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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Oftmals versäumt: Ausschlussfrist zur Abrechnung der Mietnebenkosten

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 05. November 2009 @ 17:03:35 auf Freie-Pressemitteilungen.de

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Nebenkosten jetzt zügig abrechnen - Fristen nicht verpassen

Viele Vermieter haben die Nebenkostenabrechnung für ihre Mieter noch nicht erstellt. Dabei ist die Beachtung der Abrechnungsfrist oder der sogenannten Ausschlussfrist entscheidend für die Frage: „Kann der Vermieter seine Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung gegenüber seinem Mieter durchsetzen?“ so Thomas Trepnau, der Autor des Fachbuches „Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete“. „Mancher Vermieter erstellt die Betriebskostenabrechnung erst kurz vor dem Ablauf der Ausschlussfrist. Wenn die Abrechnung nach Ablauf der Frist beim Mieter eingeht, dann bedeutet das: Pech für den Vermieter und Glück für den Mieter.“ Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen Hundert Vermietern aus der Klemme geholfen hat, erklärt in seinem Ratgeber warum das so ist und gibt die Strategien preis, mit denen er seine eigenen Betriebskostenabrechnungen bereits jahrelang souverän erstellt und die Nachzahlungen einzieht.

Regensburg. – Warum hat der Mieter Glück, wenn der Vermieter die Abrechnungsfrist nicht beachtet? Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, hat der Vermieter in der Regel keine Ansprüche mehr auf eine eventuelle Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung. "Sollte die Abrechnung jedoch ein Guthaben zugunsten des Mieters ausweisen, so muss es an den Mieter ausgezahlt werden.", stellt Thomas Trepnau fest.
"Achten Sie auf die Fristen und rechnen Sie rechtzeitig ab! Es ist ganz einfach." Dieser Rat kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat hunderte von Seminaren zu diesem Thema durchgeführt. Mit verschiedensten Teilnehmern immer wieder deren individuelle und höchst unterschiedliche Probleme diskutiert.

Nebenkosten-Abrechnungs-Tipps auf 136 Seiten
"Immer wieder" erklärt der Autor „stelle ich fest, dass Verwalter und Vermieter gar nicht an diese wichtige Frist denken. Erst im Seminar wird ihnen bewusst, dass sie allmählich „zu Potte kommen sollten“, wenn sie Ihre Ansprüche sichern wollen.“ Sie möchten dann ganz genau wissen, ab wann die Frist zu laufen beginnt, ob es noch „Hoffnung“ gibt, wenn sie versäumt wurde, ob es sich bei Geschäftsräumen anders verhält als bei Wohnräumen. Dabei verweist er auf sein neues Buch, das jeden Vermieter sicher durch den Abrechnungsdschungel führt.

„Verspielen Sie als Vermieter Ihr Geld nicht, indem Sie womöglich wegen Unterschätzung eines kleinen Details auf den Betriebskosten sitzen bleiben”, empfiehlt der deutschlandweit bekannte Vermieter-Ratgeber aus Regensburg. Aus eigener Erfahrung kann der Autor nur empfehlen: „Nur Information und Wissen verschaffen Ihnen heute den erforderlichen Vorsprung! Verzichten Sie nicht auf Ihre rechtmäßigen Ansprüche aus den Betriebskosten. Die größten und erfolgreichsten Vermietungsunternehmen Deutschlands achten pingelig auf diese Frist. Machen Sie es genauso!“
Das Buch ist als eBook oder gebundene Ausgabe im Buchhandel erhältlich, in allen bekannten Online-Buchshops sowie auf der Homepage des Autors und Verlages www.trepnau.net.

V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner:
Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
E-Mail: info@trepnau.net
http://www.trepnau.net
Viele Vermieter haben die Nebenkostenabrechnung für ihre Mieter noch nicht erstellt. Dabei ist die Beachtung der Abrechnungsfrist oder der sogenannten Ausschlussfrist entscheidend für die Frage: „Kann der Vermieter seine Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung gegenüber seinem Mieter durchsetzen?“ so Thomas Trepnau, der Autor des Fachbuches „Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete“. „Mancher Vermieter erstellt die Betriebskostenabrechnung erst kurz vor dem Ablauf der Ausschlussfrist. Wenn die Abrechnung nach Ablauf der Frist beim Mieter eingeht, dann bedeutet das: Pech für den Vermieter und Glück für den Mieter.“ Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen Hundert Vermietern aus der Klemme geholfen hat, erklärt in seinem Ratgeber warum das so ist und gibt die Strategien preis, mit denen er seine eigenen Betriebskostenabrechnungen bereits jahrelang souverän erstellt und die Nachzahlungen einzieht.

Regensburg. – Warum hat der Mieter Glück, wenn der Vermieter die Abrechnungsfrist nicht beachtet? Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, hat der Vermieter in der Regel keine Ansprüche mehr auf eine eventuelle Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung. "Sollte die Abrechnung jedoch ein Guthaben zugunsten des Mieters ausweisen, so muss es an den Mieter ausgezahlt werden.", stellt Thomas Trepnau fest.
"Achten Sie auf die Fristen und rechnen Sie rechtzeitig ab! Es ist ganz einfach." Dieser Rat kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat hunderte von Seminaren zu diesem Thema durchgeführt. Mit verschiedensten Teilnehmern immer wieder deren individuelle und höchst unterschiedliche Probleme diskutiert.

Nebenkosten-Abrechnungs-Tipps auf 136 Seiten
"Immer wieder" erklärt der Autor „stelle ich fest, dass Verwalter und Vermieter gar nicht an diese wichtige Frist denken. Erst im Seminar wird ihnen bewusst, dass sie allmählich „zu Potte kommen sollten“, wenn sie Ihre Ansprüche sichern wollen.“ Sie möchten dann ganz genau wissen, ab wann die Frist zu laufen beginnt, ob es noch „Hoffnung“ gibt, wenn sie versäumt wurde, ob es sich bei Geschäftsräumen anders verhält als bei Wohnräumen. Dabei verweist er auf sein neues Buch, das jeden Vermieter sicher durch den Abrechnungsdschungel führt.

„Verspielen Sie als Vermieter Ihr Geld nicht, indem Sie womöglich wegen Unterschätzung eines kleinen Details auf den Betriebskosten sitzen bleiben”, empfiehlt der deutschlandweit bekannte Vermieter-Ratgeber aus Regensburg. Aus eigener Erfahrung kann der Autor nur empfehlen: „Nur Information und Wissen verschaffen Ihnen heute den erforderlichen Vorsprung! Verzichten Sie nicht auf Ihre rechtmäßigen Ansprüche aus den Betriebskosten. Die größten und erfolgreichsten Vermietungsunternehmen Deutschlands achten pingelig auf diese Frist. Machen Sie es genauso!“
Das Buch ist als eBook oder gebundene Ausgabe im Buchhandel erhältlich, in allen bekannten Online-Buchshops sowie auf der Homepage des Autors und Verlages www.trepnau.net.

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Thomas Trepnau
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Nebenkosten jetzt zügig abrechnen - Fristen nicht verpassen

Viele Vermieter haben die Nebenkostenabrechnung für ihre Mieter noch nicht erstellt. Dabei ist die Beachtung der Abrechnungsfrist oder der sogenannten Ausschlussfrist entscheidend für die Frage: „Kann der Vermieter seine Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung gegenüber seinem Mieter durchsetzen?“ so Thomas Trepnau, der Autor des Fachbuches „Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete“. „Mancher Vermieter erstellt die Betriebskostenabrechnung erst kurz vor dem Ablauf der Ausschlussfrist. Wenn die Abrechnung nach Ablauf der Frist beim Mieter eingeht, dann bedeutet das: Pech für den Vermieter und Glück für den Mieter.“ Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen Hundert Vermietern aus der Klemme geholfen hat, erklärt in seinem Ratgeber warum das so ist und gibt die Strategien preis, mit denen er seine eigenen Betriebskostenabrechnungen bereits jahrelang souverän erstellt und die Nachzahlungen einzieht.

Regensburg. – Warum hat der Mieter Glück, wenn der Vermieter die Abrechnungsfrist nicht beachtet? Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, hat der Vermieter in der Regel keine Ansprüche mehr auf eine eventuelle Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung. "Sollte die Abrechnung jedoch ein Guthaben zugunsten des Mieters ausweisen, so muss es an den Mieter ausgezahlt werden.", stellt Thomas Trepnau fest.
"Achten Sie auf die Fristen und rechnen Sie rechtzeitig ab! Es ist ganz einfach." Dieser Rat kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat hunderte von Seminaren zu diesem Thema durchgeführt. Mit verschiedensten Teilnehmern immer wieder deren individuelle und höchst unterschiedliche Probleme diskutiert.

Nebenkosten-Abrechnungs-Tipps auf 136 Seiten
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Regensburg. – Warum hat der Mieter Glück, wenn der Vermieter die Abrechnungsfrist nicht beachtet? Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, hat der Vermieter in der Regel keine Ansprüche mehr auf eine eventuelle Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung. "Sollte die Abrechnung jedoch ein Guthaben zugunsten des Mieters ausweisen, so muss es an den Mieter ausgezahlt werden.", stellt Thomas Trepnau fest.
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