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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Gratwanderung zwischen Qualitätsanspruch und Finanzierungswirklichkeit - VKD-Pressemeldung

Veröffentlicht am Montag, dem 08. Dezember 2014 @ 14:24:23 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(361 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



(Mynewsdesk) Berlin, d. 8. Dezember 2014. Bund und Länder haben sich auf die Eckpunkte einer künftigen Krankenhausreform geeinigt. Die Politik hat erkannt, dass sich aus der wirtschaftlich sehr schwierigen Lage rund der Hälfte aller Krankenhäuser auch für sie erheblicher Handlungsbedarf ergibt. Wir begrüßen grundsätzlich, dass Bund und Länder gemeinsame Eckpunkte zur Krankenhausreform 2015 vorgelegt haben. Das war nicht selbstverständlich. Wir begrüßen auch, dass der Fokus der Reform auf Qualitätsverbesserungen und einer Stärkung der Patientenorientierung liegen soll. Unsere Hoffnung ist, dass im Zuge des nun anstehenden Gesetzgebungsverfahrens aber auch darüber nachgedacht wird, ob einige der vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich praktisch umsetzbar sind. Vor allem darf es durch fehlerhafte Regelungen bei Qualitätsanreizen, insbesondere bei Zu- und Abschlägen, nicht zu Fehlentwicklungen kommen, für die nachträglich wieder die Krankenhäuser verantwortlich gemacht werden, erklärt der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Dr. Josef Düllings. Der VKD werde sich mit seinen Positionen und den Erfahrungen der Praktiker aus dem Krankenhausmanagement in die weitere Diskussion und das Gesetzgebungsverfahren detailliert einbringen.

Geradezu sträflich und gefährlich für die Krankenhausversorgung in Deutschland sei, dass sich Bund und Länder nicht darauf einigen konnten, die Regelfinanzierung von Investitionen für Krankenhäuser neu zu ordnen und zu verbessern. Damit bleibe es bei der fortlaufenden massiven Auszehrung der Krankenhausfinanzierung insgesamt. Vor allem von den Ländern hätte man sich hier ein deutliches Signal gewünscht. "Eine nachhaltige Investitionsfinanzierung, wie die Krankenhäuser sie brauchen und wie sie ihnen per Gesetz auch heute bereits zusteht, bleibt die zentrale Forderung an den Gesetzgeber. Ohne eine Lösung dieser Frage ist das gesamte Reformwerk eine Gratwanderung zwischen Qualitätsanspruch und Finanzierungswirklichkeit", so der VKD-Präsident.

Die Einrichtung eines Strukturfonds wird grundsätzlich begrüßt, ebenso, dass bis Ende 2018 zunächst eine Überprüfung des bewirkten Strukturwandels und der Notwendigkeit einer Fortsetzung der Förderung vorgesehen ist. Allerdings ist fraglich, ob in einer Branche mit einem Umsatzvolumen von annähernd 100 Milliarden Euro mit einem Investitionsfonds von 100 Millionen Euro pro Jahr oder 0,1 Prozent vom Umsatz eine spürbare Strukturverbesserung erreicht werden kann. Darüber hinaus wäre die Frage zu beantworten, wie die Länder - denen jetzt schon die Mittel für die Investitionsfinanzierung fehlen - ihrer Verpflichtung nachkommen sollen, ihren Eigenanteil in gleicher Höhe zu leisten.

Dass sich die Refinanzierung der Betriebskosten künftig an den tatsächlichen Kostensteigerungen orientieren wird, ist zu begrüßen und entspricht einer Forderung des VKD. Der so genannte Orientierungswert, der die jährlich möglichen Preissteigerungen für Klinikleistungen festlegt, enthält allerdings keine Möglichkeit, zeitnah auf Tarifsteigerungen, zu reagieren. Damit bleibt die Finanzierung der Personalkosten auch künftig ein wesentlicher Grund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler Krankenhäuser. Für die Umsetzung der Qualitätspläne von Bund und Ländern ist gut qualifiziertes, motiviertes und damit eben auch ordentlich bezahltes Personal aber eine Grundvoraussetzung.

Grundsätzlich wird vom VKD unterstützt, dass die Qualität der Leistungen eine Schlüsselrolle im geplanten Reformgesetz spielen soll. Was aber vom grünen Tisch der Politik vielleicht in der Umsetzung plausibel erscheint, kann in der Praxis zu Verwerfungen führen, die so nicht gewollt sein können.

Der VKD lehnt den geplanten Ausbau der Kontrollbefugnisse des medizinischen Dienstes der Krankenkassen ab. Mit der Erlaubnis unangemeldeter Kontrollen vor Ort und den erweiterten Kontrollbefugnissen durch den MDK als parteiliche Instanz wird eine Grenze überschritten. Dies ist aus Sicht der Krankenhäuser völlig inakzeptabel.


Diese Pressemitteilung wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V..

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(Mynewsdesk) Berlin, d. 8. Dezember 2014. Bund und Länder haben sich auf die Eckpunkte einer künftigen Krankenhausreform geeinigt. Die Politik hat erkannt, dass sich aus der wirtschaftlich sehr schwierigen Lage rund der Hälfte aller Krankenhäuser auch für sie erheblicher Handlungsbedarf ergibt. Wir begrüßen grundsätzlich, dass Bund und Länder gemeinsame Eckpunkte zur Krankenhausreform 2015 vorgelegt haben. Das war nicht selbstverständlich. Wir begrüßen auch, dass der Fokus der Reform auf Qualitätsverbesserungen und einer Stärkung der Patientenorientierung liegen soll. Unsere Hoffnung ist, dass im Zuge des nun anstehenden Gesetzgebungsverfahrens aber auch darüber nachgedacht wird, ob einige der vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich praktisch umsetzbar sind. Vor allem darf es durch fehlerhafte Regelungen bei Qualitätsanreizen, insbesondere bei Zu- und Abschlägen, nicht zu Fehlentwicklungen kommen, für die nachträglich wieder die Krankenhäuser verantwortlich gemacht werden, erklärt der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Dr. Josef Düllings. Der VKD werde sich mit seinen Positionen und den Erfahrungen der Praktiker aus dem Krankenhausmanagement in die weitere Diskussion und das Gesetzgebungsverfahren detailliert einbringen.

Geradezu sträflich und gefährlich für die Krankenhausversorgung in Deutschland sei, dass sich Bund und Länder nicht darauf einigen konnten, die Regelfinanzierung von Investitionen für Krankenhäuser neu zu ordnen und zu verbessern. Damit bleibe es bei der fortlaufenden massiven Auszehrung der Krankenhausfinanzierung insgesamt. Vor allem von den Ländern hätte man sich hier ein deutliches Signal gewünscht. "Eine nachhaltige Investitionsfinanzierung, wie die Krankenhäuser sie brauchen und wie sie ihnen per Gesetz auch heute bereits zusteht, bleibt die zentrale Forderung an den Gesetzgeber. Ohne eine Lösung dieser Frage ist das gesamte Reformwerk eine Gratwanderung zwischen Qualitätsanspruch und Finanzierungswirklichkeit", so der VKD-Präsident.

Die Einrichtung eines Strukturfonds wird grundsätzlich begrüßt, ebenso, dass bis Ende 2018 zunächst eine Überprüfung des bewirkten Strukturwandels und der Notwendigkeit einer Fortsetzung der Förderung vorgesehen ist. Allerdings ist fraglich, ob in einer Branche mit einem Umsatzvolumen von annähernd 100 Milliarden Euro mit einem Investitionsfonds von 100 Millionen Euro pro Jahr oder 0,1 Prozent vom Umsatz eine spürbare Strukturverbesserung erreicht werden kann. Darüber hinaus wäre die Frage zu beantworten, wie die Länder - denen jetzt schon die Mittel für die Investitionsfinanzierung fehlen - ihrer Verpflichtung nachkommen sollen, ihren Eigenanteil in gleicher Höhe zu leisten.

Dass sich die Refinanzierung der Betriebskosten künftig an den tatsächlichen Kostensteigerungen orientieren wird, ist zu begrüßen und entspricht einer Forderung des VKD. Der so genannte Orientierungswert, der die jährlich möglichen Preissteigerungen für Klinikleistungen festlegt, enthält allerdings keine Möglichkeit, zeitnah auf Tarifsteigerungen, zu reagieren. Damit bleibt die Finanzierung der Personalkosten auch künftig ein wesentlicher Grund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler Krankenhäuser. Für die Umsetzung der Qualitätspläne von Bund und Ländern ist gut qualifiziertes, motiviertes und damit eben auch ordentlich bezahltes Personal aber eine Grundvoraussetzung.

Grundsätzlich wird vom VKD unterstützt, dass die Qualität der Leistungen eine Schlüsselrolle im geplanten Reformgesetz spielen soll. Was aber vom grünen Tisch der Politik vielleicht in der Umsetzung plausibel erscheint, kann in der Praxis zu Verwerfungen führen, die so nicht gewollt sein können.

Der VKD lehnt den geplanten Ausbau der Kontrollbefugnisse des medizinischen Dienstes der Krankenkassen ab. Mit der Erlaubnis unangemeldeter Kontrollen vor Ort und den erweiterten Kontrollbefugnissen durch den MDK als parteiliche Instanz wird eine Grenze überschritten. Dies ist aus Sicht der Krankenhäuser völlig inakzeptabel.


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