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WEG-Verwaltung Köln – Aggressiver Wohnungseigentümer musste Schadensersatz zahlen

Datum: Montag, der 19. März 2012 @ 13:51:39 Thema: Deutsche Politik Infos

WEG-Verwaltung Köln. In einer Wohnanlage mit mehreren Parteien benahm sich der Besitzer einer der Wohnungen des Öfteren daneben. Das ging so weit, dass er die Mieter eines anderen Wohnungseigentümers ständig anpöbelte und ihnen sogar drohte. Deshalb zogen die Mieter aus – aber den Nachmietern erging es nicht besser. Sie minderten daher die Miete. Der Vermieter, der inzwischen beträchtliche Mietausfälle wegen des aggressiven Verhaltens des Nachbarn hatte hinnehmen müssen, hatte genug: Er leitete ein Verfahren ein, an dessen Ende die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dem Pöbler sein Eigentum entzog. Dieser wurde somit gezwungen, seine Wohnung zu verkaufen – ein Verfahren, das den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes zur WEG-Verwaltung entspricht. Das Landgericht Köln bestätigte diese Entscheidung.

Damit war der Fall, der aus der Praxis einer örtlichen Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) stammt, aber noch nicht abgeschlossen. Denn der Vermieter wollte noch seine Mietausfälle vom aggressiven Nachbarn ersetzt bekommen. Dieser aber wehrte sich gegen die Forderung. Schließlich sei ja gar nicht sicher, dass die Mieter überhaupt das Recht gehabt hätten, außerordentlich zu kündigen beziehungsweise die Mietzahlungen zu mindern. Solange das nicht gerichtlich geklärt sei, so der Nachbar, müsse er auch nichts ersetzen.

Der Vermieter sah das natürlich anders, und so traf man sich vor Gericht wieder. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Schadensersatzforderung. Denn nach dem WEG-Gesetz muss jedes Mitglied einer Eigentümergemeinschaft darauf achten, den anderen Wohnungseigentümern keinen vermeidbaren Schaden zuzufügen. Da der aggressive Eigentümer dagegen verstoßen habe, müsse er auf jeden Fall für den daraus resultierenden Schaden aufkommen.

Die Details des Falles sind auf dem Infoportal weg-hausverwaltung.net unter der Rubrik WEG-Verwaltung Köln abrufbar.

Betreiberin des Internetportals weg-hausverwaltung.net:

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53134 Bonn
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Mail serv4u@wohnbau-service.de
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Pressekontakt / Fragen zu dieser Mitteillung:

Dr. ZitelmannPB. GmbH
Sebastian Hinsch
Rankestraße 17
10789 Berlin
Tel. 030 726276 1761
Mail hinsch@zitelmann.com
www zitelmann.com

Auf dem Portal weg-hausverwaltung.net finden sich weitere Artikel aus der Rubrik WEG-Verwaltung Köln.


WEG-Verwaltung Köln. In einer Wohnanlage mit mehreren Parteien benahm sich der Besitzer einer der Wohnungen des Öfteren daneben. Das ging so weit, dass er die Mieter eines anderen Wohnungseigentümers ständig anpöbelte und ihnen sogar drohte. Deshalb zogen die Mieter aus – aber den Nachmietern erging es nicht besser. Sie minderten daher die Miete. Der Vermieter, der inzwischen beträchtliche Mietausfälle wegen des aggressiven Verhaltens des Nachbarn hatte hinnehmen müssen, hatte genug: Er leitete ein Verfahren ein, an dessen Ende die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dem Pöbler sein Eigentum entzog. Dieser wurde somit gezwungen, seine Wohnung zu verkaufen – ein Verfahren, das den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes zur WEG-Verwaltung entspricht. Das Landgericht Köln bestätigte diese Entscheidung.

Damit war der Fall, der aus der Praxis einer örtlichen Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) stammt, aber noch nicht abgeschlossen. Denn der Vermieter wollte noch seine Mietausfälle vom aggressiven Nachbarn ersetzt bekommen. Dieser aber wehrte sich gegen die Forderung. Schließlich sei ja gar nicht sicher, dass die Mieter überhaupt das Recht gehabt hätten, außerordentlich zu kündigen beziehungsweise die Mietzahlungen zu mindern. Solange das nicht gerichtlich geklärt sei, so der Nachbar, müsse er auch nichts ersetzen.

Der Vermieter sah das natürlich anders, und so traf man sich vor Gericht wieder. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Schadensersatzforderung. Denn nach dem WEG-Gesetz muss jedes Mitglied einer Eigentümergemeinschaft darauf achten, den anderen Wohnungseigentümern keinen vermeidbaren Schaden zuzufügen. Da der aggressive Eigentümer dagegen verstoßen habe, müsse er auf jeden Fall für den daraus resultierenden Schaden aufkommen.

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