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amerikanische US Aktiengesellschaft / US Corporation gründen - USAG24, Inc

Datum: Montag, der 12. April 2010 @ 20:46:54 Thema: Deutsche Politik Infos

Eine amerikanische Corporation ist eine juristische Person, die ihre eigenen Rechte und Pflichten unabhängig derer Rechte und Pflichten der Personen hat, die die Corporation gründen.

Die Corporation ist mit der deutschen GmbH vergleichbar. Vorteil ist allerdings, dass kein Einlagekapital zur Gründung vorhanden sein muss. Lediglich die Gründungsgebühren müssen gedeckt sein. Diese sind dem jeweiligen Gründungsstaat abhängig und betragen zwischen 100 und 800 US Dollar.

Die Corporation unterteilt sich in 3 verschiedene Gruppen:

-die Anteilsinhaber, auch Shareholder genannt.
-die Direktoren, auch Directors genannt und
-die Geschäftsführer, auch Officers genannt.

Die Corporation kann

- Eigentum haben erwerben
- kann Darlehen aufnehmen
- kann Verträge abschließen ohne die Anteilsinhaber (Shareholder) zu fragen

Die Corporation unterliegt höheren gesetzlichen Anforderungen und Regelungen als z.B. die LLC. Die Gewinne der Corporation unterliegen einer sogenannten Doppelbesteuerung, der "Double Taxation". Das heißt, dass die Corporation in den USA zweimal besteuert wird. Einmal wird die U.S. amerikanische Corporation als juristische Person, als Körperschaft besteuert und anschließend bei der Gewinnausschüttung werden die Shareholder besteuert.

Diese steuerrechtliche Konsequenz sollte einem bewusst sein, um unter Umständen eine andere U.S. amerikanische Firmenform, wie z.B. die Limited Liability Company zu wählen, da hier eine Doppelbesteuerung nicht gegeben ist, sondern die Gewinne der juristischen Person direkt an die Inhaber weitergegeben werden.

Trotz dieses steuerrechtlichen Nachteils, ist ein wichtiger Vorteil der U.S. Corporation, dass sie eine Haftungsbeschränkung auf das eingelegte Kapital gegeben ist. Das heißt für Sie, dass Sie Haftungsschutz in den USA haben, ohne wesentliche Investitionen getätigt zu haben.

Um einen 100%igen Haftungsschutz zu schaffen, fertigen wir bei USA Firmengründungen das sogenannte Corporate Book für unsere Klienten an, welches sämtliche Gründungsunterlagen, Sitzungsprotokolle, die Bestimmung der Geschäftsführer, Verträge, Vollmachten, etc. enthält. Sie können Ihr Corporate Book natürlich auch bei uns im Nachhinein bestellen. Wir überprüfen diese rechtlich notwendige Buchführung und erinnern per E-Mail zu Beginn oder am Ende des Geschäftsjahres an die Anfertigung der Protokolle bzw. das Abhalten von Board und Shareholder Meetings.

Dies stellt sicher, dass eine Durchgriffshaftung auf die Firmeninhaber erschwert wird.

www.usag24.com www.usag24-group.com
Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der USAG24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
US AG 24, Inc
Michael Olaf Schuett
Friedrichstr 50
10117 Berlin
+49 30 9789 5154

www.usag24.com

Pressekontakt:
USAG24, Inc
MIchael Olaf Schuett
Friedrichstr 50
10117
Berlin
info@usag24.com
+49 30 80932893
http://usag24.com



Eine amerikanische Corporation ist eine juristische Person, die ihre eigenen Rechte und Pflichten unabhängig derer Rechte und Pflichten der Personen hat, die die Corporation gründen.

Die Corporation ist mit der deutschen GmbH vergleichbar. Vorteil ist allerdings, dass kein Einlagekapital zur Gründung vorhanden sein muss. Lediglich die Gründungsgebühren müssen gedeckt sein. Diese sind dem jeweiligen Gründungsstaat abhängig und betragen zwischen 100 und 800 US Dollar.

Die Corporation unterteilt sich in 3 verschiedene Gruppen:

-die Anteilsinhaber, auch Shareholder genannt.
-die Direktoren, auch Directors genannt und
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Die Corporation kann

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- kann Darlehen aufnehmen
- kann Verträge abschließen ohne die Anteilsinhaber (Shareholder) zu fragen

Die Corporation unterliegt höheren gesetzlichen Anforderungen und Regelungen als z.B. die LLC. Die Gewinne der Corporation unterliegen einer sogenannten Doppelbesteuerung, der "Double Taxation". Das heißt, dass die Corporation in den USA zweimal besteuert wird. Einmal wird die U.S. amerikanische Corporation als juristische Person, als Körperschaft besteuert und anschließend bei der Gewinnausschüttung werden die Shareholder besteuert.

Diese steuerrechtliche Konsequenz sollte einem bewusst sein, um unter Umständen eine andere U.S. amerikanische Firmenform, wie z.B. die Limited Liability Company zu wählen, da hier eine Doppelbesteuerung nicht gegeben ist, sondern die Gewinne der juristischen Person direkt an die Inhaber weitergegeben werden.

Trotz dieses steuerrechtlichen Nachteils, ist ein wichtiger Vorteil der U.S. Corporation, dass sie eine Haftungsbeschränkung auf das eingelegte Kapital gegeben ist. Das heißt für Sie, dass Sie Haftungsschutz in den USA haben, ohne wesentliche Investitionen getätigt zu haben.

Um einen 100%igen Haftungsschutz zu schaffen, fertigen wir bei USA Firmengründungen das sogenannte Corporate Book für unsere Klienten an, welches sämtliche Gründungsunterlagen, Sitzungsprotokolle, die Bestimmung der Geschäftsführer, Verträge, Vollmachten, etc. enthält. Sie können Ihr Corporate Book natürlich auch bei uns im Nachhinein bestellen. Wir überprüfen diese rechtlich notwendige Buchführung und erinnern per E-Mail zu Beginn oder am Ende des Geschäftsjahres an die Anfertigung der Protokolle bzw. das Abhalten von Board und Shareholder Meetings.

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