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Pflegegutachten nach § 37 SGB XI

Datum: Freitag, der 04. Mai 2012 @ 22:27:04 Thema: Deutsche Politik Infos

Pflegen Sie einen Angehörigen oder haben Sie selbst eine Pflegestufe und nehmen keinen Pflegedienst in Anspruch, so benötigen Sie in regelmäßigen Zeitabständen ein Pflegegutachten für Ihre Pflegekasse. Dieses dient als Nachweis, dass die erbrachte Qualität der Pflege dem Pflegezustand angemessen und die Pflege sichergestellt ist. Bei Pflegestufe I und II ist das Gutachten halbjährlich, bei Pflegestufe III vierteljährlich vorzulegen, wobei die jeweiligen Kosten von der Pflegekasse übernommen werden.

Gerne berate ich Sie und erstelle Ihnen ein entsprechendes Pflegegutachten.

Sylvia Grünert

Zur Person:
- examinierte Krankenschwester
- Pflegedienstleiterin
- Qualitätsbeauftragte
- Berufserfahrung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen
- unabhängige Pflegegutachterin

Am Blütengrund 2
04425 Taucha

kostenlos: 0800 795 84 24

E-Mail: pflegesg@web.de oder info@pflegesg.de

Webseite: www.pflegegutachten-zentrale.de


Pflegen Sie einen Angehörigen oder haben Sie selbst eine Pflegestufe und nehmen keinen Pflegedienst in Anspruch, so benötigen Sie in regelmäßigen Zeitabständen ein Pflegegutachten für Ihre Pflegekasse. Dieses dient als Nachweis, dass die erbrachte Qualität der Pflege dem Pflegezustand angemessen und die Pflege sichergestellt ist. Bei Pflegestufe I und II ist das Gutachten halbjährlich, bei Pflegestufe III vierteljährlich vorzulegen, wobei die jeweiligen Kosten von der Pflegekasse übernommen werden.

Gerne berate ich Sie und erstelle Ihnen ein entsprechendes Pflegegutachten.

Sylvia Grünert

Zur Person:
- examinierte Krankenschwester
- Pflegedienstleiterin
- Qualitätsbeauftragte
- Berufserfahrung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen
- unabhängige Pflegegutachterin

Am Blütengrund 2
04425 Taucha

kostenlos: 0800 795 84 24

E-Mail: pflegesg@web.de oder info@pflegesg.de

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