News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Stolperstein Telefonievertrag

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 29. Oktober 2009 @ 08:51:48 auf Freie-Pressemitteilungen.de

(373 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Was Verbraucher unbedingt wissen sollten
Die Annehmlichkeiten der modernen Telekommunikation sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Die zahlreichen Handyverträge eingerechnet, verfügen die Deutschen über mehr Telefonanschlüsse als die Bundesrepublik Einwohner zählt - Tendenz steigend. Bei über 40 verschiedenen Anbietern allein für Festnetzanschlüsse verliert der Verbraucher schnell den Überblick, und das nicht nur bei den Tarifen. Besonders im Fall von Preiserhöhungen, Vertragswechseln oder Kündigungen kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Anbietern und Verbrauchern. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zeigt die wichtigsten Rechte und Pflichten auf, die es zu beachten gilt.

Die Zeiten, in denen sich eine ganze Familie ein einziges Telefon teilte, sind lange vorbei. Ohne mindestens einen ISDN-Anschluss mit drei Telefonnummern, ein Mobiltelefon und eine hochleistungsfähige Internetverbindung kommt der normale Durchschnittskonsument heute nicht mehr aus. Das haben die zahlreichen Anbieter natürlich längst erkannt und bieten die verschiedenen Leistungen und Services in wohlklingenden Kombi-Paketen zum Spartarif an. Niedrige Grundgebühren und kostengünstige Flatrates erkaufen sich die findigen Unternehmen dabei meist durch jahrelange Vertragsbindungen und teilweise übermäßig starre Kündigungsfristen. Was diese Regelungen tatsächlich für den Verbraucher bedeuten, merkt dieser in der Regel erst, wenn er versucht, seinen Vertrag zu ändern oder gar zu kündigen.

Wie kündige ich frist- und formgerecht meinen Vertrag?
"Dass Kündigungen grundsätzlich schriftlich ausgesprochen werden sollen, ist allgemein bekannt", weiß Anne Kronzucker, D.A.S. Rechtsexpertin, und fügt hinzu: "Bei der Frage allerdings, was als schriftlich zählt und welche Angaben in einer Kündigung unbedingt stehen müssen, täuschen sich leider immer wieder viele Verbraucher." Maßgeblich für die Form der Kündigung ist, was im Vertrag steht. Manche Telefonanbieter verlangen die Textform, also einen Text, der auch ohne eigenhändige Unterschrift elektronisch übermittelt werden kann, wie zum Beispiel als E-Mail oder Fax. Andere erwarten die Schriftform. Dann ist eine Kündigung per Brief mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich. Aus Beweisgründen ist eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu empfehlen. Nicht zwingend notwendig ist die Verwendung von speziellen, durch den Anbieter vorgegebenen Formularen. "Neben personenbezogenen Daten wie dem eigenen Namen, der Adresse und der Kundennummer darf auch das Datum der Kündigung nicht vergessen werden", erklärt die D.A.S. Expertin. Damit die Kündigung wirksam wird, sollte die ebenfalls meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgesetzte Kündigungsfrist unbedingt eingehalten werden. Hierbei zählt nicht das Datum des Poststempels, sondern der Tag, an dem die Kündigung tatsächlich beim Anbieter eingeht.

Kann ich auch während der Mindestvertragslaufzeit kündigen?
Um sowohl Verbraucher als auch Anbieter gleichermaßen zu schützen, hat der Gesetzgeber das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Sonderkündigungsrecht an bestimmte Voraussetzungen geknüpft (§§ 313, 314 BGB). So reicht beispielsweise ein normaler Wohnortwechsel nur in den wenigsten Fällen aus, um eine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu rechtfertigen. "Kann der bisherige Anbieter auch in der neuen Wohnung die vereinbarten Leistungen erbringen, kommt der Kunde nicht vorzeitig aus dem Vertrag - jedenfalls nicht gegen den Willen des Providers", betont die D.A.S. Juristin und deckt damit einen gängigen Irrtum auf. Viele Telefonunternehmen lassen sich allerdings auf Kulanzlösungen ein, die oft bereits in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden: Gängig ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung beispielsweise bei einmaliger Komplettzahlung der gesamten Grundgebühr für den verbleibenden Vertragszeitraum. Kann ein bundesweit tätiger Anbieter die Vertragsleistungen am neuen Wohnort des Kunden nicht erbringen, darf er von diesem auch nicht verlangen, am Vertrag festzuhalten (Amtsgericht Ulm, Az. 2 C 211/08). Vorsicht: Bei regional tätigen Anbietern beurteilen die Gerichte dies anders, da der Kunde hier wissen muss, dass er einen Vertrag mit einem auf eine bestimmte Stadt beschränkten Telefonanbieter abschließt (Landgericht München I, Az. 12 O 19670/08).

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Nur wenige Umstände gelten als ausreichende Grundlage für eine außerordentliche Vertragskündigung, und das aus gutem Grund: Um sowohl Anbieter als auch Verbraucher vor allzu häufigen und unerwarteten Vertragsabbrüchen zu schützen, muss die Fortführung des Vertrages bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit für eine der beiden Parteien unzumutbar werden. Neben extremen Schicksalsschlägen wie dem Tod einer Vertragspartei erfüllen nur wenige Situationen diese strengen Voraussetzungen. So herrscht im Fall von plötzlichen, nicht vertraglich festgelegten Tariferhöhungen alles andere als Einigkeit an deutschen Gerichten (vgl. AG München, Az.: 223 C 34431/07 und AG Charlottenburg, Az.: 237 C 58/07). "Am besten, der Kunde widerspricht der Tariferhöhung erst einmal schriftlich", rät Anne Kronzucker und erklärt: "Denn auch wenn etwas anderes in den AGB steht: Ohne explizite Zustimmung des Kunden im konkreten Fall ist eine Preiserhöhung während der vereinbarten Vertragslaufzeit nur schwer durchzusetzen." Manche Gerichte sehen Preiserhöhungsklauseln in den AGB, die nicht mit einem Sonderkündigungsrecht für den Kunden verknüpft sind, als unwirksam an (OLG Frankfurt/Main zu Stromlieferungsvertrag, Az. 1 U 41/07).
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.680

Kurzfassung:

Telefonanschluss kündigen
Anschluss kündigen will gelernt sein

Bei über 40 verschiedenen Telekommunikationsanbietern allein für Festnetzanschlüsse verliert der Verbraucher schnell den Überblick, und das nicht nur bei den Tarifen. Besonders im Fall von Preiserhöhungen, Vertragswechseln oder Kündigungen kommt es häufig zu Irritationen zwischen Anbietern und Verbrauchern. Die Gründe dafür sind schnell ausgemacht, so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung: Unübersichtliche und unverständlich formulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen verwirren Verbraucher, die zusätzlich nicht selten allgemeinen rechtlichen Irrtümern aufsitzen. So glauben viele, eine E-Mail sei genauso gut wie eine schriftliche Kündigung oder ein Umzug reiche aus, um aus einem Telekommunikationsvertrag herauszukommen. Form und Frist der Kündigung finden sich meist in den AGB des Anbieters. Zu empfehlen ist eine Kündigung per Einschreiben, die neben personenbezogenen Daten wie eigenem Namen, Adresse und Kundennummer Datum und Unterschrift in schriftlicher Form enthält. Ein Sonderkündigungsrecht ist zwar gesetzlich verankert, aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft (§§ 313, 314 BGB). Auch im Fall einer plötzlichen Tariferhöhung durch den Anbieter sollten wütende Verbraucher nicht einfach kündigen, sondern der Preiserhöhung schriftlich widersprechen. Damit wahren sie ihre Rechte und handeln nicht vertragswidrig.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.393

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR.

Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1613
089 6275-2128
www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HartzCommunication GmbH
Sybille von Hartz
Farchanterstr. 62
81377
München
info@hartzcommunication.de
0899984610
http://hartzcommunication.de



Was Verbraucher unbedingt wissen sollten
Die Annehmlichkeiten der modernen Telekommunikation sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Die zahlreichen Handyverträge eingerechnet, verfügen die Deutschen über mehr Telefonanschlüsse als die Bundesrepublik Einwohner zählt - Tendenz steigend. Bei über 40 verschiedenen Anbietern allein für Festnetzanschlüsse verliert der Verbraucher schnell den Überblick, und das nicht nur bei den Tarifen. Besonders im Fall von Preiserhöhungen, Vertragswechseln oder Kündigungen kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Anbietern und Verbrauchern. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zeigt die wichtigsten Rechte und Pflichten auf, die es zu beachten gilt.

Die Zeiten, in denen sich eine ganze Familie ein einziges Telefon teilte, sind lange vorbei. Ohne mindestens einen ISDN-Anschluss mit drei Telefonnummern, ein Mobiltelefon und eine hochleistungsfähige Internetverbindung kommt der normale Durchschnittskonsument heute nicht mehr aus. Das haben die zahlreichen Anbieter natürlich längst erkannt und bieten die verschiedenen Leistungen und Services in wohlklingenden Kombi-Paketen zum Spartarif an. Niedrige Grundgebühren und kostengünstige Flatrates erkaufen sich die findigen Unternehmen dabei meist durch jahrelange Vertragsbindungen und teilweise übermäßig starre Kündigungsfristen. Was diese Regelungen tatsächlich für den Verbraucher bedeuten, merkt dieser in der Regel erst, wenn er versucht, seinen Vertrag zu ändern oder gar zu kündigen.

Wie kündige ich frist- und formgerecht meinen Vertrag?
"Dass Kündigungen grundsätzlich schriftlich ausgesprochen werden sollen, ist allgemein bekannt", weiß Anne Kronzucker, D.A.S. Rechtsexpertin, und fügt hinzu: "Bei der Frage allerdings, was als schriftlich zählt und welche Angaben in einer Kündigung unbedingt stehen müssen, täuschen sich leider immer wieder viele Verbraucher." Maßgeblich für die Form der Kündigung ist, was im Vertrag steht. Manche Telefonanbieter verlangen die Textform, also einen Text, der auch ohne eigenhändige Unterschrift elektronisch übermittelt werden kann, wie zum Beispiel als E-Mail oder Fax. Andere erwarten die Schriftform. Dann ist eine Kündigung per Brief mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich. Aus Beweisgründen ist eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu empfehlen. Nicht zwingend notwendig ist die Verwendung von speziellen, durch den Anbieter vorgegebenen Formularen. "Neben personenbezogenen Daten wie dem eigenen Namen, der Adresse und der Kundennummer darf auch das Datum der Kündigung nicht vergessen werden", erklärt die D.A.S. Expertin. Damit die Kündigung wirksam wird, sollte die ebenfalls meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgesetzte Kündigungsfrist unbedingt eingehalten werden. Hierbei zählt nicht das Datum des Poststempels, sondern der Tag, an dem die Kündigung tatsächlich beim Anbieter eingeht.

Kann ich auch während der Mindestvertragslaufzeit kündigen?
Um sowohl Verbraucher als auch Anbieter gleichermaßen zu schützen, hat der Gesetzgeber das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Sonderkündigungsrecht an bestimmte Voraussetzungen geknüpft (§§ 313, 314 BGB). So reicht beispielsweise ein normaler Wohnortwechsel nur in den wenigsten Fällen aus, um eine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu rechtfertigen. "Kann der bisherige Anbieter auch in der neuen Wohnung die vereinbarten Leistungen erbringen, kommt der Kunde nicht vorzeitig aus dem Vertrag - jedenfalls nicht gegen den Willen des Providers", betont die D.A.S. Juristin und deckt damit einen gängigen Irrtum auf. Viele Telefonunternehmen lassen sich allerdings auf Kulanzlösungen ein, die oft bereits in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden: Gängig ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung beispielsweise bei einmaliger Komplettzahlung der gesamten Grundgebühr für den verbleibenden Vertragszeitraum. Kann ein bundesweit tätiger Anbieter die Vertragsleistungen am neuen Wohnort des Kunden nicht erbringen, darf er von diesem auch nicht verlangen, am Vertrag festzuhalten (Amtsgericht Ulm, Az. 2 C 211/08). Vorsicht: Bei regional tätigen Anbietern beurteilen die Gerichte dies anders, da der Kunde hier wissen muss, dass er einen Vertrag mit einem auf eine bestimmte Stadt beschränkten Telefonanbieter abschließt (Landgericht München I, Az. 12 O 19670/08).

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Nur wenige Umstände gelten als ausreichende Grundlage für eine außerordentliche Vertragskündigung, und das aus gutem Grund: Um sowohl Anbieter als auch Verbraucher vor allzu häufigen und unerwarteten Vertragsabbrüchen zu schützen, muss die Fortführung des Vertrages bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit für eine der beiden Parteien unzumutbar werden. Neben extremen Schicksalsschlägen wie dem Tod einer Vertragspartei erfüllen nur wenige Situationen diese strengen Voraussetzungen. So herrscht im Fall von plötzlichen, nicht vertraglich festgelegten Tariferhöhungen alles andere als Einigkeit an deutschen Gerichten (vgl. AG München, Az.: 223 C 34431/07 und AG Charlottenburg, Az.: 237 C 58/07). "Am besten, der Kunde widerspricht der Tariferhöhung erst einmal schriftlich", rät Anne Kronzucker und erklärt: "Denn auch wenn etwas anderes in den AGB steht: Ohne explizite Zustimmung des Kunden im konkreten Fall ist eine Preiserhöhung während der vereinbarten Vertragslaufzeit nur schwer durchzusetzen." Manche Gerichte sehen Preiserhöhungsklauseln in den AGB, die nicht mit einem Sonderkündigungsrecht für den Kunden verknüpft sind, als unwirksam an (OLG Frankfurt/Main zu Stromlieferungsvertrag, Az. 1 U 41/07).
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.680

Kurzfassung:

Telefonanschluss kündigen
Anschluss kündigen will gelernt sein

Bei über 40 verschiedenen Telekommunikationsanbietern allein für Festnetzanschlüsse verliert der Verbraucher schnell den Überblick, und das nicht nur bei den Tarifen. Besonders im Fall von Preiserhöhungen, Vertragswechseln oder Kündigungen kommt es häufig zu Irritationen zwischen Anbietern und Verbrauchern. Die Gründe dafür sind schnell ausgemacht, so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung: Unübersichtliche und unverständlich formulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen verwirren Verbraucher, die zusätzlich nicht selten allgemeinen rechtlichen Irrtümern aufsitzen. So glauben viele, eine E-Mail sei genauso gut wie eine schriftliche Kündigung oder ein Umzug reiche aus, um aus einem Telekommunikationsvertrag herauszukommen. Form und Frist der Kündigung finden sich meist in den AGB des Anbieters. Zu empfehlen ist eine Kündigung per Einschreiben, die neben personenbezogenen Daten wie eigenem Namen, Adresse und Kundennummer Datum und Unterschrift in schriftlicher Form enthält. Ein Sonderkündigungsrecht ist zwar gesetzlich verankert, aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft (§§ 313, 314 BGB). Auch im Fall einer plötzlichen Tariferhöhung durch den Anbieter sollten wütende Verbraucher nicht einfach kündigen, sondern der Preiserhöhung schriftlich widersprechen. Damit wahren sie ihre Rechte und handeln nicht vertragswidrig.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.393

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR.

Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1613
089 6275-2128
www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HartzCommunication GmbH
Sybille von Hartz
Farchanterstr. 62
81377
München
info@hartzcommunication.de
0899984610
http://hartzcommunication.de


Artikel-Titel: Weitere News: Stolperstein Telefonievertrag

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Stolperstein Telefonievertrag" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Israel: Deutsche Maschine rammt El-Al-Flugzeug

Israel: Deutsche Maschine rammt El-Al-Flugzeug
Ostertradition Eierwurf: Welches Ei bleibt heil?

Ostertradition Eierwurf: Welches Ei bleibt heil?
Demonstranten in Berlin fordern unabhängiges Katalo ...

Demonstranten in Berlin fordern unabhängiges Katalo ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Deutschland-Brandenburg-Konzentrationslag ...

Internationale-Tourismus-Boerse-Berlin-IT ...

57-Biennale-Venedig-2017-Giardini-Pavillo ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 BrauStolz Pils HERB-FRISCH 4,9 % - sehr würzig & lecker! (KlausP, 12.3.2012)

 BrauStolz Landbier URIG-WÜRZIG 5,2 % würzig, rund - sehr lecker und wohlschmeckend! (KlausP, 11.3.2012)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Energiekonzepte Deutschland: Zwischen Innovation und Herausforderung (PR-Gateway, 08.05.2024)


Zukunftssichere Energiekonzepte: mehr als ein Versprechen? Seriosität und Kundenerfahrungen im Fokus - Energiekonzepte unter der Lupe, mit kritischer Betrachtung.



Die Energiekonzepte Deutschland GmbH (EKD Solar), ansässig in Leipzig, hat sich mit dem Versprechen auf dem Markt etabliert, nachhaltige und effiziente Energielösungen anzubieten. Doch jenseits der Marketingversprechen stellt sich die Frage, was tatsächlich hinter diesen Konzepten steckt und welche Heraus ...

 LokSpace wirft Hut in den Ring beim \'\'Ludwig 2024\'\' (PR-Gateway, 08.05.2024)


LokSpace steht wie wenig andere Anbieter für die erforderliche Verkehrswende, bildet das Unternehmen mit Sitz in Siegburg rund ums Eisenbahnwesen aus. Gerade erst ist am Standort in Siegburg ein Kurs gestartet, der bis auf den letzten Platz gefüllt ist.



Siegburg, den 08.05.2024 "Wir haben uns sehr gefreut, als die IHK uns gefragt hat, ob wir uns am etablierten Mittelstandspreis "  Innoloft sichert Investment von Capital Mills und bestehenden Investoren (PR-Gateway, 08.05.2024)


Wachstum der revolutionären No-Code-Plattform wird beschleunigt



- Innoloft hat erfolgreich eine neue Finanzierungsrunde abgeschlossen, angeführt von Capital Mills, einem führenden VC aus den Niederlanden, und erreichte somit eine Investment-Summe von 2 Millionen Euro.



- Das Investment von Capital Mills, welches die erste deutsche Investition für sie darstellt, zielt darauf ab, Innolofts Produktentwicklung zu beschleunigen und die Benutzerbasis zu ...

 Zaunonkel präsentiert den Frontzaun - Ihre ideale Wahl für Ästhetik und Privatsphäre (PR-Gateway, 08.05.2024)


Zaunonkel präsentiert den Frontzaun - Ihre ideale Wahl für Ästhetik und Privatsphäre



Der Frontzaun, auch bekannt als Designzaun oder Schmiedezaun, ist die perfekte Lösung für all jene, die sowohl Wert auf Privatsphäre als auch auf Ästhetik legen. Diese Zäune bieten nicht nur einen angemessenen Sichtschutz, sondern lassen auch ein wenig Licht durc ...

 Spezialisten zum Weinkühlen von Amica (PR-Gateway, 07.05.2024)
Für jeden Raum und alle Einbausituationen ein passender Weinkühlschrank

Zeitlos Schwarz und im grifflosen Design der X-type-Serie sind die neuen Weinkühlschränke von Amica ein wertiges Accessoire für Weinliebhaber. Ob als freistehendes Standgerät im Esszimmer, Partykeller oder in der Wohnküche, als Einbaugerät, das mit einem ebenfalls schwarzen Backofen zu einer Einheit verschmilzt, als Unterbaugerät für normal hohe oder höhere Arbeitsplatten sowie als schlanke Weinschublade oder für ...

 Autofahren, Wählen, Fußball spielen... (PR-Gateway, 06.05.2024)
...und jetzt übernehmen Frauen auch noch den Grill

Frauen am Grill - sicherlich in den meisten Deutschen Gärten, auf Terrassen und Balkonen die Ausnahme, oder? Warum das so ist, weshalb es sich ändern könnte - darüber sprechen wir mit Anja Würfl. Die 41-jährige, die in Moosburg in Oberbayern lebt, hat vor sieben Jahren die Webseite Die Frau am Grill gegründet. Mit mittlerweile rund 500.000 Seitenaufrufen im Monat. Die dazugehörigen Social Media-Auftritte auf Instagram und YouTube verf ...

 Hybrid- und Web-Apps: schnell.digital ist Ionic Partner (PR-Gateway, 06.05.2024)
schnell.digital, führender Anbieter für Hybrid-App-Entwicklung, stärkt Position durch offizielle Partnerschaft mit Ionic. Maßgeschneiderte App-Lösungen für KMUs.

Die Software-Agentur für Ionic- und Capacitor-Apps



Die schnell.digital GmbH, eine renommierte Software-Agentur mit Schwerpunkt auf maßgeschneiderten Softwarelösungen, festigt seine Position als führender Anbieter für Hybrid-App-Entwicklung durch eine offizielle Partnerschaft mit Ionic. Als "Trusted Gold Par ...

 Partnerprojekt zwischen BITMi und Rwanda ICT Chamber (PR-Gateway, 03.05.2024)
Erfolgreicher Projektabschluss mit 550 geschaffenen Arbeitsplätzen

Nach über drei Jahren Laufzeit wurde das Partnerprojekt Access International Partnerships in IT (AIPI) zwischen dem Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und der Rwanda ICT Chamber Ende März mit großem Erfolg abgeschlossen. So wurden im Rahmen des Projektes rund 700 Personen in Ruanda im IKT-Bereich weitergebildet, rund 550 Arbeitsplätze im dortigen Tech-Sektor geschaffen und 58 Geschäftsbeziehungen zwischen deutsc ...

 Martin Ebben übernimmt Vertriebsverantwortung bei asuco (PR-Gateway, 02.05.2024)
Personelle Veränderungen bei asuco: Martin Ebben übernimmt Verantwortung für den Vertrieb zum 1. Mai 2024 von Robert List

Beim Zweitmarktspezialisten asuco gibt es wichtige personelle Veränderungen in den Zuständigkeiten für den Vertrieb und das Marketing. Martin Ebben, 56, übernimmt zum 1. Mai die Verantwortung für die Akquisition und die Betreuung der Vertriebspartner der asuco, die Pressearbeit und das Marketing.



"Ich musste für die Entscheidung, in der asuco Ver ...

 Santiago Ribeiro organisiert Ausstellung in den Bergen (PR-Gateway, 02.05.2024)
Santiago Ribeiro Organisieren Sie eine weitere Kunstausstellung in einem Museum in den Bergen

Die Künstler Santiago Ribeiro, Nikolina Petolas, Paula Rosa und João Duarte stellen im Olivenölmuseum Sete Quintas in Portugal aus



COIMBRA, PORTUGAL, 29. März 2024 - Das Sete Quintas Olivenölmuseum, gelegen in der malerischen Landschaft von Coimbra, Portugal, kündigt stolz eine bevorstehende Ausstellung an, die darauf abzielt, die Wahrnehmung von Kunst neu zu definieren. V ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Stolperstein Telefonievertrag

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-Pressemitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Stolperstein Telefonievertrag