensunabhängige Haftung. Das heißt, Sie können Ihre Haftung beispielsweise für den Fall, dass die von Ihnen beauftragte Firma in die Insolvenz geht, nicht dadurch entgehen, dass Sie sagen, Sie hätten von der Nichteinhaltung des Mindestlohnes nichts gewusst und weder positive Kenntnis noch grob fahrlässige Unkenntnis von den Verstößen gehabt.

Der Gesetzgeber möchte hiermit umfangreich die Wirksamkeit des Mindestlohngesetzes sicherstellen. Die Haftung des Auftraggebers umfasst die Differenz des vom beauftragten Unternehmers oder Subunternehmers tatsächlich gezahlten Lohns zum gesetzlichen Mindestlohn. Diese Differenz errechnet sich nach §14 AEntG aus dem Mindestlohn abzüglich der Steuern, der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung oder entsprechender Aufwendung zur sozialen Sicherung (Nettolohnhaftung). Aber Achtung: § 13 MiLoG erklärt § 14 AEntG nur für entsprechend anwendbar.

Einer ausufernden Haftung sind hier Tür und Tor geöffnet. Weder ist klar definiert, was unter Nettolohn genau zu verstehen ist, noch was im Insolvenzfall gelten soll. Darüber hinaus kann es, z.B. nach einer Sozialversicherungsprüfung, auch sein, dass ein Minijobber bei Überschreitung der 450,00 ?-Grenze plötzlich sozialversicherungspflichtig wird. Im schlimmsten Fall drohen, je nach Auslegung des Gesetzes, auch Nachforderungen des Insolvenzverwalters oder der Finanzverwaltung hinsichtlich Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag und/oder der Sozialversicherungsträger bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge/Berufsgenossenschaftsbeiträge.

Damit wäre die zuvor beschriebene Nettolohnhaftung ausgehöhlt und Sie würden vollumfänglich wie ein Arbeitgeber haften. Die Entwicklung in der Rechtsprechung hierzu bleibt abzuwarten.

In der Praxis stößt dies auf fast unlösbare Probleme. Sie werden regelmäßig keine Kenntnisse der Betriebsinterna des von Ihnen beauftragten Unternehmens besitzen. Die einzige Handlungsempfehlung, die man hier geben kann, besteht darin, sich im Vorfeld sorgfältig über das beauftragte Unternehmen zu informieren und sich vertraglich so gut wie möglich abzusichern.

Dazu gehört beispielsweise, dass Sie sich von dem beauftragten Unternehmen zusichern lassen, dass das Mindestlohngesetz eingehalten wird und für den Fall der Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer im Vorfeld Ihre Zustimmung erforderlich ist, da Sie ansonsten nicht überblicken können, welche Personen bei Ihnen tätig werden. Letztendlich dient auch dies jedoch nur der Erleichterung der Geltendmachung von Regressansprüchen im Innenverhältnis.

Im Außenverhältnis können Sie diese neue Haftungsnorm des § 13 Mindestlohngesetz nicht ausschließen. Es wird Ihnen somit hier nichts anderes übrig bleiben, als entsprechend wachsam zu sein und, wenn bei Ihnen Arbeitnehmer von Drittfirmen tätig sind, diese vielleicht direkt darauf anzusprechen, wie die Standards in dem beauftragten Unternehmen sind. Umfangreiche Klageverfahren in diesem Bereich dürften bereits jetzt vorprogrammiert sein.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0

http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de



Autor: Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert

Was würden Sie sagen, wenn plötzlich fremde Personen bei Ihnen an die Tür klopfen und von Ihnen Geld verlangen würden? Sie würden sie sicherlich wegschicken. Stellen Sie sich bitte weiter vor, dass diese Personen von Ihnen Arbeitslohn verlangen, obwohl zwischen Ihnen überhaupt kein gültiger Arbeitsvertrag besteht.

So oder so ähnlich könnte ein Horrorszenario aussehen, dass bald für viele Unternehmer Realität werden wird. Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, gilt seit 2015 das Mindestlohngesetz. Sie werden sich schon hinsichtlich Sinn oder Unsinn dieses Gesetzes Ihre eigene Meinung gebildet haben. Jedenfalls werden Sie, wenn ein anderer Unternehmer die gesetzliche Lohnuntergrenze nicht einhält, dies vielleicht noch als moralisch verwerflich ansehen, aber sich zumindest auf den Standpunkt stellen, dass, weil Sie in Ihrem eigenen Unternehmen das Mindestlohngesetz beachten, Sie mit den Verfehlungen anderer Unternehmer nichts zu tun haben.

Dies ist leider ein Trugschluss. Vielmehr hat der Gesetzgeber auch Ihnen auferlegt, als verlängerter Arm des Staates über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes zu wachen. Sollten Sie dies nicht tun, drohen drakonische Strafen.

Im Einzelnen:
Der Gesetzgeber hat in § 13 Mindestlohngesetz eine Haftung des Auftraggebers für Werk- oder Dienstleistungsverträge implementiert. Diese Norm wiederum verweist auf § 14 des Arbeitnehmerentsendegesetzes. Nach dieser Vorschrift haftet ein Auftraggeber für die Verpflichtungen eines beauftragten Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines von dem Unternehmer oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des Mindestentgeltes wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.

Wenn Sie also beispielsweise eine Gebäudereinigungsfirma oder einen Hausmeisterservice oder dergleichen für Ihr Unternehmen beauftragt haben, entsprechende Dienstleistungen zu erbringen, haben Sie darüber zu wachen, dass diese von Ihnen beauftragte Firma und auch deren Subunternehmer das Mindestlohngesetz einhalten.

Der Strafenkatalog des Mindestlohngesetzes umfasst neben hohen Geldbußen und dem Ausschluss von öffentlichen Vergabeaufträgen zahlreiche Sanktionen. Darüber hinaus kann sich der Auftraggeber sogar den Vorwurf der Beihilfe zu Straftaten ausgesetzt sehen.

Es handelt sich bei dieser Haftungsnorm um eine verschuldensunabhängige Haftung. Das heißt, Sie können Ihre Haftung beispielsweise für den Fall, dass die von Ihnen beauftragte Firma in die Insolvenz geht, nicht dadurch entgehen, dass Sie sagen, Sie hätten von der Nichteinhaltung des Mindestlohnes nichts gewusst und weder positive Kenntnis noch grob fahrlässige Unkenntnis von den Verstößen gehabt.

Der Gesetzgeber möchte hiermit umfangreich die Wirksamkeit des Mindestlohngesetzes sicherstellen. Die Haftung des Auftraggebers umfasst die Differenz des vom beauftragten Unternehmers oder Subunternehmers tatsächlich gezahlten Lohns zum gesetzlichen Mindestlohn. Diese Differenz errechnet sich nach §14 AEntG aus dem Mindestlohn abzüglich der Steuern, der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung oder entsprechender Aufwendung zur sozialen Sicherung (Nettolohnhaftung). Aber Achtung: § 13 MiLoG erklärt § 14 AEntG nur für entsprechend anwendbar.

Einer ausufernden Haftung sind hier Tür und Tor geöffnet. Weder ist klar definiert, was unter Nettolohn genau zu verstehen ist, noch was im Insolvenzfall gelten soll. Darüber hinaus kann es, z.B. nach einer Sozialversicherungsprüfung, auch sein, dass ein Minijobber bei Überschreitung der 450,00 ?-Grenze plötzlich sozialversicherungspflichtig wird. Im schlimmsten Fall drohen, je nach Auslegung des Gesetzes, auch Nachforderungen des Insolvenzverwalters oder der Finanzverwaltung hinsichtlich Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag und/oder der Sozialversicherungsträger bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge/Berufsgenossenschaftsbeiträge.

Damit wäre die zuvor beschriebene Nettolohnhaftung ausgehöhlt und Sie würden vollumfänglich wie ein Arbeitgeber haften. Die Entwicklung in der Rechtsprechung hierzu bleibt abzuwarten.

In der Praxis stößt dies auf fast unlösbare Probleme. Sie werden regelmäßig keine Kenntnisse der Betriebsinterna des von Ihnen beauftragten Unternehmens besitzen. Die einzige Handlungsempfehlung, die man hier geben kann, besteht darin, sich im Vorfeld sorgfältig über das beauftragte Unternehmen zu informieren und sich vertraglich so gut wie möglich abzusichern.

Dazu gehört beispielsweise, dass Sie sich von dem beauftragten Unternehmen zusichern lassen, dass das Mindestlohngesetz eingehalten wird und für den Fall der Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer im Vorfeld Ihre Zustimmung erforderlich ist, da Sie ansonsten nicht überblicken können, welche Personen bei Ihnen tätig werden. Letztendlich dient auch dies jedoch nur der Erleichterung der Geltendmachung von Regressansprüchen im Innenverhältnis.

Im Außenverhältnis können Sie diese neue Haftungsnorm des § 13 Mindestlohngesetz nicht ausschließen. Es wird Ihnen somit hier nichts anderes übrig bleiben, als entsprechend wachsam zu sein und, wenn bei Ihnen Arbeitnehmer von Drittfirmen tätig sind, diese vielleicht direkt darauf anzusprechen, wie die Standards in dem beauftragten Unternehmen sind. Umfangreiche Klageverfahren in diesem Bereich dürften bereits jetzt vorprogrammiert sein.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0

http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de


Artikel-Titel: Weitere News: Mindestlohn - Haftungsrisiko für Auftraggeber

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Mindestlohn - Haftungsrisiko für Auftraggeber" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Venedig: Goldener Löwe für Netflix - einmal ist imm ...

Venedig: Goldener Löwe für Netflix - einmal ist imm ...
Kosovo: Perspektiven im Kosovo-Konflikt

Kosovo: Perspektiven im Kosovo-Konflikt
Ausnahmezustand: Unwetter legt Barcelona lahm

Ausnahmezustand: Unwetter legt Barcelona lahm

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Gruene-Woche-Berlin-Rundgang-2016-160123- ...

Deutschland-Botanischer-Garten-Dresden-20 ...

Deutschland-Berliner-Tierpark-2013-130810 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Nemea Rotwein aus Griechenland Nicht jetzt etwa um Griechenland zu unterstützen, nein nur aus Neugierde habe ich diesen Rotwein gekauft. Ich bin eigentlich durch Retsina von griechischen Weinen geheilt, aber ich dach ... (Sebastian Schröter, 13.8.2014)

 Chang-Bier von Lidl Da hat die Stiftung wieder mal Asiawochen veranstaltet und hat in dem Zusammenhang Chang-Bier aus Thailand im Angebot. Man soll ja auch Unbekannten aufgeschlossen gegenüber sein. ... (Tobias Schmack, 19.5.2015)

 Original Ritterguts Gose Opa hat mir immer viel davon erzählt, er stammte aus Leipzig. Ob es Heimweh war oder ob die Gose wirklich so gut war weiß ich nicht. Als es zu DDR noch Gose gab war ich noch zu klein un ... (Bert Tuftinger, 31.1.2015)

 Löbauer Erdbeerporter Das Bier ist recht dunkel, denn es wurde ja auch Schwarzbier verwendet. Beim Eingießen ergibt sich keine allzu große Schaumkrone. Der Geruch ist nicht allzu kräftig. Man kann ... (dietrich david, 25.9.2013)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 CAMPING-CAR PARK setzt Maßstäbe für Qualität und Nachhaltigkeit (PR-Gateway, 29.04.2024)
- Premium und Premium Green Label zeichnen besonders hochwertige Wohnmobilstellplätze aus
- über 100 Stellplätze von CAMPING-CAR PARK prämiert
- jährliche Qualitätsprüfung

Wer Wert auf die Qualität eines Wohnmobilstellplatzes legt, ist bei CAMPING-CAR PARK in jedem Fall gut aufgehoben. Jetzt haben die Betreiber des großen europäischen Stellplatz-Netwerks eine Initiative gestartet, die für noch mehr Qu ...

 Das Team von Vilter Solar bietet Einblicke über den Beitrag der Solarenergie zur nachhaltigen Stromerzeugung (PR-Gateway, 29.04.2024)
Für die Experten von Vilter Solar spielt Solarenergie eine entscheidende Rolle als nachhaltige Energiequelle

Die Nutzung von Solarenergie umfasst nicht nur die Verminderung von Treibhausgasemissionen, erklärt das Team von Vilter Solar. Die Verwendung trägt auch zur Diversifizierung der Energiequellen bei und unterstützt die lokale Wirtschaft. Durch die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie mittels Photovoltaik-Anlagen od ...

 schuhplus erhält COMPUTER BILD Auszeichnung \'\'TOP SHOP 2024\'\' (PR-Gateway, 26.04.2024)
"schuhplus zählt zu den besten Onlineshops des Landes" (Statista)

(Hamburg/Dörverden) (26.04.2024) Europas größtes Versandhaus für Schuhe in Übergrößen, schuhplus aus Niedersachsen, wurde von COMPUTER BILD und Statista mit dem Award "TOP SHOP 2024" in der Kategorie Mode & Accessoires (Schuhe) ausgezeichnet. Der Nischenhändler steht für eine "herausragende Leistung und zählt damit zu den besten Onlineshops des Landes", so Key Accoun ...

 Stefan Gaetano Ala: Das Leitprinzip der APOLONIA Gruppe und sein Einfluss auf den Immobilienmarkt (PR-Gateway, 26.04.2024)
Stefan Gaetano Ala projektiert die APOLONIA Gruppe mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Stefan Gaetano Ala verbindet soziale Verantwortung mit unternehmerischem Denken in seiner Rolle als Projektleiter gemeinsam. Sein ambitioniertes Ziel ist es, ohne Einbußen an Komfort, bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum zu schaffen. Mit einem klaren Blick auf die Bedürfnisse der Menschen will Stefan Ala durch innovative und nachhaltig ...

 Vorsicht beim Tresorkauf: Viele \'\'Zertifikate\'\' sind Augenwischerei (PR-Gateway, 25.04.2024)
Vertrauenswürdige Akkreditierung der Zertifizierungsstelle gibt Nutzern Sicherheit

Frankfurt/M. - 25. April 2024. Wer einen Tresor kauft, will Sicherheit. Und genau die fehlt oft. Das Problem: Etliche Zertifizierungen, an denen Käufer sich orientieren, sind Augenwischerei. "Prinzipiell darf jeder ein Zertifikat ausstellen", so Falko Adomat, Geschäftsführer der European Security Systems Association (ESSA). "Erst die Akkreditierung des Ausstellers beweist, dass eine neutrale kompetente ...

 Markant AG gründet mit KI-Professoren Gentsch und Au die Retail.ai (PR-Gateway, 25.04.2024)
Unternehmenszweck: Handel und FMCG dabei zu unterstützen, generative KI erfolgreich einzuführen

Offenburg, Frankfurt, den 25.4.24 - Am 28. März gründeten die KI-Pioniere und -Professoren Peter Gentsch und Christian Au mit der Markant AG als Hauptgesellschafter in Frankfurt am Main die Retail.ai GmbH. Das von dem Schweizer Unternehmen finanzierte Start-up soll laut Geschäftsführer Mark Michaelis Handelsunternehmen und FMCG-Industrie unterstützen und ermächtigen, generative KI optimal z ...

 tde: Innovatives Modul ermöglicht Patchen mit höchster Packungsdichte im Rückraum (PR-Gateway, 25.04.2024)
Gleiche Portdichte im Rückraum und im Patchbereich: tde präsentiert tML Reverse Modul

Dortmund, 25. April 2024. tde - trans data elektronik GmbH ergänzt die tML-Systemplattform um eine zukunftsweisende Innovation: Mit dem neuen tML Reverse Modul bietet der Netzwerkspezialist als erster Hersteller ein Modul an, das sich auf der Plattform in zwei Richtungen bestücken lässt. Ein Patchen wird damit auch im Rückraum möglich. Vorder- wie rückseitig kann die gleiche Anzahl an Ports mit höchs ...

 Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat (PR-Gateway, 25.04.2024)
R+V-Infocenter: Fahren üben auf Verkehrsübungsplätzen erlaubt

Wiesbaden, 25. April 2024. Wer ohne Führerschein eine Spritztour im Auto unternimmt, macht sich strafbar. Das gilt auch, wenn Jugendliche mit Erwachsenen Autofahren üben - ob auf der Straße oder auf einem Supermarktparkplatz. Das Infocenter der R+V Versicherung rät, auf Verkehrsübungsplätzen oder privatem Gelände zu üben.



Gang einlegen, Kupplung kommen lassen, Gas geben: Viele Teenager können es kaum erwa ...

 Coach Daniel Görs über das Erfolgs- und Glücksgesetz der Kontrolle (PR-Gateway, 25.04.2024)
Der erfahrene Coach und Berater Daniel Görs erläutert, wie das Glücks- und Erfolgsgesetz erfolgreicher und glücklicher macht

Du fühlst dich so gut, wie Du das Gefühl hast, Dein Leben in der eigenen Hand zu haben!



"Umgekehrt bedeutet das natürlich auch, dass Du Dich so schlecht fühlst, wie Du Dein NICHT in der eigenen Hand hast - oder wie Du von anderen Menschen bzw. Umständen kontrolliert wirst", erklärt der erfahrene  Habitat for Humanity Wohnungsvermittlung jetzt auch in Kürten aktiv! (PR-Gateway, 24.04.2024)
Wohnraum für ukrainische Geflüchtete gesucht

Presseinformation

Köln, 23.04.2024



Habitat for Humanity Wohnungsvermittlung jetzt auch in Kürten aktiv!

Wohnraum für ukrainische Geflüchtete gesucht

Das Hilfsprojekt "Wohnungsvermittlung für Geflüchtete" von der Hilfsorganisation Habitat for Humanity Deutschland nimmt seine Aktivitäten in Kürten auf. Das lokale Hilfsprojekt, das im April 2022 nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine initiiert ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Mindestlohn - Haftungsrisiko für Auftraggeber

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-PresseMitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Mindestlohn - Haftungsrisiko für Auftraggeber