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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Über das Wohnen zur Miete

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 26. November 2014 @ 16:58:36 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(347 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Vor- udn Nachteile des Mietens

Haben Sie schon einmal intensiv über das Wohnen nachgedacht? Also nicht darüber, wie die Wohnung gestaltet, welche Möbel gestellt werden. Gemeint ist das Wohnen als Sachverhalt, als Prozess, als Lebensfaktor. Wohnen ist selbstverständlich in unserem Leben, so selbstverständlich, dass wir meist nur darüber nachdenken, wie wir unsere Bleibe gestalten, nicht aber, wie wir das Wohnen wirtschaftlich sinnvoll, sicher und flexibel machen.

Wohnen kostet Geld, viel Geld. Nahezu jeder Haushalt hat als größten Ausgabenposten das Wohnen. Wäre es da nicht sinnvoller, sich intensiver mit dem Wohnen zu befassen statt mit irgendwelchen Geldanlagen. Wohnen wirtschaftlich attraktiv zu machen und dabei die Lebensqualität auf das im Rahmen der eigenen Möglichkeiten höchste Niveau zu bringen, könnte das Leben und den Lebensstandard verbessern. Warum also nicht einmal etwas intensiver über das Wohnen nachdenken?

Beim Wohnen gibt es mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Um es übersichtlich zu halten soll lediglich auf die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte des Wohnens aus der Sicht des Wohnenden eingegangen werden. Die gebräuchlichsten Wohnvarianten sind das Wohnen zur Miete oder Wohnen im Eigentum. Beim Wohnen im Eigentum unterscheiden wir lastenfreies Eigentum und belastetes - zum Beispiel durch eine Grundschuld einer finanzierenden Bank - Eigentum. Das Wohnen zur Miete ist sehr geläufig, denn die meisten Menschen wohnen so. Man sucht sich eine Wohnung oder ein Haus, zahlt dafür ein monatliches Entgelt (Miete) und bekommt ein Nutzungsrecht für die Mietsache übertragen. Man unterwirft sich bestimmten, vom Vermieter aufgestellten Regeln und kann jederzeit unter Berücksichtigung von Kündigungsfristen den Mietvertrag kündigen und an einen anderen Ort umziehen.

Wohnen zur Miete hat seine Vorzüge, denn man bleibt flexibel und kann relativ schnell auf neue Situationen wie z.B. berufliche Veränderungen oder partnerschaftliche Probleme reagieren. Man bindet kein Kapital und kann sich im Rahmen des Angebots den Wohnraum aussuchen. Für den Mietzeitraum wird man Besitzer der Mietsache und hat die Möglichkeit, diese im vom Vermieter zugelassenen Rahmen den eigenen Wünschen anzupassen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Mietsache dann in den im Mietvertrag bei Auszug festgelegten Zustand versetzt.

Von der wirtschaftlichen Seite her kann man Mieten nicht als die interessanteste Variante bezeichnen. Die Miete wird bezahlt und ist dann weg. Es findet keine Vermögensbildung statt und man erwirbt durch die Mietzahlung auch keine weiteren Rechte an der Mietsache, die über das Nutzungsrecht hinausgehen. Je nach lokalem Angebot und Nachfrage kann Mieten auch sehr teuer sein. In Ballungszentren kann knapper Wohnraum eine regelrechte Mietpreis-Explosion nach sich ziehen. Ist die Nachfrage groß, steigt bei einem begrenzten Angebot der Preis, also die Miethöhe. Auch eine Sanierung der Mietsache kann eine beträchtliche Mieterhöhung nach sich ziehen. Viele Mieter können sich eine größere Mietsteigerung nicht leisten und sind gezwungen, umzuziehen. Und ein Umzug kostet bekanntlich auch einiges an Geld. Ein unfreiwilliger Umzug hat immer einen bitteren Beigeschmack. Man verliert sein vertrautes Umfeld und muss sich um viele Formalitäten kümmern. Allein schon daran zu denken, bei wem man alles die neue Adresse mitteilen muss, kann eine Herausforderung sein. Der Mieter hat von der gesetzlichen Seite her viele Rechte, die ihn schützen. Allerdings kann sich ein Mieter dadurch trotzdem nicht sicher fühlen. Der Eigentümer könnte zum Beispiel auch Eigenbedarf an der Mietsache anmelden.

Die Suche nach dem richtigen Wohnraum kann in strukturstarken Gebieten sehr schwierig werden. Ein knappes Angebot sorgt nicht nur für hohe Mieten, es sorgt auch häufig für eine viel längere Wohnungssuche. Diese wird regelmäßig von zusätzlichen Kosten für Makler begleitet, die die Hand auf den Mietobjekten haben. Bisher war es Gang und Gäbe, dass der Mieter den Makler bezahlen musste, egal, ob dieser in die Suche involviert war oder nicht und egal, wer den Makler beauftragt hatte. Ab Mitte der ersten Jahreshälfte 2015 soll derjenige den Makler bezahlen, der ihn bestellt. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob das funktioniert und ob nicht Vermieter die Maklerkosten nun auf die Miete umlegen. Letzteres wäre für den Mieter ein Nachteil, denn die durch die umgelegte Maklergebühr höhere Miete ist im Vergleich zur vorherigen Regelung dauerhaft höher. Zukünftige Mietsteigerungen wirken sich somit auch stärker aus. Man wird sehen, was passiert.

Ist Wohnen zur Miete die sinnvollste Lösung?

Angenommen, man könnte in eine Wunschimmobilie am selbst gewählten Standort ziehen, für langfristig stabile monatliche Kosten. Angenommen, man würde die Rechte eines Eigentümers erhalten, ohne dessen Pflichten einzugehen. Niemand könnte Sie zum Auszug zwingen, außer Sie sich selbst.
Angenommen, Sie bekamen eine Kaufoption, die Sie jederzeit annehmen können, aber nicht müssen und das Geld, welches Sie dafür zurücklegen, stünde Ihnen weiter zur Verfügung.
Angenommen, Sie hätten eine Ausstiegsmöglichkeit mit 3 Monaten Kündigungsfrist und wären bei schwierigen Lebensumständen somit ungebunden und flexibel. Es wären auch keine Schulden im Spiel!
Stellen Sie sich vor, Sie würden dieses Paket nicht nur mit einem schlichten Vertrag zugesichert bekommen sondern durch eine notarielle Beurkundung und eine Eintragung im Grundbuch.

Wenn es so etwas gäbe, würde das doch jeder machen, nicht wahr?

Nun, eigentlich muss man diese Frage mit Ja beantworten. Allerdings macht der Mensch lieber, was alle machen und was seit jeher Gang und Gäbe ist. Also verschuldet er sich lieber und riskiert etwas, als auf Nummer Sicher zu gehen.

Viele Menschen befinden sich in der Situation, dass es ihnen gar nicht mehr möglich ist, ein ausreichendes Vermögen zu bilden. Sie haben zu wenig Zeit und nicht genug freies Einkommen. Für sie macht es daher überhaupt keinen Sinn mehr zu versuchen, Geld für das Alter wegzulegen, denn erstens würde es eh nicht reichen und zweitens gibt es alternative Ansätze, vorzusorgen.

Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG aus Ludwigsburg ( www.geno.ag (http://geno-wohnbaugenossenschaft.de) ) sieht sich als Ergänzung zum üblichen Wohnraumschaffungsmarkt und hat genau für das Ziel, Wohnen dauerhaft bezahlbar zu machen, ein Konzept entwickelt, welches schon heute funktioniert. Ihr Angebot macht Schluss mit der unerfüllten Hoffnung auf ausreichendes Geldvermögen. Hier wird dauerhaft dafür gesorgt, dass der größte Kostenfaktor, das Wohnen, immer erschwinglich bleibt. Damit wird die Notwendigkeit, Vermögen aufzubauen, ein wenig entschärft. Außerdem wird parallel trotzdem Vermögen aufgebaut.

Der Interessent, der z. B. ein Eigenheim, sei es ein Haus oder eine Wohnung, erwerben oder neu bauen möchte, spart mit einem GENO WohnSparVertrag finanzielle Mittel als Eigenkapital an. Unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen wird dieser WohnSparVertrag sogar dreifach staatlich gefördert. Er zieht zur Miete ein und erhält eine Kaufoption, die er jederzeit ausüben kann, aber nicht muss. Die Miete wird auf 35 Jahre festgeschrieben und bleibt die ersten 25 Jahre gleich. Für den späteren Erwerb wird ebenso der Objektpreis von Anfang an notariell festgeschrieben. Damit hat das Mitglied im Vergleich zu einem normalen Mietverhältnis den genauen Überblick darüber, welche Kosten während der gesamten Mietdauer zu zahlen sind. Alle wichtigen Vertragsbedingungen werden notariell beurkundet und teilweise auch im Grundbuch eingetragen. Man ist zwar Mieter, genießt aber die Rechte des Eigentümers (Auflassungsvormerkung in Abt. II des Grundbuchs).

Für den Notfall ist übrigens ebenfalls gesorgt, denn der Mieter genießt maximale Flexibilität. Denn das Mietverhältnis kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Der Genosse könnte also jederzeit aussteigen und sich sein Genossenschaftsguthaben aus seinem WohnSparVertrag auszahlen lassen. Der Optionär erlangt den Status des Eigentümers, ohne vom Eigentum gebunden zu werden.

Fazit: Eine intelligente und vorausschauende Wohnmöglichkeit, die alle Vorteile vereint und Nachteile beseitigt.
Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG bringt Menschen schuldenfrei ins Eigenheim.
GENO eG
Jens Meier
Pflugfelderstraße 22
71636 Ludwigsburg
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http://geno-wohnbaugenossenschaft.de

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Vor- udn Nachteile des Mietens

Haben Sie schon einmal intensiv über das Wohnen nachgedacht? Also nicht darüber, wie die Wohnung gestaltet, welche Möbel gestellt werden. Gemeint ist das Wohnen als Sachverhalt, als Prozess, als Lebensfaktor. Wohnen ist selbstverständlich in unserem Leben, so selbstverständlich, dass wir meist nur darüber nachdenken, wie wir unsere Bleibe gestalten, nicht aber, wie wir das Wohnen wirtschaftlich sinnvoll, sicher und flexibel machen.

Wohnen kostet Geld, viel Geld. Nahezu jeder Haushalt hat als größten Ausgabenposten das Wohnen. Wäre es da nicht sinnvoller, sich intensiver mit dem Wohnen zu befassen statt mit irgendwelchen Geldanlagen. Wohnen wirtschaftlich attraktiv zu machen und dabei die Lebensqualität auf das im Rahmen der eigenen Möglichkeiten höchste Niveau zu bringen, könnte das Leben und den Lebensstandard verbessern. Warum also nicht einmal etwas intensiver über das Wohnen nachdenken?

Beim Wohnen gibt es mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Um es übersichtlich zu halten soll lediglich auf die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte des Wohnens aus der Sicht des Wohnenden eingegangen werden. Die gebräuchlichsten Wohnvarianten sind das Wohnen zur Miete oder Wohnen im Eigentum. Beim Wohnen im Eigentum unterscheiden wir lastenfreies Eigentum und belastetes - zum Beispiel durch eine Grundschuld einer finanzierenden Bank - Eigentum. Das Wohnen zur Miete ist sehr geläufig, denn die meisten Menschen wohnen so. Man sucht sich eine Wohnung oder ein Haus, zahlt dafür ein monatliches Entgelt (Miete) und bekommt ein Nutzungsrecht für die Mietsache übertragen. Man unterwirft sich bestimmten, vom Vermieter aufgestellten Regeln und kann jederzeit unter Berücksichtigung von Kündigungsfristen den Mietvertrag kündigen und an einen anderen Ort umziehen.

Wohnen zur Miete hat seine Vorzüge, denn man bleibt flexibel und kann relativ schnell auf neue Situationen wie z.B. berufliche Veränderungen oder partnerschaftliche Probleme reagieren. Man bindet kein Kapital und kann sich im Rahmen des Angebots den Wohnraum aussuchen. Für den Mietzeitraum wird man Besitzer der Mietsache und hat die Möglichkeit, diese im vom Vermieter zugelassenen Rahmen den eigenen Wünschen anzupassen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Mietsache dann in den im Mietvertrag bei Auszug festgelegten Zustand versetzt.

Von der wirtschaftlichen Seite her kann man Mieten nicht als die interessanteste Variante bezeichnen. Die Miete wird bezahlt und ist dann weg. Es findet keine Vermögensbildung statt und man erwirbt durch die Mietzahlung auch keine weiteren Rechte an der Mietsache, die über das Nutzungsrecht hinausgehen. Je nach lokalem Angebot und Nachfrage kann Mieten auch sehr teuer sein. In Ballungszentren kann knapper Wohnraum eine regelrechte Mietpreis-Explosion nach sich ziehen. Ist die Nachfrage groß, steigt bei einem begrenzten Angebot der Preis, also die Miethöhe. Auch eine Sanierung der Mietsache kann eine beträchtliche Mieterhöhung nach sich ziehen. Viele Mieter können sich eine größere Mietsteigerung nicht leisten und sind gezwungen, umzuziehen. Und ein Umzug kostet bekanntlich auch einiges an Geld. Ein unfreiwilliger Umzug hat immer einen bitteren Beigeschmack. Man verliert sein vertrautes Umfeld und muss sich um viele Formalitäten kümmern. Allein schon daran zu denken, bei wem man alles die neue Adresse mitteilen muss, kann eine Herausforderung sein. Der Mieter hat von der gesetzlichen Seite her viele Rechte, die ihn schützen. Allerdings kann sich ein Mieter dadurch trotzdem nicht sicher fühlen. Der Eigentümer könnte zum Beispiel auch Eigenbedarf an der Mietsache anmelden.

Die Suche nach dem richtigen Wohnraum kann in strukturstarken Gebieten sehr schwierig werden. Ein knappes Angebot sorgt nicht nur für hohe Mieten, es sorgt auch häufig für eine viel längere Wohnungssuche. Diese wird regelmäßig von zusätzlichen Kosten für Makler begleitet, die die Hand auf den Mietobjekten haben. Bisher war es Gang und Gäbe, dass der Mieter den Makler bezahlen musste, egal, ob dieser in die Suche involviert war oder nicht und egal, wer den Makler beauftragt hatte. Ab Mitte der ersten Jahreshälfte 2015 soll derjenige den Makler bezahlen, der ihn bestellt. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob das funktioniert und ob nicht Vermieter die Maklerkosten nun auf die Miete umlegen. Letzteres wäre für den Mieter ein Nachteil, denn die durch die umgelegte Maklergebühr höhere Miete ist im Vergleich zur vorherigen Regelung dauerhaft höher. Zukünftige Mietsteigerungen wirken sich somit auch stärker aus. Man wird sehen, was passiert.

Ist Wohnen zur Miete die sinnvollste Lösung?

Angenommen, man könnte in eine Wunschimmobilie am selbst gewählten Standort ziehen, für langfristig stabile monatliche Kosten. Angenommen, man würde die Rechte eines Eigentümers erhalten, ohne dessen Pflichten einzugehen. Niemand könnte Sie zum Auszug zwingen, außer Sie sich selbst.
Angenommen, Sie bekamen eine Kaufoption, die Sie jederzeit annehmen können, aber nicht müssen und das Geld, welches Sie dafür zurücklegen, stünde Ihnen weiter zur Verfügung.
Angenommen, Sie hätten eine Ausstiegsmöglichkeit mit 3 Monaten Kündigungsfrist und wären bei schwierigen Lebensumständen somit ungebunden und flexibel. Es wären auch keine Schulden im Spiel!
Stellen Sie sich vor, Sie würden dieses Paket nicht nur mit einem schlichten Vertrag zugesichert bekommen sondern durch eine notarielle Beurkundung und eine Eintragung im Grundbuch.

Wenn es so etwas gäbe, würde das doch jeder machen, nicht wahr?

Nun, eigentlich muss man diese Frage mit Ja beantworten. Allerdings macht der Mensch lieber, was alle machen und was seit jeher Gang und Gäbe ist. Also verschuldet er sich lieber und riskiert etwas, als auf Nummer Sicher zu gehen.

Viele Menschen befinden sich in der Situation, dass es ihnen gar nicht mehr möglich ist, ein ausreichendes Vermögen zu bilden. Sie haben zu wenig Zeit und nicht genug freies Einkommen. Für sie macht es daher überhaupt keinen Sinn mehr zu versuchen, Geld für das Alter wegzulegen, denn erstens würde es eh nicht reichen und zweitens gibt es alternative Ansätze, vorzusorgen.

Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG aus Ludwigsburg ( www.geno.ag (http://geno-wohnbaugenossenschaft.de) ) sieht sich als Ergänzung zum üblichen Wohnraumschaffungsmarkt und hat genau für das Ziel, Wohnen dauerhaft bezahlbar zu machen, ein Konzept entwickelt, welches schon heute funktioniert. Ihr Angebot macht Schluss mit der unerfüllten Hoffnung auf ausreichendes Geldvermögen. Hier wird dauerhaft dafür gesorgt, dass der größte Kostenfaktor, das Wohnen, immer erschwinglich bleibt. Damit wird die Notwendigkeit, Vermögen aufzubauen, ein wenig entschärft. Außerdem wird parallel trotzdem Vermögen aufgebaut.

Der Interessent, der z. B. ein Eigenheim, sei es ein Haus oder eine Wohnung, erwerben oder neu bauen möchte, spart mit einem GENO WohnSparVertrag finanzielle Mittel als Eigenkapital an. Unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen wird dieser WohnSparVertrag sogar dreifach staatlich gefördert. Er zieht zur Miete ein und erhält eine Kaufoption, die er jederzeit ausüben kann, aber nicht muss. Die Miete wird auf 35 Jahre festgeschrieben und bleibt die ersten 25 Jahre gleich. Für den späteren Erwerb wird ebenso der Objektpreis von Anfang an notariell festgeschrieben. Damit hat das Mitglied im Vergleich zu einem normalen Mietverhältnis den genauen Überblick darüber, welche Kosten während der gesamten Mietdauer zu zahlen sind. Alle wichtigen Vertragsbedingungen werden notariell beurkundet und teilweise auch im Grundbuch eingetragen. Man ist zwar Mieter, genießt aber die Rechte des Eigentümers (Auflassungsvormerkung in Abt. II des Grundbuchs).

Für den Notfall ist übrigens ebenfalls gesorgt, denn der Mieter genießt maximale Flexibilität. Denn das Mietverhältnis kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Der Genosse könnte also jederzeit aussteigen und sich sein Genossenschaftsguthaben aus seinem WohnSparVertrag auszahlen lassen. Der Optionär erlangt den Status des Eigentümers, ohne vom Eigentum gebunden zu werden.

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