News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: E-Mail statt Brief?

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 22. Juli 2010 @ 12:19:20 auf Freie-Pressemitteilungen.de

(385 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Bei vielen Rechtsgeschäften ist der Brief noch Pflicht

Vorbei die Zeit, als der Postbote sehnsüchtig am Fenster erwartet und ein lieber Gruß in Schönschrift zu Papier gebracht wurde: Wer heute schriftlich miteinander verkehrt, tut das zumeist in elektronischer Form. Dennoch ist für viele Rechtsgeschäfte weiterhin der gute, alte Brief notwendig: die Kündigung eines Arbeitsvertrages per E-Mail ist beispielsweise ungültig. Zwar soll die neue Form des Online-Briefs dem Verbraucher eine rechtlich sichere, elektronische Alternative bieten, doch dafür gibt es bisher noch keine rechtliche Basis. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung liefert einen Überblick der aktuell geltenden Anforderungen im Schriftverkehr.

Ob ein Kaufvertrag über eine Waschmaschine oder ein Mietvertrag für die neue Wohnung auch per E-Mail geschlossen werden kann, ist in den so genannten Formvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu finden. "Dies sind rechtlich zwingende Vorgaben über die äußere Form von Rechtsgeschäften", erläutert Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Wird beispielsweise ein Arbeitsverhältnis per E-Mail gekündigt, so ist die Kündigung schlicht unwirksam, weil die dafür vorgeschriebene Form nicht gewahrt wurde - der Jurist nennt dies einen Formmangel."
Die Formvorschriften des BGB (§ 126 bis § 129) unterscheiden zwischen Schriftform, elektronischer Form, Textform, notarieller Beurkundung und öffentlicher Beglaubigung. Die für ein bestimmtes Rechtsgeschäft vorgeschriebene Form muss nicht nur beim Vertragsschluss, sondern auch bei allen nachfolgenden Vereinbarungen eingehalten werden.
Hintergrund der gesetzlichen Vorschriften ist unter anderem, dass z.B. ein Vertrag in Briefform meist sorgfältiger geprüft wird als eine E-Mail im überfüllten Postfach und damit eine Art Warn- und Beratungsfunktion erfüllt. Außerdem: Kommt es doch zu einem Streit, schlimmstenfalls sogar vor Gericht, ist es viel einfacher, eine schriftliche Vereinbarung zu prüfen, als andere Formen der Absprache.

Textform
"Bestimmte Verbraucherverträge, also Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, können in Textform widerrufen werden", erklärt die D.A.S. Expertin. D.h., der Widerruf muss zwar schriftlich erfolgen, eine eigenhändige Unterschrift ist jedoch nicht zwingend notwendig. Daher kann das unüberlegt an der Haustür abgeschlossene Zeitungsabonnement auch per E-Mail widerrufen werden. Unter Textform versteht der Gesetzgeber neben den klassischen Briefen auch Telefax-Nachrichten, maschinell erstellte Briefe, E-Mail- und sogar SMS-Nachrichten.

Schriftform
Die Schriftform verlangt die eigenhändige Unterschrift des Verfassers des Schriftstücks, der restliche Inhalt kann wiederum maschinell erstellt sein. Die Kündigung eines Mietvertrages per Fax ist daher unwirksam, da hierfür der Gesetzgeber die Schriftform vorschreibt (§ 568 BGB), ebenso für Quittungen aller Art auf Verlangen des Schuldners (§ 368 BGB) sowie für Bürgschaften (§ 766 BGB) und Kündigungen von Arbeitsverhältnissen (§ 623 BGB).
Verfügt der Verbraucher jedoch über eine so genannte qualifizierte elektronische Signatur, kann er die vorgeschriebene Schriftform durch die elektronische Form ersetzen. Eine eigenhändige Unterschrift ist dann nicht mehr erforderlich.
Mit einer elektronischen Signatur, auch digitale Signatur oder elektronische Unterschrift genannt, ist allerdings nicht die eingescannte Unterschrift gemeint. Vielmehr ist sie eine Art Code. Damit die Signatur dem Verfasser rechtlich eindeutig zuzuordnen ist, wird sie durch so genannte Signaturschlüssel (gespeichert auf Chipkarten), dazugehörige Kartenlesegeräte und eine PIN-Nummer gesichert. Der Empfänger der E-Mail kann dann mit seinem Schlüssel die Echtheit der Daten überprüfen. Gibt es keine Übereinstimmung, liegt wahrscheinlich eine Manipulation vor - und die E-Mail ist damit rechtlich ungültig.

Neues Modell: Online-Brief
Für Otto Normalverbraucher bedeutet die elektronische Signatur einen relativ großen Aufwand. Andererseits nimmt der E-Mail-Verkehr in allen Lebenslagen verstärkt zu. Daher versuchen verschiedene Anbieter, einen sicheren und rechtlich gültigen Schriftverkehr auf möglichst unkomplizierte Weise auch im Internet zu ermöglichen. Aktuell werden bereits erste Varianten eines Online-Briefs beworben. Der Gesetzgeber wird sich mit den rechtlichen Vorgaben allerdings erst Ende 2010 befassen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.406

Kurzfassung:
Brief, Fax oder E-Mail - was ist rechtlich gültig?
Vorgaben für den Schriftverkehr bei Rechtsgeschäften

Wer heute schriftlich miteinander verkehrt, tut das zumeist in elektronischer Form. Dennoch ist für viele Rechtsgeschäfte weiterhin der gute, alte Brief notwendig. Ob ein Kaufvertrag über eine Waschmaschine oder ein Mietvertrag für die neue Wohnung auch per E-Mail geschlossen werden kann, ist in den so genannten Formvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. "Dies sind rechtlich zwingende Vorgaben über die äußere Form von Rechtsgeschäften", erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Wird beispielsweise ein Arbeitsverhältnis per E-Mail gekündigt, so ist die Kündigung schlicht unwirksam, weil die dafür vorgeschriebene Form nicht gewahrt wurde." Die Formvorschriften des BGB (§ 126 bis § 129) unterscheiden zwischen Schriftform, elektronischer Form, Textform, notarieller Beurkundung und öffentlicher Beglaubigung. Die für ein bestimmtes Rechtsgeschäft vorgeschriebene Form muss nicht nur beim Vertragsschluss, sondern auch bei allen nachfolgenden Vereinbarungen eingehalten werden. Bestimmte Verbraucherverträge, z.B. das unüberlegt an der Haustür abgeschlossene Zeitungsabonnement, können in Textform widerrufen werden, d.h. schriftlich, aber ohne eigenhändige Unterschrift. Die Textform erfüllen neben den klassischen Briefen auch Telefax-Nachrichten, maschinell erstellte Briefe, E-Mail- und sogar SMS-Nachrichten. Die Schriftform verlangt die eigenhändige Unterschrift des Verfassers des Schriftstücks, der restliche Inhalt kann wiederum maschinell erstellt sein. Einen Mietvertrag per Fax zu kündigen ist daher ungültig, da hierfür der Gesetzgeber die Schriftform vorschreibt, ebenso für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Über die rechtlichen Vorgaben der aktuell beworbenen Online-Briefe entscheidet der Gesetzgeber erst Ende 2010.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.872

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen finden Sie unter www.das-rechtsportal.de.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1382

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
0899984610
http://hartzkom.de



Bei vielen Rechtsgeschäften ist der Brief noch Pflicht

Vorbei die Zeit, als der Postbote sehnsüchtig am Fenster erwartet und ein lieber Gruß in Schönschrift zu Papier gebracht wurde: Wer heute schriftlich miteinander verkehrt, tut das zumeist in elektronischer Form. Dennoch ist für viele Rechtsgeschäfte weiterhin der gute, alte Brief notwendig: die Kündigung eines Arbeitsvertrages per E-Mail ist beispielsweise ungültig. Zwar soll die neue Form des Online-Briefs dem Verbraucher eine rechtlich sichere, elektronische Alternative bieten, doch dafür gibt es bisher noch keine rechtliche Basis. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung liefert einen Überblick der aktuell geltenden Anforderungen im Schriftverkehr.

Ob ein Kaufvertrag über eine Waschmaschine oder ein Mietvertrag für die neue Wohnung auch per E-Mail geschlossen werden kann, ist in den so genannten Formvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu finden. "Dies sind rechtlich zwingende Vorgaben über die äußere Form von Rechtsgeschäften", erläutert Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Wird beispielsweise ein Arbeitsverhältnis per E-Mail gekündigt, so ist die Kündigung schlicht unwirksam, weil die dafür vorgeschriebene Form nicht gewahrt wurde - der Jurist nennt dies einen Formmangel."
Die Formvorschriften des BGB (§ 126 bis § 129) unterscheiden zwischen Schriftform, elektronischer Form, Textform, notarieller Beurkundung und öffentlicher Beglaubigung. Die für ein bestimmtes Rechtsgeschäft vorgeschriebene Form muss nicht nur beim Vertragsschluss, sondern auch bei allen nachfolgenden Vereinbarungen eingehalten werden.
Hintergrund der gesetzlichen Vorschriften ist unter anderem, dass z.B. ein Vertrag in Briefform meist sorgfältiger geprüft wird als eine E-Mail im überfüllten Postfach und damit eine Art Warn- und Beratungsfunktion erfüllt. Außerdem: Kommt es doch zu einem Streit, schlimmstenfalls sogar vor Gericht, ist es viel einfacher, eine schriftliche Vereinbarung zu prüfen, als andere Formen der Absprache.

Textform
"Bestimmte Verbraucherverträge, also Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, können in Textform widerrufen werden", erklärt die D.A.S. Expertin. D.h., der Widerruf muss zwar schriftlich erfolgen, eine eigenhändige Unterschrift ist jedoch nicht zwingend notwendig. Daher kann das unüberlegt an der Haustür abgeschlossene Zeitungsabonnement auch per E-Mail widerrufen werden. Unter Textform versteht der Gesetzgeber neben den klassischen Briefen auch Telefax-Nachrichten, maschinell erstellte Briefe, E-Mail- und sogar SMS-Nachrichten.

Schriftform
Die Schriftform verlangt die eigenhändige Unterschrift des Verfassers des Schriftstücks, der restliche Inhalt kann wiederum maschinell erstellt sein. Die Kündigung eines Mietvertrages per Fax ist daher unwirksam, da hierfür der Gesetzgeber die Schriftform vorschreibt (§ 568 BGB), ebenso für Quittungen aller Art auf Verlangen des Schuldners (§ 368 BGB) sowie für Bürgschaften (§ 766 BGB) und Kündigungen von Arbeitsverhältnissen (§ 623 BGB).
Verfügt der Verbraucher jedoch über eine so genannte qualifizierte elektronische Signatur, kann er die vorgeschriebene Schriftform durch die elektronische Form ersetzen. Eine eigenhändige Unterschrift ist dann nicht mehr erforderlich.
Mit einer elektronischen Signatur, auch digitale Signatur oder elektronische Unterschrift genannt, ist allerdings nicht die eingescannte Unterschrift gemeint. Vielmehr ist sie eine Art Code. Damit die Signatur dem Verfasser rechtlich eindeutig zuzuordnen ist, wird sie durch so genannte Signaturschlüssel (gespeichert auf Chipkarten), dazugehörige Kartenlesegeräte und eine PIN-Nummer gesichert. Der Empfänger der E-Mail kann dann mit seinem Schlüssel die Echtheit der Daten überprüfen. Gibt es keine Übereinstimmung, liegt wahrscheinlich eine Manipulation vor - und die E-Mail ist damit rechtlich ungültig.

Neues Modell: Online-Brief
Für Otto Normalverbraucher bedeutet die elektronische Signatur einen relativ großen Aufwand. Andererseits nimmt der E-Mail-Verkehr in allen Lebenslagen verstärkt zu. Daher versuchen verschiedene Anbieter, einen sicheren und rechtlich gültigen Schriftverkehr auf möglichst unkomplizierte Weise auch im Internet zu ermöglichen. Aktuell werden bereits erste Varianten eines Online-Briefs beworben. Der Gesetzgeber wird sich mit den rechtlichen Vorgaben allerdings erst Ende 2010 befassen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.406

Kurzfassung:
Brief, Fax oder E-Mail - was ist rechtlich gültig?
Vorgaben für den Schriftverkehr bei Rechtsgeschäften

Wer heute schriftlich miteinander verkehrt, tut das zumeist in elektronischer Form. Dennoch ist für viele Rechtsgeschäfte weiterhin der gute, alte Brief notwendig. Ob ein Kaufvertrag über eine Waschmaschine oder ein Mietvertrag für die neue Wohnung auch per E-Mail geschlossen werden kann, ist in den so genannten Formvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. "Dies sind rechtlich zwingende Vorgaben über die äußere Form von Rechtsgeschäften", erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Wird beispielsweise ein Arbeitsverhältnis per E-Mail gekündigt, so ist die Kündigung schlicht unwirksam, weil die dafür vorgeschriebene Form nicht gewahrt wurde." Die Formvorschriften des BGB (§ 126 bis § 129) unterscheiden zwischen Schriftform, elektronischer Form, Textform, notarieller Beurkundung und öffentlicher Beglaubigung. Die für ein bestimmtes Rechtsgeschäft vorgeschriebene Form muss nicht nur beim Vertragsschluss, sondern auch bei allen nachfolgenden Vereinbarungen eingehalten werden. Bestimmte Verbraucherverträge, z.B. das unüberlegt an der Haustür abgeschlossene Zeitungsabonnement, können in Textform widerrufen werden, d.h. schriftlich, aber ohne eigenhändige Unterschrift. Die Textform erfüllen neben den klassischen Briefen auch Telefax-Nachrichten, maschinell erstellte Briefe, E-Mail- und sogar SMS-Nachrichten. Die Schriftform verlangt die eigenhändige Unterschrift des Verfassers des Schriftstücks, der restliche Inhalt kann wiederum maschinell erstellt sein. Einen Mietvertrag per Fax zu kündigen ist daher ungültig, da hierfür der Gesetzgeber die Schriftform vorschreibt, ebenso für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Über die rechtlichen Vorgaben der aktuell beworbenen Online-Briefe entscheidet der Gesetzgeber erst Ende 2010.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.872

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen finden Sie unter www.das-rechtsportal.de.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1382

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
0899984610
http://hartzkom.de


Artikel-Titel: Weitere News: E-Mail statt Brief?

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: E-Mail statt Brief?" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Harlem Globetrotters nutzen die Queen Mary für Show ...

Harlem Globetrotters nutzen die Queen Mary für Show ...
Japan: Auf ein Bier im Müllverbrennungskraftwerk

Japan: Auf ein Bier im Müllverbrennungskraftwerk
Fünf Menschen sterben bei Flugzeugabsturz in Kenia

Fünf Menschen sterben bei Flugzeugabsturz in Kenia

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Deutschland-Calau-Brandenburg-2012-120401 ...

Hamburg-Parkfriedhof-Ohlsdorf-2015-150406 ...

Deutschland-Hamburg-Planten-un-Blomen-201 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Sternburg Pilsener Leipzig Pennerglück ist noch das harmloseste wie man dieses Bier nennt. Und obwohl es nicht beworben wird hat es ein Marktanteil von nahezu 10 % und ist damit die Nummer eins in Ostdeutschland. ... (Bertram Feucht, 01.3.2016)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Endlich hat die Grillsaison begonnen! (Kummer, 05.05.2024)
Jeder denkt, wenn er das Wort grillen hört, sofort an saftige Steaks, Burger und Würstchen. Und der Vegetarier bekommt die Beilage. Falsch gedacht!
Auch als Vegetarier kann man die Grillsaison in vollen Zügen genießen, wie die Rezepte in diesem Kochbuch zeigen.
Und natürlich gibt es auch Ideen für leckere Salate, Butter und Dips, denn die dürfen bei einem richtigen Grillvergnügen auf keinen Fall fehlen.
Bestimmt werden diese vegetarischen Köstlichkeiten auch bei Ihnen die Lu ...

 Der Chorzauber braucht helfende Hände (PR-Gateway, 03.05.2024)
Rund 70 freiwillig Helfende werden aktuell für das Chorzauber-Festival in Trier, am 15. Juni benötigt. Meldungen von Chorgruppen sind gerne gesehen.

Noch knapp sechs Wochen bis zum Start des landesweiten Chorzauber-Festivals 2024 in Trier am 15. Juni und die letzten Planungen laufen auf Hochtouren. In der neuesten Besprechung des Planungsteams wurden die Bühnen, Chöre und Standorte optimiert. Auch die "Chorspots", an denen innerhalb des Festivalgeländes frei gesungen werden kann, wurd ...

 DryBun, die Weltneuheit für gesundes Haar und Haarpflege (PR-Gateway, 03.05.2024)
DryBun revolutioniert die Haarwasch-Routine, spart Lebenszeit, verringert Spliss und Haarbruch und hilft gegen sprödes Haar. Schont die Umwelt.

DryBun ist eine Weltneuheit bei der Haarpflege und beim Haarewaschen - für gesundes Haar und eine bessere Umwelt. Wer liebt es nicht - das Gefühl von frisch gewaschenen Haaren. Ob zum Start in den Tag, nach einer intensiven Sporteinheit oder vor einer Party: Ein frisches Haargefühl ist unbezahlbar.

Allerdings ist das Trocknen und Styl ...

 Immobilien in Montenegro: Gastgewerbe-Investitionen in Montenegro (schwertschmiedeviktor, 02.05.2024)
Montenegro hat dank seiner malerischen Landschaften, unberührten Strände und seines reichen kulturellen Erbes einen erheblichen Aufschwung im Tourismus erlebt. Der mögliche Beitritt des Landes zur Europäischen Union und seine investorenfreundliche Steuerpolitik machen es zu einem noch attraktiveren Ziel für Immobilieninvestitionen. Die Hotels und Mini-Hotels, die in Montenegro zum Verkauf stehen, befinden sich alle in erstklassigen Lagen, die von der natürlichen Schönheit des Landes und seiner z ...

 Verteilnetzbetreiber Ostdeutschlands veröffentlichen gemeinsame Netzausbauplanung (PR-Gateway, 02.05.2024)


- Verteilnetzbetreiber stellen sich auf enorm wachsende Herausforderungen ein

- Appell an Politik: konsistente Vorgaben und Rahmenbedingungen schaffen



Die ostdeutschen Länder sind Vorreiter beim Ausbau erneuerbarer Energien. Die Verteilnetzbetreiber der Arbeitsgemeinschaft Flächennetzbetreiber Ost (ARGE FNB Ost), zu denen auch die städtischen Netzbetreiber aus Berlin und Hamburg gehören, übernehmen eine Schlüsselrolle für das Gelingen der Energiewende. Der ...

 Cybereason reagiert auf steigende mobile Bedrohungen mit neuer Threat Defense (PR-Gateway, 02.05.2024)


Cybereason, führender Anbieter von zukunftsweisenden Cyber-Sicherheitslösungen, kündigt die Verfügbarkeit von Cybereason Mobile Threat Defense, Powered by Zimperium an.



Die explosionsartige Zunahme mobiler Geräte und Anwendungen führt zu einer immer größeren Angriffsfläche für Cyberangriffe - ausgeklügelte Sicherheitsbedrohungen wie Spyware, Phishing und Ransomware nehmen zu. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass bereits 60 % der Endgeräte, die auf Unternehmensresso ...

 Fahrradträger für Kastenwagen: die größte Marktübersicht (PR-Gateway, 02.05.2024)
Clever unterwegs stellt 15 schwenkbare Fahrradträger vor

Das Online-Magazin Clever unterwegs ist für seine akribischen Recherchen bekannt. Besonders umfangreich ist die ständig aktualisierte Marktübersicht zum Thema Fahrradträger für Kastenwagen ausgefallen. Hier hat die Redaktion in den le ...

 Gezielte Sichtbarkeit in der IT-Branche: PR-Gateway erschließt Fachpublikationen für effiziente Unternehmenskommunikation (PR-Gateway, 30.04.2024)
Erhöhte Online-Reichweite durch gezielte Veröffentlichung auf IT-Fachpublikationen - ein Modell für alle Sektoren

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, in einer zunehmend digitalisierten Welt gesehen und gehört zu werden. Der Online-Presseverteiler PR-Gateway bietet hierfür eine strategische Plattform, die durch ihren Zugang zu einer Vielzahl an allgemeinen und spezialisierten Presseportalen, Fach- und Themenportalen, Online-Magazinen und anderen Distributionskanälen herausragt. ...

 Generation Y - Schlüsselfaktor für den Unternehmenserfolg (PR-Gateway, 30.04.2024)
Millennials entscheidend für den Wissenstransfer und die Innovationskraft von Unternehmen

Der demografische Wandel stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, bietet aber auch Chancen für eine Neuausrichtung von Arbeitskultur und Innovationsstrategien. Die Generation Y, die zwischen 1980 und 2000 geboren wurde, sollte dabei stärker in den Fokus rücken. "Mit ihrer einzigartigen Positionierung zwischen der erfahrenen Generation X und der technikaffinen Generation Z spielt sie eine S ...

 Urlaubskiller Zahnschmerzen ? proDente Sprachführer hilft weiter (PR-Gateway, 30.04.2024)
Der kostenfreie proDente Sprachführer übersetzt das Wichtigste rund um Zahnschmerzen in sieben Sprachen.

Zahnschmerzen können die Urlaubsstimmung erheblich trüben. Regelmäßig zur Kontrolle in die Zahnarztpraxis zu Hause mindert das Risiko, dass Zahnschmerzen den Urlaub vermiesen. Im Fall der Fälle hilft der kostenfreie proDente Sprachführer weiter. Er übersetzt das Wichtigste rund um Zahnschmerzen in sieben Sprachen.



Empfehlenswert ist es, frühzeitig vor Beginn der Re ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



E-Mail statt Brief?

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-Pressemitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

E-Mail statt Brief?