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Verein auf Mandantenfang für Anwälte - Dr. Peters Group VLCC Supertankerfonds

Datum: Freitag, der 11. Mai 2012 @ 13:33:07 Thema: Deutsche Politik Infos

Von Mandanten, die an vom Emissionshaus Dr. Peters aufgelegten VLCC Supertanker Fonds beteiligt sind, wurden wir darüber informiert, dass sie von einem Anlegerschutzverein angeschrieben und zu einer Informationsveranstaltung eingeladen wurden.

Wir möchten vor diesen und anderen Aktivitäten derartiger "Anlegerschutzvereine" ausdrücklich warnen. Ihr hauptsächlicher Zweck ist es in der Regel, den mit ihnen zusammenarbeitenden Anwaltskanzleien (sog. "Vertrauensanwälte") Mandate zuzuführen, teilweise sogar sich auf die eine oder andere Weise dafür bezahlen zu lassen. Dabei treten angesichts der (angeblich) leicht zu verdienenden Vergütungen nach unseren Feststellungen – leider! – nicht selten die Qualität anwaltlicher Tätigkeit und die seriöse und kompetente Bearbeitung des individuellen Falles in den Hintergrund. Grundsätzlich halten wir die Bündelung von Anlegerinteressen nur in seltenen Ausnahmefällen für ein so wichtiges Argument, dass dieser die Anwaltswahl untergeordnet werden sollte.

In einem als Reaktion auf ein derartiges Vorkommnis aufzufassenden Schreiben an die Anleger teilt die sicher wegen vieler Nachfragen genervte Fondsgeschäftsführung mit, dass die Anleger über Risiken oder Provisionszahlungen durch den Fondsprospekt aufgeklärt worden seien. Insoweit weisen wir sehr nachdrücklich darauf hin, dass die Geschäftsführung gar nicht wissen kann, ob die Anleger richtig und vollständig beraten wurden, insbesondere der Prospekt tatsächlich Grundlage der Beratung war. Anleger sollten sich davon also keineswegs verunsichern lassen. Sofern nicht der jeweilige Anlageberater oder –vermittler namentlich im Emissionsprospekt genannt ist, ergibt sich daraus eben nicht die Höhe seiner Provision. Ob die Prospektprüfung des jeweiligen Wirtschaftsprüfers zum Prospekt richtig war, ist ggf. von Gerichten zu überprüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf (BaFin) sicht prüft Prospekte nur eingeschränkt auf Vollständigkeit, nicht hingegen auf inhaltliche Richtigkeit.

Anlegern der in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Supertankerfonds aus dem Hause Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 106 - VLCC Titan Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 109 - VLLC Saturn Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 110 - VLCC Neptune Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 113 - VLCC Pluto Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 114 - VLCC Artemis Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 120 – VLCC Leo Glory und DS-Rendite-Fonds Nr. 127 - VLCC Younara Glory raten wir daher, die in ihrem konkreten Fall bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/dr-peters-vlcc-supertankerfonds-verein-auf-mandantenfang-fuer-anwaelte.html

Von Mandanten, die an vom Emissionshaus Dr. Peters aufgelegten VLCC Supertanker Fonds beteiligt sind, wurden wir darüber informiert, dass sie von einem Anlegerschutzverein angeschrieben und zu einer Informationsveranstaltung eingeladen wurden.

Wir möchten vor diesen und anderen Aktivitäten derartiger "Anlegerschutzvereine" ausdrücklich warnen. Ihr hauptsächlicher Zweck ist es in der Regel, den mit ihnen zusammenarbeitenden Anwaltskanzleien (sog. "Vertrauensanwälte") Mandate zuzuführen, teilweise sogar sich auf die eine oder andere Weise dafür bezahlen zu lassen. Dabei treten angesichts der (angeblich) leicht zu verdienenden Vergütungen nach unseren Feststellungen – leider! – nicht selten die Qualität anwaltlicher Tätigkeit und die seriöse und kompetente Bearbeitung des individuellen Falles in den Hintergrund. Grundsätzlich halten wir die Bündelung von Anlegerinteressen nur in seltenen Ausnahmefällen für ein so wichtiges Argument, dass dieser die Anwaltswahl untergeordnet werden sollte.

In einem als Reaktion auf ein derartiges Vorkommnis aufzufassenden Schreiben an die Anleger teilt die sicher wegen vieler Nachfragen genervte Fondsgeschäftsführung mit, dass die Anleger über Risiken oder Provisionszahlungen durch den Fondsprospekt aufgeklärt worden seien. Insoweit weisen wir sehr nachdrücklich darauf hin, dass die Geschäftsführung gar nicht wissen kann, ob die Anleger richtig und vollständig beraten wurden, insbesondere der Prospekt tatsächlich Grundlage der Beratung war. Anleger sollten sich davon also keineswegs verunsichern lassen. Sofern nicht der jeweilige Anlageberater oder –vermittler namentlich im Emissionsprospekt genannt ist, ergibt sich daraus eben nicht die Höhe seiner Provision. Ob die Prospektprüfung des jeweiligen Wirtschaftsprüfers zum Prospekt richtig war, ist ggf. von Gerichten zu überprüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf (BaFin) sicht prüft Prospekte nur eingeschränkt auf Vollständigkeit, nicht hingegen auf inhaltliche Richtigkeit.

Anlegern der in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Supertankerfonds aus dem Hause Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 106 - VLCC Titan Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 109 - VLLC Saturn Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 110 - VLCC Neptune Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 113 - VLCC Pluto Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 114 - VLCC Artemis Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 120 – VLCC Leo Glory und DS-Rendite-Fonds Nr. 127 - VLCC Younara Glory raten wir daher, die in ihrem konkreten Fall bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co

Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

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