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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Gefahr einer Zweitinsolvenz für selbständig tätigen Insolvenzschuldner - Insolvenzrecht Dresden TV

Veröffentlicht am Dienstag, dem 30. April 2013 @ 21:27:38 auf Freie-PresseMitteilungen.de

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Selbständigkeit des Insolvenzschuldners begründet Gefahr einer Zweitinsolvenz - Insolvenzrecht Dresden TV - Kanzlei Horrion

Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden TV - Kanzlei Horrion

Hat der Insolvenzverwalter die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners aus der Insolvenzmasse erklärt, kann über dieses Vermögen ein zweites Insolvenzverfahren eröffnet werden ( BGH Beschluss vom 09.06.2011, Az.: IX ZB 175/10).

Sachverhalt - Insolvenzrecht Dresden TV - Kanzlei Horrion

Schuldner S ist Steuerberater. Am 10.04.2007 wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet. Insolvenzverwalter I. erklärt am 18.07.2008 die Freigabe der selbständigen Tätigkeit. S macht neue Schulden. Gläubiger G verlangt Sozialversicherungsbeiträge und Pauschalsteuern. G beantragt am 15.06.2010 Insolvenz gegen S. Das Erstverfahren dauert an. Amtsgericht und Landgericht weisen den Zweitantrag ab. Der Bundesgerichtshof hebt diese Entscheidung auf.

Rechtsgründe - Insolvenzrecht Dresden TV - Kanzlei Horrion

Zunächst ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Zweitantrag auf Insolvenzeröffnung unzulässig. Denn nach § 35 I. Insolvenzordnung (InsO) gehören das Schuldnervermögen und der Neuerwerb zur Insolvenzmasse, außer dem unpfändbaren Vermögen, § 36 InsO.

Anders liegt der Fall bei der Freigabe der Selbständigkeit aus der Insolvenzmasse nach § 35 II. InsO. Dies betrifft Vermögensgegenstände und Vertragsverhältnisse des Selbständigen. Durch die Freigabe entsteht eine gesonderte Haftungsmasse. Ein weiteres Insolvenzverfahren ist möglich.

§ 295 II. InsO steht der Möglichkeit eines Zweitverfahrens nicht entgegen. Hiernach muss der selbständige Schuldner an den Insolvenzverwalter so viel abführen, wie bei einer Anstellung. Der pfändbare Betrag steht dem Zweitverfahren nicht mehr zur Verfügung oder der Insolvenzverwalter des ersten Verfahrens muss den Anspruch auf Auszahlung im Zweitverfahren anmelden.

Mein Rechtstipp - Insolvenzrecht Dresden TV - Kanzlei Horrion

"Selbständige Erwerbstätige sollten sich genau überlegen, ob sie nach der Insolvenzeröffnung weiterhin selbständig tätig sein möchten. Die Vermeidung von Neuschulden sollte überwiegend wahrscheinlich sein. Außerdem bekommt der Schuldner die Restschuldbefreiung nach § 295 II InsO u. a. nur dann, wenn er pfändbare Beträge wie bei vergleichbarer Anstellung abführt.", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Kanzleiprofil - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Grundsätzliches zum Insolvenzrecht
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Das seit 1999 geltende Insolvenzrecht eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Jahren durch die Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei zu sein. In diesem Rechtsgebiet wurden durch Rechtsanwalt Horrion Unternehmen und Privatpersonen erfolgreich betreut. Bei einer Insolvenzabwicklung über seine Kanzlei ergeben sich für Sie, im Vergleich zu einer Abwicklung über eine staatliche Schulderberatungsstelle, erfahrungsgemäß folgende Vorteile:
- sofortiger Beginn der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens und somit schneller zur Restschuldbefreiung,
- langjährige Erfahrung und Kenntnis sämtlicher Rechtsnormen und neuer Gesetzte,
- vollständige Betreuung bis zum Schluss der Verfahrens,
- auch Betreuung bei komplizierten Sachverhalten im Unternehmensbereich.
Kommen Sie rechtzeitig zu einem Erstgespräch! Nach vielen Tipps und Informationen im Gespräch, haben viele Mandanten das sogenannte "Licht am Ende des Tunnels" wieder gesehen. Der psychologische Effekt der Hoffnung führt oftmals zur Verbesserung der Lebensqualität. Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Beratung und Kommunikation über Skype möglich
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Sparen Sie Kosten und Zeit! Durch eine Videokonferenz - über das Skype-System - können Sie mit mir Kontakt aufnehmen und eine Insolvenzberatung vereinbaren und durchführen. Somit fallen keinerlei Fahrtkosten oder Fahrzeiten an. Die Praxis hat gezeigt, dass bei der prozesstechnischen Abwicklung einer Insolvenzbearbeitung die räumliche Entfernung keine Rolle spielt. Bei größeren Umfängen im Rahmen der Insolvenzbearbeitung ist ein Besuch bei Ihnen vor Ort selbstverständlich.Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Werdegang - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Insolvenzrecht Dresden - Rechstanwalt Dresden

Philosophie Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Insolvenzrecht Dortmund - Rechtsanwalt Dortmund

Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden- Rechtsanwalt Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! . Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Mitarbeiter der Kanzlei Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst erfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreichVe Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie Kanzlei Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Insolvenzrecht Dresden
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 26
01099 Dresden
0351 / 803 09 40

http://www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
0351-803 09 40
http://www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de



Selbständigkeit des Insolvenzschuldners begründet Gefahr einer Zweitinsolvenz - Insolvenzrecht Dresden TV - Kanzlei Horrion

Rechtsgrundsatz - Insolvenzrecht Dresden TV - Kanzlei Horrion

Hat der Insolvenzverwalter die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Insolvenzschuldners aus der Insolvenzmasse erklärt, kann über dieses Vermögen ein zweites Insolvenzverfahren eröffnet werden ( BGH Beschluss vom 09.06.2011, Az.: IX ZB 175/10).

Sachverhalt - Insolvenzrecht Dresden TV - Kanzlei Horrion

Schuldner S ist Steuerberater. Am 10.04.2007 wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet. Insolvenzverwalter I. erklärt am 18.07.2008 die Freigabe der selbständigen Tätigkeit. S macht neue Schulden. Gläubiger G verlangt Sozialversicherungsbeiträge und Pauschalsteuern. G beantragt am 15.06.2010 Insolvenz gegen S. Das Erstverfahren dauert an. Amtsgericht und Landgericht weisen den Zweitantrag ab. Der Bundesgerichtshof hebt diese Entscheidung auf.

Rechtsgründe - Insolvenzrecht Dresden TV - Kanzlei Horrion

Zunächst ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Zweitantrag auf Insolvenzeröffnung unzulässig. Denn nach § 35 I. Insolvenzordnung (InsO) gehören das Schuldnervermögen und der Neuerwerb zur Insolvenzmasse, außer dem unpfändbaren Vermögen, § 36 InsO.

Anders liegt der Fall bei der Freigabe der Selbständigkeit aus der Insolvenzmasse nach § 35 II. InsO. Dies betrifft Vermögensgegenstände und Vertragsverhältnisse des Selbständigen. Durch die Freigabe entsteht eine gesonderte Haftungsmasse. Ein weiteres Insolvenzverfahren ist möglich.

§ 295 II. InsO steht der Möglichkeit eines Zweitverfahrens nicht entgegen. Hiernach muss der selbständige Schuldner an den Insolvenzverwalter so viel abführen, wie bei einer Anstellung. Der pfändbare Betrag steht dem Zweitverfahren nicht mehr zur Verfügung oder der Insolvenzverwalter des ersten Verfahrens muss den Anspruch auf Auszahlung im Zweitverfahren anmelden.

Mein Rechtstipp - Insolvenzrecht Dresden TV - Kanzlei Horrion

"Selbständige Erwerbstätige sollten sich genau überlegen, ob sie nach der Insolvenzeröffnung weiterhin selbständig tätig sein möchten. Die Vermeidung von Neuschulden sollte überwiegend wahrscheinlich sein. Außerdem bekommt der Schuldner die Restschuldbefreiung nach § 295 II InsO u. a. nur dann, wenn er pfändbare Beträge wie bei vergleichbarer Anstellung abführt.", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Kanzleiprofil - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Grundsätzliches zum Insolvenzrecht
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Das seit 1999 geltende Insolvenzrecht eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Jahren durch die Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei zu sein. In diesem Rechtsgebiet wurden durch Rechtsanwalt Horrion Unternehmen und Privatpersonen erfolgreich betreut. Bei einer Insolvenzabwicklung über seine Kanzlei ergeben sich für Sie, im Vergleich zu einer Abwicklung über eine staatliche Schulderberatungsstelle, erfahrungsgemäß folgende Vorteile:
- sofortiger Beginn der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens und somit schneller zur Restschuldbefreiung,
- langjährige Erfahrung und Kenntnis sämtlicher Rechtsnormen und neuer Gesetzte,
- vollständige Betreuung bis zum Schluss der Verfahrens,
- auch Betreuung bei komplizierten Sachverhalten im Unternehmensbereich.
Kommen Sie rechtzeitig zu einem Erstgespräch! Nach vielen Tipps und Informationen im Gespräch, haben viele Mandanten das sogenannte "Licht am Ende des Tunnels" wieder gesehen. Der psychologische Effekt der Hoffnung führt oftmals zur Verbesserung der Lebensqualität. Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Beratung und Kommunikation über Skype möglich
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Sparen Sie Kosten und Zeit! Durch eine Videokonferenz - über das Skype-System - können Sie mit mir Kontakt aufnehmen und eine Insolvenzberatung vereinbaren und durchführen. Somit fallen keinerlei Fahrtkosten oder Fahrzeiten an. Die Praxis hat gezeigt, dass bei der prozesstechnischen Abwicklung einer Insolvenzbearbeitung die räumliche Entfernung keine Rolle spielt. Bei größeren Umfängen im Rahmen der Insolvenzbearbeitung ist ein Besuch bei Ihnen vor Ort selbstverständlich.Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Werdegang - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Insolvenzrecht Dresden - Rechstanwalt Dresden

Philosophie Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Insolvenzrecht Dortmund - Rechtsanwalt Dortmund

Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden- Rechtsanwalt Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! . Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Mitarbeiter der Kanzlei Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst erfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreichVe Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie Kanzlei Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Insolvenzrecht Dresden
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 26
01099 Dresden
0351 / 803 09 40

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Pressekontakt:
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
0351-803 09 40
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