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Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung

Datum: Samstag, der 31. März 2012 @ 13:04:47 Thema: Deutsche Politik Infos

Wenn man einen Tarifwechsel in seiner privaten Krankenversicherung anstrebt, gibt es dafür meist zwei Gründe. Entweder sind die Leistungen zum aktuellen Tarif nicht ausreichend oder die monatliche Belastung erscheint dem Kunden zu hoch.

So kann es sein, das im bestehenden Tarif, die Abrechnungssätze nicht ausreichen und Zuzahlungen erforderlich sind. So ist der Abrechnungssatz des Arztes ein höherer, als der Tarif es beinhaltet. Zudem kann es sein, dass in dem bestehenden Tarifen falsche Schwerpunkte gesetzt wurden. Zum Beispiel sind im Alter andere Zahnleistungen wichtig. So ist für ältere Personen das Thema Implantate mindestens so wichtig, wie das Thema Zahnersatz. Der Versicherte kann sich Angebote für andere Tarife vorlegen lassen. Er kann jederzeit in einen anderen Tarif wechseln.

Um Kosten einzusparen, kann bei manchen Tarifen kann die Selbstbeteiligung angehoben werden berichten die Experten vom PKV Versicherungsvergleich. Dabei bleiben die Leistungen gleich. Nur muss die Selbstbeteiligungsstufe, zu Beispiel 750 Euro, erst erreicht werden, bevor Leistungen fließen. Aber der monatliche Beitrag sinkt dabei deutlich und der Versicherte muss keine Abstriche bei den Leistungen machen.
Je nachdem, ob der Vertrag von einem Makler betreut wird oder eine Direktversicherung gewählt wurde, werden die entsprechenden Angebote, eng geknüpft an eine Beratung durch den Vermittler oder die Krankenkasse, zugesendet. Bei der Tarifverbesserung fallen Gesundheitsfragen an, die auch mit der Erbringung von ärztlichen Attesten verknüpft sein kann. Manchmal führt dies und zu der Berechnung eines prozentualen Risikozuschlages. Manchmal kann für eine Erkrankung alternativ ein Leistungsausschluss vereinbart werden.

Die Tarifsenkung hat einen Beratungsbedarf, wenn diese nicht ausschließlich mit der Erhöhung der Selbstbeteiligung einhergeht. Hier hat der Gesetzgeber eine Beratungspflicht eingebaut, damit der Versicherte weiß, was er tut. Eine Senkung des Tarifes ist ohne Gesundheitsfragen machbar, eine Rückkehr in den Alttarif kann aber eventuell teurer werden, wegen, s.o., der erforderlichen Gesundheitsfragen. Online auf http://www.private-krankenversicherung-vergleich.de lassen sich kostenlos die Anbieter und Tarife der PKV Anbieter vergleichen. Beachten Sie: Sich Angebote vorlegen zu lassen, verpflichtet nicht zur Annahme und ist selbstverständlich kostenfrei.


Wenn man einen Tarifwechsel in seiner privaten Krankenversicherung anstrebt, gibt es dafür meist zwei Gründe. Entweder sind die Leistungen zum aktuellen Tarif nicht ausreichend oder die monatliche Belastung erscheint dem Kunden zu hoch.

So kann es sein, das im bestehenden Tarif, die Abrechnungssätze nicht ausreichen und Zuzahlungen erforderlich sind. So ist der Abrechnungssatz des Arztes ein höherer, als der Tarif es beinhaltet. Zudem kann es sein, dass in dem bestehenden Tarifen falsche Schwerpunkte gesetzt wurden. Zum Beispiel sind im Alter andere Zahnleistungen wichtig. So ist für ältere Personen das Thema Implantate mindestens so wichtig, wie das Thema Zahnersatz. Der Versicherte kann sich Angebote für andere Tarife vorlegen lassen. Er kann jederzeit in einen anderen Tarif wechseln.

Um Kosten einzusparen, kann bei manchen Tarifen kann die Selbstbeteiligung angehoben werden berichten die Experten vom PKV Versicherungsvergleich. Dabei bleiben die Leistungen gleich. Nur muss die Selbstbeteiligungsstufe, zu Beispiel 750 Euro, erst erreicht werden, bevor Leistungen fließen. Aber der monatliche Beitrag sinkt dabei deutlich und der Versicherte muss keine Abstriche bei den Leistungen machen.
Je nachdem, ob der Vertrag von einem Makler betreut wird oder eine Direktversicherung gewählt wurde, werden die entsprechenden Angebote, eng geknüpft an eine Beratung durch den Vermittler oder die Krankenkasse, zugesendet. Bei der Tarifverbesserung fallen Gesundheitsfragen an, die auch mit der Erbringung von ärztlichen Attesten verknüpft sein kann. Manchmal führt dies und zu der Berechnung eines prozentualen Risikozuschlages. Manchmal kann für eine Erkrankung alternativ ein Leistungsausschluss vereinbart werden.

Die Tarifsenkung hat einen Beratungsbedarf, wenn diese nicht ausschließlich mit der Erhöhung der Selbstbeteiligung einhergeht. Hier hat der Gesetzgeber eine Beratungspflicht eingebaut, damit der Versicherte weiß, was er tut. Eine Senkung des Tarifes ist ohne Gesundheitsfragen machbar, eine Rückkehr in den Alttarif kann aber eventuell teurer werden, wegen, s.o., der erforderlichen Gesundheitsfragen. Online auf http://www.private-krankenversicherung-vergleich.de lassen sich kostenlos die Anbieter und Tarife der PKV Anbieter vergleichen. Beachten Sie: Sich Angebote vorlegen zu lassen, verpflichtet nicht zur Annahme und ist selbstverständlich kostenfrei.






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