News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Eignung des Zeitreihenvergleichs als Schätzungsmethode noch ungeklärt

Veröffentlicht am Freitag, dem 25. Oktober 2013 @ 18:41:02 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(362 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Deutsche-Politik-News.de |
Zum Beschluss des Bundesfinanzhof (BFH) vom 14.05.2013 (Aktenzeichen: X B 183/12)

Die Rechtsfrage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzung oder Einschränkungen der sogenannte "Zeitreihenvergleich" eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlage darstellt, bedarf der höchstrichterlichen Klärung. Dies hat der BFH am 14.05.2013 beschlossen.

In der Rechtsprechung ist der Zeitreihenvergleich bisher nur als Schätzungsmethode in Fällen angewandt worden, in denen die Buchführung nach § 158 AO aus anderen Gründen nicht der Besteuerung zugrunde gelegt werden konnten. In zwei Entscheidungen des FG Düsseldorf deutet sich die Bereitschaft an, den Zeitreihenvergleich weitergehend einzusetzen. „Der Zeitreihenvergleich als Methode des inneren Betriebsvergleichs [...] lässt kaum Raum für Zweifel daran, dass Erlöse und Wareneinsatz nicht zutreffend verbucht wurden“.

Dementgegen wird in der wissenschaftlichen Literatur teilweise die Auffassung vertreten, daß es sich beim Zeitreihenvergleich nur um eine Schätzungsmethode handelt und er nur bedingt geeignet ist, eine formell ordnungsgemäße Buchführung zu erschüttern. Andernorts findet sich die Meinung, daß der Steuerpflichtige selbst bei einer ordnungsgemäßen Buchführung einen Zeitreihenvergleich der Finanzbehörde widerlegen müsse und sich darauf schon während des laufenden Veranlagungszeitraums durch Zwischeninventuren, eigene Zeitreihenvergleiche oder gar simulierte Betriebsprüfungen vorbereiten solle.

Ebenso vertreten wird die Ansicht, daß die Möglichkeit bestehe, mit dem Zeitreihenvergleich die Vermutung des § 158 AO (daß eine formell ordnungsgemäße Buchführung grundsätzlich sachlich richtig und der Besteuerung zugrunde zu legen ist) zu entkräften. Nach dieser Ansicht kommt der Zeitreihenvergleich sowohl als Verprobungsmethode als auch als Schätzungsmethode in Betracht. Der Zeitreihenvergleich weist zwar kein exaktes Rechenergebnis aus, sondern „zunächst nur“ eine Schwankungsbreite von Perioden- Rohgewinnaufschlagsätzen. Jedoch ist wesentlich für das Verständnis des Zeitreihenvergleichs, dass Grund dieser Schwankungsbreiten gebuchte wirtschaftliche Sachverhalte sind, die auf ihre Plausibilität hin untersucht werden, nämlich Wareneinkäufe und Erlöse. Insoweit kann nach einer gründlichen Prüfung eine Betriebes die Feststellung getroffen werden, dass die im Hinblick auf die einzelnen Perioden extrem unterschiedlichen Rohgewinnaufschlagsätzen, die sich aus den gebuchten Wareneinkäufen und den gebuchten Erlösen ergeben, unter Berücksichtigung von festgestellten im wesentlichen gleich bleibenden Einkaufs- und Verkaufspreisen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht stimmen können. So können nach den Grundsätzen des Freibeweises Feststellungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit getroffen werden. Nach dieser Ansicht kann der Zeitreihenvergleich grundsätzlich auch in einem Steuerstrafverfahrens angewandt werden.

Hintergrund des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 14.05.2013 bilden Entscheidungen des Finanzgerichts Köln sowie des Finanzgerichts Münster.

Der Entscheidung des Finanzgerichts Köln (Urteil vom 27.01.2009 - 6 K 3954/07) lag zugrunde, dass das Finanzamt anlässlich einer Betriebsprüfung einer Gaststätte im Rahmen eines Zeitreihenvergleiches die Ein- und Verkäufe aller Speisen und Getränke wochenweise gegenübergestellt und Schwankungen beim Rohgewinnaufschlagsatz festgestellt hat. Neben kleineren Beanstandungen der Kassenführung nahm das Finanzamt dies zum Anlass, die Buchführung der Gaststätte zu verwerfen und die Einnahmen zu schätzen. Das führte zum Ergebnis, dass für die drei Streitjahre eine Steuernachforderung in Höhe von rund 89.000 € festgesetzt wurde.
Das FG Köln entschied, dass eine Hinzuschätzung nicht gerechtfertigt sei, wenn die Buchführung ordnungsgemäß ist und ein Zeitreihenvergleich nicht zu dem Ergebnis kommt, dass die Buchführung schlechterdings nicht zutreffen kann. Die einzelnen Beanstandungen bei der Kassenführung hielt das Gericht für unwesentlich. Das Finanzgericht hat der Klage des Gastwirtes in vollem Umfang stattgegeben.

Ebenfalls mit einem Gaststättenbetreiber zu befassen hatte sich das Finanzgericht Münster (Urteil vom 26.07.2012 - 4 K 2071/09 E,U). Dieser hatte seine Bareinnahmen mit Hilfe einer Registrierkasse erfaßt. Daneben führte er eine weitere Barkasse an der Theke, deren Einnahmen nicht über die Registrierkasse abgerechnet wurden. Die täglichen Bareinnahmen der beiden Kassen stellte er den Barausgaben und Entnahmen gegenüber und ermittelte so die Kassenbestände. Zudem waren die Tagessummenbons nicht vollständig bzw. nicht datiert. Das Finanzamt sah die Buchführung nicht als ordnungsgemäß an und schätzte die Umsätze und Gewinne auf Grundlage eines Zeitreihenvergleichs. Es ermittelte wöchentliche Rohgewinnaufschlagsätze und bildete für je zehn aufeinanderfolgende Wochen Mittelwerte. Den jeweils höchsten Mittelwert wendete es auf den erklärten Wareneinkauf an. Der Kläger wendete ein, dass seine Buchführung ordnungsgemäß sei und äußerte Bedenken gegen die Anwendung des Zeitreihenvergleichs.

Das FG Münster bestätigte, dass eine Schätzungsbefugnis dem Grunde nach besteht, wenn die Buchführung nicht ordnungsgemäß ist. Es sind Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, soweit sie nicht ermittelt oder berechenbar sind. Das FG hält den inneren Betriebsvergleich für besser geeignet, ein wahrscheinliches Ergebnis zu liefern, als einen äußeren Betriebsvergleich. Dies gelte jedenfalls dann, wenn sich innerhalb des Prüfungszeitraums keine wesentlichen Änderungen in der Betriebsführung und der Betriebsstruktur ergeben haben. Das FG Münster ist der Ansicht, dass in einer Speisegaststätte keine saisonalen Schwankungen anzunehmen seien. Jahreszeitbedingte Schwankungen der Einkaufspreise von Lebensmitteln würden bereits dadurch widerlegt, dass sich aus den Zeitreihenvergleichen keine nach Jahreszeiten schwankenden Rohgewinnaufschlagssätze ergäben. Schätzungsunschärfen würden dadurch vermieden, dass die ermittelten Ergebnisse abgerundet und Abschläge zugunsten der Unternehmer in einer Größenordnung von 10- 15 % vorgenommen werden.

Da das FG Münster keine Revision zuließ, erhob der Gaststättenbetreiber Nichtzulassungsbeschwerde. Dieser Beschwerde gab der BFH statt, sodass nun höchstrichterlich zu klären ist, ob und unter welchen Voraussetzungen oder Einschränkungen der Zeitreihenvergleich eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen darstellt.

Beim Zeitreihenvergleich werden nur unternehmensinterne Daten für den Betriebsvergleich verwendet. Andererseits muss nicht gleich jede Abweichung oder Auffälligkeit zwangsläufig auf Unregelmäßigkeiten bei der Erstellung der Buchführung hindeuten. Der Zeitreihenvergleich geht mathematisch-statistisch davon aus, dass neue Waren immer erst dann eingekauft werden, wenn die vorhandenen Waren aufgebraucht sind. Lagerbestände, die erst zeitversetzt zur Erlöserzielung eingesetzt werden, finden deshalb beim Zeitreihenvergleich keine Berücksichtigung, was allenfalls bei verderblichen Waren zutreffend sein mag. Dagegen wird vorgetragen, daß die meisten Waren jederzeit, d.h. täglich, angeliefert werden können und preisstabil seien, weshalb eine große Vorratshaltung aus diesem Grunde überflüssig sei. Um diese Vermutung widerlegen zu können, müssen im Nachhinein unterjährige Warenvorräte genau quantifiziert werden. Abhilfe kann hier eine permanente Inventur schaffen.

Eine weitere Grundannahme des Zeitreihenvergleichs ist, daß der gesamte bzw. immer der gleiche Anteil am Wareneinkauf zur Erlöserzielung verwendet wird. Es werden keine Restbestände oder Schwankungen berücksichtigt, die es jedoch in der Praxis gibt. Auch werden keine saisonalen Unterschiede einbezogen. Diese haben allerdings in der Praxis erheblichen Einfluss auf den erzielbaren Rohgewinnaufschlag. Die Schwierigkeit besteht darin, die saisonalen Schwankungen im Rahmen der Betriebsprüfung noch ermitteln und nachweisen zu können.

Daher dürfte sich zum Schutz vor Hinzuschätzungen aufgrund eines Zeitreihenvergleichs anbieten, stets zusätzliche Aufzeichnungen hinsichtlich der vorbenannten Kriterien zu fertigen. Diese Vorsichtsmaßnahme kann maßgebliche Auswirkungen auf den Ausgang eines Besteuerungsverfahrens wie eines Steuerstrafverfahrens haben, da hier wie dort die Schätzung eine häufige Methode der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und damit auch der Steuerverkürzung im Rahmen der Steuerhinterziehung ist.

Rechtsanwalt Hildebrandt
Turmstraße 33
10551 Berlin
www.steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
rechtsanwalt-hildebrandt@gmx.de



Zum Beschluss des Bundesfinanzhof (BFH) vom 14.05.2013 (Aktenzeichen: X B 183/12)

Die Rechtsfrage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzung oder Einschränkungen der sogenannte "Zeitreihenvergleich" eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlage darstellt, bedarf der höchstrichterlichen Klärung. Dies hat der BFH am 14.05.2013 beschlossen.

In der Rechtsprechung ist der Zeitreihenvergleich bisher nur als Schätzungsmethode in Fällen angewandt worden, in denen die Buchführung nach § 158 AO aus anderen Gründen nicht der Besteuerung zugrunde gelegt werden konnten. In zwei Entscheidungen des FG Düsseldorf deutet sich die Bereitschaft an, den Zeitreihenvergleich weitergehend einzusetzen. „Der Zeitreihenvergleich als Methode des inneren Betriebsvergleichs [...] lässt kaum Raum für Zweifel daran, dass Erlöse und Wareneinsatz nicht zutreffend verbucht wurden“.

Dementgegen wird in der wissenschaftlichen Literatur teilweise die Auffassung vertreten, daß es sich beim Zeitreihenvergleich nur um eine Schätzungsmethode handelt und er nur bedingt geeignet ist, eine formell ordnungsgemäße Buchführung zu erschüttern. Andernorts findet sich die Meinung, daß der Steuerpflichtige selbst bei einer ordnungsgemäßen Buchführung einen Zeitreihenvergleich der Finanzbehörde widerlegen müsse und sich darauf schon während des laufenden Veranlagungszeitraums durch Zwischeninventuren, eigene Zeitreihenvergleiche oder gar simulierte Betriebsprüfungen vorbereiten solle.

Ebenso vertreten wird die Ansicht, daß die Möglichkeit bestehe, mit dem Zeitreihenvergleich die Vermutung des § 158 AO (daß eine formell ordnungsgemäße Buchführung grundsätzlich sachlich richtig und der Besteuerung zugrunde zu legen ist) zu entkräften. Nach dieser Ansicht kommt der Zeitreihenvergleich sowohl als Verprobungsmethode als auch als Schätzungsmethode in Betracht. Der Zeitreihenvergleich weist zwar kein exaktes Rechenergebnis aus, sondern „zunächst nur“ eine Schwankungsbreite von Perioden- Rohgewinnaufschlagsätzen. Jedoch ist wesentlich für das Verständnis des Zeitreihenvergleichs, dass Grund dieser Schwankungsbreiten gebuchte wirtschaftliche Sachverhalte sind, die auf ihre Plausibilität hin untersucht werden, nämlich Wareneinkäufe und Erlöse. Insoweit kann nach einer gründlichen Prüfung eine Betriebes die Feststellung getroffen werden, dass die im Hinblick auf die einzelnen Perioden extrem unterschiedlichen Rohgewinnaufschlagsätzen, die sich aus den gebuchten Wareneinkäufen und den gebuchten Erlösen ergeben, unter Berücksichtigung von festgestellten im wesentlichen gleich bleibenden Einkaufs- und Verkaufspreisen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht stimmen können. So können nach den Grundsätzen des Freibeweises Feststellungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit getroffen werden. Nach dieser Ansicht kann der Zeitreihenvergleich grundsätzlich auch in einem Steuerstrafverfahrens angewandt werden.

Hintergrund des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 14.05.2013 bilden Entscheidungen des Finanzgerichts Köln sowie des Finanzgerichts Münster.

Der Entscheidung des Finanzgerichts Köln (Urteil vom 27.01.2009 - 6 K 3954/07) lag zugrunde, dass das Finanzamt anlässlich einer Betriebsprüfung einer Gaststätte im Rahmen eines Zeitreihenvergleiches die Ein- und Verkäufe aller Speisen und Getränke wochenweise gegenübergestellt und Schwankungen beim Rohgewinnaufschlagsatz festgestellt hat. Neben kleineren Beanstandungen der Kassenführung nahm das Finanzamt dies zum Anlass, die Buchführung der Gaststätte zu verwerfen und die Einnahmen zu schätzen. Das führte zum Ergebnis, dass für die drei Streitjahre eine Steuernachforderung in Höhe von rund 89.000 € festgesetzt wurde.
Das FG Köln entschied, dass eine Hinzuschätzung nicht gerechtfertigt sei, wenn die Buchführung ordnungsgemäß ist und ein Zeitreihenvergleich nicht zu dem Ergebnis kommt, dass die Buchführung schlechterdings nicht zutreffen kann. Die einzelnen Beanstandungen bei der Kassenführung hielt das Gericht für unwesentlich. Das Finanzgericht hat der Klage des Gastwirtes in vollem Umfang stattgegeben.

Ebenfalls mit einem Gaststättenbetreiber zu befassen hatte sich das Finanzgericht Münster (Urteil vom 26.07.2012 - 4 K 2071/09 E,U). Dieser hatte seine Bareinnahmen mit Hilfe einer Registrierkasse erfaßt. Daneben führte er eine weitere Barkasse an der Theke, deren Einnahmen nicht über die Registrierkasse abgerechnet wurden. Die täglichen Bareinnahmen der beiden Kassen stellte er den Barausgaben und Entnahmen gegenüber und ermittelte so die Kassenbestände. Zudem waren die Tagessummenbons nicht vollständig bzw. nicht datiert. Das Finanzamt sah die Buchführung nicht als ordnungsgemäß an und schätzte die Umsätze und Gewinne auf Grundlage eines Zeitreihenvergleichs. Es ermittelte wöchentliche Rohgewinnaufschlagsätze und bildete für je zehn aufeinanderfolgende Wochen Mittelwerte. Den jeweils höchsten Mittelwert wendete es auf den erklärten Wareneinkauf an. Der Kläger wendete ein, dass seine Buchführung ordnungsgemäß sei und äußerte Bedenken gegen die Anwendung des Zeitreihenvergleichs.

Das FG Münster bestätigte, dass eine Schätzungsbefugnis dem Grunde nach besteht, wenn die Buchführung nicht ordnungsgemäß ist. Es sind Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, soweit sie nicht ermittelt oder berechenbar sind. Das FG hält den inneren Betriebsvergleich für besser geeignet, ein wahrscheinliches Ergebnis zu liefern, als einen äußeren Betriebsvergleich. Dies gelte jedenfalls dann, wenn sich innerhalb des Prüfungszeitraums keine wesentlichen Änderungen in der Betriebsführung und der Betriebsstruktur ergeben haben. Das FG Münster ist der Ansicht, dass in einer Speisegaststätte keine saisonalen Schwankungen anzunehmen seien. Jahreszeitbedingte Schwankungen der Einkaufspreise von Lebensmitteln würden bereits dadurch widerlegt, dass sich aus den Zeitreihenvergleichen keine nach Jahreszeiten schwankenden Rohgewinnaufschlagssätze ergäben. Schätzungsunschärfen würden dadurch vermieden, dass die ermittelten Ergebnisse abgerundet und Abschläge zugunsten der Unternehmer in einer Größenordnung von 10- 15 % vorgenommen werden.

Da das FG Münster keine Revision zuließ, erhob der Gaststättenbetreiber Nichtzulassungsbeschwerde. Dieser Beschwerde gab der BFH statt, sodass nun höchstrichterlich zu klären ist, ob und unter welchen Voraussetzungen oder Einschränkungen der Zeitreihenvergleich eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen darstellt.

Beim Zeitreihenvergleich werden nur unternehmensinterne Daten für den Betriebsvergleich verwendet. Andererseits muss nicht gleich jede Abweichung oder Auffälligkeit zwangsläufig auf Unregelmäßigkeiten bei der Erstellung der Buchführung hindeuten. Der Zeitreihenvergleich geht mathematisch-statistisch davon aus, dass neue Waren immer erst dann eingekauft werden, wenn die vorhandenen Waren aufgebraucht sind. Lagerbestände, die erst zeitversetzt zur Erlöserzielung eingesetzt werden, finden deshalb beim Zeitreihenvergleich keine Berücksichtigung, was allenfalls bei verderblichen Waren zutreffend sein mag. Dagegen wird vorgetragen, daß die meisten Waren jederzeit, d.h. täglich, angeliefert werden können und preisstabil seien, weshalb eine große Vorratshaltung aus diesem Grunde überflüssig sei. Um diese Vermutung widerlegen zu können, müssen im Nachhinein unterjährige Warenvorräte genau quantifiziert werden. Abhilfe kann hier eine permanente Inventur schaffen.

Eine weitere Grundannahme des Zeitreihenvergleichs ist, daß der gesamte bzw. immer der gleiche Anteil am Wareneinkauf zur Erlöserzielung verwendet wird. Es werden keine Restbestände oder Schwankungen berücksichtigt, die es jedoch in der Praxis gibt. Auch werden keine saisonalen Unterschiede einbezogen. Diese haben allerdings in der Praxis erheblichen Einfluss auf den erzielbaren Rohgewinnaufschlag. Die Schwierigkeit besteht darin, die saisonalen Schwankungen im Rahmen der Betriebsprüfung noch ermitteln und nachweisen zu können.

Daher dürfte sich zum Schutz vor Hinzuschätzungen aufgrund eines Zeitreihenvergleichs anbieten, stets zusätzliche Aufzeichnungen hinsichtlich der vorbenannten Kriterien zu fertigen. Diese Vorsichtsmaßnahme kann maßgebliche Auswirkungen auf den Ausgang eines Besteuerungsverfahrens wie eines Steuerstrafverfahrens haben, da hier wie dort die Schätzung eine häufige Methode der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und damit auch der Steuerverkürzung im Rahmen der Steuerhinterziehung ist.

Rechtsanwalt Hildebrandt
Turmstraße 33
10551 Berlin
www.steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
rechtsanwalt-hildebrandt@gmx.de


Artikel-Titel: Weitere News: Eignung des Zeitreihenvergleichs als Schätzungsmethode noch ungeklärt

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (RechtsanwaltHildebrandt) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Eignung des Zeitreihenvergleichs als Schätzungsmethode noch ungeklärt" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Das YouTube-Experiment | Panorama - die Reporter | ...

Das YouTube-Experiment | Panorama - die Reporter |  ...
Mallorca: Illegale Schildkrötenzucht entdeckt

Mallorca: Illegale Schildkrötenzucht entdeckt
Schüsse auf „Hells Angels“-Boss: Der Mordauftrag ka ...

Schüsse auf „Hells Angels“-Boss: Der Mordauftrag ka ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Ostpro-Berlin-Ostprodukte-DDR-Produkte-20 ...

57-Biennale-Venedig-2017-Giardini-Pavillo ...

Grossdemonstration-Grenzenlose-Solidarita ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Mittelscharfer Senf feinwürzig von Kühne Gekauft habe diese Flasche eigentlich weil sie mir in Auge stach, es war eine Spritzflache und trotzdem nur 250 ml Inhalt. Ein Senf mit einer angenehmen Schärfe die geeignet ist f ... (Martina Aschenbacher, 11.11.2019)

 Mandarin-Orangen von Freshona Ich habe die Vermutung, dass Mandarinen die einzige Obstsorte ist die als Konserve besser schmeckt als frisch. Mandarinen als Konserve ist in meinen Augen etwas, was man immer im ... (Laura Peterson, 07.5.2018)

 Tomatenketchup von Rich Ich bin eigentlich nicht so der Ketchupfreund aber wenn es Currywurst gibt braucht man ja irgendwas als Saucengrundlage und da eignet sich Ketchup nun mal am besten. Und nach einigen Te ... (Martina Schrade, 18.1.2017)

 Cidre de Normandie von Duc de Coer Und wenn dann bei Lidl wieder mal Frankreich gefeiert wird gibt es unter anderem auch Cidre. Es ist eben was anderes als einfacher deutscher Apfelsaft. Und wenn der noch gut geküh ... (Guntram Tormeier, 26.4.2016)

 Ron Santero – Rum Da gibt es ein oder zweimal im Jahr bei Feinkost-Albrecht diesen Ron Mulata, einen Spitzenrum aus Kuba. Und als ich in der Werbung las Ron Santero 3 Jahre alt dachte ich ein vergleichba ... (Peter Stahl, 18.10.2014)

 Nescafe Classic Ich habe ja nun schon einiges an löslichen Kaffee probiert, aber letztendlich lande ich immer wieder bei Nescafe Classic. Ich weiß nicht ob es zur geschmacklichen Prägung im jungen Lebe ... (dietrich david, 07.10.2013)

 Olivenölseife von Lidl Eine Bekannte hatte mir diese Seife empfohlen. Die wusste warum! Super Produkt. Spitze Hautpflege und das alles ohne Künstliche Zusätze. Wer empfindliche Haut hat solle nichts anderes ... (dietrich david, 02.8.2013)

 Favorini Mit Nougatcreme gefüllte Waffel auf Vollmilchschokolade Bei Lidl gekauft, lecker, für Menschen mit Übergewicht weniger geeignet (556kcal/100 g): Geschmack: 4 von 5 Punkten Aussehen: 5 von 5 P. Verpackung: 3 von 5 P. Anm.: Produktbezeichn ... (MSLecker, 06.8.2010)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Es geht um Lebenschancen (PR-Gateway, 14.05.2024)
Ernährungsminister Cem Özdemir im Dialog mit Kinder- und Jugendarzt Dr. Axel Enninger im Podcast von InfectoPharm

Heppenheim, 14. Mai 2024 - Im soeben erschienenen 45. consilium Pädiatrie-Podcast, gesponsert von InfectoPharm, sprechen erstmals keine Ärztinnen und Ärzte über wichtige Themen der Kindergesundheit. Der Pädiater Dr. Axel Enninger hat den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir zu Gast. Von ihm möchte er erfahren, mit welchen aktuellen Strategien die Bun ...

 Vitel vertreibt den B One 5G von Peplink und ermöglicht so verlässliche 5G-Konnektivität (PR-Gateway, 14.05.2024)


Als offizieller Peplink-Distributor vertreibt die Vitel GmbH, ein Value Added Distributor (VAD) mit Fokus auf IT- und Netzwerklösungen, den neuen Router B One 5G. Das Gerät ist eine Weiterentwicklung des Routers B One und bietet im Vergleich zum Standardmodell zusätzlich 5G-Konnektivität. Als 5G-Router ist der B One 5G bestens für Unternehmen und Büros, den Einzelhandel oder Wohnmobile geeignet.



Die Dual WAN-Architektur macht es möglich, dass die Verbindung auch d ...

 AGRAVIS Raiffeisen AG ist trotz Wetterherausforderungen auf Kurs (PR-Gateway, 14.05.2024)
Vorstand blickt bei der Hauptversammlung in Münster zuversichtlich auf Gesamtjahr

Nach den ersten vier Monaten sieht sich die AGRAVIS Raiffeisen AG für das Geschäftsjahr 2024 bislang auf Kurs. Wie Vorstandschef Dr. Dirk Köckler in der Hauptversammlung des Agrarhandels- und Dienstleistungskonzerns in Münster sagte, sei bis Ende ...

 Systeme für Produkt- und Verpackungskennzeichnung sowie Code-Prüfung für die pharmazeutische und medizintechnische Industrie (PR-Gateway, 13.05.2024)
REA Elektronik zeigt auf der drupa 2024 seine umfassenden Kennzeichnungslösungen - digital und flexibel, nachhaltig und zuverlässig

Mühltal, 13. Mai 2024 - Die Industrie braucht Kennzeichnungen, die korrekt, unverlierbar und dauerhaft gut lesbar sind. REA Elektronik, ausgezeichnet von Pharma Tech Outlook als Top 10 Pharma Tech Solution Provider, liefert für ihre Applikation und Überprüfung weltweit renommierte Systeme - a ...

 CALLKNIGHT: Revolution für Callcenter & Kundenservice (PR-Gateway, 13.05.2024)
Jobbörse und Karriereportal für Callcenter und Kundenservice deutschlandweit - Jobs & Kandidaten einfach finden.

Deutschland - CALLKNIGHT ( www.callknight.de), die innovative deutschlandweite Jobbörse spezialisiert auf Callcenter und Kundenservice, eröffnet neue Wege für Arbeitgeber und Bewerber in einem dynamischen Arbeitsmarkt. Mit dem Ziel, die Jobsuche und Mitarbeitergewinnung effizienter und zielgerichteter zu gestalten, bietet CA ...

 Schutz gegen Hitze und Sonnenlicht: neuer Ceresana-Report zum Weltmarkt für Kunststoff-Stabilisatoren (Ceresana, 13.05.2024)
Wie giftig ist Zinn? Diese Frage könnte zu einem Handelskonflikt zwischen den USA und Europa führen. In Nordamerika werden Kabel, Rohre oder Fensterrahmen meistens mit Hilfe von Zinn dauerhaft gemacht. In der Europäischen Union dagegen will die Chemikalienagentur zinnorganische Stabilisatoren einschränken. Europäer setzen eher auf Calcium und Zink, um Kunststoff- und Gummi-Produkte gegen Hitze, Oxidation und UV-Licht zu schützen. Besonders die Herstellung und Verarbeitung von Polyvinylchlorid (P ...

 Der Blogger Raphael Niemann über den Ausdauersport Joggen (PR-Gateway, 13.05.2024)
Einblicke und Tipps von Raphael Niemann

Neben seinen eigenen Erfahrungen greift Niemann auch auf wissenschaftliche Studien zurück, um seine Aussagen zu untermauern. So gibt er seinen Lesern und Zuschauern wertvolle Tipps zur richtigen Technik, zur Wahl der richtigen Ausrüstung und zur Ernährung. Mit seinen praxisnahen und gut recherchierten Artikeln hat sich Niemann in der Läuferszene einen Namen gemacht und ist für viele eine wichtige Informationsquelle geworden.



< ...

 Die Familie absichern - so geht\'s (PR-Gateway, 13.05.2024)
ARAG Experten geben Tipps, welche Versicherungen für Familien sinnvoll sind

Mit der Geburt eines Kindes ändert sich einiges: Die Anzahl der erholsamen Nächte sinkt, der Wäscheberg wächst und fast jegliches Handeln und Denken dreht sich um den Nachwuchs. Sein Wohlergehen steht im Mittelpunkt. Eine gute Absicherung der Familie ist jetzt wichtig. Welche Versicherungen für eine junge Familie sinnvoll sind, haben die ARAG Experten in einem Überblick zusammengefasst.



Ha ...

 Durch innovative Microfocus ALIUS ODF-Lösungen zahlt Netceed auf ESG-Ziele von Netzbetreibern ein (PR-Gateway, 10.05.2024)
Nachhaltigkeit im Fokus: Netceed führt die neuen Microfocus ALIUS-Module ein

10. Mai 2024 - Mit ALIUS vereinfacht Netceed, der weltweit führende Partner und One-Stop-Shop für alle aktiven und passiven Materialien der Breitbandkommunikation, die Installation und Verwaltung von Fasern und Patchkabeln. Die neuen ALIUS ODF-Paneele erweitern die etablierte Microfocus-Produktserie und ergänzen das Portfolio um nachhaltige und zukunftssichere Komponenten für den Breitbandausbau. Die Microfoc ...

 Zumba-Open-Air-Party im Ferienpark Birnbaumteich mit Jane Uhlig & Unterhaltungs-Star Susi Platte (PR-Gateway, 10.05.2024)
Ferienpark Birnbaumteich I Deutschlands größte Open-Air-Zumba-Party

Tanzen & Spaß für alle- Tanz dich fit - Große Zumba-Open-Air-Party mit Jane Uhlig, Gitte Krause und Ingo Teichmann & Susi Platte am Samstag, 20. Juli 2024, im Ferienpark Birnbaumteich



Am Samstag, den 20. Juli 2024, von 17 Uhr bis 19 Uhr, wird der Ferienpark Birnbaumteich zum Schauplatz einer spektakulären Open-Air-Zumba-Party. Von 17 Uhr bis 19 Uhr werden die drei Profis die Gäste mit ihrer mitreiß ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Eignung des Zeitreihenvergleichs als Schätzungsmethode noch ungeklärt

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-PresseMitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Eignung des Zeitreihenvergleichs als Schätzungsmethode noch ungeklärt