News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Verdacht der Bestechlichkeit kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Veröffentlicht am Montag, dem 25. März 2013 @ 11:07:44 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(371 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Essen, 25. März 2013****Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 24.05.2012 (2 AZR 206/11) im Rahmen einer fristlosen Verdachtskündigung klar gestellt, dass die strafrechtliche Bewertung im Kündigungsschutzprozess nicht maßgebend sei. Entscheidend sei der Verstoß gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten und der damit verbundene Vertrauensbruch. Die Entscheidung, wonach der bestechliche Arbeitnehmer wirksam fristlos gekündigt werden kann, entspricht ständiger Rechtsprechung. Für den AGAD-Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. ist allerdings der Hinweis des BAG auf entlastende Umstände sehr interessant.

"Kann der Arbeitnehmer beispielsweise aus der Ermittlungsakte ihn entlastende Ermittlungsergebnisse präsentieren, können diese die Verdachtskündigung selbst dann unwirksam machen, wenn der Arbeitgeber davon im Zeitpunkt des Ausspruches nichts wusste. Blieben solche entlastenden Tatsachen außer Betracht, hätte der Arbeitgeber nach der Auffassung des BAG ein sehr geringes Prozessrisiko. Er müsste dann nur nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein dringender Tatverdacht bestand. Das würde nach Auffassung des BAG der bei der Verdachtskündigung bestehenden Gefahr, einen Unschuldigen zu treffen, nicht gerecht", erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD.

Das BAG führt in seiner Urteilsbegründung aus, dass das Verhalten des Klägers "an sich" geeignet sei, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Dabei spiele es grundsätzlich keine Rolle, ob es zu einer den Arbeitgeber schädigenden Handlung gekommen sei. Der ins Auge gefasste Vorteil begründe vielmehr allgemein die Gefahr, der Annehmende werde nicht mehr allein die Interessen des Geschäftsherrn wahrnehmen. Der wichtige Grund liege in der zutage getretenen Einstellung des Arbeitnehmers, bei der Erfüllung von arbeitsvertraglich geschuldeten Aufgaben unberechtigte eigene Vorteile wahrzunehmen. Durch sein Verhalten zerstöre der Arbeitnehmer regelmäßig das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit.

Auch die Anhörung war ordnungsgemäß. Der Arbeitgeber sei nicht verpflichtet, einen Fragenkatalog zu erstellen. Die Bezugnahme auf die Sachverhaltsdarstellung im Durchsuchungsbeschluss sei ausreichend. Der Arbeitgeber müsse bei der Anhörung auch nicht seine Kündigungsabsicht äußern. Zwar werde allgemein eine Äußerungsfrist von einer Woche vorgeschlagen, daraus folge aber nicht, dass dem Arbeitnehmer stets eine entsprechend lange Frist einzuräumen sei. Da der Kläger nicht einmal um eine Fristverlängerung gebeten, sondern den Vorwurf nur pauschal zurückgewiesen habe, sei auch die Frist von lediglich 3 Tagen ausreichend gewesen.

Zwar müssten bei der Verdachtskündigung auch entlastende Umstände, die bereits im Zeitpunkt der Kündigung vorlagen, selbst dann berücksichtigt werden, wenn der Arbeitgeber nichts von ihm wusste. Hier konnte der Kläger den Verdacht aber bis in die Revisionsinstanz nicht entkräften.

Im vorliegenden Fall war der 1953 geborene Kläger seit Januar 2002 bei einem öffentlichen Arbeitgeber als Ingenieur beschäftigt. Im Rahmen seiner Tätigkeit "zentrales Baumanagement" war er für die Abwicklung von Bau- und sonstigen Sanierungsvorhaben zuständig.

Der Geschäftsführer eines Bauunternehmens zeigte den Kläger bei der Staatsanwaltschaft an, da er von dem Geschäftsführer für die Erteilung eines Auftrages eine Gegenleistung in Höhe von 10 % des Auftragswertes gefordert habe. Nachdem sich der Geschäftsführer geweigert habe, diesen Betrag zu zahlen, drohte der Kläger ihm Konsequenzen an. Der Geschäftsführer der Baufirma habe ihm daraufhin angeboten, dessen Ferienwohnung am Gardasee kostenlos für einen Urlaub zu nutzen, was dieser dankend annahm.

Aufgrund des von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungsverfahrens, in dem auch ein Haftbefehl gegen den Kläger erlassen wurde, stellte der Arbeitgeber den Kläger von der Arbeitsleistung frei und lud ihn zu einem Anhörungsgespräch ein. Mit Anwaltsschreiben lehnte der Kläger die Teilnahme an dem Anhörungsgespräch ab. Er berief sich auf sein Schweigerecht im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren. Gleichzeitig erbat er einen Fragenkatalog, um sich darauf schriftlich äußern zu können.

Statt eines Fragenkataloges übersandte der Arbeitgeber dem Kläger eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und forderte den Kläger zur Stellungnahme zu dem im Durchsuchungsbeschluss ausführlich geschilderten Sachverhalt auf. Für die Stellungnahme wurde dem Kläger eine Frist von nur 3 Tagen eingeräumt.

Nachdem der Kläger die Vorwürfe nur pauschal bestritt, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis im Wege der außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Verdachtskündigung. Diese Kündigung wurde von allen drei Instanzen bestätigt.

Über den AGAD
Mit über 600 Mitgliedsunternehmen, die rund 40.000 Mitarbeiter beschäftigen, ist der AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. der größte Arbeitgeberverband der Branche im Ruhrgebiet. Der Verbandsbereich erstreckt sich von Duisburg über Mülheim, Essen, Oberhausen, Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm bis ins Sauerland.

Durch den hohen Spezialisierungsgrad seiner fünf Juristen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts verfügt der AGAD über eine sehr hohe Beratungskompetenz in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Als Tarifpartner für den Groß- und Außenhandel und die Dienstleister im Verbandsgebiet führt der AGAD Tarifverhandlungen für die Mitglieder der Tariffachgruppe und unterstützt seine Mitglieder beim Abschluss von Firmentarifverträgen. Das Service-Angebot reicht von Beratungsleistungen im Bereich des Beauftragtenwesens und des Datenschutzes über Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen bis hin zu aktuellen Umfragen, mit denen der AGAD interessante Standpunkte, Tendenzen und Stimmungen zu politischen und wirtschaftlichen Themen ermittelt. Darüber hinaus vertritt der AGAD die Mitgliederinteressen in der Öffentlichkeit und in der politischen Diskussion, sei es in den Kommunen, in Düsseldorf oder Berlin.
AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Dr. Oliver K.-F. Klug
Rolandstr. 9
45128 Essen
02 01 - 8 20 25 - 0

http://www.agad.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de



Essen, 25. März 2013****Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 24.05.2012 (2 AZR 206/11) im Rahmen einer fristlosen Verdachtskündigung klar gestellt, dass die strafrechtliche Bewertung im Kündigungsschutzprozess nicht maßgebend sei. Entscheidend sei der Verstoß gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten und der damit verbundene Vertrauensbruch. Die Entscheidung, wonach der bestechliche Arbeitnehmer wirksam fristlos gekündigt werden kann, entspricht ständiger Rechtsprechung. Für den AGAD-Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. ist allerdings der Hinweis des BAG auf entlastende Umstände sehr interessant.

"Kann der Arbeitnehmer beispielsweise aus der Ermittlungsakte ihn entlastende Ermittlungsergebnisse präsentieren, können diese die Verdachtskündigung selbst dann unwirksam machen, wenn der Arbeitgeber davon im Zeitpunkt des Ausspruches nichts wusste. Blieben solche entlastenden Tatsachen außer Betracht, hätte der Arbeitgeber nach der Auffassung des BAG ein sehr geringes Prozessrisiko. Er müsste dann nur nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein dringender Tatverdacht bestand. Das würde nach Auffassung des BAG der bei der Verdachtskündigung bestehenden Gefahr, einen Unschuldigen zu treffen, nicht gerecht", erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD.

Das BAG führt in seiner Urteilsbegründung aus, dass das Verhalten des Klägers "an sich" geeignet sei, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Dabei spiele es grundsätzlich keine Rolle, ob es zu einer den Arbeitgeber schädigenden Handlung gekommen sei. Der ins Auge gefasste Vorteil begründe vielmehr allgemein die Gefahr, der Annehmende werde nicht mehr allein die Interessen des Geschäftsherrn wahrnehmen. Der wichtige Grund liege in der zutage getretenen Einstellung des Arbeitnehmers, bei der Erfüllung von arbeitsvertraglich geschuldeten Aufgaben unberechtigte eigene Vorteile wahrzunehmen. Durch sein Verhalten zerstöre der Arbeitnehmer regelmäßig das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit.

Auch die Anhörung war ordnungsgemäß. Der Arbeitgeber sei nicht verpflichtet, einen Fragenkatalog zu erstellen. Die Bezugnahme auf die Sachverhaltsdarstellung im Durchsuchungsbeschluss sei ausreichend. Der Arbeitgeber müsse bei der Anhörung auch nicht seine Kündigungsabsicht äußern. Zwar werde allgemein eine Äußerungsfrist von einer Woche vorgeschlagen, daraus folge aber nicht, dass dem Arbeitnehmer stets eine entsprechend lange Frist einzuräumen sei. Da der Kläger nicht einmal um eine Fristverlängerung gebeten, sondern den Vorwurf nur pauschal zurückgewiesen habe, sei auch die Frist von lediglich 3 Tagen ausreichend gewesen.

Zwar müssten bei der Verdachtskündigung auch entlastende Umstände, die bereits im Zeitpunkt der Kündigung vorlagen, selbst dann berücksichtigt werden, wenn der Arbeitgeber nichts von ihm wusste. Hier konnte der Kläger den Verdacht aber bis in die Revisionsinstanz nicht entkräften.

Im vorliegenden Fall war der 1953 geborene Kläger seit Januar 2002 bei einem öffentlichen Arbeitgeber als Ingenieur beschäftigt. Im Rahmen seiner Tätigkeit "zentrales Baumanagement" war er für die Abwicklung von Bau- und sonstigen Sanierungsvorhaben zuständig.

Der Geschäftsführer eines Bauunternehmens zeigte den Kläger bei der Staatsanwaltschaft an, da er von dem Geschäftsführer für die Erteilung eines Auftrages eine Gegenleistung in Höhe von 10 % des Auftragswertes gefordert habe. Nachdem sich der Geschäftsführer geweigert habe, diesen Betrag zu zahlen, drohte der Kläger ihm Konsequenzen an. Der Geschäftsführer der Baufirma habe ihm daraufhin angeboten, dessen Ferienwohnung am Gardasee kostenlos für einen Urlaub zu nutzen, was dieser dankend annahm.

Aufgrund des von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungsverfahrens, in dem auch ein Haftbefehl gegen den Kläger erlassen wurde, stellte der Arbeitgeber den Kläger von der Arbeitsleistung frei und lud ihn zu einem Anhörungsgespräch ein. Mit Anwaltsschreiben lehnte der Kläger die Teilnahme an dem Anhörungsgespräch ab. Er berief sich auf sein Schweigerecht im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren. Gleichzeitig erbat er einen Fragenkatalog, um sich darauf schriftlich äußern zu können.

Statt eines Fragenkataloges übersandte der Arbeitgeber dem Kläger eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und forderte den Kläger zur Stellungnahme zu dem im Durchsuchungsbeschluss ausführlich geschilderten Sachverhalt auf. Für die Stellungnahme wurde dem Kläger eine Frist von nur 3 Tagen eingeräumt.

Nachdem der Kläger die Vorwürfe nur pauschal bestritt, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis im Wege der außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Verdachtskündigung. Diese Kündigung wurde von allen drei Instanzen bestätigt.

Über den AGAD
Mit über 600 Mitgliedsunternehmen, die rund 40.000 Mitarbeiter beschäftigen, ist der AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. der größte Arbeitgeberverband der Branche im Ruhrgebiet. Der Verbandsbereich erstreckt sich von Duisburg über Mülheim, Essen, Oberhausen, Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm bis ins Sauerland.

Durch den hohen Spezialisierungsgrad seiner fünf Juristen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts verfügt der AGAD über eine sehr hohe Beratungskompetenz in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Als Tarifpartner für den Groß- und Außenhandel und die Dienstleister im Verbandsgebiet führt der AGAD Tarifverhandlungen für die Mitglieder der Tariffachgruppe und unterstützt seine Mitglieder beim Abschluss von Firmentarifverträgen. Das Service-Angebot reicht von Beratungsleistungen im Bereich des Beauftragtenwesens und des Datenschutzes über Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen bis hin zu aktuellen Umfragen, mit denen der AGAD interessante Standpunkte, Tendenzen und Stimmungen zu politischen und wirtschaftlichen Themen ermittelt. Darüber hinaus vertritt der AGAD die Mitgliederinteressen in der Öffentlichkeit und in der politischen Diskussion, sei es in den Kommunen, in Düsseldorf oder Berlin.
AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Dr. Oliver K.-F. Klug
Rolandstr. 9
45128 Essen
02 01 - 8 20 25 - 0

http://www.agad.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de


Artikel-Titel: Weitere News: Verdacht der Bestechlichkeit kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Verdacht der Bestechlichkeit kann fristlose Kündigung rechtfertigen" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Ehemaliger Mainzer Erzbischof Lehmann ist tot

Ehemaliger Mainzer Erzbischof Lehmann ist tot
Sportlerehrung der Stadt Mainz für Sportlerinnen un ...

Sportlerehrung der Stadt Mainz für Sportlerinnen un ...
Neues Motiv im Mainz-Mombacher Tunnel

Neues Motiv im Mainz-Mombacher Tunnel

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Ostpro-Berlin-Ostprodukte-DDR-Produkte-20 ...

57-Biennale-Venedig-2017-Giardini-Pavillo ...

Deutschland-Berliner-Tierpark-2013-130810 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Kimchi der Wunderkohl aus Korea Gelesen und gehört hatte ich ja schon viel von ihm, diesen Wunderkohl aus Korea. Und dann wurde ich mal eingeladen und durfte eine Variante vom selbst gemachten Kimchi probieren ... (Esther Gupta, 25.3.2021)

 Muscheln in Mojo verde Muscheln hergestellt in Deutschland nach spanischer Art. Die Mojo verde ist also die spanische Art. Übersetzt grüne Soße, gibt’s auch in Frankfurt heißt dort Grie Sos.< ... (Lukas Krebs, 25.3.2019)

 Sülze von Gut Drei Eichen Ab und an habe ich Appetit auf Sülze, aber selber machen lohnt erst bei großen Mengen und so viel Sülze will ich auch nicht. Also schaut man wer wann welche im Angebot hat. Früher gabs ... (dietrich david, 17.10.2017)

 Lepa Lebrel von Joven Ich glaube die Zeiten von französischen Weinen werden schwerer werden. Und bei den Italienern habe ich schon lange den Verdacht, dass sie das gute Zeug lieber selber trinken. Und s ... (Jasper Golding, 15.8.2016)

 Shiraz von Cimarosa Seit ich mal auf eine Messe Emma Wood, die Marketingchefin von Lindemann kennengelernt habe bin ich ein Fan von Shiraz. Ich habe welche getrunken die ein Gedicht waren und auch welche p ... (Gerald Posselt, 16.2.2015)

 Rittersport - Caramell und Marzipan Beim Discounter, die Stiftung, war Rittersport im Angebot. Ein Grund mehr sich reichlich einzudecken. Aber im Laufe der Jahre haben sich bestimmte Lieblingssorten heraus kristallisiert. ... (Judith Schlee, 04.9.2014)

 Grünteepulver Eigentlich wollte ich im Asialaden nur Zutaten für ein Essen holen, doch beim suchen in den Regalen entdeckte ich Matcha-Grünteepulver. Da ich schon einiges davon gehört habe dachte ich ... (dietrich david, 15.9.2013)

 Espresso Sticks von Nescafe Dieses Espressopulver von Nescafe ist die ultimative Alternative für alle, die keine teure Espressomaschine besitzen, und aber trotzdem nicht auf köstlichen Genuss verzichten wollen. Na ... (dietrich david, 24.8.2013)

 Maggi Würzbouillon Da dachte ich hui , der Mitbewerber zieht nach? Wie bei so vielen Produkten in letzter Zeit war "Knorr" der Vordenker und "Maggi" hat dann versucht mit einer ähnlichen Sache zu folgen.< ... (dietrich david, 01.3.2013)

 Fremari Bitter von penny Fremari Bitter mit Farbstoff, penny-Marke, italienischer Aperitif, Likör 25 %vol schmeckt nach meinem Empfinden verdammt gut wie Campari, ideal mit penny Orangensaft Summerhill aus 100 % Fru ... (MSLecker, 06.8.2010)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Bandscheibenvorfall und seine Folgen für das Team. (PR-Gateway, 14.05.2024)
Wenn der Schmerz zur Teamangelegenheit wird - der wiederkehrende Bandscheibenvorfall und seine Folgen.

Jeder Moment zählt, wenn das Wohl eines ganzen Teams auf dem Spiel steht. Stell Dir vor, Deine dynamische Führungskraft, der Motor Deines Unternehmens, wird plötzlich von einem stechenden Schmerz übermannt. Ein wiederkehrender Bandscheibenvorfall - eine zermürbende Erkrankung, die mehr als nur physische Qualen mit sich bringt. Es geht hier nicht nur um eine Person; das gesamte Team l ...

 Neue Generation ARAG Gewerbe-Rechtsschutz jetzt auch mit Soforthilfe (PR-Gateway, 13.05.2024)
ARAG führt Rückwärtsdeckung und weitere neue Leistungen für Gewerbekunden ein

- Neu im Gewerbemarkt: Eigene Police mit Rückwärtsdeckung jetzt auch für Unternehmen

- Universal-Rechtsschutz eines der Highlights im regulären Gewerbe-Rechtsschutz Premium

- Erstattung von Forderungsausfall in den Premium-Tarifen

- Prämienrabatt für nachhaltige Unternehmen



Der rechtliche Schutz von Unternehmen ist in unserer zunehmend komplexer werdenden Geschäf ...

 Ein Flug zu den Bögen der Sehnsüchte (Kummer, 11.05.2024)
Die Einladung des regenbogenfarbenen Drachens, zu den Bögen der Sehnsüchte zu fliegen, entwickelt sich für Thomas zu weit mehr als einem aufregenden Abenteuer. Eine fantasievolle und tiefgründige Reise. Über das Erkennen des Wesentlichen. Wünsche und Geheimnisse. Den Umgang mit den eigenen Ängsten. Die eigenwillige Melodie, die den Gedanken entströmt. Über Bilder, die sich im Herzen eingeprägt haben. Den Unterschied zwischen Sehnsüchten und Wunschdenken. Und über das Akzeptieren der eigenen Scha ...

 Einbruchdelikte auf Rekordniveau (PR-Gateway, 10.05.2024)
Moderne Alarmsysteme bieten wirksamen Schutz für privat und Gewerbe

Koblenz, 10.05.2024. Dass die Einbruchzahlen angesichts der aktuelle wirtschaftlichen Lage erneut deutlich gestiegen sind, wundert Bastian Rauen, Geschäftsführer r2 Überwachungstechnik GmbH/ videoalarm.de, wenig:

"Vielerorts wird es Eindringlingen noch immer viel zu leichtgemacht, in Gebäude oder Objekte einzudringen. Hier eine Kellertür, die sich schnell au ...

 Frisches auf den Tisch bringen (Kummer, 10.05.2024)

In der schnelllebigen Zeit haben viele vergessen, was guter Geschmack ist. Das Fertigprodukt aus dem Supermarkt hat Saison. Dabei ist es so einfach, leckeres Essen zuzubereiten. Deshalb lassen Sie sich von den Rezepten in den folgenden Buchtipps inspirieren. Sie sind auch für Kochmuffel geeignet, da sie gut erklärt und nicht schwer nachzukochen sind. Die Ausrede „das ist viel zu schwer“ zählt nicht.

Kummers Schlemmerkochbuch - das etwas andere Kochbuch!
In diesem Ko ...

 Die vier wichtigsten Mythen und Irrtümer über Arganöl (PR-Gateway, 10.05.2024)


Es gibt nur wenige Produkte, um die sich so viele Legenden und Mythen ranken und die sich einer so großen Beliebtheit in der Kosmetik und in der Küche erfreuen, wie Arganöl aus Marokko.



Mythos 1: Handgepresstes Arganöl ist besser als kaltgepresstes Arganöl



Analysen belegen, es gibt keinen Unterschied. Jahrhunderte Jahre lang haben die Berberfrauen Arganöl mit Steinmühlen und der UNESCO geschützten Technik der Handpressung mühsam hergestellt. Mit ...

 Iss-was-du-willst-Tag 2024 (Kummer, 10.05.2024)
Am Iss-was-du-willst-Tag darf besser gesagt soll nach Lust und Laune geschlemmt werden. Also lassen Sie es sich schmecken und guten Appetit.

Am 11. Mai 2024 findet der Iss-was-du-willst-Tag statt. An diesem Tag darf gegessen werden, worauf ein Heißhunger besteht. Kalorien zählen ist verboten, denn alles ist erlaubt. Am Iss-was-du-willst-Tag wird Abstand vom üblichen Ernährungsplan genommen und es kommt all das auf den Teller - oder direkt in den Mund - was schon lange auf der Wuns ...

 Spanien: Ein Paradies für Workation und Immobilienentwicklungen (PR-Gateway, 09.05.2024)


Workation, die Kombination aus Arbeit und Urlaub, wird immer beliebter. Im Besonderen profitiert Spanien dank des milden Klimas im Winter. Mitarbeiter können von attraktiven Orten wie Marbella aus im Homeoffice arbeiten. Die Stadt in Südspanien bietet ausgezeichnete Infrastruktur, schnelles Internet und eine hohe Lebensqualität, was sie zu einem bevorzugten Ziel für digitale Nomaden macht.



Das Aufkommen der digitalen Nomaden



"Der Trend zur Telear ...

 Der Kiribaum: Grüne Hoffnung oder ökologisches Risiko? (PR-Gateway, 09.05.2024)


Ein Wunderbaum aus Fernost, mit vielseitiger Nutzung des Kiribaums in der chinesischen Landwirtschaft und Medizin.



Der Kiribaum, auch bekannt als Paulownia, Blauglocken- oder Kaiserbaum, zieht aufgrund seiner beeindruckenden Eigenschaften weltweit Aufmerksamkeit auf sich. Ursprünglich aus Asien stammend, wird dieser Baum als potenzieller Klimaretter gefeiert: Sein rasches Wachstum, die Fähigkeit, beträchtliche Mengen an CO zu binden, und seine Dürretoleranz positio ...

 Wie man einen Hund mit Allergien und Futtermittelunverträglichkeiten ernährt (PR-Gateway, 08.05.2024)


In den vergangenen Jahren haben Futtermittelallergien bei Hunden eine alarmierende Zunahme erfahren, so eine kürzlich durchgeführte Studie. Schätzungsweise machen Futtermittelallergien 1% aller Hauterkrankungen und 10% aller allergischen Hautreaktionen bei Hunden aus, was die Dringlichkeit dieses Problems unterstreicht.



Der Anstieg der diagnostizierten Fälle um etwa 30% pro Jahr wirft Fragen auf und verdeutlicht die Notwendigkeit eines besseren Verständnisses und g ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Verdacht der Bestechlichkeit kann fristlose Kündigung rechtfertigen

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-PresseMitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Verdacht der Bestechlichkeit kann fristlose Kündigung rechtfertigen