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Bei Rechnungsstellung beachten: Auftragsvergabe an freie Künstler und Publizisten bringt Künstlersozialabgabe mit sich

Datum: Montag, der 19. April 2010 @ 13:57:14 Thema: Deutsche Politik Infos

Herdorf - Jedes Unternehmen, das regelmäßig Aufträge an selbstständige Künstler und Publizisten vergibt und somit Einnahmen erzielt, ist dazu verpflichtet, eine Künstlersozialabgabe abzuführen. Für die freien Künstler und Publizisten ist die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) sehr attraktiv, denn sie erhalten so einen fiktiven 50-prozentigen Arbeitgeberanteil zu ihren Sozialversicherungsbeiträgen. Auch die Berechnungsgrundlagen für die Beiträge sind äußerst günstig.

"Allerdings wird dieser so genannte Arbeitgeberanteil nur zu 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bestritten. Die restlichen 60 Prozent werden durch die Leistungen der Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen finanziert, so kommt die Abgabe zustande", erläutert Simon Stücher, Geschäftsführer des webbasierten Fakturierungsdienstes Billomat GmbH & Co. KG (www.billomat.com). Verwerter sind dabei aber nicht nur Großunternehmen wie Medienkonzerne, die Abgabepflicht besteht ebenso für kleine Firmen "In vielen Fällen müssen auch öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Vereine und die Kirchen zahlen", weiß der Rechnungsexperte. Billomat bietet speziell den kleineren Unternehmen die richtige Anlaufstelle: Rechnungen lassen sich mit dem Fakturierungsdienst über das Internet einfach und übersichtlich erstellen, managen und sicher versenden. Zusätzlich können die Daten der eigenen Kunden sowie auch Produkte und Dienstleistungen ohne großen Aufwand verwaltet werden.

Die Höhe der KSK-Abgabe liegt bei rund fünf Prozent der Honorare, die an KSK-pflichtige Kreative bezahlt werden, der genaue Wert ändert sich allerdings in jedem Jahr. Die Abgabepflicht des Auftraggebers ist dabei völlig unabhängig davon, ob der Auftragnehmer KSK-Mitglied ist. Für die Rechnungsstellung ist lediglich die Art der Tätigkeit und die Tatsache, dass sie von einem selbstständigen Künstler oder Publizisten erbracht wird, entscheidend. Lediglich bei der Auftragsvergabe an juristische Person besteht keine Abgabepflicht: Führt beispielsweise eine Werbeagentur, die als GmbH eingetragen ist, einen Auftrag aus, muss der Auftraggeber keine Abgabe leisten.
Die im Jahr 2007 von Simon Stücher und Steve Mattuschka gegründete Billomat GmbH & Co. KG hat sich auf die Entwicklung von Fakturierungslösungen spezialisiert. So stellt das im rheinland-pfälzischen Herdorf ansässige Unternehmen unter www.billomat.com ein gleichnamiges, webbasiertes Tool zur Verfügung, mit dem Nutzer ihre Rechnungen sowie Angebote einfach und komfortabel online erstellen, verwalten sowie versenden können. "Billomat" ermöglicht darüber hinaus unter anderem auch eine effiziente Verwaltung von Kunden- sowie Produktdaten und eine Anpassung des Rechnungslayouts an das eigene Corporate Design. Dabei kann die Lösung in begrenztem Umfang sogar kostenlos genutzt werden.
Billomat GmbH & Co. KG
Steve Mattuschka
Hollertszug 26
57562
Herdorf
presse@billomat.com
0700-24556628
http://billomat.com



Herdorf - Jedes Unternehmen, das regelmäßig Aufträge an selbstständige Künstler und Publizisten vergibt und somit Einnahmen erzielt, ist dazu verpflichtet, eine Künstlersozialabgabe abzuführen. Für die freien Künstler und Publizisten ist die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) sehr attraktiv, denn sie erhalten so einen fiktiven 50-prozentigen Arbeitgeberanteil zu ihren Sozialversicherungsbeiträgen. Auch die Berechnungsgrundlagen für die Beiträge sind äußerst günstig.

"Allerdings wird dieser so genannte Arbeitgeberanteil nur zu 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bestritten. Die restlichen 60 Prozent werden durch die Leistungen der Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen finanziert, so kommt die Abgabe zustande", erläutert Simon Stücher, Geschäftsführer des webbasierten Fakturierungsdienstes Billomat GmbH & Co. KG (www.billomat.com). Verwerter sind dabei aber nicht nur Großunternehmen wie Medienkonzerne, die Abgabepflicht besteht ebenso für kleine Firmen "In vielen Fällen müssen auch öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Vereine und die Kirchen zahlen", weiß der Rechnungsexperte. Billomat bietet speziell den kleineren Unternehmen die richtige Anlaufstelle: Rechnungen lassen sich mit dem Fakturierungsdienst über das Internet einfach und übersichtlich erstellen, managen und sicher versenden. Zusätzlich können die Daten der eigenen Kunden sowie auch Produkte und Dienstleistungen ohne großen Aufwand verwaltet werden.

Die Höhe der KSK-Abgabe liegt bei rund fünf Prozent der Honorare, die an KSK-pflichtige Kreative bezahlt werden, der genaue Wert ändert sich allerdings in jedem Jahr. Die Abgabepflicht des Auftraggebers ist dabei völlig unabhängig davon, ob der Auftragnehmer KSK-Mitglied ist. Für die Rechnungsstellung ist lediglich die Art der Tätigkeit und die Tatsache, dass sie von einem selbstständigen Künstler oder Publizisten erbracht wird, entscheidend. Lediglich bei der Auftragsvergabe an juristische Person besteht keine Abgabepflicht: Führt beispielsweise eine Werbeagentur, die als GmbH eingetragen ist, einen Auftrag aus, muss der Auftraggeber keine Abgabe leisten.
Die im Jahr 2007 von Simon Stücher und Steve Mattuschka gegründete Billomat GmbH & Co. KG hat sich auf die Entwicklung von Fakturierungslösungen spezialisiert. So stellt das im rheinland-pfälzischen Herdorf ansässige Unternehmen unter www.billomat.com ein gleichnamiges, webbasiertes Tool zur Verfügung, mit dem Nutzer ihre Rechnungen sowie Angebote einfach und komfortabel online erstellen, verwalten sowie versenden können. "Billomat" ermöglicht darüber hinaus unter anderem auch eine effiziente Verwaltung von Kunden- sowie Produktdaten und eine Anpassung des Rechnungslayouts an das eigene Corporate Design. Dabei kann die Lösung in begrenztem Umfang sogar kostenlos genutzt werden.
Billomat GmbH & Co. KG
Steve Mattuschka
Hollertszug 26
57562
Herdorf
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0700-24556628
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