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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Wohngebäudeversicherung – mit welchen Beitragssteigerungen zu rechnen ist

Veröffentlicht am Freitag, dem 12. Dezember 2014 @ 15:53:37 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(426 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Wie jedes Jahr wurden weite Teile Deutschlands auch 2014 von zahlreichen Unwetterereignissen heimgesucht. Dabei haben die Unwetter deutliche höhere Schäden an Gebäuden hinterlassen als es in vorangegangen Jahren der Fall war. Eben dieses Plus an weiteren Schäden hat die Versicherungsgesellschaften dazu veranlasst ihre Beiträge noch weiter anzuheben. Doch was bedeutet das im Einzelnen für die Versicherungsnehmer?

Die Welle der Beitragssteigerungen erreicht auch die Wohngebäudeversicherung

Aufgrund der höheren Anzahl der zu regulierenden Schadensfälle, können die Wohngebäudeversicherungen ihren Fortbestand nur gewährleisten, wenn mit entsprechenden Beitragserhöhungen reagieren. In dem Zusammenhang beabsichtigt eine Reihe von Wohngebäudeversicherern die Anhebung ihrer Versicherungsbeiträge um 5 Prozent.

Beitragserhöhung nur mit Änderungskündigung

Jedoch vollzieht sich die Einführung einer weiteren Beitragserhöhung nicht bei allen Versicherungsnehmern ohne Probleme. Gibt es unter der Versichertenschaft, Versicherungsnehmer, die im Besitz von Altverträgen sind, müssen zusätzliche bürokratische Wege eingeschlagen werden bis die Beitragserhöhung rechtswirksam in Kraft treten kann. Im Zuge dessen sind den Versicherten entsprechende Schreiben zuzugehen, die über die Änderungskündigung und anschließende Beitragsanpassung informieren. Mit der Einwilligung der Änderungskündigung verliert der Versicherungsnehmer seinen derzeitigen Versicherungsschutz und muss sich fortan mit dem angepassten Versicherungsbeitrag anfreunden.

Beitragserhöhung – bester Zeitpunkt zum Wechsel

Sofern die Versicherungsnehmer mit erhöhten Versicherungsbeiträgen zum neuen Jahr überrascht werden, die aber zu keiner Verbesserung ihres derzeitigen Versicherungspakets führen, haben sie die Möglichkeit ihre Wohngebäudeversicherung zu kündigen. Diese Option eignet sich allerdings nicht für jeden Versicherten. Somit erscheint ein Anbieterwechsel nur für diejenigen attraktiv, die im Hinblick auf ihre Wohngebäudeversicherung noch nicht vorstellig geworden sind und bisher keine Schadensfälle vorweisen. Weiterhin wird eine Kündigung nur dann als rechtmäßig anerkannt, wenn es sich bei der Anpassung um eine Beitragserhöhung von mindestens 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr handelt und der Versicherungsvertrag zwischen 1991 und dem 29.07.1994 geschlossen wurde.

Die Suche nach der passenden Police

Mit der Absicht eine Wohngebäudeversicherung wechseln bzw. abschließen zu wollen, sollte sich jeder Interessierte eingehend mit dem Thema auseinandersetzen. Befindet sich das zu versichernde Objekt in einer Gefahrenzone, die den Abschluss einer Elementarversicherung erforderlich macht, ist es zu empfehlen den Rat eines lokalen Maklers aufzusuchen. In der Regel kennen diese die entsprechenden Firmen, die eine derartige Absicherung anbieten.
Nichtsdestotrotz sollten die verschiedenen Versicherungen genauestens unter die Lupe genommen werden. Dabei kann es hilfreich sein sich der Nutzung eines Vergleichsrechners anzunehmen, der die unterschiedlichen Wohngebäudeversicherungen entsprechend der eigenen Wünsche und Vorstellungen herausfiltert und vergleicht.

Kontakt
Krüger & Müller GbR
Mehringdamm 42
10961 Berlin

Tel.: 030/922 77 527
Email: kontakt@krueger-mueller.com
Internet: http://www.xn--gebudeversicherungtest-24b.de/


Wie jedes Jahr wurden weite Teile Deutschlands auch 2014 von zahlreichen Unwetterereignissen heimgesucht. Dabei haben die Unwetter deutliche höhere Schäden an Gebäuden hinterlassen als es in vorangegangen Jahren der Fall war. Eben dieses Plus an weiteren Schäden hat die Versicherungsgesellschaften dazu veranlasst ihre Beiträge noch weiter anzuheben. Doch was bedeutet das im Einzelnen für die Versicherungsnehmer?

Die Welle der Beitragssteigerungen erreicht auch die Wohngebäudeversicherung

Aufgrund der höheren Anzahl der zu regulierenden Schadensfälle, können die Wohngebäudeversicherungen ihren Fortbestand nur gewährleisten, wenn mit entsprechenden Beitragserhöhungen reagieren. In dem Zusammenhang beabsichtigt eine Reihe von Wohngebäudeversicherern die Anhebung ihrer Versicherungsbeiträge um 5 Prozent.

Beitragserhöhung nur mit Änderungskündigung

Jedoch vollzieht sich die Einführung einer weiteren Beitragserhöhung nicht bei allen Versicherungsnehmern ohne Probleme. Gibt es unter der Versichertenschaft, Versicherungsnehmer, die im Besitz von Altverträgen sind, müssen zusätzliche bürokratische Wege eingeschlagen werden bis die Beitragserhöhung rechtswirksam in Kraft treten kann. Im Zuge dessen sind den Versicherten entsprechende Schreiben zuzugehen, die über die Änderungskündigung und anschließende Beitragsanpassung informieren. Mit der Einwilligung der Änderungskündigung verliert der Versicherungsnehmer seinen derzeitigen Versicherungsschutz und muss sich fortan mit dem angepassten Versicherungsbeitrag anfreunden.

Beitragserhöhung – bester Zeitpunkt zum Wechsel

Sofern die Versicherungsnehmer mit erhöhten Versicherungsbeiträgen zum neuen Jahr überrascht werden, die aber zu keiner Verbesserung ihres derzeitigen Versicherungspakets führen, haben sie die Möglichkeit ihre Wohngebäudeversicherung zu kündigen. Diese Option eignet sich allerdings nicht für jeden Versicherten. Somit erscheint ein Anbieterwechsel nur für diejenigen attraktiv, die im Hinblick auf ihre Wohngebäudeversicherung noch nicht vorstellig geworden sind und bisher keine Schadensfälle vorweisen. Weiterhin wird eine Kündigung nur dann als rechtmäßig anerkannt, wenn es sich bei der Anpassung um eine Beitragserhöhung von mindestens 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr handelt und der Versicherungsvertrag zwischen 1991 und dem 29.07.1994 geschlossen wurde.

Die Suche nach der passenden Police

Mit der Absicht eine Wohngebäudeversicherung wechseln bzw. abschließen zu wollen, sollte sich jeder Interessierte eingehend mit dem Thema auseinandersetzen. Befindet sich das zu versichernde Objekt in einer Gefahrenzone, die den Abschluss einer Elementarversicherung erforderlich macht, ist es zu empfehlen den Rat eines lokalen Maklers aufzusuchen. In der Regel kennen diese die entsprechenden Firmen, die eine derartige Absicherung anbieten.
Nichtsdestotrotz sollten die verschiedenen Versicherungen genauestens unter die Lupe genommen werden. Dabei kann es hilfreich sein sich der Nutzung eines Vergleichsrechners anzunehmen, der die unterschiedlichen Wohngebäudeversicherungen entsprechend der eigenen Wünsche und Vorstellungen herausfiltert und vergleicht.

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