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US-Risikolebensversicherung: Kapitalanleger gewinnt vor Gericht und bekommt Geld zurück

Datum: Sonntag, der 08. April 2012 @ 10:29:30 Thema: Deutsche Politik Infos

Ihre undurchsichtigen Geschäfte mit US-Risikolebensversicherungen kommen jetzt zwei Finanzberatungsunternehmen teuer zu stehen. Das Landgericht München I hat die AVA Vermögensplanung AG aus Grünwald und die Qatrana GmbH aus Grafschaft dazu verurteilt, einem privaten Anleger das investierte Kapital in Höhe von über 12.000 Euro nebst Zinsen zurück zu zahlen.

Was war geschehen? Ein Rentner aus München unterschrieb im Jahr 2005 einen Kaufantrag zur Beschaffung einer US-Risikopolicen namens „Vialife“ auf dem US-Zweitmarkt. Der Kläger musste allerdings im Nachhinein feststellen, dass ihm vom Vermittler ein Finanzprodukt aufgeschwatzt worden war, das intransparent und widersprüchlich ist. Außerdem erwies sich die Anlage letztlich als wertlos. Zum einen stellte sich die berechnete Lebenserwartung als unrichtig heraus, zum anderen ging der Rückversicherer in die Insolvenz. Auf das Totalverlustrisiko wurde der Kläger im Beratungsgespräch aber vorher mit keinem Wort hingewiesen. Der Witwer, der seine Ersparnisse ausdrücklich nur in eine sichere Anlage investieren wollte, vertraute den Angaben des Vermittlers, wonach er sein Geld auf jeden Fall gewinnbringend und termingemäß zurückerhalten werde.

Das Landgericht München I stellte sich mit Endurteil vom 7. März 2012 (Az. 32 O 15036/11) auf die Seite des Anlegers, der vom Münchner Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass vertreten wurde. Ein Anlagevermittlungsvertrag verpflichte den Vermittler zur Prüfung des Prospektinhalts und zur richtigen und vollständigen Information über sämtliche Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind. Sowohl der Anlagevermittler wie auch der Versicherungsmakler hätten nach Meinung der Richter den Anleger auf Widersprüche in den Vertragsunterlagen hinweisen müssen. Dies vor allem deshalb, weil an keiner Stelle des Prospektes offengelegt wurde, wie hoch die Rückstellungen für die Kosten der Anlage und der Prämienzahlung sind. Auch wurde der Kläger darüber im Unklaren gelassen, dass er nicht Alleineigentümer der Versicherungspolice wird und er eventuell verpflichtet ist, Prämien nachzuzahlen, um seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung zu sichern.

Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, bezeichnete das von ihm erstrittene Urteil als bahnbrechend im Kampf gegen zwielichtige Geschäfte mit dem Tod. „Im Streit um fragwürdige US-Lebensversicherungen wurde eine wichtige Entscheidung getroffen, die Anlegern den Weg zur Schadensersatzklage gegen Vermittler und Versicherungsmakler weiter öffnet als jemals zuvor.“ Die Entscheidung aus München sei auch deshalb bedeutsam, weil die Qatrana GmbH (früher: Promont GmbH) in ähnlich gelagerten Fällen vor Gerichten in Köln und Koblenz gewonnen hatte. Klass: „In München hat die Firma jetzt indes eine herbe Niederlage einstecken müssen. Ich gehe davon aus, dass die Entscheidung des LG München I, die noch nicht rechtskräftig ist, vom Oberlandesgericht München bestätigt werden wird, sollte die Vermittler- oder die Maklerfirma Berufung einlegen.“

Nähere Informationen für geschädigte Kapitalanleger erteilt Rechtsanwalt Dr. Klass auf seinem Internetportal www.forum-anlegerschutz.de.

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass II
Telefon: 089-5454793
E-Mail: klass@anwalts-team.de

Ihre undurchsichtigen Geschäfte mit US-Risikolebensversicherungen kommen jetzt zwei Finanzberatungsunternehmen teuer zu stehen. Das Landgericht München I hat die AVA Vermögensplanung AG aus Grünwald und die Qatrana GmbH aus Grafschaft dazu verurteilt, einem privaten Anleger das investierte Kapital in Höhe von über 12.000 Euro nebst Zinsen zurück zu zahlen.

Was war geschehen? Ein Rentner aus München unterschrieb im Jahr 2005 einen Kaufantrag zur Beschaffung einer US-Risikopolicen namens „Vialife“ auf dem US-Zweitmarkt. Der Kläger musste allerdings im Nachhinein feststellen, dass ihm vom Vermittler ein Finanzprodukt aufgeschwatzt worden war, das intransparent und widersprüchlich ist. Außerdem erwies sich die Anlage letztlich als wertlos. Zum einen stellte sich die berechnete Lebenserwartung als unrichtig heraus, zum anderen ging der Rückversicherer in die Insolvenz. Auf das Totalverlustrisiko wurde der Kläger im Beratungsgespräch aber vorher mit keinem Wort hingewiesen. Der Witwer, der seine Ersparnisse ausdrücklich nur in eine sichere Anlage investieren wollte, vertraute den Angaben des Vermittlers, wonach er sein Geld auf jeden Fall gewinnbringend und termingemäß zurückerhalten werde.

Das Landgericht München I stellte sich mit Endurteil vom 7. März 2012 (Az. 32 O 15036/11) auf die Seite des Anlegers, der vom Münchner Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass vertreten wurde. Ein Anlagevermittlungsvertrag verpflichte den Vermittler zur Prüfung des Prospektinhalts und zur richtigen und vollständigen Information über sämtliche Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind. Sowohl der Anlagevermittler wie auch der Versicherungsmakler hätten nach Meinung der Richter den Anleger auf Widersprüche in den Vertragsunterlagen hinweisen müssen. Dies vor allem deshalb, weil an keiner Stelle des Prospektes offengelegt wurde, wie hoch die Rückstellungen für die Kosten der Anlage und der Prämienzahlung sind. Auch wurde der Kläger darüber im Unklaren gelassen, dass er nicht Alleineigentümer der Versicherungspolice wird und er eventuell verpflichtet ist, Prämien nachzuzahlen, um seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung zu sichern.

Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, bezeichnete das von ihm erstrittene Urteil als bahnbrechend im Kampf gegen zwielichtige Geschäfte mit dem Tod. „Im Streit um fragwürdige US-Lebensversicherungen wurde eine wichtige Entscheidung getroffen, die Anlegern den Weg zur Schadensersatzklage gegen Vermittler und Versicherungsmakler weiter öffnet als jemals zuvor.“ Die Entscheidung aus München sei auch deshalb bedeutsam, weil die Qatrana GmbH (früher: Promont GmbH) in ähnlich gelagerten Fällen vor Gerichten in Köln und Koblenz gewonnen hatte. Klass: „In München hat die Firma jetzt indes eine herbe Niederlage einstecken müssen. Ich gehe davon aus, dass die Entscheidung des LG München I, die noch nicht rechtskräftig ist, vom Oberlandesgericht München bestätigt werden wird, sollte die Vermittler- oder die Maklerfirma Berufung einlegen.“

Nähere Informationen für geschädigte Kapitalanleger erteilt Rechtsanwalt Dr. Klass auf seinem Internetportal www.forum-anlegerschutz.de.

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